PAtientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht& div.

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von liebelein, 14. Juni 2004.

  1. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    dieses thema wurde in einem anderen beitrag angefragt.hier der ursprungslink dazu:

    http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=6611


    da es ja doch immer mehr an bedeutung in unserem "technisierten" leben gewinnt hab ich es hier nochmal einzeln aufgeführt:


    war gerade selber bei zwei informationsveranstaltungen zu dem thema von der diakonie aus.


    fragt doch auch mal bei euch nach, ob es solche informationsabende gibt.



    auf alle fälle haben die kommunen oft auch broschüren zu dem thema vorsorgevollmacht (für eine dritte person des vertrauens), denn eine betreuung wird ja auch durch das amtsgericht in auftrag gegeben. und durch eine vorsorgevollmacht würde man dieses umgehen und diese VV ist auch wichtig, um nachher eine patientenverfügung ggü. den jeweiligen stellen durchzusetzen.(auch wenn die ärzteschaft dies nicht anerkennen muß.....).



    auch hospize sind geeignete ansprechpartner.



    ich versuche hier mal einige dinge auszudrücken, die sehr intensiv besprochen wurden (ist mein zweiter versuch,bin eben abgestürzt...*schluchz*), wie auch interessante links dazu:



    1) die verfügung kann aber muß nicht handschriftlich erfolgen (im gegensatz zum testament), muß auch nicht vom notar beglaubigt werden-aber kann. sie kann auch mit schreibmaschine/pc oder sogar per videobotschaft ausgedrückt werden.(nicht alle bundesländer erlauben es, das die patientenverfügungen hinterlegt werden.nrw z.b. nicht)

    wichtig ist dabei nur:



    man sollte die verfügung jedes jahr wieder hervorholen um sie nochmals zu bestätigen:z.b.:

    "diese verfügung ist immer noch ganz in meinem sinne und soll weiterhin gültigkeit behalten" mit datum und unterschrift ergänzen.(um den evtl. äußerungen entgegenzuwirken, das diese verfügung zu alt sei)(was beim notar natürlich mit kosten verbunden ist).



    eine verfügung kann z.b. auch ein hausarzt insofern bestätigen, das man im vollbesitz seiner geistigen kräfte war.(muß aber nicht)



    2)des weiteren sollte ein hinweis (das eine vorhanden ist und wo sie aufbewahrt wird) auf solch eine verfügung immer bei sich getragen werden (beim ausweis wo auch der organspenderausweis sein sollte wie auch die zu für den notfall zu benachrichtigenden personen benannt sind.)

    bei häufigen reisen sollte man eine ausfertigung mit orginalunterschrift immer bei sich tragen.



    3) zu einer patientenverf. gehört auch immer eine vorsorgevollmacht.

    es muß ja einen geben, der die zu papier gebrachten wünsche für einen durchsetzen kann.



    dabei ist es wichtig im vorfeld über die eigenen wünsche mit dem bevollmächtigten zu reden (besser wäre es auch zwei bevollmächtigte zu benennen, für den fall,das der erste verhindert oder selber krank ist)denn er soll ja im falle eines falles diese zu papier gebrachten wünsche durchsetzen.



    4) dann zum thema "bankvollmachten":



    da ich selber früher dort beschäftigt war, kenne ich diese problematik nur allzu gut:



    eine konto/depotvollmacht ist nicht generell über den tod hinaus gültig.das ist von institut zu institut verschieden.fragt deshalb dort einfach mal nach und laßt euch die verschiedenen formen erklären (wenn nicht bereits geschehen).



    es ist immer wichtig eine Bankvollmacht für eine person des vertrauens abzugeben. und meist reicht nicht nur eine vollmacht für den ehepartner.



    denn was viele nicht bedenken:

    wenn man in urlaub oder sonstwo hinfährt ist der ehepartner meist dabei und dann hilft diese vollmacht nicht allzu viel weiter. also immer nochmal über eine dritte person nachdenken.



    für den todesfall:wenn man zu lebzeiten keine vollmacht abgeben möchte (was ich selber nicht befürworte, aber das muß jeder selber für sich entscheiden) kann dies aber für den fall des todes dann machen.



    ansonsten müssen die "erben" sich erst einen erbschein beim amtsgericht holen und das kann sehr lange dauern.(allerdings können die beerdigungskosten ohne vollmacht vom konto des betreffenden bezahlt werden -allerdings ohne grabstein-der gehört nicht dazu).



    safe/schließfach: viele konto/depotvollmachten gelten auch nicht für ein schließfach.da muß dann eine separate vollmacht her.

    (sorry,wenn ich das alles hier noch angeführt habe, aber das gehört meines erachtens zur vorsorgevollmacht-denn die kann auch die finanzen betreffen,hat dann aber ggü.den finanzinstituten keine gültigkeit-sie müssen diese also nicht akzeptieren.)







    hier gibt es ganz viele infos rund um verfügungen........

    http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/verfuegungen.htm



    hier gibt es mal eine kurzversion zu einer patientenverfügung:



    http://www.dueren.de/downloads/pdfs/Vordruck_Patient.pdf



    und hier mal mit ganz vielen infos und hinweisen: (wurde von einem arbeitskreis vorsorge zusammengestellt-die mitarbeiter sind auch auf dem deckblatt näher erläutert.. und ist dementsprechend umfangreich aber auch sehr viel mit gedankenansätzen verbunden......,was ich für mich sehr hilfreich empfinde).



    http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/vorsorge2004.pdf





    ich für mich habe noch nicht alles vollzogen, finde aber diese entscheidung eine sehr wichtige und bin bereits durch viele hinweise aus der justizverfügung auch oftmals in meinen wünschen verunsichert worden bzw. ich konnte einiges sogar garnicht sosehr klar und deutlich für mich ausdrücken.



    aber vielleicht hilft es euch ein wenig weiter.



    in diesem sinne einen angenehmen tag wünscht euch



    liebi



    wünsche können sich z.b. auch auf die nahrungsaufnahme beim füttern ergeben (wenn man gewissen dinge nicht mag und dieses auch im alter nicht will z.b. spinat oder milchsuppe etc.), oder aber "ich möchte das zuerst alle mittel in erwägung gezogen werden, z.b. hausumbau oder wohnungsumbau oder badverbreiterung etc. die es zulassen, das ich daheim bleibe, bevor ich in einem heim untergebracht werde.und dafür sollen auch die vorhandenen finanz.mittel eingebracht werden....etc.)
     
    #1 14. Juni 2004
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2004
  2. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    mal wieder ein

    wenig hochschieb.....
     
  3. sito

    sito wölfin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    378
    Ort:
    Bayern
    danke liebelein für deine mühe!:)

    ich beschäftige mich sehr mit diesem thema und man kann sich aj gar nicht vorstellen was man alles falsch machen kann bei dieser sache.

    auch wenn es dem einen oder anderen unangenenehm ist sich damit zu beschäftigen. aber ich bin der auffassung, das man so seinen lieben einiges erspart, wenn es dann soweit ist.
    also sollte jeder so viel verantwortung in sich tragen diese sachen selbst zu regeln.

    auf ein langes leben in dem der tod geregelt ist;) !!! ( bitte nicht ernst nehmen, aber ich denke ich darf das doch sagen)

    lg sito
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    na klaro

    darfst du das so schreiben.

    es geht mir ja nicht darum total bitterernst zu sein, sondern meine input an euch weiter zu geben.
    ich wäre froh gewesen, wenn ich vorher von jemanden diese info erhalten hätte.

    aber der tod gehört nunmal zu unserem leben wie alles andere auch.

    hoffe auch sehr, das keiner diesen beitrag als "unverschämt" angesehen hat.

    wollte nur ein wenig weiterhelfen.....

    schick dir mal ganz liebe grüße rüber liebe sito und hab einen schönen tag.

    liebi:)
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    info in sachen

    patientenverfügung aus dem newsletter der rehacare:


    http://www3.rehacare.de/cipp/md_rehacare/custom/pub/content,lang,1/oid,7810/ticket,g_u_e_s_t

    es geht um das geplante gesetz zur patientenverfügung.

    hier noch zwei weitere links in sachen patientenverfügung aus r-o:

    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=13411&highlight=patientenverf%FCgung

    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=13946&highlight=patientenverf%FCgung

    in der hoffnung,das wir sie nie brauchen werden....

    liebi
     
  6. Nutella

    Nutella Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    235
    Ort:
    RLP
    wir (Männe und ich) sind gerade dabei das alles mit seinen Eltern zu regeln, weil beide eine Herz-op bzw schlagadern-op vor sich haben.. udn das denen in ihrer staren WElt näher zu bringen sehr schwer für uns ist..

    bin euch deswegen dankbar.. und werde mich die Tage geanuer damit befassen...
     
  7. sarasvati

    sarasvati Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Oktober 2004
    Beiträge:
    113
    Ort:
    Bremen
    Hallo liebe ro-ler,

    kuki hatte mich gebeten, meine Tipps zum Thema PV auch hier mitreinzusetzen, was ich hiermit tue.


    TIPPS:
    Wer eine PV schreibt, sollte möglichst auf die vorgefertigten Formulare verzichten, sondern so viel wie möglich selbst formulieren. Aus der PV sollte deutlich die Lebenseinstellung und die eigenen Wertvorstellungen hervorgehen.
    Es nützt nichts, wenn die PV beim Testament liegt, denn das kommt ja erst zum Tragen, wenn man gestorben ist. Besser ist, die PV einer vertrauenswürdigen Person zu geben, die die PV aus der Schublade holt, wenn der Fall eingetreten ist. Gut ist auch eine Hinweiskarte (ähnlich dem Organspenderausweis), die in der Brieftasche mitgeführt wird, die darauf hinweist, dass eine PV vorhanden ist und wer benachrichtigt werden soll.

    Die PV allein nützt nicht viel, es muss auch eine Person da sein, die die Interessen des Patienten durchsetzen kann. Das ist nicht der Ehepartner (wie viele immer glauben).
    Zur PV sollte auch eine Gesundheitsvollmacht ausgestellt werden. Darin wird eine Person bevollmächtigt, Entscheidungen über die Gesundheitssorge zu treffen, wenn der Patient dies nicht mehr selbst kann.

    Wenn man niemanden hat, dem man soweit vertraut, kann man auch eine Betreuungsverfügung ausstellen. Darin benennt man eine Person, die vom Gericht als Betreuer(in) eingesetzt wird, wenn eine Betreuung notwendig werden sollte. So kann man vermeiden, dass eine fremde Person oder jemand den man nicht als Betreuer haben möchte, als Betreuer eingesetzt wird.

    Herzliche Grüße
    Sarasvati
     
  8. Kathy1

    Kathy1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2003
    Beiträge:
    115
    Danke dir...

    fuer die Muehe.
    Ich bin gerade dabei, mich zu diesen Themen schlauer zu machen, und deine Zeilen haben mir sehr geholfen.
    Lieber Gruss,
    Kathy
     
  9. Jula

    Jula Der Solling ist groß

    Registriert seit:
    26. Juli 2004
    Beiträge:
    464
    Ort:
    Am schönen Solling
    Hallo,

    wir haben uns vor ca. 2Jahren entschieden,eine PV und auch unser Testament zu machen.Das lief ales über einen Rechtsanwalt,da das ja doch sehr komplex ist.Er hat uns auch in einem langen Gespräch viele tipps gegeben.Hoffen nun,das im Falle eines falles auch in unserem Willen gehandelt wird.Es kann ja wirklich jeden Tag was passieren ohne das ich das jetzt pessimistisch meine.
    Allerdings muß ich gestehen,das ich mir nach dieser Sache in Amerika doch noch Gedanken gemacht habe.Hat gestern jemand Stern-TV gesehen und den Fall der jungen Frau mitbekommen?Natürlich ändert das alles nicht wirklich unseren Entaschluß,aber nachsdenklich wird man schon.
    Lieben Gruß Jula
     
  10. Kathy1

    Kathy1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2003
    Beiträge:
    115
    Stern Tv

    Leider nicht gesehen, worum ging es denn in diesem Fall?
    Kathy
     
  11. sarasvati

    sarasvati Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Oktober 2004
    Beiträge:
    113
    Ort:
    Bremen
    Hallo kathy,

    ich habe mal eben bei stern.tv nachgelesen - die junge Frau ist nach dreijährigem Wachkoma wieder aufgewacht und hat nach einer Reha eine Familie gegründet und Kinder bekommen.

    So eine Entwicklung kann einem schon zu denken geben. Aber deshalb ist es ja auch so wichtig, die PV eindeutig zu formulieren und darin festzulegen, wann denn tatsächlich lebenserhaltende Maßnahmen (wie z.B. künstliche Ernährung) gar nicht erst begonnen werden sollen. Im Regelfall nämlich nur dann, wenn der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat oder der Zustand des Patienten unumkehrbar ist und zum Tod führen wird.
    So hat es auch der Bundesgerichtshof 2003 entschieden.

    Herzliche Grüße
    Sarasvati
     
  12. Kathy1

    Kathy1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2003
    Beiträge:
    115
    danke

    Stimmt, ueber solch eine Moeglichkeit habe ich auch schonmal nachgedacht: wie kann man genau wissen, ob man nicht doch wieder aufwacht?
    Schwierig, das alles.
    L Gr,
    Kathy
     
  13. pettersilia

    pettersilia Teufele

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    630
    Ort:
    bayrisches Schwabenländle
    Ich habe den Fall in Amerika verfolgt und auch Stern-Tv geguckt.
    So viele Gedanken hab ich mir noch nie gemacht....

