Muss ich das verstehen???

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Patcy, 17. Mai 2004.

  1. Patcy

    Patcy Mitglied

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    Da ich mich noch nie mit solchen Sachen auseinande gesetzt habe, frag ich doch mal hier in die Runde und schildere mal meinen Fall.

    Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf den Schwerbehindertenpass gestellt und da mein Rheumatologe es mit der Büroarbeit nicht so hat bzw er einfach nicht nachkommt bei den ganzen Patienten, hat sich alles in die länge gezogen. Lange Rede kurzer Sinn, also letzte Woche bekam ich Post vom Versorgungsamt und mir wurde mitgeteilt das ich 30 % bekomme.
    Folgenden Behinderungen liegt das zugrunde:

    1. Seronegative Rheumatoidarthritis
    2. Halswirbelsäulenbeschwerden bei degenerativen Veränderungen
    3. Sehbehinderung

    So nun hab ich heute da angerufen und mal nachgefragt wie das sich % zusammensetzt und da wurde mir gesagt, das Punkt 1: 30%, Punkt 2: 10% und Punkt 3 :auch 10%.........also bei mir wären das zusammen 50% und die meinte das wird nicht zusammen gezählt. Warum? Habt Ihr da einen Plan?

    Ich habe jetzt erstmal einen Widerspruch geschrieben, denn für die Augen wären da 10% zu wenig....da ich 16-17 Dioptrien habe und ich möchte doch gern genau erläutert haben, warum die % nicht zusammen gerechnet werden.
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    hey,

    ob du mit dem widerspruch durch kommst? möglicherweise ja.
    die prozente verteilen sich danach inwieweit dich deine behinderungen einschränken und zwar insgesamt. die einzelnen prozente werden nicht zusammenaddiert. solltest du mit der brille eine ausreichende sehschärfe haben, so ist das für die prozente z.b. unerheblich.

    dazu gibts im forum auchs chon ganz viel an information. gib doch das mal als suchbegriff ein.

    gruss kuki (auch ein blindfisch mit minus 10 , aber mit brille ok)
     
  3. Makapru

    Makapru Makapru

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    Hallo,
    leider ist das nicht so, daß Du die einzelnen GdB zusammenrechnen kannst. Du erhälst den höchsten GdB. Bei den "Rheumis" ist das immer Auslegungssache des Sachbearbeiters vom Versorgungsamt. Du solltest Widerspruch einlegen. Es ist ganz wichtig, daß nicht nur die Diagnosen genannt werden, sondern auch Deine Einschränkung am "normalen Leben" teilzunehmen formuliert werden. Du solltest Dir einen extra Zettel nehmen und einfach drauf losschreiben, was Du aufgrund Deiner Erkrankung alles nicht mehr machen kannst. Das ganze solltest Du mit Deinem Arzt besprechen, daß er Dir das noch einmal bestätigt. Das ist super wichtig.
    L.G.
    Makapru




     
  4. Baerchen02

    Baerchen02 Guest

  5. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    GdB

    Also diese Aufzählung ist tatsächlich nur mit dem höchsten Gdb zu werten. Ich würde sagen um z.B. 50 % zu erreichen müßte zum Ausdruck kommen, daß eine entzündliche rheumatische Erkrankung mit mittelgradigen Auswirkungen vorliegt. Auf Grund des schubweisen Verlaufs und nicht genau einzugrenzender damit verbundener Entzündungen sind dauernde und für den betreffenden erhebliche Funktionseinbußen zu verzeichnen, die sich in folgenden Beschwerden zeigen: hier aufführen und vom "Schlimmsten" ausgehen, nicht von der Tagesform !
    Es muß zum Ausdruck kommen, daß der Krankheitsverlauf schwer einschätzbar und therapeutisch ebenfalls nur schwer beeinflußbar ist.
    Was das Sehvermögen betrifft, sehr schwierig, da Sehhilfen abzüglich gewertet werden und auch bis 2 Jahre Wartefrist verstreichen können, um Entwicklungen einzuschätzen.
    Die HWS würde ich mit in o.g. reinnehmen, insbesondere was die vertebrale Seite betrifft. Da kann man die rheumatoiden Beschwerden als übergreifend verbunden mit Blockaden und zeitweisen "Funktionserschwerenden Problemen"
    darstellen. Nur der Arzt müßte mitziehen.
    Ja also schwierig. Wenn der Widerspruch geschrieben ist, nochmal mit dem Arzt reden, was man anders formulieren könnte. Günstig wäre es, wenn man z.B. auf neue Röntgenbilder oder sowas verweisen könnte.
    Die Formulierungen im Widerspruch sind so ungefähr:
    -vorliegende Befunde wurden nicht entsprechend gewertet
    -es haben sich neue Befunde anhand aktuellerer Röntgenaufnahmen ergeben
    -ein jetziger oder gerade zurückliegender Entzündungsschub hat.........
    -weitere fachärztliche Konsultationen haben ergänzend zum bisherigen Beschwerdebild folgendes ergeben.......

