Röntgenbilder

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Seesternchen, 1. Juli 2004.

  1. Seesternchen

    Seesternchen Neues Mitglied

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    Hätte da mal eine Frage


    Wenn ich von einem Arzt ,bei dem ich nicht mehr in Behandlung bin

    Röntgenbilder haben möchte ,oder auch Unterlagen

    Muss ich dann vom Ha.ein Schreiben haben das ich Sie abholen darf ????


    So etwas ist mir Heute passiert,
    Die Arzthelferin sagte mir am ,das Sie ein Schreiben braucht vom
    Ha. Das die Röntgenbilder sozusagen leihweise rausgehen.
    Ansonsten könne Sie mir keine geben, sie dürfe das nicht. ???
    Wurde auch noch gefragt wozu ich sie denn brauche
    Habe das noch nie gehört, und schon mal von einem Doc meine
    Röntgenbilder abgeholt ohne Probleme.

    Gibt s das irgendwelche LINKS die ich mir ausdrucken kann.?

    Habe schon gesucht,aber nicht s schlagkräftiges gefunden was ich ihr
    unter die Nase halten könnte.


    Danke schon mal
    Seesternchen
     
  2. Nutella

    Nutella Mitglied

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    die sind verpflichtet, dir die Röntgenbilder auszuleihen..

    ich habe mir meine damals geholt und musste halt dann unterschreiben, das ging..

    aber ich bin mir ziemlich sicher, das die dir die Röntgenbilder leihen müssen
     
  3. Melisandra

    Melisandra immer auf der Suche...

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    Hallo Seesternchen,

    so etwas ist mir zum Glück noch nicht passiert. Aber ich denke auch, dass ich als Patient ein Recht darauf habe, meine eigenen Krankenakten (und dazu gehören nun auch einmal die Röntgenbilder) einzusehen und evtl. Duplikate oder Kopien für meinen HA anzufordern.

    Unter http://gin.uibk.ac.at/thema/rechtsinformation/einsichtsrecht/ habe ich folgenden Text gefunden:
    ***Wem steht das Einsichtsrecht zu?


    Ein Recht auf Einsichtnahme und Ausfolgung von Kopien/Abschriften haben grundsätzlich:

    • [font=Arial, Helvetica, sans-serif]der Patient selbst und sein gesetzlicher Vertreter, soweit Patienten selbst nicht einsichts- und urteilsfähig sind. - Auch Sachwalter iS der §§ 273 ff ABGB eines Patienten haben im Rahmen ihrer Befugnisse ein Recht auf Einsichtnahme und Ausfolgung von Kopien. - Angehörige haben zu Lebzeiten dann ein Recht auf Einsichtnahme und Ausfolgung von Kopien der Krankengeschichte, wenn sie eine Vollmacht vorweisen können, dass der Patient mit der Einsichtnahme einverstanden ist. Nach dem Tod des Patienten haben Angehörige dann ein Recht auf Einsichtnahme, wenn ein berechtigtes Interesse daran gegeben ist (z.B. Auskunft über die Todesursache und nicht nur zur prozessualen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und der verstorbene Patient mutmaßlich der Einsicht zugestimmt hätte.[/font]
    • [font=Arial, Helvetica, sans-serif]Darüber hinaus haben auch Sozialversicherungsträger, Gerichts- und Verwaltungsbehörden in Angelegenheiten, in denen die Feststellung des Gesundheitszustandes für eine Entscheidung oder Verfügung im öffentlichen Interesse von Bedeutung ist sowie einweisende und weiterbehandelnde Ärzte ein Recht auf Einsichtnahme und Ausfolgung von Kopien der Krankengeschichte. Rechtsanwälte oder sonstige Personen von Patienten haben nur dann ein Einsichtsrecht, wenn sie eine Vollmacht des Patienten oder der sonstigen zur Einsicht berechtigten Personen (z.B. Angehörige) vorweisen können und der Patient mit der Einsichtnahme einverstanden ist. Auch die Patientenvertretung besitzt vorbehaltlich der Zustimmung des/r Patient/in oder seines gesetzlichen Vertreters, Zugang zu allen medizinischen patientenbezogenen Aufzeichnungen.[/font]
    • [font=Arial, Helvetica, sans-serif]Das Verweigerungsrecht ist mit größter Verantwortung zu verfolgen und darf keinesfalls leichtfertig im Rang eines absoluten Persönlichkeitsrechtes geschmälert oder abgelehnt werden. Gerade diese Frage erscheint als wichtiger Prüfstein zwischen Arzt und Patient.[/font]
    • [font=Arial, Helvetica, sans-serif]Kann nunmehr das Einsichtsrecht des Patienten nicht verwirklicht werden, weil die Krankengeschichte fehlt, unvollständig ist oder widerrechtlich zurückgehalten wird, so hat dies beweisrechtliche Konsequenzen und hilft Patienten den erschwerten Beweis eines behaupteten Behandlungsfehlers zu erbringen.[/font]
    ***

    Hier geht es zwar nicht unbedingt um Röntgenaufnahmen aber um Einsichtnahme in Patientenakten.
     
