Notdienstgebühr in Apotheken

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Nixe, 31. Mai 2004.

  1. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

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    Moin,

    beim heutigen Besuch der Apotheke staunte ich nicht schlecht, da ich zwar das Medikament für Inken umsonst bekam, aber sage und schreibe 2,50 Euro Notdienstgebühr zahlen musste!

    Dabei war es innerhalb der Sprechzeit der Notdienstsprechstunde beim Arzt (10 - 11 Uhr) und es handelte sich um ein vom Arzt im Notdienst verordnetes Rezept. Die Apotheke macht bei diesem Vorgehen keinen schlechten Schnitt, war doch vor mir ein Kunde da und nach mir zwei, macht in nicht mal 10 Minuten mal eben 10 Euro.

    Da klagen die Apotheken über Konkurrenz im Internet - bei solcher Art der Kundenbehandlung ist das aber doch nur eine logische Konsequenz. Ich könnte ja noch verstehen, wenn man für Verkäufe ausserhalb der normalen Öffnungszeiten ohne Rezept einen Aufschlag nehmen würde -
    aber doch nicht für verschreibungspflichtige Medikamente übers Rezept.


    Die Suche im Internet ergab übrigens, dass man diese Gebühr umgehen kann, wenn der Arzt das Rezept als "Notfallrezept" kennzeichnet. Nur leider habe ich vorher noch nie etwas von dieser Gebühr gehört, die die Apotheken von
    sich aus erheben können (nicht müssen).

    Liebe Grüsse Nixe - die ab sofort diese Apotheke boykottieren wird!
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    hi nixe,

    ich kann mich entsinnen, dass ich schon früher eine notdienstgebühr bezahlt habe. auch abend-/nacht- oder sonntagszuschlag waren eigentlich normal. wenn ein "normaler" arbeiter z.b. sonntags arbeitet bekommt er auch 100% zuschlag , überstunden werden mit 25 % aufschlag abgerechnet wenn sie ausbezahlt werden. ich denke mal das ist nichst anderes bei den apotheken, wenn die an einem "nicht-werk-/ arbeitstag" jemanden abstellen müssen für den notdienst.

    gruss kuki
     
  3. VerenaHH

    VerenaHH KrankeSchwester

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    auch ich habe mich gestern über diese "Gebühr" sehr geärgert.
    Ich hatte ein als "Notfall" bezeichnetes Rezept und musste diese 2.50 Euro dennoch bezahlen.
    Mit uns kann man es ja machen. *grrrrr*
    Mein Sohn hatte zum zweiten Mal nach dem Weissheitszahnziehen vor 4 Monaten einen Abszess in der Backe. Zum zweiten Mal Antibiotika und morgen muss eventuell aufgeschnitten werden. Warum er diese Abszesse bekommt ist noch unklar, aber auf Dauer muss da mal was geschehen, sonst bekommt der auch noch ein Infektreaktives Rheua, das fehlt grad noch.

    Gruss
     
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