hallo ihr lieben, ich habe wie so oft, mal wieder eine frage an euch, die ihr mir auch sicher wie eigentlich immer beantworten könnt! ich habe von der krankenkasse jetzt ein schreiben über die rückerstattung des zuviel gezahlten eigenanteils für das jahr 2003 bekommen. in diesem schreiben teilen sie mir nun auch mit, daß sie von dem betrag den sie mir rückerstatten, die von mir noch nicht gezahlte rechnung über krankenhauseigenanteil für 2003 abziehen. da hab ich doch ziemlich dumm aus der wäsche geschaut! ich war der ansicht, daß ich die gar nicht mehr bezahlen müßte, da ich über die belastungsgrenze längst drüber war (sonst würde ich ja jetzt auch keine rückerstattung von über 200 € bekommen). doch bevor ich mich nun beschwere, frage ich doch lieber euch erstmal: zählte im letzten jahr der krankenhauseigenanteil den man für mindestens 14 tage des krankenhausaufenthaltes zahlen mußte, nicht zur zuzahlungsbelastungsgrenze dazu?? ist das erst seit diesem jahr so? ich danke euch jetzt schon für eure antworten! liebe und endlich hier auch mal sonnige grüße aus der schönen wedemark Speedy
Hallo Heike, das Verhalten Deiner KK ist schon in Ordnung. Im Jahr 2003 musste unabhängig von einer Befreiung für 14 Tage der krankenhausbeitrag gezahlt werden. Man konnte sich hierfür nicht befreien lassen, gleiches galt übrigens auch für Hilfmittel jeglicher Art. Erst seit der Gesundheitsreform 2004 werden Zuzahlungen für KH und Hilfsmittel in den "Allgemeinen Zuzahlungspool" mit eingerechnet. Tut mir leid für Dich, aber das Geld ist wohl rechtmäßig abgezogen worden. Wünsche Dir einen schönen Sonntag Birgit P.S. bin seit Freitag wieder am arbeiten (zunächst mit 4 Std.).
Hallo Heike, ich denke, dass Deine KK das Recht hat, den Zuzahlungsbetrag zu verrechnen. Erst die Gesundheitsreform hat die neue Regelung gebracht. LG
hallo nochmal lieben dank für eure antworten. hatte mir das schon gedacht, wollte nur sicher gehen. liebe grüße, speedy