  4. Melisandra

    Melisandra immer auf der Suche...

    Registriert seit:
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    auf dem Land
    Habe noch etwas zu Röntgenbilder gefunden unter

    http://gin.uibk.ac.at/thema/rechtsinformation/verschwiegenheitspflicht/

    ***


    [font=Arial, Helvetica, sans-serif]Definiert wird das Geheimnis als nur in einem geschlossenen oder schließbaren Personenkreis bekannte Tatsache, die anderen Menschen nicht oder nur schwer zugänglich ist und die nach dem Willen der Berechtigten auch nicht über diesen Personenkreis hinaus bekannt werden soll. Der Gesundheitszustand einer Person umfasst alle "Umstände, die den physischen oder psychischen Zustand einer Person betreffen, das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Krankheiten, Leiden, auch frühere Krankheiten, die im Zuge der Anamnese festgestellt werden oder bei der Befundaufnahme hervorkommen, erlittene Tot- oder Fehlgeburten udgl" Leukauf/Steininger, § 121 RN 14. Eine Verletzung der Geheimhaltepflicht liegt dann vor, wenn einer einzigen nicht eingeweihten und vom Geheimnisherrn und Geheimnisverpflichteten verschiedene Person ein Geheimnis mitgeteilt wird Klaus 79, 1991. Die Mitteilung von Informationen über den Gesundheitszustand von Patienten/innen an andere ebenfalls schweigepflichtige Personen, stellt ebenfalls eine Verletzung dar Klaus 79, 1991.
    [/font]

    [font=Arial, Helvetica, sans-serif]Das heißt, dass Krankengeschichten, Röntgenbilder und andere Informationen an anfragende Krankenanstalten oder Ärzte nicht ohne weiteres herausgegeben werden dürfen, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor. Ein Rechtfertigungsgrund liegt beispielsweise dann vor, wenn Patient/innen einwilligen.
    [/font]
    [font=Arial, Helvetica, sans-serif]Eine Offenbarung oder Verwertung eines Geheimnisses ist dann nicht strafbar, wenn sie durch ein öffentliches oder privates, berechtigtes Interesse gerechtfertigt ist. [/font]
    ***

    Da Du als Patient Deine Röntgenbilder persönlich anforderst, liegt ja auch Deine Einwilligung vor. Ich denke, dass das reichen müsste.
    LG
     
  5. Seesternchen

    Seesternchen Neues Mitglied

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    Ich weiss auch ehrlich gesagt nicht
    was das soll, bei den anderen Ärzten wo ich mal war
    habe ich ohne blöde Fragen sofort die Bilder bekommen
    sogar vom Radiologen ,wohl wurde mir gesagt das ich Sie nach
    einiger Zeit wieder zurückbringen muss.
    Aber noch nie hat jemand dafür ein Schreiben vom HA Benötigt.
    Ich bin am überlegen ob ich mal bei der AOK Anrufe und mal nachfrage.
    Aber vielen Dank für eure Hilfe


    Merci

    Seesternchen
     
  6. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hi Seesternchen,

    die Bilder gehören Dir, also muss man sie Dir auch aushändigen, wenn Du das wünschst.

    Liebe Grüße
    von Monsti
     
  7. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    einige...

    sagen immer, bringen sie mir die bilder bitte wieder...aber komisch, auf diesem ohr war ich irgendwann ganz taub. denn ich hatte keine lust, die wieder zurück zu bringen, dann wieder zu holen usw.!aber es hat bisher auch kein einziger nachgefaßt..
    und laß dich ja nicht abwimmeln.....(oder sie sollen sie zu dem betreffenden arzt schicken und von dort aus nimmst du sie dann mit ;) ).

    selbst vom MRT hab ich eine cd vom arzt erhalten mit allen daten und auswertungen....

    also, hin und abholen und gut iss...

    liebi:)
     
  8. katzenmaus

    katzenmaus tierliebe

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    6xxxx
    hallo seesternchen
    also das hab ich aber auch noch nicht gehört, habe meine immer ohne
    probleme mitnehmen können.ich kann mich monsti da nur anschliessen.
    eine angenehme nacht euch allen wünscht
    katzenmaus
     
  9. Mali

    Mali friedliche Elfe

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    Hallo,

    mein Rheumatologe hat mir das mal so erklärt. Also die Röntgenbilder sind dein Eigentum. Also hast du auch das Recht sie zu besitzen. Es sei denn, die Bilder wurden auf Antrag des Arztes bei einem Röntgenarzt, also einer reinen Radiologischen Praxis gemacht. Dann ist der Arzt dafür Verantwortlich und muss die Bilder Archivieren und auf Verlangen vorlegen. Du hast das Recht diese Bilder jederzeit bei ihm auszuleihen.
    Bei mir war es so, das auf der Archivierungstüte Ein- und Ausgang der Bilder vermerkt wurde.
     
  10. Mali

    Mali friedliche Elfe

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    Lüdenscheid (Sauerland, NRW)
    Ich habe noch mal etwas gegoogelt. Diese Texte habe ich gefunden:

    Wem gehören meine Röntgenbilder?

    Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Röntgenbilder sind Eigentum des durchführenden Arztes und dieser hat auch die Pflicht, die Aufnahmen aufzubewahren (zu archivieren).

    Der Arzt ist allerdings auch verpflichtet, diese Aufnahmen oder Kopien dem weiterbehandelnden Arzt oder Ihnen als Patient vorübergehend leihweise zu überlassen. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Sie können – auch als Privatpatient - kein Eigentumsrecht an Ihren Bildern erwerben.



    Einsichtsrechte des Patienten
    Der Patient hat nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich ein Einsichtsrecht in seine Patientenakte. Da die Akte im Eigentum des Arztes steht, hat der Patient jedoch keinen Herausgabeanspruch.

    Ähnlich verhält es sich bei Röntgenbildern. Ein Röntgenbild ist keine Datei. Es enthält personenbezogene Daten des Patienten und steht nach den Vorschriften des Urheberrechts im Eigentum des Arztes, der es angefertigt hat. Auch hier hat der Patient ein Einsichtsrecht, jedoch keinen Herausgabeanspruch.

    Entsprechendes gilt bei einem Arztwechsel; die Patientenakte muss beim vorbehandelnden Arzt verbleiben. Auf Wunsch des Patienten können jedoch - im Rahmen der kollegialen Zusammenarbeit zwischen Ärzten - Befunde von Dritten, z.B. Facharztberichte, Krankenhausentlassungsberichte etc. dem weiterbehandelnden Arzt übergeben werden.
     

    Anhänge:

  11. engel

    engel Guest

    Ist ja wohl eins starkes Stück
    Es ist so das du die Bilder, do mache ich es immer, telefonsich anforderst,
    dann haben die zeit sie rauszu krammen und bei abholung unterschreibe ich das ich die Bilder zurück bringen, was ist allerdings noch nie gemacht habe.
    Sie liegen mitlerweile alle bei mir zuhause da ja jeder Dok die sehen will;)

    Gruß Engel
     
  12. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    hi,

    laut krankenkasse sieht es so aus, dass der arzt dir die röntgenbilder
    bei einem arztwechsel aushändigen soll, um unnötige doppeluntersuchungen
    und kosten zu vermeiden. gewöhnlich unterschreibt man einen beleg,
    dass die bilder ausgehändigt wurden.

    eigentümer der bilder ist der arzt und nicht der patient, der ein einsehrecht hat.

    gruss marie
     
  13. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Wien
    Eigentum?

    Also - mich wundert die Geschichte von Seesternchen nicht. Mein Radiologe handhabt das insofern einfach, weil die mir die Bilder immer zur Selbstverwaltung mitgeben, ich unterschreibe lediglich, dass ich sie übernommen habe - zum Zurückbringen war da nie die Rede.

