Krankengeymnastik

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von FroschBen, 3. Juni 2004.

  1. FroschBen

    FroschBen Guest

    Vor langer Zeit hatte ich mich hier mal gemeldet....
    Ich hatte damals geschrieben das ich eine Osteochondrose, Bandscheibenvorfälle usw. habe.... Irgendwann haben bei mir keine Medikamente geholfen. Der Arzt hat damals 10 mal Krankengymnastik verordnet. Dieses hat auch geholfen, da der Rücken im Versteifungsprozess ist... :eek:
    Hatte danach 2 Wochen Pause gemacht und bin wieder zum Arzt gelaufen weil die Schmerzen wieder unerträglich waren...
    Brauchte erstmal gar nicht zum Arzt rein und die Arzthelferinnen haben mir ein Rezept ausgestellt mit weiteren 8 mal...
    Meine Krankengymnastik sagte mir gestern das ich sehr gute Chancen auf eine Langfristverordnung habe von den Symptomen her, die ich habe.... :rolleyes:
    Nur stellen sich einige Ärzte da ganz schön quer...obwohl es für die Ärzte kein nachteil ist, das das sogenannte "Budget" wie in den letzten Jahren ganz abgeschafft wurde.
    Meine Frage an euch...Habe ich wirklich ne chance auf Langfristverordnung? Bin übrigens bei der DAK versichert... :confused:
    und wie stellt man das an?
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    langfrist vo

    hallo frosch ben,

    wie stellt man das an? gute frage!
    aber zunächst willkommen im club der DAK versicherten!

    schau mal in www.physio.de! vielleicht kannst du dort was finden.
    ich müsste auch ne langzeit vo ab 1.7. haben, doch manche ärzte machen da nicht mit. rede mit haus doc, rheumatologe, orthopäden. die kk muss die langzeit vo genehmigen. seh dir mal den katalog an, ob das alles auf dich zutrifft. vielleicht kann die physio dir auch bei abfassung hilfestellung leisten.
    wenn du erfolg hast, lasse es mich bitte wissen.
    - im übrigen habe ich den katalog hier - also gib laut, wenn du ihn nicht finden solltest.
    gruss
    bise
     
  3. bibi

    bibi Neues Mitglied

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    Bingen
    Hallo Frosch ben,

    ich habe seit November letzten Jahres eine Langfristverordnung. Leider verliert die aber, nach Aussage des Arztes und der KK automatisch zum
    30.06.04 ihre Gültigkeit, weil dann ab 1.7.04 neue Verordnungsrichtlinien
    gelten. Dann muss die Krankenkasse das Rezept neu genehmigen. Wenn die KK das Rezept ablehnen will so muss sie das binnen fünf Tagen tun sonst gilt es als genehmigt. Behandlungen, die Du in dieser Zeit schon hattest (wahrscheinlich ein oder zweimal) muss die KK aber bezahlen, der Rest geht
    dann auf Deine eigene Rechnung oder Du musst die Behandlung abbrechen.

    Gruß bibi
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Kleine Korrekturen

    - Das Budget ist nicht abgeschafft, Richtgrößen begrenzen die Verordnung

    - Die Genehmigung innerhalb von 5 Tagen ist beim Gemeinsamen Bundesausschuß nicht übernommen worden. Es ist also nicht automatisch genehmigt, wenn es innerhalb von 5 Zagen nicht abgelehnt wird.

    - Ob die Krankenkassen auf eine Genehmigung der Langfristverordnung verzichten ist noch nicht offiziell klar.
     
  5. FroschBen

    FroschBen Guest

    @Bise wäre schön wenn du mir mal den Link zu den katalog geben könntest oder so...danke ;)
     
  6. Emma

    Emma Guest

    Hallo FroschBen!


    Seit etwa 2,5 Jahren habe ich eine Langfristverordnung, die mir mein HA ausgestellt hat. Bei meinem HA ist es kein Problem gewesen, da sie den Heilmittelkatalog in der Praxis haben und es entsprechend formulierten.
    Wie es nach dem 1.7. wird, ist mir schleierhaft.
    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich 2-3 Rezepte bekommen kann und dann 12 Wochen warten MUSS.
    Wenn es andere Möglichkeiten gäbe, würde ich mich auch über Infos freuen.

    Liebe Grüsse
    Emma
     
  7. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Langzeit?

    Also bei mir ist es wie folgt geschehen.Die ersten Verordnungen KG mit Heißluft habe ich im Febr. 03 bekommen,dann nochmals Verlängerung für 6x und dann nochmals 6x aber ohne Heißluft.
    Dann war ich 6 Wochen Reha, hatte da so meine Verordnungen. und dann gings im Januar 04 weiter, erst einmal 8x,dann 6x vom Rheumatologen.
    Da der mir aber nicht mehr paßte,bin ich dann zum Orthopäden gegangen, der hat meinen Rücken und Hüften geröngt und war glücklich,das der Befund nicht sooo schlimm war, wie er erwartet hat. Habe ersteinmal 10 KG, dann 8 >KG verordnet bekommen.
    Bis ich die hinter mich gebracht habe, ist bestimmt der Termin Anfang Juli in Rheumaambulanz da. Mal sehen was geschieht.
    Jedenfalls ist die KG sehr schmerzhaft für mich. ich bin arg was eingesteift,es wird immer schlimmer, vor allem Lendenwirbelsäule,Hüften, und auch der obere Rückenbereich ist schon was heftig.
    Aber ich lasse jetzt ersteinmal alles auf mich zu kommen. Habe zum Glück Befreiung von meiner KK und das ist auch viel wert.
    So alles Gute und viel Erfolg
    Gruß Anbar
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    krankengymnastik


    hallo, würde ich gerne, nur bin ich unerfahren und hilflos am pc. ich habe sämtliche richtlinien, die ab 1.7.04 gelten
    als e-mail bei mir gespeichert. hast du nen tipp, wie ich die hier ins forum setzen kann. viele wissen ja gar nicht, was auf sie zukommen wird.
    ich könnte sie ja als "weiterleiten" deklarieren - sind einige hundert seiten insgesamt (kg, ergo, logo, füsse...)
    frage, wie soll ich das anstellen? kopieren und einfügen?
    das würde dauern und könnte durchaus fehlerhaft sein.
    wenn man das buch kauft, wird es teuer.
    gruss
    bise, die auf ratschläge wartet.
     
  9. Ulmka

    Ulmka Guest

    Hallo Ben, hallo Bise,

    die Links findet ihr hier (ich hoffe, dass ich die richtige Seite gefunden habe, habe die Texte noch nicht gelesen, nur selber runtergeladen)

    Liebe Grüße

    Ulmka
     
  10. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Zusammen,

    zumindest in der Anlaufphase des neuen Heilmittelkataloges ab 01.07.04 wird es wohl keine generelle Genehmigung (vorab) geben - bezeichnend hierzu ist ja schon das Prozedere das die AOK's bei uns in der Gegend durchführen - es werden selbst Erstverordnungen zum MDK gegeben, was dabei rauskommt brauche ich ja wohl nicht zu sagen.
    Meine Physiotherapeutin hat schon ziemlich Angst um Ihren Arbeitsplatz. In der Praxis gegen sie davon aus, dass der erste große Verordnungsknick im September durchschlägt.
    Ich kann allen nur den Rat geben, lasst Euch noch im Juni Krankengymnastik aufschreiben. Dieses wird dann noch nach den alten Vorschriften durchgeführt und darf nicht angerechnet werden.

    Mal sehn was als nächstes eingeschränkt wrd - ich hoffe nur, dass wir nicht die Dummen sind, die auf der Strecke bleiben (keine KG - noch mehr Schmerzen - noch mehr Einschränkungen - noch schlechtere Lebensqualtität - mehr Ausgaben um sich selber zu helfen ...)

    Wünsche Allen ein schönes Wochenende

    Birgit
     
    #10 5. Juni 2004
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2004
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    kg vo

    das stimmt, dass die alten rezepte aus juni noch weitergelten sollen.
    nur mein genialer orthopäde hat bereits im vorauseilenden gehorsam - darin liegt seine grösste stärke - das letzte rezept so ausgestellt, dass es genau ende juni endet. er will sich buchstabengetreu an die neuen richtlinien halten. die begründung will ich hier nicht schreiben (wg. anregung), sonst wissen alle aus der umgebung, dass ich es bin und wer er ist. - hat nämlich schon genug lautstarke auseinandersetzungen gegeben. (seitdem pro rezept 10 € zusätzl. gelöhnt werden müssen; schreibt er nur noch 5 x kg auf!). auf meine fragen, ob er an wunderheilungen bei mir glaubt oder davon ausgeht, dass ich so krank sei, dass ich eine vo von 10 oder 12 x kg
    nicht mehr erleben würde und die physios event. dann schummeln könnten, antwortete er nur, das könne man ja nie ausschliessen, dass irgendetwas passieren könne .
    na ja, das nennt man am längeren hebel sitzen.
    also seht mal zu, wie ihr das hinbekommt nach dem 1. 7.

    hat einer ne "geniale" idee, bitte hier schreiben.
    im augenblick bin ich fast sicher, dass mir eine langzeitvo
    nicht bewilligt wird. man kann bei mir ja nix mehr erreichen ausser schmerzreduzierung und minimale bewegungsbesserung und das soll nicht ausreichen.

    gruss
    bise
     
  12. bibi

    bibi Neues Mitglied

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    Hallo Frank, und alle die das Thema interessiert,

    schaut doch mal unter www.heilmittelkatalog.de und dort unter der Rubrik
    News. Die Aussagen dort scheinen mir recht klar und eindeutig.

    Gruß bibi
     
  13. bise

    bise Neues Mitglied

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    krankengymnastik

    und wo steht etwas von langfristverordnung? für rheumis wäre das wichtig..
    gruss
    bise
     
  14. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Bise

    die frühere Langfristverordnung heißt jetzt "Verordnung ausserhalb des Regelfalles".

    Ein Regelfall ist in der Zahl der Anwendungen begrenzt. Liegt die Grenze zum Beispiel bei 18 Behandlungen, dann ist jede weitere Verordnung ausserhalb des Regelfalles.
    Das Prroblem ist: Bis zu den 18 Behanldungen dürfen nur Rezepte mit 6 Anwendungen aufgeschrieben werden. Jedes Rezept kostet 10 Euro Zuzahlung.
    18 Behandlungen = 3 Rezepte zu je 6, also 3 x 10 Euro Gebühr (+10% der Behandlungskosten)

    Ein weiteres ungeklärtes Problem ist immer noch, wer denn die Genehmigung weiter beantragen muß ( Arzt, Patient, Physiotherapeut ? ) Das kostet Porto und Zeit. Die 5 Tagesfrist ist gestrichen.

    Und:

    Es muss jedes einzelne Rezept genehmigt werden, es gibt also keine Dauergenehmigung.
    Möglicherweise verzichten aber die Kassen auf die Genehmigungspflicht, dann geht es weiter wie bisher. Aber weiterhin Begrenzung durch Richtgrößen(Budget) und eben Rezeptgebühr.

    Die Pause zwischen den Regelfallbehandlungen hat sich übrigens von 6 Wochen auf 12 Wochen erhöht.
     
  15. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Kg

    Also es gibt über die Rheumaliga Selbsthilfegruppen, die auch regelmäßig KG durchführen. Dazu gibt es meist regional gesonderte Absprachen und Regelungen mit den Kostenträgern.
    Dauerverordnungen?? dafür sollte vom Arzt bestätigt werden,
    "daß der Betreffende diese Gymnastik nicht weiter selbständig durchführen kann, da individuelle Anpassungen entsprechend des Gesundheitszustandes ständig notwendig sind.
    Auch bringt die Komplexheit der Übungen mit sich, daß eine Anleitung und begleitende Überwachung notwendig ist."
    Gruß "merre"
     
  16. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Die Verordnungen für die Rheumaliga sind nicht vergleichbar mit den normalen Verordnungen.

    Diese Verordnungen für Rehasport und die dortigen Anwendungen (zum Beispiel Wassergymnastik in der Guppe)) werden auf einem anderen Formular verordnet und auf die Dauer von 6 Monaten ausgestellt. Dabei sind keine gezielten physiotherapeutischen Anwendungen verordnungsfähig.
    (Deshalb gibt es hierfür auch kein Budget / Richtgrößen)


    Die Verordnung von Einzelbehandlungen ( KG, Massage etc. ) bedarf aber einer eigenen Heilmittelverordnung ( also anderes Formular). Dafür gibt es den neuen Heilmittelkatalog und die Heilmittelrichtlinien und die dort beschriebenen Einschränkungen. ( und auch Budget/Richtgrößen)
    Es wird wie gesagt auch eine längere Behandlung weiterhin begrenzt möglich sein. Allerdings mühsamer.
     
  17. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Merre, hallo Frank,


    Grundsätzlich ist dieses so richtig. Es gibt folgende Gymnastikmöglichkeiten: Wassergymnastik, Rehasport und Funktionstraining.
    Die Anzahl der Übungseinheiten die dem jeweiligen Teilnehmer zustehen ist zum einen abhängig von der Gymnastikart, aber auch von der Erkrankung. So darf ein Patient mit der Diagnose CP lediglich 50 x Rehasport auf Kosten der KK mitmachen, ein Bechti dagegen hat Anspruch auf 120 Übungseinheiten.


    Diese Verordnung war nur bis zum 01.10.03 so richtig. Leider hat der Gesetzgeber auch die Therapiemöglichkeit stark eingeschränkt. Die Verordnung vom Arzt läuft nunmehr nicht über 6 Monate, sondern über die Diagnoseentsprechende Maximalanzahl der Übungseinheiten, das ganze gilt dann für einen Neubeginner über 36 Monate (alle bis dahin nicht in Anspruch genommenen Übungseinheiten sind weg). Über diese Verordnung hinaus hat der Patient keinen Anspruch mehr auf weitere Übungseinheiten auf Kosten der KK.
    Bei Patienten, die bereits nach dem 01.04.03 bereits Übungseinheiten in Anspruch genommen haben reduziert sich die Gesamtzahl um die Einheiten, die man zwischen dem 01.04. - 01.10. in Anspruch genommen hat. Die Verordnungsdauer ist dann max. bis zum 29.09.2006 möglich.

    Der einzige positive Aspekt an der neuen Regelung ist lediglich, dass die KK nicht mehr verlangt, dass der Teilnehmer regelmäßig (also nicht mehr mals 3 - 4 Fehltage im 1/2-Jahr) teilnimmt.



    Übrigens bietet nicht nur die Rheumaliga diese Gymnastik an, sondern auch die Therapiegruppen des DVMB (Deutscher Verband Morbus-Bechterew)
    Auf der folgenden Homepage könnt Ihr Euch weitere Infos zu Therapiegruppen in Eurer Nähe holen: http://www.dvmb.rheumanet.org/


    wünsche allen noch einen schönen Sonntag

    Birgit
     
  18. Seesternchen

    Seesternchen Neues Mitglied

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  19. Seesternchen

    Seesternchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Juni 2004
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    256
    Betrifft Heilmittelverordnung




    Hier noch ein Link der AOK zum Thema


    http://www.aok-bv.de/politik/gesetze/index_00973.html

    Gruss Seesternchen
     
  20. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Seesternchen

    auf der AOK Seite ist von der 5 Tages-Grenze der Genehmigung die Rede.

    Im Bundesanzeiger steht dies nicht. Die Richtlinien, die dort veröffentlicht sind, sind aber bestimmend und entscheidend. Nur dieser Text gilt.

    Daher gibt es die 5 Tagesgrenze nicht in der offiziellen Version (Bundesanzeiger Seite 5 linke Spalte unten und rechte Spalte oben.)

    Der ganze Text umfasst 80 Seiten und soll ab 1.7.04 gelten und in den Köpfen sein.
     
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