Bei Versicherungsabschluss bitte aufpassen

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von trombone, 21. Juli 2004.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Augen auf bei neuen Versicherungsabschlüssen. Viele Versicherungen sind in der letzten Zeit dazu übergegangen auf Gesundheitsfragen zu verzichten.
    Das hört sich zwar super toll an; aber der Teufel steckt dabei natürlich im Detail; Bei diesen Versicherungen sind alle chronischen Erkrankungen die bereits bei Versicherungsabschluss bestanden, alle Erkrankungen (und sei es ein einfacher Schnupfen) wegen dessen der Versicherungsnehmer in den letzten 24 Montaen vor Versicherungsabschluss und natürlich alle geplanten Behandlungen und bestehenden Schwangerschaften ausgeschlossen.
    Diese Ausschlussklausel ist aber in der Regel nur aus dem Kleingedruckten ersichtlich.
    Das bedeutet für uns natürlich weiterhin keine Chance auf einen Versicherungsabschluss für Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld etc.

    Bitte lest Euch vor Versicherungsabschluss auf jeden Fall das gesamte Kleingedruckte durch um nicht hinterher für eine Versicherung zahlen zu müssen, für die Ihr nie eine Leistung erhalten könnt.

    Trotz allem wünsche Ich Euch noch einen schönen Mittwoch
    Birgit
     
  2. Tigerente151

    Tigerente151 Guest

    Hallo....!!

    Wo hast Du das denn her? Mich würde mal interssieren, welche Gesellschaft solche Bedingungen hat?
    Bei einer ausführlichen Gesundheitsprüfung bist Du natürlich verpflichtet alle Vorerkrankungen anzugeben. Meist ist es so, daß Du dann eine Ablehnung erhältst oder einen Ausschluss von bestehenden Erkrankungen. Der Abschluss einer KV mit einer chronischen Erkrankung ist natürlich so gut wie unmöglich. Wenn allerdings nicht nach Vorerkrankungen gefragt wird, dann kann es auch keinen Ausschluss geben.
    Bei Zahnersatz z.B. ist es natürlich so, daß für eine schon laufende Behandlung nicht geleistet wird. Oder Du hast erfahren, daß jetzt Zahnersatz nötig ist bei Dir und schließt noch schnell eine Versicherung ab. Das geht natürlich nicht.
    Ich selbst habe auch diese KV ohne ausführliche Gesundheitsprüfung.
    Ein Krankentagegeld (nochmal € 20,- pro Tag) konnte ich
    auch abschliessen. Ausschlüsse in der dieser Art gibt es dort nicht. Wie Du schon geschrieben hast: das Kleingedruckte ausführlich lesen, denn auch dort gibt es große Unterschiede.

    Tigerente


     
  3. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo,

    zum einen ist dieses bei der von Neckermann neu aufgelegten Versicherung der Fall, aber auch alt eingesessene Versicherungen wie z.B. der Deutsche Ring gehen mittlerweile dazu über (weiß ich von einem Versicherungsmakler der mehrere Versicherungen vertritt).

    Gruß Birgit
     
  4. geusel

    geusel Neues Mitglied

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    hallo birgit

    schön das du dir gedanken machst über versicherungsabschlüsse. es stimmt auch das kv verträge gesundheitsfragen gestellt werde und diese sollten auch beantwortet werden.
    bei lebensversicherungen werde auch gesundheitsfragen gestellt und dann wird es eventuell einen risikozuschlag geben.
    wer ganz sicher gehen will und das sollte noch in diesem jahr geschehen ( da versteuert wird), der sollte eine rentenversicherung abschließen. hier werden keine gesundheitsfragen gestellt. also bei der DEBEKA ist das so.

    alles liebe geusel [​IMG]
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    rentenversicherung....

    ist nicht gleichzusetzen mit einer lebens-oder krankenversicherung. denn bei der rentenversicherung wird durch die gesellschaft kein risiko abgesichert sondern es geht hier nur um eine steuerbegünstigte form des ansparens....deshalb auch keine "versicherungsfragen",außer man möchte dazu auch eine berufsunhfähigkeitsversicherung abschließen, dann hat die versicherung wieder ein risiko und der gesundheitsfragebogen ist dabei....(das ist bei allen versicherungen gleich)

    aber vor dem hintergrund der steuerbefreiung bei kapitalabfindung (abschluß noch in 2004)ist eine überlegung hinsichtlich eines ansparplans (rein als sparrate oder als fonds) in form einer rentenversicherung (um altesvorsorge zu betreiben,sofern überhaupt noch dem ein oder anderen möglich aufgrund seiner finanziellen situation) sicherlich nicht verkehrt.


    liebi:)
     
