... Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Ich sowie der SOVD haben ein Schreiben bekommen, daß ich o.g. Untersuchung vornehmen lassen muss. Da mir § 14 abs. 5 SGB IX bezüglich der Beauftragung eines Gutachters ein Wahlrecht einräumt, wurden mir 2 Ärzte der geforderten Fachrichtung vorgeschlagen, die für eine Untersuchung zur Verfügung stehen. Jetzt habe ich 2 Ärzte im Ort vorgeschlagen bekommen, die beide nicht gut sein sollen. Da habe ich mir dann den Arzt ausgesucht, bei dem die besten Parkmöglichkeiten bestehen. Aber wieso ich zu einem Arzt für Nervenheilkunde muss - mit Fibro - verstehe ich nicht. Aber das ist nicht so wichtig. Und alles nur, weil der SOVD in meinem Namen Einspruch gegen die Ablehnung einer Kur eingelegt hat. Kann man zu einem solchen Termin eine Begleitperson mitnehmen, die auch beim Gespräch dabei sein darf? Kann ich meine "Spickzettel" bzw. Beschwerdeliste mitnehmen? Ich vergesse doch sonst alles. Meine Konzentration ist echt sch...!!!! Ich bin sicher nicht die Erste, die diese Frage stellt und sie ist auch schon 1.000 Mal beantwortet worden, aber bis ich die Beiträge alle durchgelesen habe... ohwei ohwei Ich danke schon mal allen, die mir antworten - auch wenn schon zum 1.000 Mal - sorry und vielen Dank lg Djanella
Hallo Djanella, mit derartigen Untersuchungen und Gutachten kenne ich mich nicht gut aus. Ich bin mir aber sicher, dass niemand dir verbieten kann, deine persönlichen Notizen mitzunehmen, um daraus vorzulesen oder sie als Gedächtnisstütze zu nutzen. Bei wichtigen Besprechungen habe ich oft "Spickzettel" dabei. Wenn du eine Begleitperson mitnehmen möchtest, so würde ich das einfach tun, ohne viel zu fragen. Warum sollte man etwas dagegen haben, wenn du eine 2. Person mitbringst? Ich würde einfach darauf bestehen. Zum Hausarzt kann man doch auch jemanden mitbringen Alles Gute für dich. Gruß Claire
Gutachter ja denn mal auf die Schnelle..... Also im bestellten Gutachten wird es darum gehen, ob eine Rehabilitationsmaßnahme die "angegriffene Gesundheit" widerherstellen oder entscheident verbessern kann, oder ob die "Erwerbsfähigkeit" oder "Vermittlungsfähigkeit" entscheident verbessert werden kann. In der Ablehnung müßten also diese 2 Punkte sinngemäß als nicht gegeben dargestellt sein. In der fachlichen Beurteilung ist die Frage der medizinischen Einschätzung und des klinischen Nachweises wichtig. Doch gerade bei Fibromyalgie besteht ein sogenanntes Schmerzsyndrom, auch als "anderes Rheuma" bezeichnet und insbesondere gibt es keine entzündlichen Krankheitsanzeichen. Also ein klinisch schwer nachzuweisendes Krankheitsbild. Grundsätzlich sagt man bei Fibromyalgie, daß es wichtig ist durch andere klinische Untersuchungen angrenzende mögliche Krankheitsbilder auszuschließen. In Fachzeitschriften wird auch darauf hingewiesen, daß die Komplexität dieses Krankheitsbildes Aufenthalte in spezialisierten Kliniken sinnvol macht. Da die Psyche auch eine wichtige Rolle spielt und oft durch die lange "Arzt - Odyssee" weiter negativ beeinflußt wird, zeigt die Medikamentation mit leichten Antidepressiva oft Erfolg. Auch ein Aufenthalt in einer Psychosomatischen Klinik zur Stabilisierung von "Körper und Geist" erscheint sinnvoll, allerdings nur wenn eine Spezialisierung zu Fibro angegeben ist. Insbesondere letztere Punkte würde ich ansprechen, da sie gerade bei einem Facharzt für Nervenheilkunde bekannt sein müßten. Als weiteren Hinweis kann man auf die Tatsache verweisen, daß Erfahrungen der Rheumaliga sagen, daß ein vollstationärer Aufenthalt notwendig ist. Leider ist das in letzter Zeit nur "erschwerend" durchsetzbar geworden. Selbverständlich kannst Du eine Art "Beschwerdeliste" vorbereiten und mitnehmen. Solltest Du sie dalassen setze den Satz drunter: "ich konnte meine Beschwerden nur laienhaft und dem Empfinden nach wiedergeben, bei konkreten Fragen wenden sie sich bitte an meinen Hausarzt." Ja dann wünsche ich Dir Erfolg im Wiederspruch, einen Zeugen denke ich brauchst Du nicht, weil es ja auch um eine Art Schweigepflicht geht, daß müßte dann erst juristisch abgeklärt werden. "merre"
ich hatte....... jemandem bei meinem neurologentermin (und ich habe neben der sek.fibro auch entz.rheuma...............also nur kein frust.........).hab garnicht gefragt und den achim mitgenommen. bei mir war es gottlob kein prob.es hat auch keiner gefragt oder sonstwas. er wurde in jedes behandlungszimmer mitgenommen,was mir psychisch auch sehr geholfen hat. allerdings soll es auch andere situationen geben, dann solltest du eine kurznotiz von dem geschehenen zusammenschreiben nach der begutachtung (vielleicht hast du ja ein diktiergerät......dann geht es schneller und du vergißt nichts.). drück dir die daumen. übrigens meine neurologin meinte, das man darüber fachsimpelt,ob fibro bei den neurologen angelehnt wird, da es ja nichts entz. ist etc. aber da ist noch nichts abshcließend in sicht. aber es geht dabei wirklich darum das es sich um eine somatoforme schmerzstörung handelt......! und sie sagte auch, eigentlich will keiner so recht die "fibro" haben von den ärzten. kann ich verstehen, ich auch nicht ! biba und knuddel liebi
Hi Djanella zu wichtigen Arzt-/Gutachterterminen nehme ich stets meinen Göga mit, außerdem mach ich mir vorher Notizen, dich ich natürlich auch mitnehme. Bisher hatte es noch nie Probleme gegeben. Viel Glück und liebe Grüße von Monsti
Vielen Dank für Eure Antworten - ich werde mal sehen, welchen Termin ich bekomme und dann alles so machen wie immer: Zettel mitnehmen und evtl. noch Begleitperson, wenn es sich ergibt. Vielen lieben Dank. lg Djanella