    ABER .. ich hab mal den Augenarzt gewechselt, was wegen meiner Vorgeschichte im Bereich von Uveitits echt nicht einfach war. Daher ging ich zu meinem alten Arzt und wollte alles haben - angefangen von Befund, Notizen und Kontaktlinsendaten - der gab mir nix - dabei wollte ich lediglich wichtige Dinge abschreiben bzw kopieren. War nicht drinnen - ich hab mir Wortgefechte mit allen die da waren geliefert (Sprechstundenhilfe, Arzt, Kontaktlinsenoptiker ... ). Er meinte ich hätte keinen Rechtsanspruch darauf. Nachdem ich in einer RA-Kanzlei arbeite hab ich mir selbst ein rechtliches Gutachten verfasst - und, das war ihm auch egal. Irgendwann war ich dann so kraftlos, dass ich darauf verzichtet habe. Docs glauben doch alle, sie wären die Heroes.

    Liebe Grüße
    Trixi
     
  14. Seesternchen

    Seesternchen Neues Mitglied

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    5. Juni 2004
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    Grrrrrrrr

    Hey ihr alle,

    Ich war Heute Morgen glaub ich im "Falschen Film".

    Also , was die Röntgenbilder betrifft,muss man wohl so ein Schreiben
    (Von wegen Leihweise der Rö-bilder) von HA. Dabei haben wenn man Sie selbst abholen möchte.
    (Obwohl wie schon mehrfach geschrieben, ich da bei anderen Doc´s noch nie so etwas gebraucht habe,habe Sie immer so bekommen)

    Da hab ich also Heut Morgen mal wo angerufen und mich diesbezüglich mal erkundigt.Als ich der Dame mein Problem schilderte,meinte Sie da wäre ich kein Einzelfall mit ,das würde öfters vorkommen,warum die Doc s sich da so schwer mit tun könne Sie allerdings nicht verstehen.
    Sie macht mir den Vorschlag ,Kopien der Befunde von dem betreffenden Doc aushändigen zu lassen. Das wäre als Patient mein gutes Recht,allerdings müsste ich diese bezahlen.
    Die Dame war sehr nett und zuvorkommend ,das sei hier noch erwähnt.
    Also ,hab ich nochmals bei dem betreffenden Doc angerufen ,und hatte auch sogleich die Helferin am Tel.der ich gestern mein anliegen vorgetragen hatte.
    Ich sagte ihr das ich von meiner HA. so ein Schreiben nicht hätte,aber Sie möchte dort Bitte anrufen .
    Daraufhin sagte Sie :Warum sollte ich dort anrufen ,Die wollen doch was von uns !!.
    Ich wurde langsam sauer !
    Meinte dann aber freundlich ,ob Sie mir den netterweise die Befunde Kopieren könne.
    Wieder kam die gleiche Frage wie auch schon am Vortag : Wofür brauche Sie die denn?.
    Meine Antwort : Zum Vergleich ! ( Im Grundegenommen ,geht Sie das nichts an ,ob ich die zu meinen Privatakten lege oder sonst was damit anstelle )

    Na ,ja die könne Sie mir aber auch nicht geben meinte Sie !
    Ich sagte darauf: Da sind Sie aber leider falsch informiert,ich habe als Patient das Recht auf diese Kopien,Ich muss nur die Kosten dafür zahlen.
    Und das ich mich daraufhin erkundigt hätte.
    Ein paar Sekunden war daraufhin Funkstille ihrerseits.
    Moment,da muss ich den Arzt fragen ,sagte Sie dann und verschwand für 2 Min.

    Und jetzt kommts.
    Sie kommt wieder und sagt doch tatsächlich ,wir haben Keine Befunde von ihnen nur das was in der Karteikarte steht !!!

    HALLO ,denke ich , ich bin 15 Jahre dort Patient und es gibt keine Befunde ?
    Bin dort mehrmals geröngt wurden ,habe Spritzen bekommen , Microwelle usw.
    wegen meiner Beschwerden und es gibt Keine Befunde ?:confused:

    Ich fragen nochmal nach, ob es zu den Röntgenbildern keine Befundbericht gibt,und bekamm daraufhin zur Antwort,nein haben wir nicht das macht der Herr Doktor immer so ,er braucht sich nur die Röntgenbilder anzusehen,und weiss dann was da war.(So ungefähr war ihre Antwort)

    Genau dieser Doktor wurde auch vom Versorgungsamt angeschrieben,was hat er denn da Bitte für einen Bericht hingeschrieben ???

    Nach diesem Gespräch bin ich also zum Radiologen ,und habe mich dort mit der sehr netten Helferin ,unterhalten und schildere ihr was ich gerade erlebt habe.
    Meinte Sie nur : " Die" hat wohl einen schlechten Tag.
    Die Bilder die ich hätte von 2002 würde eigentlich reichen ,aber die von diesem Doc sind noch etwas älter (Die ,die ich gerne gehabt hätte),
    ich solle mich nicht ärgern,wenn der Radiol.Sie anfordert,muss er ja auch einen Bericht dazu erhalten.
    Was Sie allerdings auch sehr "verwunderlich " fand ,das von mir dort keinerlei Befunde und dergleichen sein sollten.

