Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von wuschel, 21. April 2004.

  1. wuschel

    wuschel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    18. Juni 2003
    Beiträge:
    29
    Hallo zusammen,
    habe mal wieder eine Frage, die ich eigentlich selbst beantworten können sollte, aber nicht wirklich kann.
    Wer zahlt bei bestätigter krankmeldung? Von Anfang an die Krankenkasse, oder erst 6 Wo. der Arbeitgeber und dann die Krankenkasse?
    Vielen Dank schon mal,
    Wuschel

    :confused:
     
  2. bibbi

    bibbi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    8. September 2003
    Beiträge:
    301
    Ort:
    NRW
    Hallo Wuschel,

    grundsätzlich zahlt erst der Arbeitgeber 6 Wochen danach die Krankenkasse.

    Dies gilt ebenfalls für Geringverdiener die nicht auf Steuerkarte arbeiten.

    Ausnahme: wenn man mehrfach als z.B. 6 x 1 Woche im Jahr - wegen der gleichen Krankheit krank geschrieben ist und jetzt kommt das 7.mal - hier wird die Zeit zusammengezählt und es zahlt gleich die KK wenn der Arbeitgeber schon 6 Wochen gezahlt hat.

    Ausnahme: Man wird des öfteren krank geschrieben - wegen verschiedene - neue - Erkrankungen - jedesmal zahlt der Arbeitgeber wieder 6 Wochen

    Hier gibt es wieder die Ausnahme z.B. bei bakteriellen Infektionen - hier zählt man die Zeit nicht zusammen da es sich jedes mal um eine neue Erkrankung handelt und der Arbeitgeber zahlt wieder bis zu 6 Wochen.

    Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich rüber gekommen.....

    Viele Grüsse
    bibbi :)
     
    #2 21. April 2004
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2004
  3. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    932
    Ort:
    Leipzig
    Hallo Wuschel,

    ich glaube, es gibt noch eine weitere Ausnahme:

    Wenn Du weniger als eine Woche bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt bist, zahlt sofort die KK.

    Viele Grüße,

    Birte
     
  4. roco

    roco Guest

    mir wurde gesagt(kk), man muß mindestens einen monat beim arbeitgeber beschäftigt sein, das heißt, er hat mindestens einmal beiträge an die krankenkasse geleistet.

    die conny
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden