Anspruch auf EU-Rente? welche Voraussetzungen gelten denn nun?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Samira, 24. Mai 2004.

  1. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich brauch mal eure Hilfe und hoffe es kennt sich hier jemand aus damit, denn den zuständigen Herrn vom VdK kann ich diese Woche nicht erreichen, ich möchte aber gerne wissen was auf mich zukommt. Ich zähle mal Stichpunktartig(wird sonst zu lang) auf worum es geht:

    -1999-2001 EU-Rente bezogen
    - Weitergewährung abgelehnt
    - Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen
    - Berufung vor dem Landessozialgericht
    - letzten Mittwoch Verhandlung, Teilanerkenntnis der BfA - erwerbsunfähig ab August 2003 bis voraussichtlich Okt.2005

    um EU-Rente zu erhalten müssen ja bestimmte Zeiten (Wartezeit 5 Jahre, Pflichtbeiträge 36 Monate) erfüllt sein,
    wenn hier die 5 Jahre vor August 2003 gemeint sind, dann erfülle ich diese Voraussetzung wahrscheinlich nicht, bzw. ich weiß nicht welche Zeiten angerechnet werden,
    oder
    gelten hier die Zeiten vor 1999 (erstmals EU-Rente bezogen) weil ich keinen neuen Antrag gestellt habe, sondern Widerspruch und Klageverfahren des Weitergewährungsantrags solange ohne Unterbrechung gelaufen sind?

    Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt:o , ich könnte auch einfach warten bis ich Post von der BfA bekomme, aber bis dahin bin ich verrückt geworden, weil ich nix weiß.

    Gruß
    Samira
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hi,

    wenn du bereits ab 1999 Rente bezogen hast, musst du ja die Wartezeit von 60 Monaten Beitragseinzahlung erfüllt haben - und das ist alles. Es gibt keine Neuberechnung von Wartezeiten.

    Übrigens, es müssen 60 Monate Beiträge gezahlt worden sein !!

    Normalerweise müsste die Rente anschliessen, wenn das Urteil für dich ausfällt.

    Ich drücke dir die Daumen !! Alles Gute ! Viel Glück !

    Pumpkin
     
  3. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    Hallo Uschi,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort,
    ja klar die Zeiten bis 1999 waren erfüllt, sonst hätte ich die Rente nicht bekommen, was mich nur unsicher macht ist, dass ich nach Ansicht der BfA zwischen 2001 und 2003 nicht erwerbsunfähig war, sondern erst wieder ab August 2003.

    Kann es sein, dass ich mir mal wieder zuviel Gedanken mache:o

    Gruß
    Samira
     
  4. Jula

    Jula Der Solling ist groß

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    Am schönen Solling
    Hallo Samira,

    auch bei mir steht dieses Jahr wieder ne Rentenüberprüfung an und ich bin schon fix und foxi.Habe 1997 den Antrag gestellt,war dann Arbeitslos,befristeter Vertrag,dann Krankgeschrieben.2000 wurde entschieden,Berufsunfähig,Widerspruch eingelegt,EU_Rente befristet 1J.Das Spiel dann jedes Jahr bis 2002.EU_Rente genehmigt bis 2004.Ich denke,Du wirst ja noch genauso wie ich,nach altem Rentenrecht verrentet worden sein.Bloß ist bei der BFA nichts wirklich normal,einmal war ich da bei denen schon verstorben.Bist ja aber auch im VDK,die regeln viel.Bei mir hieß es,das nach Antragsstellung das 3mal endgültig über die Rente entschieden werden muß,weißt Du da was?
    Nicht unterkriegen lassen,gruß Jula
     
  5. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hi,

    ich habe meine Rente sogar freiwillig aufgegeben und bin 22 Monate arbeiten gegangen. Danach wurde ich krank und nach 78 Wochen hat die KK mich zur Rente angemeldet. Diese wurde mir ab Antragsdatum erneut problemlos gewährt.

    Meine Freundin hatte mal so ein Prob wie du und nachdem die Urteile gefällt waren, wurde die Rente AB DEM ANTRAGSDATUM rückwirkend nachgezahlt, was dazu führte, daß sie nach Urteil schon wieder ohne Rente war, weil die Zeit von 3 Jahren rum war.

    Den dann sofort gestellten neuen Antrag auf EU Rente hat die BfA auf Lebenszeit erklärt. Also, wenn erwerbsunfähig anerkannt, dann ab dem Tag des Antrages !!

    Viel viel Glück.

    Pumpkin
     
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