Mitführen von Opiaten

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Emma, 21. Juli 2004.

  1. Emma

    Emma Guest

  2. Brinki

    Brinki Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. März 2004
    Beiträge:
    363
    Ort:
    Langenberg NRW
    Hallo Emma

    Ich habe mir schon das Formular aus dem Netz geholt. Da man die Bescheinigung auch beim Gesundheitsamt vorlegen und auch ausfüllen lassen muß, habe ich als " Landei " ;) eine ganzschöne fahrerei. :( Aber was macht man nicht ales für den wohlverdienten Urlaub. :rolleyes: ;) :) Mein Doc sagte mir, das es vorallem in Italien sehr wichtig sei, dieses Formular beisich zu haben.
    Viele liebe Grüße von
    Brinki, die in 3 Wochen mit Ihrer Family nach Österreich fährt, und sich schon ganz doll freut :) :D :) :D
     
  3. samoa

    samoa Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    39
    Hallo ,
    da sich das Problem bei unserem Sohn stellt,habe ich gerade bei der Ärztin angerufen.Sie meinte,für die USA bräuchte man das,aber in Europa würde es auch genügen,wenn ich die Tabletten neutral verpacke,denn der Wirkstoff würde nicht untersucht. :confused:
    Gruß samoa
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    btm etc...

    dieses thema wird hier u.a. auch in dem beitrag
    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=11316
    beschrieben.
    ebenso ist es in der liste FORMULARECKE aufgenommen wo es einen link zu roberts' eingerichtete site zu formularen gibt...

    http://www.houben-net.org/

    es gibt ja ein spezielles abkommen und ich glaube nicht, das diese formulare einfach nur so entwickelt wurden....

    frag lieber nochmal beim gesundheitsamt nach oder bei einer botschaft oder auch bei der kk.

    allen einen schönen und streßfreien urlaub wünscht

    liebi:)
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    hier auch...

    noch infos auf der site von rehacare dazu:

    http://www9.rehacare.de/cipp/md_rehacare/custom/pub/content,lang,1/oid,5408/ticket,g_u_e_s_t

    Aktuelles > News Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

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    Als besonderen Service bietet das Netzwerk barrierefrei reisen den so genannten Rolli Reise Brief an. Diesmal geht es um Betäubungsmittel bei Auslandsreisen.


    09.07.2004​
    Wolfen / Krautheim (kobinet) Also besonderen Service bietet das Netzwerk barrierefrei reisen beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter den so genannten Rolli Reise Brief an. Diesmal geht es um Betäubungsmittel bei Auslandsreisen.

    «Die Behandlung starker Schmerzen oder die Behandlung von Verhaltensstörungen wie ADHS bei Kindern und Jugendlichen mit Betäubungsmitteln bedeutet nicht, grundsätzlich auf Auslandsreisen verzichten zu müssen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin», heißt es im Infobrief.

    Viele Patienten seien in Deutschland dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen. Manche scheuten sich davor, Urlaubsreisen ins Ausland zu unternehmen, weil sie sich um die Qualität der medizinischen Versorgung am Ferienort sorgen und fürchten, Probleme mit der Polizei zu bekommen, wenn sie Betäubungsmittel im Gepäck haben, informiert der Rolli Reise Brief weiterhin.

    Grundsätzlich könnten Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben werden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (das sind zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griech­enland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) sollte die Mitnahme der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Das Formular könne bei der Bundesopiumstelle angefordert oder von der Internetseite des BfArM heruntergeladen werden.

    «Um alle unverzichtbaren Medikamente auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache zu besorgen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mit zu führen. Darüber hinaus sollte sich der Patient vor seiner Reise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen, ob er alle unverzichtbaren Medikamente bei der Einreise mitnehmen kann. Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln in das Reiseland nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel (oder ein äquivalentes Produkt) am Urlaubsziel verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können. Auch Ärzte dürfen betäubungsmittelhaltige Arzneimittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (z.B. Ärzte ohne Grenzen) oder im ‚kleinen Grenzverkehr' als ärztlichen Praxisbedarf mitführen, wenn sie in angemessenen Mengen und im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwendet werden. Die Rechtsgrundlagen sind aber international nicht oder nur teilweise harmonisiert. Ärzte sollten sich deshalb vor Reiseantritt bei der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes vergewissern, ob dort vergleichbare Regelungen bestehen und sich ggf. erforderliche Genehmigungen von der dort zuständigen Behörde beschaffen», schließt der Infobrief. elba

    Weitere Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln auf der Internetseite des BfArM






    liebi:D
     
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