    Ich bin mal gespannt,und ich denke da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen :D
    http://www.aok.de/bund/tools/ges_wissen/verbraucherschutz/unterlagen.php

    Das wollte ich doch unbedingt noch hier Berichten
    Schönen Tag wünsch ich euch alle noch
    Liebe Grüsse Seesternchen
     
    #14 2. Juli 2004
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2004
  15. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    Berlin
    laut Röntgenordnung:
    Röntgenaufnahmen sind 10 Jahre aufzubewahren und müssen zur Qualitätskontrolle jederzeit der zuständigen Behörde zugänglich sein. Die Bilder verbleiben beim Patienten.
    Die meisten Ärzte und medizinischen Einrichtungen können garnicht die Röntgenunterlagen aller Patienten aufbewahren. Sie müßten (bei größerer Zahl) räumlich getrennt, hängend und wer weis was nicht noch alles aufbewahrt werden.
    Da die Krankenkasse eigentlich die Sache bezahlt bin ich als Versicherungsnehmer quasi Eigentümer.
    Ausnahmen sind medizinische Einrichtungen, wo eine stationäre Maßnahme erfolgt und bestimmte Krankenakten geführt werden.
    Bei ambulant durchgeführtem Röntgen wird dem Patienten das Röntgenbild ausgehändigt, allein ein angeforderter Befund des Arztes der den Röntgenauftrag ausgelöst hat wird verschlossen mitgegeben oder an den betreffenden Arzt geschickt. Möchte man selbst einen Befund haben bekommt man diesen gegen Gebühr (oder auch so).
    Wenn andere Ärzte oder Einrichtungen Röntgenbilder benötigen muß man diese beibringen, wenn die Röntgenzeit im Beurteilungslimit (meist 1 Jahr alt) liegt. In der Regel bekommt man ein Schreiben bzw. in den Vordrucken/ Formularen ist das schon vorformuliert.
    Ich habe alles zu Hause und könnte locker einen längeren Lichtbildervortrag machen....wenn mal Interesse bestehen sollte....
    Also denn "merre"
     
  16. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ????????

    sag mal seesternchen....

    hast du eigentlich immer überweisungen mit zu diesem doc genommen,damit er bestimmte untersuchungen vornimmt?
    wenn ja, muß er einen befund an den überweisenden arzt geschickt haben.

    die frage, welche man doch noch klären sollte ist doch die, was hat der doc bei der kk abgerechnet*lächel*!

    wäre doch mal wert zu fragen. die können doch sicherlich auch befundberichte abrechnen oder so.

    und wenn es wirklich garnichts geben sollte, na dann bitte eine kopie der krankenakte.....!

    bist du beim vdk?oder hast eine rechtsschutzversicherung?

    über diese angelegenheit würde ich auch mal mit der kk sprechen.und auch die o.g. sache nachfragen.

    drück dir die daumen. manches mal glaube ich wirklich, einige ärzte sind nur auf der welt um andere zu ärgern.

    hast du denn nun die röntgenbilder?
    sonst laß doch ein schreiben von deinem hausarzt oder wem auch immer aufsetzen, das sie die röntgenbilder denen überlassen sollen und du nimmst sie dann dort in empfang.(geht so nämlich auch). und wenn die "abgebende praxis" bei denen nachfragen sollte, dann sollen die einfach sagen, die hätten sie bereits zurückgeschickt...*kicher*!
    is ja ein hammer.
    bin gespannt, was du dazu noch alles berichten wirst...

    *einemitmagengrummelndehiersitzende*liebi;)
     
  17. Seesternchen

    Seesternchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Juni 2004
    Beiträge:
    256
    Hey Liebelein,

    Da hast du allerdings recht ,was hat der abgerechnet ?
    Als ich bei diesem Doc das erstemal war,da brauchte man noch keine Überweisungen,so lange bin ich schon bei dem in Behandlung,das letzte mal war ich glaub ich Ende letzten Jahres da.
    Nein ,die Röntgenbilder habe ich nicht , bin ja nach diesem Tel.gespräch,
    zum Radiologen hin.

    Aber wie gesagt da geb ich nicht so schnell auf [​IMG]

    Gruss Seesternchen
     
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