  6. geusel

    geusel Neues Mitglied

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    hi liebi

    mit einer kv kann man all das wie LV, RV nicht gleichstellen. über kv brauchen wir uns gar nicht unterhalten, es sei denn man ist selbsständig oder man verdient über der beitragsbemessungsgrenze und die liegt sehr hoch.

    bei der rentenversicherung gibt es ja sehr viele möglichkeiten, ob ich noch an meine hinterbliebenen denke oder mein partner noch eine witwenrente bekommt
    oder ob ich meinen betrag gesamt ausgezahlt haben möcht usw.

    es kommt natürlich immer auf das alter des abzuschliesenden an, je jünger um so mehr kapital. ich kann nur sagen das am ende der laufzeit die auszahlung einen minimalen unterschied zur LV hat.

    bei der lv hat man noch die möglichkeit den unfalltot abzusichern, aber da könnte man bei einer RV noch eine risiko machen für wenig geld, hier gibt es zwar auch einen nachgeschmack, wenn nichts passiert was ja gut ist, bekommt man kein geld zurück.

    es gibt eben viele möglichkeiten, man muß eben den richtigen berater haben, der nicht nur auf seine provision schaut.
    der staat hat nichts mehr für sein volk über ,er streicht alles sogar das sterbegeld, da wird es mich nicht wundern wenn manch einer die beerdigung nicht bezahlen kann.

    geusel
     
  7. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hi geusel....

    es ging mir hier auch nicht um vertragsgestaltungen (wie auszahlung kapital oder rente, oder auszahlung an hinterbliebene das eingezahlte kapital etc.)sondern eher darum, das dort, wo die versicherer (wollte kv und lv etc. nicht in ein boot werfen sondern nur klar machen, das es um das risiko geht,welches die gesellschaften abschließen......) eine absicherung für irgendwelche fälle vornimmt, eben auch eine gesundheitsprüfung vorgenommen wird.


    ich komme selber aus dieser branche,allerdings ohne provision....(festangestellte) und ich weiß auch, das es sehr viele schwarze schafe auf diesem markt gibt, aber eben auch "weiße" ;) !

    und zu einer zusatzversicherung kann ich nur eines sagen...meiner ma wurde eine solche vor zwei jahren auch angeboten und ich "so ein schrott, die hauen dich nur über's ohr etc. du bist doch chronisch kran".aber nichts da, die hatten doch auch tatsächlich diese "kurzen" versicherungsfragen und meine ma bekommt ihr dinge die sie abgesichert hat ersetzt.

    da ich aus der branche komme war ich doch sehr überrascht.....

    nun denn, grundsätzlich sollte man immer alles lesen was man unterschreibt, denn nur man selbst ist für die "unterschrift" verantwortlich und kennt man sich damit nicht aus, sollte man jemanden fragen, der sich das auch nochmal mit anschaut.....

    jetzt aber ein kuscheliges wochenende wünscht

    liebi:)

    eine kleine anmerkung hier noch zu:
    "bei der lv hat man noch die möglichkeit den unfalltot abzusichern, aber da könnte man bei einer RV noch eine risiko machen für wenig geld, hier gibt es zwar auch einen nachgeschmack, wenn nichts passiert was ja gut ist, bekommt man kein geld zurück."

    der unterschied bei diesen beiden modellen liegt darin, das du genau weißt, was du für deinen todesfallschutz bezahlst bei einer sep. versicherung und bei der lebensversicherung an sich ist es in dem beitrag enthalten(also klartext du zahlst eine rate, die beinhaltet aber "vorsorge+sparbeitrag").

    letztendlich sollte jeder für sich entscheiden, was ihm wichtig ist.einer ohne familie und ohne familienplanung braucht nicht unbedingt eine hohe todesfallsumme usw.usw.
     
  8. Raynaud

    Raynaud Guest

    Zusatz-KV bei Morbus Raynaud

    Hallo Ihr,

    da Ihr hier gerade beim Thema Versicherungen seid:
    hat man den Aussichten mit dem Raynaud-Syndrom / undifferenzierte Kollagenose eine Zusatz-KV zu bekommen?
    Gilt "undifferenzierte Kollagenose" schon als Chronische Erkrankung?

    Vielen Dank!
    Raynaud
     
  9. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Versicherungen

    ...man sollte immer folgenden Satz bei Fragen zur Gesundheit hinzufügen:
    "Meine Anworten zu Fragen gesundheitlicher oder medizinischer Thematik bitte ich als laienhaft zu betrachten, sollten nähere Auskünfte erforderlich sein wenden sie sich bitte an meinen Hausarzt."

    Ebenso kann man , wenn die Versicherung länger läuft und Fälle bekannt werden , wo in ähnlichen Situationen Zahlungen abgelehnt werden mit Hinweis darauf kündigen. Auf jeden Fall wird sich die Versicherung dann melden und das Problem klären wollen.

    Genauso wichtig ist , daß bei Beratungen oder Änderungen (man sagt dann immer auf den neuesten Stand bringen) gilt was der Vertreter sagt , was er verschweigt nicht. Zumindest haben viele Gerichte da im Interesse der Versicherten entschieden.....
    Die Formulierung, "das hat er damals nicht gesagt obwohl ich dies oder jenes erwähnt habe" hätte also im Rechtstreit Chancen, da die Gerichte bei diesen Hausberatungen davon ausgehen , daß "ein Weglassen von Angaben" dann auf Haftung des Beraters und nicht zum Nachteil des Versicherten gehen.
    Also nicht "das hätten sie angeben müssen" sondern "das hätte er erfragen müssen".

    Naja lauter Spitzfindigkeiten wenn man es genau nimmt "merre"
     
  10. Diana

    Diana Neues Mitglied

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    Krankenhaustagegeld

    Moin,
    habe gerade wieder mal einen KKH-Aufendhalt hinter mir. ( OP )
    Da ich vor Jahren unter anderem eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen habe, wähnte ich mich in dem Glauben, dass diese nun auch die Auszahlung vornimmt.
    Leider wurde ich nun eines bessere belehrt !!!
    Die kommen mit immer neuen fragen ....was schließen läßt, das sie mich rauskicken wollen.
    Warum schließt man, wie in meinem Fall eine solche Versicherung " ERGO_DIREKT_VERSICHERUNG " ab, wenn die nur jeden monat Geld kassieren wollen, aber in einem Leistungsfall nicht mehr zahlen.
    WARNE ALLE AUCH NUR EINE EINZIGE VERSICHERUNG BEI DENEN ABZUSCHLIEßEN !!!!!!!!!!!!!Im Falle eines Falles zahlen die nämlich nicht und kündigen Ihrem Versicherten die Versicherung.!
    Puh Teufel...die sollten sich schämen.
    Wünsche den Sachbearbeitern die Pest an den Hals !!!!!!!!!
    Bin so was von Wütend !!!!!!!!!! -----
    Warum kann man bei denen eine KKH_Tagegeldversicherung abschließen...wenn man nicht krank werden darf?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
    Alles nur HALSABSCHNEIDER !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    FINGER WEG VON DER ERGO_DIREKT_VERSICHERUNG ( FRÜHER KARSTADT_QUELLE )

    PS:Haben mich damals aufgenommen und ich habe denen gesagt, dass ich Rheumatikerin bin !!
    2008 haben sie ein mal für 3 Wochen gezahlt.Nach Knie-Tep.Kann also nicht durch die Erkrankung ausgeschlossen sein.
     
    #10 2. Mai 2010
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2010
  11. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    27. Dezember 2009
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    München
    Hallo Diana,

    wenn die Versicherung die vertraglich abgeschlossenen Leistungen nicht erbringt, wäre ein hilfreicher Weg, die Verbraucherschutz-Zentrale einzuschalten.
    Möglicherweise sind aber bim Versicherungsabschluß Krankenhausaufenthalte für bereits bestehende Erkrankungen und deren Folgen ausgeschlossen worden. Wenn du die rheumatische Erkrankung also - korrekterweise - vor Vertragsabschluß angegeben hast, kann alles im Zusammenhang damit Stehende ausgeschlossen worden sein. Wenn du sie nicht angegeben haben solltest und die Versicherung kommt jetzt darauf, dass bei Vertragsabschluß die Erkrankung bestand, darf die Versicherung gekündigt werden.

    Also: Verbraucherschutz-Zentrale, die schauen sich deinen Vertrag an.

    LG
    Pezzi
     
  12. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
    Hallo,
    ich habe als "chronisch Kranke" auch eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nach Rücksprache mit meinem Hausarzt bekam ich die LV allerdings mit einem ordentlich Risikoaufschlag. Nun bekomme ich Jahr für Jahr eine Prognose der Auszahlungssumme, die ständig kleiner wird.:(
    Von einer anderen Versicherung bekam ich eine UnfallVS ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Die schloss ich ab und zahlte jahrelang treu und brav meine Beiträge. Als es zum Versicherungsfall kam (Beinbruch) wurde dieser zwar anerkannt aber gleichzeitig bekam ich die Kündigung! Den Satz der Begründung "Ihr Gesundheitszustand ist ein unverhältnismäßiges großes Risiko der Versichertengemeinschaft" vergesse ich mein Leben nicht. So habe ich mich aufgeregt. Ich habe sogleich meine anderen Versicherungen dort gekündigt!!!
    Versicherungen sind nur gut, so lange man sie nicht braucht und pünktlich die Beiträge entrichtet.:uhoh:
     
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