Behindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Mali, 4. März 2004.

  1. Mali

    Mali friedliche Elfe

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    Hallo ihr lieben,

    ich habe so eben vom Versorgungsamt Nachricht bekommen, dass mein Schwerbehindertenausweis geändert wird. Ich hatte nach dem man mir 50% ohne Merkzeichen zugestanden hatte, Wiederspruch eingelegt. Nun bekomme ich 60% und Merkzeigen G. Ich brauch noch nicht mal zum Gutachter. Die neuen Berichte meines Rheumatologen waren so eindeutig, dass man die Sache schnell über die Bühne gebracht hat.

    Nun wird in dem Anschreiben gefragt, ob ich Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kfz.-Steuervergünstigung haben möchte. Mir wäre eine Steuerermäßigung am liebsten. Aber das Fahrzeug ist auf meinen Göga zugelassen. Wer kann mir sagen, ob und wie man da was machen kann. Da ich die Entscheidung schnell treffen muss, wäre ich dankbar wenn mir von euch jemand mit Tipps weiterhelfen kann.

    viele Grüße,

    Mali
     
  2. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo mali,

    diese frage musste ich letztes jahr auch beantworten
    ich habe mich für die öffentlichen verkehrsmittel entschieden
    da ich nicht mehr so viel autofahren kann und will.

    ich habe dann nachgefragt weil ich mein auto verkaufen will
    ob dann mein mann die ermäßigung für sein auto nehmen
    kann da er mich ja auch immer zum arzt fährt,a ber mir wurde
    dann gesagt das dies nicht ginge, außer ich würde dann das
    auto meines mannes auf mich zulassen.
    denn die steuerermässigung ist namens gebunden und nicht
    übertragbar.

    um genaue info zu bekommen wie das bei euch ist (weiß nicht
    ob es unterschiedliche richtlienen gibt) kannst du aber beim
    versorgungsamt anrufen die sagen dir wo du dich genau
    erkundigen kannst, falls die dir dort nicht weiter helfen können.

    wünsche dir alles gute und gratulation zu deinem erfolg
    lg
    elke
     
  3. Mali

    Mali friedliche Elfe

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    @Elke

    Hallo Elke,

    Ich habe gerade beim Versorgungsamt angerufen. Die haben mir gesagt, dass das Fahrzeug auf mich zugelassen sein muss und das mein Göga dann nur noch Fahrten damit unternehmen kann die direkt mit mir zu tun haben. Das heißt, Fahrten zum Arzt, oder Besorgungen für mich wenn ich nicht selbst fahren kann. Ansonsten darf nur noch ich damit fahren.
    Des weiteren sagte er: Die Freifahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kämen ja dann für mich auch nicht in frage, da ja ein Pkw vorhanden ist. Man rechnet pro Monat mit 5 Euro für Bus und Bahn. Die Freifahrt- Wertmarke für ein Jahr kostet 60 Euro.

    Also habe ich doch von meinem "G" eigentlich garnichts, oder täusche ich mich da.
    Wie sieht das eigentlich aus bei Taxifahrten zum Arzt, ist da was zu machen?

    viele Grüße,

    Mali
     
    #3 4. März 2004
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2004
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hi, Mali

    die 60 % bringen dir € 710 extra Steuerermässigung sowie die verbilligte Monatskarte fürs Netz.

    Dafür kannst du aber bei " G " die volle Kfz.-Steuer !!! und Haftpflichtvers. absetzen ! ! ! !

    Ansonsten, tja - wirklich bringen tut ein solcher Ausweis erst was ab 80 % und natürlich ab 100 % + Zusätze - aber mal ehrlich, will man das ??

    Alles Gute dafür und viel Spaß.

    Übrigens - eure Garage sieht ja megageil aus :):) Nicht wirklich hilft da die Standheizung.

    Hoffe, dass ich gut versichert seid.

    Grüssle Uschi aus Karlsruhe bei + 11 ° C
     
  5. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo mali,

    ja stimmt diese einschränkung wurde mir auch noch gesagt.

    tja, wenn du keine öffentlichen verkehrsmittel nutzen kannst,
    hast du wirklich nichts von dem -G-, das einzige was dir bleibt
    ist die steuerersparnis durch die 60%, und die kfz-steuer bei
    deinem -G-, so wie uschi sagt, das ist ja auch schon etwas.

    ich hatte so drauf gehoft das -G- zu bekommen weil ich ja fast
    ganz auf ÖVK umgestiegen bin, und ich habe dann sofort die
    60€ gezahlt und habe seitdem ein super gutes gefühl wenn
    ich wohin muss (wenn es mir nicht gut geht fährt mich mein
    mann weiterhin zu den terminen).

    wie sich das nun genau mit den taxifahrten verhält weis ich
    nicht genau, auf jeden fall ist es schwerer an einen taxischein
    zu kommen, da hat aber dein arzt auch ein wort mitzu reden

    aber ich hoffe da kann dir noch jemand antworten der sich da
    auskennt, oder gehe mal auf dieser seite in suchen und gib
    dort : Taxi ein, dort müsstest du auch einiges erfahren da
    dieses thema anfang des jahres sehr aktuell war.

    nun weiterhin alles gute
    lg
    elke
     
  6. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    steuer.....

    hallo mali,

    also ich hab schon seit 1976 60% und ein G.

    weiß jetzt nicht, wie das aussieht, wenn das fahrzeug auf deinen mann angemeldet ist, aber wenn du sogar die steuer und die haftpflichtvers. geltend machen kannst,dann vielleicht auch die gesamten kosten?dann würde es so sein:

    bei der steuererklärung kannst du die tatsächlich angefallenen fahrtkosten geltend machen und nicht nur die pauschale.(lohnt sich natürlich nur, wenn die tatsächlichen kosten die pauschale überwiegen).

    du kannst alle fahrten zum arzt,zu therapien, auto waschen, inspektionen, neue reifen,reparaturen, adac-beiträge,verkehrsrechtsschutz etc. ansetzen.also alle kosten,die mit dem auto verbunden sind.

    es gibt beim finanzamt auch eine broschüre dazu.

    da ich meine steuern mit dem wiso-programm mache, sagt dieses mir, was für mich besser ist, die pauschale oder die absoluten kosten.

    frag doch nochmal beim finanzamt nach, ob dies auch nur geht, wenn das auto auf dich angemeldet ist.


    alles liebe

    liebi
     
  7. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Berlin
    Hallo Mali,

    ich habe auch gerade 70% und "G" vom Versorgungsamt bekommen. Für das "G" gibt es in Berlin nur die Möglichkeit, für 60 Euro die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen oder die Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer.

    Taxikosten zum Arzt werden nur bei "aG" und Schein vom Arzt von der Krankenkasse übernommen.

    Alles Gute

    Sonja
     
  8. towanda

    towanda Neues Mitglied

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    hallo, ist es nicht auch so, dass Du mit einem "G" auch die begehrten behindertenparkplätze nutzen kannst?
    lg
    Towanda
     
  9. Mali

    Mali friedliche Elfe

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    Lüdenscheid (Sauerland, NRW)
    @towanda

    Hallo towanda,

    so viel wie ich weiß, muss man da aG im Ausweis haben. Aber sicher bin ich mir da auch nicht ganz.

    viele Grüße,

    Mali
     
  10. speedy

    speedy Guest

    Hallo towanda

    behindertenparkplätze kannst du nur mit *aG* nutzen und du mußt
    den blauenausweis haben der dir dann mit nr. vom versorgungsamt ausgestellt wird!



    gruß speedy
     
  11. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo,

    auch mit dem Kennzeichen "G" kann man u.U. den Behindertenparkplatz nutzen. Hier ist aber vorher ein Antrag bei der entsprechenden Stadtverwaltung (daher wahrscheinlich nur am Wohnort sinnvoll) stellen, der so wie ich gehört habe natürlich nicht kostenlos bearbeitet wird. Mit der dann ausgestellten Bescheinigung kann man dann legal auf einem Behindertenparkplatz nutzen. Erkundige Dich doch mal bei Deiner Kommunalverwaltung.

    viele Grüße
    Birgit
     
  12. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hessen
    Hallo ,

    meines Wissens bekommt man nur eine Parkerlaubnis bei dem Merkzeichen "G",
    wenn noch eine zweite Grunderkrankung vorliegt und dann auch nur aus dem Bereich Herz und Lunge.
    Außerdem müssen mindestens 70% vorliegen.
    Aber der Tipp, mal direkt sich in der Stadtverwaltung zu informieren finde ich super.

    Liebe Grüße

    Ulla
     

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  13. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    erkundigungen bei der stadtverwaltung.....

    hallo ihr lieben,

    dieses thema hatten wir hier vor einiger zeit schonmal.
    zu allererst benötigt ihr eine bescheinigung vom arzt das ihr nicht nur vorrübergehend außergewöhnlich gehbehindert seid und dann könnt ihr es mal versuchen.

    wobei ich hatte diesen hinweis von hier auch mitgenommen,auch den VdK mal kurz erwähnt etc.!

    da es auf diesen parkplatz-der übrigens nicht vom versorgungsamt sondern von der stadtverwaltung (abteilung parksondergenehmigungen) ausgestellt wird (und nicht immer blau ist, sondern jetzt bei vielen sogar mit bild eu-tauglich ausgestellt wird)-keinen rechtsanspruch gibt (lt.stadtverwaltung hier), hat man nur eine chance und zwar über einen verschlimmerungsantrag für das aG.(da gibt es klare richtlinien für)

    also nur wenn ich einen verschlimmerungsausweis für das "aG" beantrage bekomme ich diese vorläufige parkgenehmigung (befristet für 6 monate).denn innerhalb dieser zeit werden die anträge normalerweise bearbeitet.
    und sollte man eine ablehnung erhalten vom versorgungsamt und man klagt dagegen etc. bekommt man trotzdem keine verlängerung der parkgenehmigung.

    das ist das,was ich dazu jetzt soeben im januar in erfahrung gebracht habe.

    also so gut wie keine chance.....!

    trotzdem drück ich euch die daumen,das es doch klappen wird.

    herzlichst

    liebi

    hoffe,es war jetzt für euch verständlich......:D
     
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