Widerspruch- was muss ich beachten!

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von darkangel82, 20. April 2004.

  1. darkangel82

    darkangel82 Guest

    Hallo alle zusammen!

    Am Samstag habe ich meinen Bescheid wegen meines Schwerbeschädigtenantages bekommen. Sie haben mir einen GdB von 30% genehmigt.
    Ich möchte jetzt Widerspruch einlegen, weiß aber nicht so recht was ich alles schreiben soll?! Soll ich Ihnen genaustens meinen Gesundheitszustand schildern, oder auf Befunde verweisen oder Sie an meine Ärzte wenden?

    Wer schon einmal in dieser Situtaion war. Was habt ihr denn geschreiben? Und hattet hier Erfolg?

    Wo bekomme ich Bröschüren über die einzelnen Merkzeichen?



    Viele Grüße Angel :)
     
    #1 20. April 2004
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. April 2004
  2. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    soviele fragen....

    also darkangel,

    ich hab mal unter der suchfunktion "widerpsruch" eingegeben und das hier für dich gefunden.
    http://rheuma-online.de/phorum/search.php?searchid=4126
    schau dich doch dort mal um. dies war hier schon oft thema und vielleicht findest du einige tipps. nur eins am rande. sei nicht zu ausführlich. du mußt allerdings fristen wahren.

    zum thema schwerbehinderung und merkzeichen etc. gab es von mir unter hilfsmittel mal einen link, wo man sich diese broschüre kostenlos bestellen kann.
    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=11056

    hier ist der entsprechende link noch zu den anhaltspunkten gutachterliche tätigkeit
    http://www.net-art.de/hagobaer/anhalt1.htm (hatte ich eben vergessen aufzuzeigen).
    (oder schau mal bei euch im rathaus vorbei, dort gibt es meistens auch eine stelle für soziales und die haben auch infomaterial.wobei die o.g. broschüre schon ganz schön informativ ist)

    hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen und wünsche dir viel erfolg beim widerspruch und den weiteren verfahren.

    alles gute

    liebi:)
     
    #2 20. April 2004
    Zuletzt bearbeitet: 20. April 2004
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    GdB

    ja da könntest Du mal hier ."http://www.uwendler.de/ahp/index.html" reinschauen und dann bei den entsprechenden bereichen anklicken. Den Beschwerdebildern und Prozenten dazu müßtest Du dann Deine Behiinderungen entsprechend allgemeinverständlich darlegen.
    Man köntre darauf hinweisen, daß :
    -neue Befunde gegeben sind
    -Krankheitsbilder nicht genügend beachtet wurden
    -nicht alle Ärzte befragt wurden
    -ein chronischer Verlauf, bzw. die schubweisen Erkrankungsphasen nicht genügend beachtet wurden
    Oftmals hilft es vorher mit einem Arzt des Vertrauens zu reden.
    Grundsätzlich kann man Widerspruch einlegen und mitteilen, daß man vorbehaltlich weitere medizinische Gutachten beibringen wird. Damit ist etwas Zeit gewonnen.
    Viel Erfolg "merre"
     
  4. darkangel82

    darkangel82 Guest

    Danke!

    Guten Morgen ihr beiden!

    Danke für eure Tipps! Nach der Tabelle zuurteilen würde mir für eine Erkankung alleine schon 40% zustehen und da sind die rheumatischen noch nicht dabei!
    Dann werde ich mich mal in die Gesetze einlesen!

    Vielen Dank!


    Liebe Grüße ;)
     
  5. darkangel82

    darkangel82 Guest

    Noch eine Frage.........

    Sollte ich vielleicht erst um eine Akteneinsicht bitten, bevor ich alles genauer schildere?


    :(
     
  6. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo Darkangel82,



    Grundsätzlich kann ein Widerspruch formlos gestellt werden, d.h. es bedarf keiner bestimmten Aufmachung gefordert. Du kannst sogar zur Behörde gehen und dem Mitarbeiter "anweisen" Deinen Widerspruch zu notieren.
    Von dieser Form rate ich aus eigener Erfahrung aber ab.
    folgende Sachen sind aber auf jeden Fall zu beachten:

    1. ganz wichtig ist die Einhaltung der Widerspruchsfrist. Sie beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchs. Die Bekanntgabe ist in der Regel 3 Tage nach Briefdatum. Solltest Du den Brief später bekommen haben (kann aufgrund von best. Behördenstrukturen schnell passieren), solltest Du den Briefumschlag aufheben und das Datum an dem Du den Brief erhalten hast sowohl auf dem Umschlag wie auch auf dem Brief notieren (kann u.U. wichtig sein).
    2. Solltest Du in Zeitnot geraten, lege lediglich Widerspruch ein und begründe diesen später. In diesem Fall solltest Du den Brief u.U. persönlich abgeben, da bei Widersprüchen jeder Tag zählt (ein Tag zu spät abgegeben und der ursprüngliche Bescheid ist rechtskräftig).
    3. bevor Du die Begründung schreibst verlange auf jeden Fall Akteneinsicht - Du kannst Dir u.U. viel Arbeit ersparen und hast bessere Möglichkeiten Deinen Widerspruch zu begründen. Wie Du auch in anderen Meldungen lesen kannst, wird häufig nach Aktenlage entschieden und leider nicht alle Infos richtig berücksichtigt
    4. mach Dir für Deine Unterlagen auf jeden Fall eine Durchschrift/Kopie des Widerspruchs.
    5. Falls Du neue Erkenntnisse hast (Arztberichte etc.) füge diese Deinem Widerspruch ein - gleiches gilt für schriftliche Erleuterungen Deiner behandelnden Ärzte
    Ich wünsche Dir viel Glück und vorallem viel Erfolg

    Birgit
     
  7. Melisandra

    Melisandra immer auf der Suche...

    Registriert seit:
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    2.218
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    auf dem Land
    Hallo darkangel82,

    vielleicht ist das wirklich das Beste!

    Meinem Mann ist folgendes passiert: Er hatte 30 % GdB und hat einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Innerhalb weniger Tage (höchstens 2 Wochen) bekam er Bescheid - 40 % GdB. Das schien ihm unwahrscheinlich. Von Kollegen bekam er den Tip, sich beim VdK kundig zu machen und um Mithilfe beim Widerspruch zu bitten. Das hat er auch gemacht. Jetzt ist er Mitglied beim VdK und die Leute dort haben seinen Widerspruch eingereicht und ziehen die Sache auch durch evtl. bis vors Sozialgericht.

    Nun kommt der Hammer: Nach Akteneinsicht wurde klar, dass der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt den Antrag meines Mannes als Erstantrag gewertet hat und ohne Rücksprache mit dem Hausarzt und den behandelnden Ärzten entschieden hat. Nun ist die Sache schon 2 Monate in Bearbeitung und von den Ärzten kommen die Rückmeldungen, dass das Versorgungsamt nachgefragt hat, welche Diagnosen und Behandlungen durchgeführt werden.

    ALSO: Auf jeden Fall Akteneinsicht nehmen - Evtl. auch Rechtsbeistand.

    Toi toi toi für eine gerechte Beurteilung
    wünscht Dir
    Melisandra
     
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