    Ich weiß nicht, ob Terri noch was gespürt hat, behauptet wird "nein"...
    Aber, ich möchte nicht verhungern oder verdursten.
    Eigentlich war ich immer der Meinung, dass ich nix Lebensverlängerndes bekommen möchte, aber verhungern....

    13 Tage, wie bei Terri, sind eine lange Zeit.
    Man kann auch sagen, 15 Jahre im Wachkoma sind viel länger..

    War geschockt über den Zustand der jungen Frau, die über 3 Jahre im Wachkoma gelegen hat.
    Ihr Vater, selbst Arzt meinte, wäre sie "nur" eine Patientin gewesen, er hätte evtl. zur Entfernung der Magensonde tendiert, aber...
    sie war seine Tochter!

    Wer kann beurteilen und wann kann festgestellt werden, ob der Sterbeprozess einsetzt oder der Zustand zum Tod führt?
    Ich denke, niemand.
    Wer hätte gedacht, dass die junge Frau nochmal aufwacht?
    Dass sie sich so gut erholt?

    Ich jedenfalls bin gewaltig ins Straucheln gekommen.

    Liebe Grüße - Mary


     
    #13 8. April 2005
    Zuletzt bearbeitet: 8. April 2005
  14. Kathy1

    Kathy1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2003
    Beiträge:
    115
  15. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
  16. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    www.betanet.de

    hi ihrs,

    hab in einer medizeitschrift gelesen, das es eine interessante site gibt, wo man infos zur patientenvorsorge etc. bekommen kann.

    www.betanet.de
    unter dem punkt sozialfragen einfach den suchbegriff eingeben...oder aber

    http://www.betacare-infoservice.de/betanet/tpl_sozialrecht.php?suchbegriffe=patientenvorsorge&geladen=1&imageField.x=0&imageField.y=0


    und bis zum 31.august 2005 gibt es einen besonderen service...auf der linken site von betanet.de steht ein roter hinweis zu

    AKTION PATIENVORSORGE...

    dort kann man fragen per email rund um das thema stellen und ein expertenteam kümmert sich darum....



    viel glück...bin selber noch nicht viel weiter gekommen....:o

    liebi
     
  17. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo,

    ich bin mir zwar nicht 100%-ig sicher, ob dieser Tipp hier passt, aber ich denke mal er ist so schlecht nicht.
    Und zwar geht es um den Aufbau einer sog. Gesundheitsmappe - etwas modifiziert ist diese bestimmt für viele Situationen passend und sinnig.

    Desweg hier der Link zu einer passenden PDF-Datei (ich plane eine vergleichbare "Liste" als Doc-Datei aufzubauen, wenn ich dass "geschafft" habe werde ich Euch die Datei dann selbstverständlich auch zur Verfügung stellen (natürlich als Blanko-Liste, denn wer von Euch interessiert sich schon für meine div. Arztbesuche:p )

    http://www.wie-ge.de/gesundheitsmappe.pdf
     
  18. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    in der medical tribune

    gab es jetzt wieder ein paar infos zum thema patientenversügung....

    rund um das thema derzeitiges betreuungsrecht und vorsorgevollmacht kann man auch hier nachlesen

    www.bmj.de
    < service
    <ratgeber
    <betreuungsrecht
     
  19. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    aus gegebener veranlassung...

    sowie der bitte einer einzelnen dame :D schieb ich den beitrag mal hier hoch,damit er nicht so schnell verschwindet.

    liebi
     
  20. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    aus der letzten vdk-zeitung

    Artikel der VdK-Zeitung, Ausgabe April 2006


    Tipps zur Patientenverfügung

    Gerade ältere Menschen sollten rechtzeitig für Unfall und Krankheit vorsorgen
    Wer denkt schon gerne an eine schwere Erkrankung oder gar an den Tod. Doch im Koma und auch nach einem Schlaganfall oder einem Unfall ist es oft zu spät, Wünsche zu formulieren. Deshalb müssen Entscheidungen über ärztliche Hilfen vorher getroffen werden - in einer Patientenverfügung.

    Seit die Weltöffentlichkeit am Sterben der amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo Anteil genommen hat, steigt das Interesse an der Frage, wie man sich für den Ernstfall absichert. Denn heute ist es möglich, unheilbar Kranke mit Hilfe der Intensiv- und Apparatemedizin sehr viel länger am Leben zu erhalten als noch vor Jahren. Die Frage ist nur, ob man das möchte. Jeder kann deshalb in gesundem Zustand formulieren, welchen lebenserhaltenden oder -verlängernden Maßnahmen man unter welchen Bedingungen zustimmt und welchen nicht: Dies geschieht in Form einer Patientenverfügung. In ihr lässt sich bis ins Detail festlegen, was geschehen soll, wenn man im Sterben liegt und entscheidungsunfähig ist.

    Die Akzeptanz der Patientenverfügung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Inhaltlich sollte sie so aufgebaut sein, dass vor allem folgende Fragen beantwortet werden: In welchen Situationen soll die Patientenverfügung gelten? Was sollen Ärzte beachten? Es kann der Wunsch sein, alle lebenserhaltenden Maßnahmen zu unterlassen oder aber auch, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, den Patienten am Leben zu erhalten. Vor dem Abfassen einer Patientenverfügung lautet das oberste Gebot: reden. Man sollte sich bei einem Arzt seines Vertrauens ausführlich informieren und man sollte mit Angehörigen und Freunden sprechen. Die Patientenverfügung sollte beim Hausarzt liegen, in der Krankenakte und bei den Betreuern. Je konkreter sich die Patientenverfügung auf einen bestimmten Fall bezieht, desto eher kann sie im Ernstfall den Hinterbliebenen helfen und desto stärker wird sie die Ärzte an den eigenen Willen binden. Da aber nie auf alle Details im vorhinein eingegangen werden kann, empfehlen Fachleute, auch eigene Wertvorstellungen zusätzlich aufzuschreiben. Notare raten zur notariellen Beurkundung, dies ist aber nicht zwingend. Da im Notfall zuerst im Portemonnaie nachgesehen wird, sollte dort ein Hinweis stehen, wo man die Patientenverfügung aufbewahrt.
    Person des Vertrauens

    Während das Wissen um eine Patientenverfügung bereits verbreitet ist, ist die Vorsorgevollmacht weniger bekannt. Experten raten zu einer Patientenverfügung plus Vorsorgevollmacht. Denn im Ernstfall braucht man auch einen Vertrauten, der einer Patientenverfügung Geltung verschafft, sie durchficht. Nur eine Vorsorgevollmacht räumt weitgehende Vertretungsbefugnisse ein. Hierzu ist allerdings eine absolute Vertrauensperson notwendig. Und man sollte sich bei Juristen gründlich informieren. Denn die Befugnisse können so weitgehend ausgestaltet werden, dass der Bevollmächtigte selbst Häuser verkaufen und sogar eigenständig über eine medizinische Behandlung entscheiden kann.

    Eine Vorsorgevollmacht greift etwa dann, wenn jemand nach einem Schlaganfall oder Unfall das Bewusstsein verloren hat oder wenn eine Altersdemenz eigene Entscheidungen unmöglich macht. Auch wenn die Patientenverfügung mit einem Arzt zu besprechen ist, die Vorsorgevollmacht fällt in den Aufgabenbereich von Juristen. Wieweit die Vollmacht reicht, lässt sich genau festlegen. Sie lässt sich auf verschiedene Bereiche wie finanzielle, behördliche oder gerichtliche Angelegenheiten erstrecken.

    Anders als die Vorsorgevollmacht greift eine Betreuungsverfügung nur dann, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, weil eine Person nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Liegt eine Betreuungsverfügung vor, so wird die darin genannte Person gerichtlich zum Betreuer bestellt. Dieser Betreuer steht allerdings unter der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts. Der Inhaber einer Vorsorgevollmacht hingegen darf seine Entscheidungen auch ohne gerichtliche Zustimmung treffen. In Einzelfällen kann es passieren, dass trotz bestehender Vorsorgevollmacht eine Betreuerbestellung notwendig wird, beispielsweise, weil die Angelegenheiten in der Vollmacht nicht erfasst sind. Deshalb lassen sich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in der Weise verbinden, dass die bevollmächtigte Person gerichtlich zum Betreuer bestellt werden soll, wenn eine Betreuung notwendig wird. (pda)

    weitere infos dazu:
    www.vdk.de/de7557

    der link zur justiz-bayern wurde überarbeitet:

    Um die Broschüre herunterzuladen, gehen Sie bitte auf
    http://www.justiz.bayern.de, dann auf den Menüpunkt "Broschüren und
    Bürgerservice" und dann auf "Texte zum Runterladen". Ganz unten in der Liste
    finden Sie die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch
    Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung


    liebi
    (p.s. der artikel selber ist nicht online zu finden, deshalb hab ich ihn mir von der redaktion kommen lassen)
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden