Antrag auf ChronikerRegelung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von anko, 25. Juni 2004.

  1. anko

    anko Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.086
    Ort:
    Hamburg
    Hallo,

    hier kam letztens die Frage auf, wie den Lebenspartne auf dem Antrag für die Einkommensverhältnisse bei den Choniker-Fragebögen zu verstehen sei.

    Also, ich war gestern bei meiner KK und habe mir dort so einen Antrag geholt und auch gleich viele Fragen gestellt. Folgendes ist dabei rausgekommen:

    Ich muss dort mein Einkommen und das Einkommen der Kinder (sofern sie welches haben) angeben. Um dann die 1% zu erreichen, muss ich sämtliche Zuzahlungsbelege sammeln. Nicht nur die von mir, sondern auch die von meinem Kinder. Bzw. ja nur von dem großen, da der Kleine ja noch von der Zuzahlung befreit ist. Wenn dann die 1% erreicht sind, dann bekommt die komplette Familie diese Zuzahlungsbefreiung.

    Wenn ich verheiratet wäre, dann müsste ich auch das Einkommen von meinem Mann angeben. Aber dann würden auch seine Zuzahlungen mit angerechnet werden. Und auch er würde die Zuzahlungsbefreiung erhalten, auch wenn er bei einer anderen Krankenkasse versichert wäre.

    Das angefragte Einkommen der Lebensgefährten, gilt nur bei amtlich eingetragenen Lebensgemeinschaften von Homosexuellen. Also, bei einer eheähnlichen Gemeinschaft ist das Einkommen des Lebenspartners nicht mit anzurechnen.

    Soweit eine sehr nette Dame der Techniker Krankenkasse in Hamburg die sich bzgl. der Lebensgefährten extra noch einmal bei ihrem Kollegen erkundigt hat, da sie sich hier nur 99% sicher war :)


    Ich hoffe ich konnte damit einige Klarheiten beseitigen :D

    Gruß

    anko
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden