Hallo meine Lieben, muss mal wieder was los werden. Hatte einen Job, nun ist die Zeit, wo fleißig das Arbeitsamt an die die Zuschüsse wegen meiner Behinderung gezahlt haben, vorbei. Nun wird mir gekündigt auf Grund Arbeitsmangel. Ich kann euch nur sagen, das ist eine Lüge. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und nie gefehlt oder mir nie irgendwelche Schwächen anmerken lassen. So kann es laufen. Ich bin richtig depri. Gruß ibe
entlassen????? liebe ibe, ich kann es nicht fassen, habt ihr nicht schon genug sorgen? ich weiß gar nicht was ich dir sagen soll, ich bin auch taurig und fühle mit dir. hoffe es kommen bald wieder andere zeiten. lass dich ganz doll trösten und knuddeln liebe grüße daggi
Kündigung Hallo Ibe So einfach Kündigen?? wenn du Schwerbehindert bist kannst du dich an den Integrationsfachdienst wenden die helfen dir da weiter und kennen sich bei solchen Sachen besser aus.Also mir hätte man sonst auch eine versteckte Kündigung angedreht und ich hätte es nicht mal bemerkt und das nach 15 Jahren im Betrieb Gruß aus dem Hegau Gerhard
Hallo, liebe Ibe, das finde ich sehr traurig, aber ich würde mich wirklich mal an die Stelle wenden, die für die Einstellung gezahlt haben, ob das in Ordnung ist, Dir zu kündigen. Viele liebe Grüße Neli
Armes Kücken Hallo ibe Mensch das ist aber momentan bei dir echt zum Kühe melken was muss den noch alles passieren Kannst du nicht dagegen angehen ich habe immer gedacht das man mit einer Behinderung nicht so einfach gekündigt werden kann? Ich drücke dich einmal ganz feste Gruß Engel
Hallo Ibe, irgendwie ist bei Euch auch momentan der Wurm drin. Das tut mir echt leid. Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, das auch endlich mal wieder bessere Zeiten kommen. Alles alles Gute Tibia
Kündigung Moin Ibe, ich drücke die Daumen, dass du schnell wieder eine neue Stelle findest oder deine Kündigung zurückgenommen wird. Halt die Ohren steif! Liebe Grüsse Nixe
Hallo Ibe, das tut mir wirklich leid für dich. So eine Sch..... Aber tue was dagegen. Als Behinderter hat man ein besonderes Kündigungsrecht. Die Firma darf dir nicht einfach so kündigen, sondern muss das Integrationsamt (?) einschalten und dort die Genehmigung zur Kündigung einholen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Habt ihr einen Betriebsrat? Dieser wird von der Behörde angeschrieben und um eine Stellungsnahme gebeten. Frag doch mal dort nach, ob dieses geschehen ist. Stell dich auf alle Fälle auf die Hinterbeine. Ich schreibe dir am Montag noch mal wie das Amt genau heißt. Frag dort nach und wenn die keine Einwilligung gegen haben, dann wiederspreche der Kündigung. Ich glaube, wenn du eine Kündigung annimmst als Schwerbehinderter die nicht rechtens ist, dann gibt es auch Probleme mit dem Arbeitslosengeld. Frag dazu gleich beim Arbeitsamt nach, nicht das dir irgendwelche Fristen weglaufen. Selbst wenn du den Arbeitsplatz dann nicht behalten solltest, wg. Betriebsklima etc. dann hast du zumindest eine gute Chance eine Abfindung zu erhalten. Gruß Anja
Hallo Ibe, ich denke anko hat Recht, es gilt ein besonderes Kündigungsrecht für Behinderte. Evtl. würde ich mich auch mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen. Die können Dir wahrscheinlich sagen, welche Schritte zu einleiten kannst. Wenn Du schon die Stelle verlierst, solltest Du wenigstens um eine Abfindung kämpfen. Sei umarmt von Melisandra
Menno Liebe Ibe, das tut mir sooo leid. Als ob Du nicht schon so genug an den Hacken hättest. Das ist wirklich richtig gemein. Ich wünsche Dir die Kraft, Dich dagegen zu wehren. Alles Gute und einen dicken Bamsekram, Mimmi
Hallo ibe, menno Ihr habt doch schon genug Sorgen. Ich drücke Dir die Daumen, das Du durch die Tips, die Du bekommen, Dich richtig dagegen wehren kannst. Mensch so was blödes... Liebe Grüße und toi,toi,toi gisela
Ach Ibe, das tut uns aber leid. Hört der Mist bei Euch denn nie auf? Aus der Erfahrung heraus, kann ich Dir aber sagen, dass eine Ende auch immer einen neuen Anfang mit sich bringt! Bitte gib nicht auf! Liebe Grüße und ein herzliches Snoopie
