Berufs und Erwerbsunfähigkeit -was nun ?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Herbert, 30. Juni 2001.

  1. Herbert

    Herbert Guest

    Meine krankheit ist soweit fortgeschritten das ich berufs und erwerbsunfähig geschrieben werden soll.Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und könnte mir mit Ratschlägen und Kontakt adressen weiter helfen. Wie und welche maßnahmen muß ich jetzt ergreifen ?
     
  2. Josef Klein

    Josef Klein Guest

    Hallo Herbert.
    Ich persönlich kann dir nur raten,trete in den VdK Verband ein,dort bei dir in der Nähe gibt es bestimmt einen Orts-Verband
    oder Kreis-Verband.Die helfen dir in allen sozialen Lagen in denen du dich befindest.Es kostet 84 DM im Jahr.
    MfG
    Josef
    PS:
    Wenn du mehr wissen möchtest maile mich an,bin gerne behilflich.
     
  3. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Herbert...
    Der Rat den Dir der Josef gegeben hat, im VDK einzutreten, ist nicht schlecht. Dort kann man Dir alles sagen, was zum Thema Rentenantrag ( Erwerbsminderungsrente), wichtig und zu bedenken ist !
    Informiere Dich doch einmal im Voraus auf der Hompage der BFA oder der LVA, auch dort steht alles über dieses Thema, man kann sogar die Anträge herunterladen.
    Es gibt noch eine Möglichkeit, gehe zu Deinem versicherungsamt der Stadt und lasse Deinen Rentenantrag dort aufnehmen, alles was notwendig ist wird von dort aus erledigt, auch wird der Antrag ausgefüllt und die versicherungsjahre geklärt. Nehme einen gültigen Personalausweis unbedingt mit, auch Deinen Schwerbehinderten ausweis, soweit vorhanden!
    Wenn Du bereits am 01.01.2001 40 Jahre alt gewesen bist, gelten noch teilweise die alten Rentengesetze, Berufs-u. Erwerbsunfähigkeit, nach dem neuen Gesetz werden Dir sonst nach Eintritt des Versicherungsfalls bei Erwerbsminderung, wie es heute heißt, Abzüge bei der Frühverrentung gemacht, wie hoch diese sind, siehe auf der Hompage der o. g. Versicherungsträger nach, bei denen Du auch Infomaterial auf Deinen Computer herunterladen kannst!
    Stelle Deinen Rentenantrag schnell, denn es gelten Fristen, nach dem der Rentenbeginn und damit die Zahlung in Kraft tritt.
    Spreche vorher mit Deinem Arzt, der sollte ein fachliches Urteil über DSeine Erkrankung schreiben, ein Formular liegt dem Rentenantrag bei, oder verlange es beim Versicherungsamt, Deiner Stadt!
    Es werden mit Sicherheit Gutachten des Versicherungsträgers eingeholt werden bei Fachärzten die sich mit Deiner Erkrankung auskennen sollten. Wenn ein ablehnender Bescheid vom Rentenversicherer kommt, mit Hilfe des VDK-Rechtsabteilung sofort einen Widerspruch einlegen, diese Hilfe des VDK ist sehr wertvoll und gut! Wenn notwendig auch die Klage vor dem Sozialgericht mit dem VDK einlegen!
    So nun viel Erfolg und viel Glück dabei

    mfg
    Klaus
     
  4. nofre

    nofre Guest

    http://www.armin-bartsch.de/CFS/Antraege/Erwerbsunf_Weller.shtml

    vielleicht hilft Dir dieser Link auch ein wenig.

    Viel Glück
    nofre
     
  5. Nicole

    Nicole Guest

    Ich hatte nach Krankheitsbeginn 1994 und 6-monatiger Krankschreibung eine stufenweise Wiedereingliederung probiert, die leider scheiterte. Als die Krankenkasse mir dann schrieb, dass sie nach18 Monaten kein Krankengeld mehr bezahlen würde, brach für mich eine Welt zusammen. Ich ging zu einer Rentenberaterin und ließ mich ausführlich beraten. Daraufhin beantragte ich die Rente in 05/95. Ich war gerade 24 Jahre alt. Die Rente war zunächst abgelehnt worden, da ich angeblich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt hatte. Nach meinem berechtigten Widerspruch wurde die Rente dann in 11/95 rückwirkend zum 01.05.1995 bewilligt. Neben der Rente erlaubt es mir der Gesetzgeber auf 630 DM-Basis monatlich hinzuzuverdienen.

    Den Widerspruch hatte ich übrigens zuerst vom vdk aufnehmen lassen. In meiner Gegenwart wurde der Text für den Widerspruch diktiert. Weder bei der BfA ist ein Originalschreiben noch bei mir eine Kopie des Widerspruchs eingetroffen. Daraufhin habe ich meine Mitgliedschaft im vdk gekündigt!

    Laß dich doch einfach mal von einer qualifizierten, unabhängigen Person bezüglich deiner Rente beraten. Dies kann in der Regel ein niedergelassener Rentenberater. Ich kann Dir die Kanzlei von Prof. Plagemann in Frankfurt / Main, Myliusstr., empfehlen. Eine Beratung kostet mindestens 120 DM.

    Der Rentenberater kann bereits vorab prüfen, ob du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der BfA erfüllst und wie hoch die Rente sein wird. Zur Schwere der Erkrankung kann der Rentenberater allerdings kein Urteil abgeben. Ob du also "krank genug" für einen Rentenanspruch bist, prüft ein Gutachter erst später im Rahmen deines Rentenantrages.

    Wichtig ist bei der Rentenantragstellung, dass Du Ärzte hast (Hausarzt, Rheumatologe, Orthopäde, usw.), die Deine Diagnosen und Beschwerden in einem Attest entsprechend darlegen und bestätigen können. Außerdem sollten sie über deinen Schritt, einen Antrag zu stellen, informiert sein und dies aus ärztlicher Sicht befürworten, sonst stehst Du auf verlorenem Posten.

    Dem Rentenantrag kannst du eine persönliche Aufstellung deiner Beschwerden beifügen, damit der BfA-Sachbearbeiter besser deine Einschränkungen abschätzen kann. Auch alle bisherigen wichtigen Arzt- und Krankenhausberichte in Kopie und eine Aufstellung deiner derzeitigen Medikamente kannst du dem Antrag beifügen.

    Solltest du noch Fragen haben, kannst du dich gerne an mich wenden.
     
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