    Ansonsten wünsch ich viel Glück "merre"
     
  6. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Patcy,

    ich muss Merre recht geben: denn 30 + 10 +10 sind in diesem Bereich leider nur 30 %.
    Ich würde aber trotzdem Widerspruch einlegen - zunächst nur zur Fristwahrung und mit der Bitte die Ankten einsehen zu dürfen (darf Dir nicht verweigert werden). Erst nach der Akteneinsicht kannst Du erkennen, ob wirklich alle für Deine Behinderung maßgeblichen Unterlagen ausreichend berücksichtigt wurden.

    wünsche Dir viel Glück

    Birgit
     
  7. Makapru

    Makapru Makapru

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    ...stimmt, Akteneinsicht beim Versorgungsamt kann für die Formulierung des Widerspruchs auch sehr wichtig sein. Für die Akteneinsicht mußt Du zum Versorgungsamt gehen. Die Akte anfordern kann nur ein Rechtsanwalt. Leider übernimmt keine Rechtschutzversicherung diese "Sozialrechtsachen", deshalb müßtest Du Dir mal überlegen ob Du auch eventuell einen RA für Sozialrecht zu Rate ziehst. Sollte es zum Äußersten kommen, daß eventuell eine Klage eingereicht werden muß und Du gewinnst, werden die Kosten dann von der "Staatskasse" übernommen.



     
  8. uli

    uli Mitglied

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    Hallöchen zusammen,

    Sozialgerichte sind noch bis Ende des Jahres kostenfrei. Wenn jemand also Klage beim Sozialgericht einreichen will, sollte er dies noch in diesem Jahr machen, ab dem nächsten Jahr müssen die Gerichtskosten - wie bei anderen Gerichten auch - bezahlt werden.

    Uli
     
  9. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    Hallo Makapru,

    Da muss ich dir widersprechen.
    Natürlich übernehmen RV die "sozialen Sachen", wenn man darauf geachtet hat, den Vertrag so abzuschliesen, das man u.a. Vertragsrecht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht hat.
    So eine Versicherung bietet z.B. HUK und HUK24, die ich bereits in Anspruch genommen habe und demnächst in der Rentensache nochmal in Anspruch nehmen werden müssen.

    Heutzutage, bei den leeren Kassen und je nach Versorgungsamt ( das stimmt leider) , kommt es immer häufiger zu Gerichtsfällen, als ich je gedacht hätte. ( ich hab 3 Jahre für meine 50% gebraucht).

    Dazu kommt noch, man kann nicht immer davon ausgehen, das man gewinnt und der Staat die Kosten übernimmt. Häufig beantragt der Arzt mehr % als gewollt, damit sich das Gericht später auf die Hälfte trifft ( dieser Weg funktioniert tatsächlich) . Da bekommt man ein Schreiben, wo eine Einigung dieses Urteils besteht. so nach dem Motto , die Klägerin bekommt 50 % , wenn sie uns zufrieden lässt und die klage als beendet ansieht.
    Aber da muss man leider die Hälfte der Kosten übernehmen. Bei einer Klagegewinnung übernimmt der Staat die Kosten, das stimmt. aber das kommt nicht sehr häufig vor. eher wird ein Vergleich angestellt.

