Pauschalbetrag für Medikamente?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sabinerin, 6. April 2004.

  1. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    Hallo an alle,

    gestern erzählte mir eine Bekannte, daß die Krankenkassen ab 2005 oder 2006 nur noch ein Pauschalbetrag pro Patient übernehmen. Alles was darüber hinausgeht, müsste selbst gezahlt werden.

    Ich zweifel an dieser Regelung, kann (und will) es mir nicht vorstellen, aber wenn es so wäre, müsste mein Mann sich wohl schon mal einen Nebenjob suchen, damit er unseren Luxus (Enbrel+Insulin) finanzieren kann ;)

    Wer hat davon gehört? Wie hoch ist der Wahrheitsgehalt dieser Info?

    Viele Grüße
    Sabinerin
     
  2. cpeter

    cpeter Guest

    Hallo,

    nein, die Beschränkung ist nicht pro Patient. Die Krankenkassen bezahlen allerdings bald nur noch Festpreise für jeden Wirkstoff. Ist der Preis höher, dann muss man die Differenz zuzahlen. Oft ist ja der gleiche Wirkstoff je nach Hersteller unterschiedlich teuer.

    Peter
     
    #2 6. April 2004
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. April 2004
  3. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    @cPeter

    Hi Peter,

    was bedeutet "Festpreis"? Das ein Medikament generell nur noch xxx € kosten darf? Oder das xxx € übernommen werden? Wer übernimmt den Rest?

    Viele Grüße
    Sabinerin
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    rest zahlt der patient

    ...leider ist es so, dass den mehrbetzrag dann der patient bezahlen muss. das ist aber schon länger bekannt. hierzu ein auszug aus den neueren nachrichten dazu.



    [size=+1]Ministerium weist Bericht über hohe Zuzahlungen zurück[/size]

    [font=arial,helvetica]Berlin (AP) Das Bundesgesundheitsministerium hat Berichte über deutlich höhere Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten für Medikamente mit Festbeträgen zurückgewiesen. Bei der Festbetragsregelung, die bestimmt, welchen Kosten die Krankenkasse für eine Medikamentengruppe übernimmt, sei gewährleistet, dass «immer eine genügend hohe Anzahl an gleichwertigen Medikamenten» preislich auf der Höhe des Festbetrages oder darunter liege, sagte eine Ministeriums-Sprecherin am Samstag.

    Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Kassen hat im Zuge der Gesundheitsreform die Festbeträge für verschreibungspflichtige Medikamente neu geregelt. Die Differenz zwischen tatsächlichem Preis und Festbetrag müssen die Versicherten selbst bezahlen. Seit 1. April gelten für nicht patentgeschützte Arzneimittel neue Festbeträge, die in den meisten Fällen niedriger sind als zuvor. Für die patentgeschützten Medikamente, die einige Jahre nicht unter die Festbetragsregelung gefallen waren, werden nach Angaben der Ministeriums-Sprecherin momentan entsprechende Beträge festgelegt.

    Die «Berliner Zeitung» (Samstagausgabe) berichtete, dass die Hersteller die hohen Preise für die patentgeschützten Medikamente wegen enormer Entwicklungskosten beibehielten. Die Versicherten müssten sich auf deutlich höhere Zuzahlungen einrichten. Diese könnten sich im Jahr auf hunderte Euro summieren, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Vorstandskreise der Pharmaindustrie.

    Daneben berichtete die «Bild»-Zeitung (Samstagausgabe), dass generell bei bestimmten verschreibungspflichtigen Medikamenten nach Inkrafttreten der neuen Festbeträge zum 1. April die Zuzahlung weit über der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze von zehn Euro liege. Teilweise müssten Versicherte bis zu 40 Euro pro Medikamentenpackung selbst zahlen. Seit 1. Januar liegen die Zuzahlungen bei zehn Prozent der Kosten, wobei eine Obergrenze von zehn Euro gilt. Kostet allerdings ein Medikament mit Festbetragsregelung beispielsweise 50 Euro, der Festbetrag liegt aber bei 20 Euro, so muss der Versicherte trotz der Zehn-Euro-Regelung 30 Euro selbst bezahlen.

    Die Ministeriumssprecherin erklärte dies damit, dass bei Medikamentengruppen mit Festbeträgen immer Gruppierungen gebildet würden, die über und unter der Festbetragsgrenze liegen. Es sei auf alle Fälle gewährleistet, dass immer eine ausreichende Zahl an Medikamenten mit gleichwertigen Wirkstoffen preislich um den Festbetrag herum oder darunter liege. Kein Patient sei somit gezwungen, mehr als zehn Euro zuzuzahlen. Denn zu teuren Medikamenten, bei denen die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis mehr als zehn Euro betrage, gebe es immer Alternativen, die die zehn Euro nicht überstiegen. Diese Regelung sei im übrigen nicht neu, lediglich die konkrete Höhe der Festbeträge und der Zuzahlungen sei mit der Gesundheitsreform geändert worden.

    Bei den patentgeschützten Medikamenten verwies die Sprecherin darauf, dass bisher weder die Höhe des Festbetrags noch die Gruppierung der Medikamente beschlossen sei. Der Gemeinsame Ausschuss werde sich voraussichtlich Ende April erneut treffen, es sei aber noch nicht abzusehen, wann es eine abschließende Entscheidung geben werde. also, werden im laufe der zeit wohl immer mehr auf die preiswerten ausweichen müssen oder in den sauren apfelbeissen und zuzahlen :eek:

    grüssle ausm urlaub, kuki
    [/font]
     
  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    Die Beträge, die aufgrund der Festbetragsregelung von Patienten zu zahlen sind, gehen natürlich nicht in die 1 bzw. 2 %-Regelung ein. Auch gilt eine Befreiung von Zuzahlungen nicht für diese Beträge, da man ja nicht gezwungen ist dieses bestimmte Medi zu kaufen, da es mind. ein Präparat geben muss, dass unter bzw. gleich dem Festbetrag liegt.

    Gruß
    Birgit
     
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