Werden Kuren im Ausland von Krankenkassen übernommen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Emu, 21. Juni 2004.

  1. Emu

    Emu Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    265
    Ort:
    bei Berlin
    Hallo,
    ich habe bei meiner Krankenkasse (Deutsche BKK) angerufen und man hat mir gesagt, daß Kuren im Ausland generell nicht übernommen oder bezuschußt werden.
    Sieht das bei den anderen Krankenkasse genauso aus?
    Im Reiseprospekt stand, daß die dt. Krankenkassen unter bestimmten Umständen etwas dazubezahlen.
    Ich war noch nie im Leben zur Kur (bin jetzt 45).
    Vielen Dank für Eure Antworten`!!
    Liebe Grüße vom
    Emu
     
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    Ort:
    Berlin
    Kur im Ausland

    Hi, also grundsätzlich sind die Richtlinien ungefähr so:
    "Wer an einer ambulanten Vorsorgekur teilnimmt, wählt seinen Kurort grundsätzlich selbst.
    Es muss sich nur um einen anerkannten Kurort handeln.
    Dabei haben Sie die Auswahl unter allen Kurorten, deren Heilanzeige für einen erfolgversprechenden Kurverlauf geeignet sind und die bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen, über die wir Sie im Einzelfall gerne beraten.
    Auch der fachliche Rat Ihres Hausarztes wird Ihnen bei der Auswahl des Kurortes helfen. Die Kur wird nach einem mit dem Kurarzt individuell abgestimmten Programm durchgeführt.
    Welche Kurorte eine Kompaktkur als besondere Form der ambulanten Kur durchführen dürfen, wird durch ein besonderes Anerkennungsverfahren geregelt.
    Ein Verzeichnis dieser Kurorte steht Ihrem behandelnden Arzt zur Verfügung. Auch wir beraten Sie dazu gerne persönlich.
    Da diese Kompaktkuren nur zu bestimmten Terminen beginnen und enden, ist der Kurbeginn mit der Kurverwaltung abzustimmen. Auch dabei sind wir gerne behilflich.
    Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme sowie einer stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme hängen Kurort und die Kureinrichtung häufig vom Krankheitsbild ab. Bei der Auswahl der geeigneten Einrichtung berücksichtigen wir so weit wie möglich die Wünsche unserer Versicherten."

    Ja und hier anknüpfend wäre zu sagen, daß zum Beispiel bei Psoriasis das Tote Meer oder das Rote Meer als "sehr gut heilend" beschrieben sind.
    Ebenfalls sind bei Rheuma Kurbäder mit Radonquellen zu empfehlen.
    Hier kann man auf "gute Ergebnisse und Besserung der Beschwerden" verweisen und eine Kostengegenrechnung zu den Einrichtungen machen, zu denen die KK Verträge haben.
    Erbrachte Eigenleistungen zur Gesundung berechtigen quasi eine Forderung auf Zuschuß oder Kostenübernahme in diesen Fällen zu stellen, da andere Einrichtungen oder notwendige Behandlungen nicht diesen Erfolg bringen oder auch nicht preiswerter sind.. Vielfach werden dann von den Krankenkassen Kompromisse und "Zugeständnisse"gemacht.

    Bei Kuren, die eine Kostenübernahme durch den gesetzlichen Rententräger vorsehen, kann man eigentlich nur auf die Vertragseinrichtungen zu den LVA oder BfA zurückgreifen.
    Allerdings kann ebenfalls zu den medizinischen Besonderheiten bei bestimmten Erkrankungen ähnlich wie bei den KK argumentieren.

    Am besten wäre, wenn eine Einrichtung Deinen Vorstellungen entspricht, sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Die Frage der Kostenübernahme durch die KK oder Andere erfragen.
    Da die Einrichtungen "ihr Haus voll kriegen wollen" haben sie meist schon alle Möglichlkeiten ausgeschöpft und können Rat geben.
    Einen schönen Gruß aus Berlin "merre"
     
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