menno ibe das tut mir aber leid, ich hoffe es wird wieder, lasse den kopf nicht hängenund kämpfe. lasse dir das nicht gefallen und wenn du über 50% hast geht das mit der kündigung nicht so einfach. viele liebe grüße von money und 007
ach ibe, das tut mir aber leid!!! Lass Dich erstmal feste druecken! Aber lass das auf keinen Fall auf Dir sitzen, wehr Dich! Liebe Gruesse Trudi
Hallo ibe, das fehlte ja grad noch in Eurer Sammlung . Fühl Dich mal tröstend umärmelt! Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt: Wehre Dich! Liebe Grüße von Monsti
Liebe Ibe, hier mal ein mitfühlender Knuddler von mir- ich weiß, wie sich das anfühlt- musste es auch schon erleben- auch grundlos..... Und trotzdem. jeder Tunnel hat mal ein Ende-ganz sicher- auch wenn es erst mal unvorstellbar erscheint..... Umärmelung von Mni
mensch...... so ein mist ibe. es will aber auch bei euch nicht so recht enden woll,nicht wahr? hoffe von ganzem herzen, das es ruhiger werden wird und du auch in dieser situation beistand erfahren wirst und dir geholfen wird. dafür alles gute liebi
Meine Lieben, ich möchte euch für euer Mitgefühl danken. Ich muss erst einmal aus dem Keller, in dem ich mich befinde. Dann werde ich weitersehen. Herzlichen Dank ibe
Integrationsamt Hallo Ibe, auch wenn es dich vielleicht im Moment nicht so interessiert. Aber vielleicht sind die Infos ganz interessant für dich, wenn du dich wieder ein wenig rausgebuddelt hast. Ich hoffe das gelingt dir ganz schnell. Also. Das Amt was der Kündigung durch den Arbeitgeber zustimmen muss heißt tatsächlich Integrationsamt. Der § 85 SBG IX (9. Sozialgesetzbuch) besagt: Erfodernis der Zustimmung. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. § 87 Abs.2 besagt: Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des zuständigen Arbeitsamtes, des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört sich den schwerbehinderten Menschen an. § 88 Abs. Entscheidung des Integrationsamtes ... (2)Die Entscheidung wird dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Menschen zugestellt. Dem Arbeitsamt wird eine Abschrift der Entscheidung übersandt. (3) Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung, kann der Arbeitgeber die Kündigung nur innerhalb eines Monats nach Zustellung erklären. Wenn sich also das Integrationsamt nicht mit dir in Verbindung gesetzt hat und du auch keinen Bescheid erhalten hast, dann ist deine Kündigung höchstwarscheinlich nicht rechtskräftig. Außerdem besagt § 86 SGB IX . Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. Nur für den Fall, dass die dir genannte Frist kürzer sein sollte. Die o.g. § gelten nicht für schwerbehinderte Menschen, 1. deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht oder 2. die auf Stellen im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr 2 bis 6 (u.a. Personen die an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch teilnehmen - weiß nicht ob deine Förderung dazu gehört hat - und Personen deren Beschäftigung nicht in erster Linie dem Erwerb dient). Ich hoffe mal, dass du nicht zu dem o.g. Personenkreis gehörst. Zudem scheint es sich bei dir ja um eine betriebsbedingte Kündigung zu handeln (es ist nicht genug Arbeit da). Nach dem neuen Kündigungsschutzgesetzt muss der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung diese "Sozial gerechtfertigt" aussprechen. Zur Beurteilung dieser sozialen Gerechtfertigkeit gehören neben solchen Dingen wie Betriebszugehörigkeit und Kinder auch ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Ich kann dir allerdings nicht sagen was welche Gewichtung hat. Auf alle Fälle gilt: Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, kann er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und die Kündigungsgründe überprüfen lasen. Außerdem kann er vom Gericht prüfen lassen, warum gerade ihm gekündigt wurde und ob die Kündigung im Sinne des Gesetzes „sozial gerechtfertigt“ ist. Soweit ich weiß sind solche Klagen kostenfrei. Kosten kommen erst auf dich zu, wenn du dir einen Anwalt nimmst (wenn du nicht in einer Gewerkschaft bist). Ich drücke dir ganz doll die Daumen, dass du wieder auf die Beine kommst und das du was gegen die Kündigung unternehmen kannst. Gruß Anja