Hilfe - Stress mit der Krankenkasse wegen KG-Verordnung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Nixe, 1. April 2004.

  1. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

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    Moin,

    brauche mal eure Hilfe.

    Ulrich ist ja seit seinem Ausbildungsbeginn in 9.2003
    selber versichert. Bisher hatten wir nie Probleme mit den Langzeitrezepten.
    Das erste Rezept hat seine Krankenkasse, die AOK Stade, auch noch ohne
    Probleme genehmigt.

    Jetzt kam heute der Anruf der Kasse, sein zweites Rezept wird so nicht
    genehmigt. Die KG soll einen genauen Bericht für den medizinischen Dienst
    schreiben, wie weit die Behandlung gediehen ist, bevor entschieden wird.

    Ich hatte neulich auf einer Veranstaltung noch mit einer Krankengymnastin
    gesprochen, die mir erzählte, es gäbe keine Probleme, solange Ulrich minder-
    jährig ist, zumal er ja diese Therapie seit seinem 7. Lebensjahr bekommt
    und zudem anerkannt chronisch krank ist (Schwerbehinderung 50 % und
    Kennzeichen G).

    Ich bin ziemlich sauer und ratlos und würde mir morgen die Sachbearbeiterin
    am liebsten mal persönlich vorknöpfen (sie rief heute an, nachdem Ulrich gestern mit dem Rezept zur Genehmigung dort war - aber ich war nicht
    daheim). Wie sehen die Bestimmungen aus, kann man einfach so eine Langzeittherapie abbrechen und fordern, das der medizinische Dienst über
    die Fortführung entscheidet - gerade wo Ulrich ja noch minderjährig ist???

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Liebe Grüsse von einer schwer genervten Nixe
     
  2. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Ort:
    Hessen
    Hallo Nixe,

    ich kann dir leider nicht weiterhelfen.
    Bin aber völlig schockiert das zu lesen.
    Ich dachte:
    a) Kinder bis 18 Jahren seien von den neuen Regelungen ausgeschlossen
    b) das es für rheumatische Erkrankungen Langfrisrverordnungen ohne Probleme
    weiterhin gibt.

    Das haut mich ja echt vom Hocker, zumal unsere chronisch kranke Tochter auch schon seit Jahren zur KG geht und sie nur eine Langfristverordnung außerhalb des Regelfalls hat.

    so was macht mich echt wütend, vor allem da doch absehbar ist, das wenn ein Rheumatiker nicht regelmäßig KG bekommt, sich der Zustand doch nur verschlechtert.

    Diesen Sachbearbeiter juckt es überhaupt nicht welche Erkrankung, GdB oder ähnliches vorliegt,
    denen geht es nur diese Kaugummi-Richtlinien zu ihrem Nutzen aus zulegen.

    Liebe Nixe ich wünsche Dir viel Kraft und Kampfgeist das durch zu boxen
    und du kannst mir glauben,
    ich weiß wie das an der Substanz kratzt.
    Man hat ja auch sonst keine Sorgen...........................

    alles liebe

    Ulla
     
  3. Ulmka

    Ulmka Guest

    Hallo Nixe,

    das hört sich so an, als würde ein übereifriger Sachbearbeiter die neuen Heilmittelregelungen schon anwenden wollen - und nicht richtig kennen :rolleyes: - obwohl deren Einführung vom 01.04. auf den 01.07.2004 verschoben wurde!!!

    Ich würde da anrufen und Nachfragen, was denn die Begründung für diesen plötzlichen Sinneswandel ist!

    Liebe Grüße

    Ulmka
     
  4. Claudandia

    Claudandia Neues Mitglied

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    Bottrop
    Hallo Nixe,

    seit der neuen Gesetze muss die KG nach jedem Rezept einen Bericht über den Behandlungserfolg schreiben. Dies ist lt. Auskunft meiner KG kein Problem und hat bisher immer gut geklappt. Erst wenn die KG diesen Bericht geschrieben und die Weiterbehandlung begründet hat, wird die Krankenkasse die Weiterbehandlung genehmigen. Am besten sprichst Du mal mit der KG.

    Viel Erfolg!!
     
  5. cher

    cher "Hessisches Mädel"

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    Mücke/Atzenhain
    Liebe Nixe,

    auch ich habe das so verstanden, dass Kinder und Jugendliche unter 18 von den Bestimmungen ausgeschlossen sind. Deshalb würde ich an deiner Stelle schon bei der Sachbearbeiterin anrufen. Kannst du nicht bei dem behandelnten Rheumatologen eine Art Gutachten anfordern, auf dem bescheinigt ist, wie dringend die Fortsetzung der Therapie ist.

    Ich drücke euch fest die Daumen, dass dein Sohn diese wichtige Therapie fortsetzen kann...


    Viele Knuddels

    cher
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    >>auch ich habe das so verstanden, dass Kinder und Jugendliche unter 18 von den Bestimmungen ausgeschlossen sind. >>

    Das ist nicht ganz richtig. Sie sind nur von der Zuzahlung und der Praxisgebühr ausgenommen.

    Rezeptfreie Medikamente zum Beispiel, dürfen nur bis zum 12. Lebensjahr auf Kassenrezept aufgeschrieben werden. Danach nur nach den neuen Ausnahmebestimmungen.

    KG richtet sich nach den Heilmittelrichtlinien. bereits nach den jetzt noch bestehenden gilt, dass die Kasse eine Langfristverordnung außerhalb des Regelfalles erst genehmigen muß, sie kann auch ablehnen. Die meisten Kassen haben bisher aber dazauf verzichtet.

    Die neuen Heilmittelrichtlinien verschärfen das Problem noch, gelten aber erst ab dem 1.7.04. Aber wie gesagt, die Genehmigungsvorschrift gibt es auch in den alten Richtlinien, die jetzt noch gelten. Sie wurden nur bisher kaum angewendet.

    Die Krankenkasse kann also tatsächlich den med. Dienst einschalten, hat es bisher nur selten getan. Das hat auch mit dem Begriff chronisch krank nichts zu tun.
    Ich würde dennoch die Anforderung der Kasse erfüllen, das dürfte doch kein Problem sein in diesem Fall. Ab 1.7.04 wird das noch häufiger vorkommen.

    Im Grunde bringt es keine Ersparnis, wie viele Regelungen. Die Verwaltungskosten sind dafür zu hoch und für den Patienten ist es eine Strapaze. Ich frage mich manchmal, wie ein Behinderter oder ein Kranker all diese Hürden alleine überwinden soll.
     
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