    Also , wenn man nciht in einer RV ist ( Man beachte die 3 Monate Wartezeit und alle Fälle die vor dem Eintritt in die RV passiert sind, werden nicht vertreten) , sollte man sich einem Verein anschliesen ( Reichsbund; VdA o.ä. die REchtsbeistand haben)

    Ach so :
    RV treten meistens erst in Aktion, wenn es zur Klage kommt. D.h. Den Widerspruch selbst verfassen, abwarten was passiert, wenn dann neg. , dann Klage einreichen und RA benachrichtigen, erst dann übernimmt die RV die KOsten für die Soziale Dinge.
    Die Kosten die man hat, wenn man einen RA schon für Widerspruch und den ganzen ( ich sag man ganz einfach: Vorkram) hat, belaufen sich auf gute 500 - 700 € .
    Da ich die nicht hab, mache ich den ganzen Widerspruch selber, und sollte der neg. verlaufen, dann reiche ich KLage ein , benachrichtige ich meine RÄ und gib ich dir ganz Korrespodenz die ich bis dato gesammelt habe.


    @ patcy, hi!
    Mach ruhig den Widerspruch, denn die Ämter lehnen vorerst fast alles ab, solange man nicht ersichtlicher weise, den KOpp unterm Arm hat.
    ABer richte dich darauf rein, das es evtl. ein langer Weg werden kann, wo man viel Geduld und Kraft braucht.
    Ich wünsche dir dabei alles Gute und gerade diese Kraft, die man für die Amtsmühlen braucht.

    Gruss
    kiki


    PS, also ich musste bei dem Vergleich ( 80% GdB waren beantragt, 50% bekommen) die Hälfte der Kosten übernehmen, und das obwohl ich beim Sozialgericht geklagt habe. Und Gerichtskosten wären frei gewesen, wenn das Urteil 80 % gelautet hätte, dh. die Klage gewonne hätte
     
  10. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Zusammen,

    in diesem Zusammenhang fällt mir noch ein, dass ab Mitte diesen Jahres (den genauen Termin weiß ich leider nicht mehr), auch für Verfahren vor den Sozialgerichten eine sog. Prozeßgebühr zu zahlen ist. Diese wurde eingeführt, um die Sozialgerichte zu entlasten - leider trifft diese "Gebühr" wieder nur die schwächsten unter uns - und die hätten es wahrlich dringend notwendig, dass man sich um sie kümmert. Ich könnte mir vorstellen, dass die Höhe der Gebühr sich wie überall an dem Streitwert orientiert. Wie hoch der Streitwert im Sozialverfahren liegt kann ich nicht sagen.
    Ich hoffe nur, dass die Gebühr auch wirklich zum Ziel führt die Sozialgericht zu entlasten und nicht, um die Bürger noch mehr abzuzocken.
    Wenn ich so an meine letzten Verfahren vorm Sozialgericht denke kann es eigentlich nur schneller werden (das erte Verfahren lief über 7 Jhar, das 2. wurde von mir nach deiner Laufzeit von 4 Jahren zurück gezogen, da der Richter meinem Anwalt vor der Verhandlung schon das Ergebnis mitteilte und ich daraufhin lieber mein Geld schonen wollte).

    liebe Grüße
    Birgit
     
  11. Makapru

    Makapru Makapru

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    .....die Beratungskosten vor der Klage werden laut der Aussage der Rechtsanwältin bei der ich letztens ein Seminar besucht habe, von der RV nicht gezahlt, sondern erst wenn Klage eingereicht wurde und dieser stattgegeben wurde. Ich kann da natürlich auch was falsch verstanden haben :confused: , daß will ich nicht ausschließen.


     
  12. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    @ makapru:

    :D *g* oder ich hab dich falsch verstanden.*g*:D

    Also , das mit der Vorsache, also alles was vor der Klage zu tun ist, übernimmt die RV natürlich nicht. das ist schon richtig.
    Das hatte ich so verstanden, das man sich nur ein RA in Sachen Sozialrecht nehmen sollte, damit man Einblick in die Akte bekommt. und das sind natürlich noch Dinge , die vor einer Klageeinreichung von statten gehen, da muss man natürlich noch selber in die Tasche ( geldbörse ) greifen.

    Aber man kann die Akteneinsicht anfordern, dann bekommt man Bescheid und kann man sich auf dem Ortsansässigen Sozialamt unter Aufsicht die Akte zeigen lassen und gegen Selbstkosten ( manchmal auch umsonst, je nach Sachbearbeiter) Kopien machen lassen.



    Und ich hatte dich so verstanden, das die RV nicht für die Sozialgerichtsklagen aufkommen......
    Sorry ......falsch verstanden.....kommt vor....:D

    Ansonsten allen noch einen schönen Tag

    biba
    kiki
     
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