Frage, chronikerdefinition

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 9. Mai 2004.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    an alle user,

    wer hat schon die anerkennung als chronisch krank und muss somit nur 1 % des bruttoeinkommens als zuzahlung leisten.

    welche kk macht schwierigkeiten?
    welche KK macht keine schwierigkeiten?
    welcher kk genügt das attest des facharztes?
    welche kk legt den sachverhalt dem MDK vor?
    a) welcher MDK entscheidet anhand der aktenlage der KK?
    b) welcher MDK wird eigenständig tätig? will sagen bei
    wem muss man zur untersuchung kommen?

    gruss
    bise
     
  2. Tobsy

    Tobsy Guest

    BARMER macht bei mir Schwierigkeiten

    Hi Bise


    wer hat schon die anerkennung als chronisch krank und muss somit nur 1 % des bruttoeinkommens als zuzahlung leisten.

    welche kk macht schwierigkeiten?

    in meinem Fall die BARMER

    welche KK macht keine schwierigkeiten?
    welcher kk genügt das attest des facharztes?
    welche kk legt den sachverhalt dem MDK vor?

    in meinem Fall die BARMER,
    Begründung:
    1. keine Erfahrung mit der neuen Regelung
    2. mein Fall sei schwierig zu entscheiden

    a) welcher MDK entscheidet anhand der aktenlage der KK?

    In meinem Fall wurden bisher die Entscheidungen anhand der Aktenlage der KK vorgenommen.

    b) welcher MDK wird eigenständig tätig? will sagen bei
    wem muss man zur untersuchung kommen?


    Ich hatte meine Probleme mit der KK im Beitrag "Definition:schwerwiegende chronische Erkrankung???" geposted und inzwischen eine zweite Ablehnung von der KK erhallten.

    Tobsy
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    def. chroniker

    hei Tobsy,

    an dich hatte ich ja gedacht. jetzt muss mal festgehalten werden, ob du ein einzelfall bist.

    wo gibt es denn so etwas, der MDK setzt sich über die aussagen des behandelnden arztes hinweg, ohne dass der patient angeschaut wird.

    wehret den anfängen. wenn das schule macht, einen beginnenden MB als nicht schwer chronisch einzustufen, dann sind bald alle rheumis leicht erkrankt. allein durch die medis brauchst du dauerbetreuung. die nebenwirkungen können ja jederzeit eintreten - und gerade bei MTX ist vorsicht geboten. imunsuppressive
    mittel haben nun mal die nebenwirkung, das imunsystem zu schwächen bzw. ausser kraft zu setzen.
    das risiko nimmt man gerne als betroffener in kauf, wenn man dadurch langfristige und irreparable gelenkschäden vermeiden kann.

    ich habe noch die ministerin im ohr, als sie im januar 04
    vor mikrofon und kamera verkündete: ein diabetiker sei noch lange nicht schwer chronisch krank. er könne ja gut eingestellt sein mit der insulingabe. dann ginge es ihm ja gut.
    und nun haben wir die auseinandersetzungen mit den kken. - jetzt wird man förmlich gedrängt, einen schwerbehindertenausweis zu beantragen oder als fall für die pflegestufe zu gelten. denn erst dann entfallen die auseinandersetzungen mit der kk bzw. dem MDK der kk,
    ob betroffene/r chronisch krank oder schwer chronisch krank angesehen werden kann/soll.

    gruss
    bise
     
  4. Dorothee

    Dorothee Neues Mitglied

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    Hallo Bise, Topsy,

    bei mir hat ein Formblatt von der AOK Mittelfranken, unterschrieben von meinem Hausarzt, genügt für die Anerkennung.

    Damit wurde die chrohnische Erkrankung und 1-%-Regelung anerkannt. War eine Sache von wenigen Minuten.

    Mir ist absolut neu, daß man einen Facharzt bzw. den MDK dazu braucht. Ich bin der Meinung, daß der Hausarzt genügt.

    Viele Grüße von
    Dorothee
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    chronikerregelung

    hallo dorothee,

    das stimmt eben nicht so ganz. die 3. alternative ist auslegungssache. manche kken sind grosszügig, manche kleinlich. es gibt auch docs, die meinen das alles nicht so schlimm sei.

    warten wir mal ab, wenn die neuen HMR ab 1.7.04 in kraft treten. mein ortho-rheuma doc hat mir schon gesagt,
    ich brauchte doch keine kg mehr. 6 x im quartal würden doch ausreichen. dann hätte er keine arbeit. na ja , der ärger ist vorprogrammiert. aber das gehört an eine andere stelle.
    gruss
    bise
     
  6. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Meine DAK hat mir anhand des Gehaltes die Ablehnung erteilt, trotz anerkannter Erwerbsunfähigkeitsrente, 60 % SBG und mehr als 2 % jährlich - tja, was sollen wir tun ??

    Pumpkin
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    chronikerregel

    hallo pumkin,
    gestern noch im chat - erinnerst du dich?

    ich kapier nicht ganz, was für ne ablehnung?

    sagt sie, dass du nicht schwer chronisch krank bist?
    sagt sie, dass du nicht von der zuzahlung befreit wirst?

    bitte info
    gruss
    bise
     
  8. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    Berlin
    Hallo Bise,

    ich habe meine Befreiuung seit 2 Wochen.Das Formular von mir ausgefüllt, vom Hausarzt unterschrieben und auf etwas telefonischen Druck innerhalb von 3 Tagen nachhause geschickt bekommen und das zuviel gezahlte Geld auch schon erstattet.
    Ich drücke allen anderen die Daumen,das es auch so Reibungslos abläuft!

    liebe Grüße
    Sabine
     
  9. speedy

    speedy Guest

    Hallo Bise

    ich habe das Formular von meinem Rheuma Doc ausfüllen lassen bin damit zur KK musste meinen Behindertenausweis und mein Einkommen nachweisen und habe den Befreiungsausweis sofort mit nehmen können ! Was ich zuviel Gezahlt hatte wurde mir direkt auf mein Konto gutgeschrieben.

    liebe grüße Speedy
     
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