Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von KU, 12. März 2004.

  1. KU

    KU Guest

    Hallo allerseits,
    vielleicht hat ja jemand Antwort:

    1. Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in einer gemeinsamen Wohnung. Wir sind nicht verheiratet. Ich bin chronisch krank und habe einen SchwBeh.-Ausweis mit GdB 90 und G. Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente unbefristet. Muss ich in dem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen auch das Einkommen meiner Freundin angeben?

    2. Meine KK fügt dem Antrag eine so genannte "Negativbescheinigung" bei, welche ich meiner Bank oder Sparkasse vorlegen soll, damit diese mir darauf bescheinigt, im Jahre 2003 keine Zinseinkünfte gehabt zu haben. Zusätzlich sind im Antrag sämtliche möglichen Einkunftsarten explizit mit "Ja" oder "Nein" zu kennzeichnen und diese Angaben sind zu unterschreiben. Ist die "Negativbescheinigung" mit dem Datenschutz vereinbar oder an irgendeiner Stelle des GMG vorgesehen?

    3. Selbst wenn eine solche "Negativbescheinigung" rechtens wäre, wie können dann eventuelle Zinseinkünfte aus dem vergangenen Jahr die Zuzahlungsgrenze des aktuellen Jahres berühren?

    Für Antworten dankbar,
    KU
     
  2. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hallo KU,

    kann Dir nur zu 1. etwas sagen und das leider auch nur bezüglich der österreichischen Verhältnisse: Hier werden bei einer eheähnlichen Gemeinschaft ausschließlich die persönlichen Einkommensverhältnisse berücksichtigt. Zumindest hat das in unserer Nachbarschaft in dieser Konstellation problemlos geklappt ...

    Liebe Grüße und viel Glück!
    Monsti
     
  3. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

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    106
    Hallo KU,

    Auch ich bin dabei einen Antrag auf Befreiung wegen chron. Krankheit bei der KK zu stellen. Den Fragebogen habe ich bereits erhalten, aber kein Formular zur Vorlage bei der Bank.
    Auch musst Du für Deine Lebensgefährtin die Einkünfte eintragen, denn Du lebst in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Rufe Deine KK an und frage nach wegen des Vordrucks für die Bank, was dies soll.lege dem Antrag eine eidesstattliche Versicherung bei, dass Du keine Zinseinkünfte hast. Denke daran, für die Lebensgefährtin bekommst Du noch einen Freibetrag abgezogen, ich glaube der leigt über 4000,- € in diesem Jahr.


    mfg

    Klaus
     
  4. Nutella

    Nutella Mitglied

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    RLP
    hi

    solange ich und mein Mann nicht verheiratet waren und trotzdem in einer Wohnung gewohnt haben.. hat nur mein Einkommen gezählt... ob das jetzt immernoch so ist.. frag einfach nach kostet dich nix..

    das mit den Zinseinkünften finde ich für eine Frechheit.. weil z.b i2003 hatten wir welche aber jettz haben wir keine mehr wegen Hauskauf...

    aber ich kann mich daran erinnern, das das für das laufende Jahr.. sprich befreiung kann ich erst im Dezember stellen udn für das jahr kann ich mich dann rückwirkend befreien lassen...
    oder so ähnlich
     
  5. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo,

    den Antrag habe ich auch hier liegen.
    Dort sollen zwar alle Einkünfte ( Ehepartner) angegeben werden.
    Dazu gehören auch Mieteinnahmen und zinserträge, aber über eine Bankauskunft habe ich nichts gehört.

    Dazu habe ich leider festgestellt das in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse verschiedene Aussagen getroffen werden.

    Zur ersten hatte ich auch letztens hier schon geschrieben:

    die lautet:
    Bei Verheirateten kann über eine Befreiung erst zum Jahresende entschieden werden, da man im Vorfeld nicht sagen könne wie hoch Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausfallen.

    Die zweite Aussage vom Freitag:

    Wenn die Belastungsgrenze erreicht worden ist kann man sich auch jetzt schon befreien lassen, man nimmt dann das vorjahresgehalt zur Berechnung, wird aber dann am Ende des Jahres angeglichen.


    Was mich ärgert ist das Medikamente die ich verordnet bekomme, aber Rezeptfrei sind, nicht in die Belastungsgrenze mit einberechnet werden.


    gruß

    ulla
     

    Anhänge:

  6. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    das ärgert..............

    mich auch ulla.denn das sind ja mittlerweile nicht wenige medis und das wir sie selber bezahlen sollen ist das eine.das sie nicht mit angerechnet werden, ebensowenig wie die fahrten zu den ärzten(ohne eine erstattung zu bekommen, was ich korrekt finde)
    ist eine obergroße sauerei.

    bei mir im aufwendungsbogen steht auch nichts vom lebensgefährten sondern ehegatte.
    und die zinseinkünfte kann ich ja eigentlich auch nur aus dem letzten jahr eintragen. also bleibt das erstmal außen vor und ich versuche das alles bis zum jahresende auszuhalten und rechne dann ab.(aber eine negativbescheinigung lag nicht dabei).

    da bin ich ja mal gespannt.
    ich könnte jetzt auch schon meine abrechnung einreichen lt.kk.

    liebi
     
  7. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Raum Karlsruhe
    Du hast doch ...

    einen GdB von 90, dann müsstest du doch von Zuzahlungen befreit sein.

    Soviel ich weiß, ist man befreit ab einem GdB von 60. Frag mal bei deiner KK nach.

    Wünsche dir alles Gute und viel Erfolg beim Befreiungsantrag!

    Gruß pumuckl
     
  8. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    NRW bei Dortmund
    GdB....

    hi pumuckl,

    der grad der behinderungen (ab 60 %)zeigt nur an das man zu den chronisch erkrankten zählt (und wenn man regelmmäßig beim doc war etc....)und die haben eine max.eigenbelastung von 1 % des bruttoeinkommens zu tragen und danach werden sie von den ZUZAHLUNGEN befreit.

    und dieser antrag muß bei der kk eingreicht werden. die prüfen dann,wo die max.belastungsgrenze des jenigen ist.du kannst es mitte des jahres machen oder aber auch warten bis zum jahresende.

    dort,wo es feststeht, das die 1% zuzahlung bereits erreicht ist, lohnt sich sicherlich sofort einen antrag bei der kk einzureichen.
    eine komplette befreiung gibt es seit1.1.2004 nicht mehr und daher wurden ja auch alle befreiungsausweise ungültig.*heul**schluchz*!

    glaube, das ich es richtig wieder gegeben habe, oder?

    eine gute nacht bzw. einen guten morgen wünscht liebi:)
     
  9. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

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    Hannover
    Hallo KU,

    was Deine Lebensgefährtin angeht, würde ich gegenüber der KK immer so argumentieren, dass Ihr, sofern Ihr nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt, in einer WG lebt. Somit wirst Du allein veranlagt und das Gehalt Deiner Lebensgefährtin spielt keine Rolle.
    Die Angaben von der Bank würde ich auch mit einer eidesstattlichen Versicherung umgehen.
    Eigentlich sollten Zinseinkünfte keine Rolle spielen.

    LG Kathrin
     
  10. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    30. April 2003
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    NRW bei Dortmund
    zinseinkünfte....

    haben leider keine so untergeordnete rolle. selbst bei der steuer sind diese ja anzugeben sofern nicht innerhalb des freibetrages.

    für die kk-beitragsberechnung spielen sie z.b. auch eine große rolle,ebenso beim sozialamt bzw. bei der alhi(die es mal gab oder?! jetzt nimmer woll?!)!

    das ist eine der einkommesarten neben gehalt, vermietung und verpachtung etc.!

    aber vielleicht lassen sie sich ja auf diese eidesstattliche versicherung ein (was mich wundern würde.aber basis ist da eben 2003 und falls du warten kannst, dann warte bis zum jahresende....vielleicht hast du dann ja nicht mehr soviel zinseinnahmen ;) und bekommst so viel von der kk zurück).versuch ist es wert. (sofern du es das jahr über finanzieren kannst natürlich nur.....)

    mit der legin evtl.diese dann "ummelden"?(wobei mich würde wirklich interessieren, ob das so sein darf......*grübel*)

    mehr fällt mir dazu nicht ein.....!

    einen tollen sonnigen mittwoch wünscht euch liebi (die heute unbedingt mal eine kleine strecke mit dem rad ausprobieren will.......)
     
  11. tini

    tini Guest

    und mieteinkünfte?

    hallo ihr lieben,

    vielleicht habt ihr ja auch einen rat für mich?
    was genau sind denn mieteinkünfte? ich habe eine wohnung gekauft und vermiete diese. der mieter bezahlt ne kaltmiete und nebenkostenvorauszahlung. ich gebe diese nebenkosten weiter und lege noch was drauf (verwaltungsgebühren, instandhaltung,...)
    außerdem habe ich die wohnung per kredit finanziert, zahle also auch noch an die bank.
    eigentlich bleibt im monat derzeit nix übrig.
    aber das will die kk sicherlich gar nicht wissen, oder?

    liebe grüße tini
     
  12. KU

    KU Guest

    Re: und mieteinkünfte?

    hi tini,

    insgesamt gibt es sieben Einkunftsarten. Eine davon sind die "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung". Die Einkünfte errechnen sich so: Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten. Zu den Werbungskosten gehört in Deinem Fall neben den Zinsen für die Finanzierung der Wohnung das monatlich an die Eigentümergemeinschaft zu zahlende Wohngeld (Hausgeld).

    Meistens bleiben dabei negative Einkünfte übrig, sprich Du erwirtschaftest aus der Vermietung Deiner ETW einen Verlust (was ja meistens auch erwünscht ist). Die negativen Einkünfte der einen Einkunftsart können steuerlich nämlich mit positiven anderen Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb) verrechnet werden, was Deine Steuerlast mindert.

    Fazit: Der KK gegenüber musst Du die Mieteinnahmen abzüglich Wohngeld und Zinsen, jeweils aufs Jahr gerechnet, angeben.

    Gruß,
    KU
     
  13. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    NRW bei Dortmund
    V+V ...

    TOP erklärt lieber KU.:D

    biba

    liebi;)
     
  14. tini

    tini Guest

    dankeschön

    ein dickes dankeschön an ku für die erklärung und liebelein für die bestätigung :)

    tini
     
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