berechnung des einkommens

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 10. Mai 2004.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
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    bei Frau Antje
    hallo, vielleicht hat eine/r von euch erfahrung.

    sachverhalt:
    1 partner gesetzl versichert und
    lege privatversichert (schon immer gewesen), hohe beiträge, selbst mittlerweile schwer krank und daher
    selbst etliche ausgaben. dazu noch selbständig arbeitend
    d.h. viele einnahmen und viele ausgaben, um überhaupt etwas zu verdienen.
    wie wird da die belastunsgrenze errechnet. lege kann unmöglich auch für partner noch löhnen. lege kann auch nicht in gesetzl versicherung mehr aufgenommen werden.
    zu alt.
    kk sagt brutto-betrag. jetzt werden beide bestraft. lege
    muss für partner zahlen. partner kommt nicht auf 1 %
    des bruttobetrages, da lege keine "zuzahlungen" i. s. der gesetzl. kken aufweisen kann.
    der hinweis auf freibeträge ist wenig hilfreich, denn der
    freibetrag wird auch dann gewährt, wenn lege in gesetzl.
    versicherung ist.
    vielleicht hat eine/r von euch auch das problem. wie kann man es lösen?
    hoffentlich klingt es nicht zu kompliziert.
    gruss
    bise
     
  2. Neli

    Neli Optimistin

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    Hallo Bise,

    wir hatten das Problem schon vor Jahren, als mein Mann bei der BEK
    die Befreiung von der Zuzahlung beantragt hat.
    Obwohl ich privatversichert bin, wurde meine Pension seinem Einkommen
    zugeschlagen, so daß die Befreiung gerade noch mit Ach und Krach geklappt hat.
    Wir haben dagegen Widerspruch eingelegt, daß mein Einkommen mitzählt,
    obwohl ich doch freiwillig, also nicht gesetzlich, versichert bin,
    aber es hat alles nichts genützt.

    Für eine Klage hatten wir dann keine Nerven, obwohl ich mir Aussicht auf Erfolg versprochen hätte, da mein Mann schon zu dieser Zeit sehr krank war
    und wir die ganze Aufregung scheuten.

    Wir schlugen der Kasse vor, doch wenigstens dann auch folgerichtig
    meine Zuzahlungen für Medikamente zu berücksichtigen, das war aber
    auch nicht möglich.

    Im Gesetz ist auch nur lapidar angegeben, daß bei gesetzlich Versicherten das Einkommen des Ehegatten bis auf einen Freibetrag anzurechnen ist.


    Ich selbst bin privatversichert mit Anspruch auf Beihilfe. Da gelten die
    gleichen Zuzahlungen wie bei gesetzlich Versicherten.

    Hier sind die Bestimmungen wegen der Befreiung aber anders.
    Hier wird nur das Einkommen des Ehepartners angerechnet, wenn er nicht gesetzlich versichert ist, so daß ich also bald befreit werden könnte.

    Diese Probleme kommen also auch in diesem Jahr wieder auf uns
    zu, aber ich versuche, mich nicht aufzuregen, obwohl diese
    Regelung bei zwei chronisch Kranken total ungerecht ist.

    Ich hoffe, daß ich mich verständlich ausgedrückt habe, liebe Bise.

    Viele liebe Grüße
    Neli
     
  3. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Hallo Bise,

    also so richtig verstanden habe ich Deine Frage nicht ..bin jetzt etwas verwirrt :eek: ;) ... naja, aber die Antwort von Neli hats gerichtet und mir vielleicht doch aufgezeigt, was gemeint ist.

    Mein Männe ist freiwillig versichert, da selbständig, ich bin gesetzl. versichert, da Rentenantragsteller und ....noch ..... ALG - Bezieher.

    Unsere gesamten Bruttoeinkommen wurden zusammengerechnet, auch eine kleine Unfallrente, die ich wegen einer Berufserkrankung zum Ausgleich des gesundheitlichen Nachteiles gegenüber nicht Kranken, bekomme ... war das verständlich?? öhhh :D.

    Als Chroniker bin ich anerkannt. Die krankenkasse wollte die Gewinn-Verlustrechnung meines Mannes für das I. Quartal sehen und alle anderen Einkunftsbescheinigungen.
    Sie haben dann die Einkünfte meines mannes hochgerechnet fürs Jahr und ich bin anhand des Familienbruttoeinkommens bis zum 31.12.2004 von Zuzahlungen befreit, bis auf die Medikamente, die es nur noch auf Privatrezept gibt. Für die Kinder wurde eine Pauschale abgezogen.

    Mein Männe hat keine Befreiung bekommen ... er wird bis zur 2% Grenze warten müssen, geht aber seltendst zum Doc .. froi :)
     
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Da ich erst vor 3 Wochen bei der KK war wegen Befreiung usw., weiss ich, daß die Einkommensgrenze für Befreiung bei BRUTTO € 1.355 FAMILIENEINKOMMEN liegt.

    Alle offenen Fragen beantwortet ? ? ?

    Grüssle, Pumpkin
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    zuzahlungsberechnung

    hallo klaraklarissa und pumpkin,

    problem:

    lege nicht freiwillig in gesetzl kk versichert sondern
    privatversichert. ist krank, zahlt in versicherung hohe beiträge, hat erheblichen eigenanteil und zuzahlung zu medis zu leisten. wg. alter wird nicht mehr in gesetzl. kk aufgenommen.
    ist selbständig, freiberufl. - muss für alter vorsorgen.
    das sind probl., die jeder hat. das wusste man. damit konnte man rechnen. absolut privatangelegenheit.

    bei errechnung der belastungsgrenze werden beide bruttoeinkommen zusammenaddiert - wohlgemerkt nicht
    das zu versteuernde einkommen - und zuzahlungen
    des privatversicherten nicht berücksichtigt.

    folglich kann der gesetzl versicherte nicht befreiung geltend machen und der privatversicherte muss noch zusätzl. für medis des anderen löhnen.

    die kk rechnet von den bruttoeinnahmen des freiberuflers nicht die belastungen ab, die dieser zu zahlen hat, um überhaupt den auftrag ausführen zu können (miete des büros, löhnung der schreibkraft, fahrten udgl.)
    gruss bise
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Guten Morgen Bise,

    also ist ja wirklich Euer Hauptproblem, das Dein Mann aus der Privatversicherung rauskommen müßte ... stimmt das geht nicht mehr so einfach ... oder gar nicht?

    Als Weg dazu würde mir einfallen, das Dein Mann sich bei jemandem einstellen läßt. Vielleicht hat er einen Freund, der auch selbständig ist. Um den Freund nicht zu "schröpfen" stellt er Deinen Freund bei sich an und der Freund stellt Deinen Mann in seiner Firma ein, zu den gleichen Bedingungen, gleiche Lohnhöhe usw, so das das Geld was bei ihm eingeht auch wieder an den Freund rausgeht. Somit würde er Beiträge in das System Krankenkasse, Rentenkasse, Pflegekasse ... einzahlen, währ also dadurch gesetzlich krankenversichert und kann dann sicherlich die private Versicherung kündigen.
    Die Selbständigkeit kann sogar in vollem Umfang oder aber als Nebenerwerb weitergeführt werden. Papier ist geduldig...
    Ich denke, das solltet Ihr mal überdenken und mal einfach bei der gesetzlichen KK nachfragen: "wenn Lege zusätzlich Arbeitnehmer wird, kann er dann vollständig zurück in die gesetzl. Kasse?" die geben Euch sicher einen Rat.

    was für ein Geistesblitz am frühen Morgen ;) ... das macht sicherlich mein 100mg Prednisolonstoß .. :(

    Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende.
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    einkommen

    hallo klaraklarissa,

    das geht nicht!!!!! dafür gibt es viele gründe.
    trotzdem danke für die antwort.
    gruss
    bise
     
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