Kostenübernahme-Privatklinik

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Gerold, 16. Mai 2004.

  1. Gerold

    Gerold Guest

    Hallo,

    nachdem die meisten Ärzte meiner Mutter (Jahrgang 1950) ein künstliches Kniegelenk empfohlen haben, wollte sie noch einen letzten Rat von den Ärzten der Alphaklinik in München einholen. Diese rieten ihr von dem künstlichen Gelenk ab und empfahlen ein Synovektomie (Gelenkinnenhautentfernung), welches meine Mutter auch hat durchführen lassen.
    Da meine Mutter starke Schmerzen hatte und ein "normales" Krankenhaus Wartezeiten mehrerer Monate hat, entschlossen wir uns schnell für diese doch recht teure OP. Sie betrug nämlich über 5000 EUR.
    Jetzt haben wir den Antrag unserer Krankenkasse (AOK) auf (teilweise) Kostenübernahme gestellt, welcher jedoch abgelehnt wurde.
    Begründung: Privat bleibt privat und kann nicht durch eine gesetzliche Krankenversicherung ertattet werden. Eine Zusatzversicherung hatte meine Mutter nicht.
    Was kann man da noch machen? Wir legen zwar Widerspruch ein, aber gibts da noch Möglichkeiten???
    Danke
     
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo Gerold,

    ich würde zwar auch Widerspruch einlegen, aber ich glaube nicht, dass Du hiermit viel Erfolg haben wirst. Da es bei dieser OP nicht um eine lebensnotwendige OP handelt, wird sich die KK auf den - verständlichen - Standpunkt beziehen, dass man auch durchaus hätte warten können. Außerdem weiß ich aus meiner Beihilfezeit, dass die Alphaklinik nicht gerade zu den günstigen Kliniken gehört (eher im Gegenteil - denn die Patienten die seinerzeit dort behandelt wurden, mussten selbst als Privatpatienten mit Beihilfeanspruch viele Kosten selbertragen).
    Bei solchen "Privatbehandlungen" von Pflichtversicherten sollte mann immer vor Behandlung eine Kostenübernahme der Krankenkasse einholen (dieser Grundsatz gilt übrigens sogar schon für die Übernahme von Fahrtkosten).

    Was die Privatbehandlung noch angeht, haben derzeit nur Freiwilligversicherte die Möglichkeit eine sog. Kostenerstattung wahrzunehmen. Hier wird der Versicherte privat behandelt und reicht die Rechnungen anschließend zur Erstattung bei seiner KK ein. Aber selbst hiervon ist abzuraten (außer man hat genügend "Kleingeld", da die KK lediglich Ihre Sätze (die ungefähr 1/3 bis 1/2 geringer sind) erstattet; außerdem wird zusätzlich noch eine Verwaltungsgebühr abgezogen (die ist auch nicht gerade gering).

    Tut mir leid, dass ich Dir keine große Hoffung geben kann - die einzige Möglichkeit noch etwas Geld zurück zu bekommen wäre, wenn Deine Mutter noch eine Einkommenssteuererklärung machen muss (außergewöhnliche Ausgaben) - aber auch hier werdet Ihr erklären müssen, warum Ihr nicht auf die "normale" Behandlung zurückgegriffen habt.

    Gruß
    Birgit
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden