Klage endlich erfolgreich! GdB

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von shirana, 3. März 2004.

  1. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    Hallo zusammen,

    Endlich nach fast 3 Jahren vor Gericht, etlichen Gutachten usw....
    sind mir die 50% GdB bewilligt worden.
    Wenn ich bedenke, das ich die eigentlich nur haben wollte, als ich noch im aktivem Berufsleben stand, damit ich als Schwerbehinderten ein wenig abgesicherter dasteh......
    Und nu wart ich darauf, das ich evtl. die Rente bewilligt bekomme.

    Naja, auf jeden Fall hab ich bis Ende 2006 die 50 % GdB.

    Hat einer von euch evtl. noch einen Link, wo ich die Vorteile eines GdB nachlesen kann?
    Wäre ja klasse,
    auf jeden Fall versuche ich nachträglich den Gdb beim Finanzamt einzureichen.
    von Mitte 2001 bis Aug. 2002 haben die mir 30% zugesprochen und danach bis ende 2006 50% .

    Muss ich mich jetzt eigentlich beim AA als Schwerbehinderter gleichstellen lassen oder bin ich das mit 50% schon?
    Wenn ja , wo bekomme ich den Ausweis her?
    Tja, eine Sache geschafft und gleich doppelt so viele Fragen hinter her.

    Da ich weiss, das immer einer von euch einen Tipp hat * einmal auf knien dankend*
    sag ich schonmal einen ganz lieben Dank.

    Achja, ab wann kann man denn einen Verschlimmerungsantrag stellen? Mein Doc will in 3 Monaten einen Antrag stellen, is mir aber noch nicht so geheuer....bin ja erstmal froh, das das ausgestanden ist, zumal ich ja eh noch den Mist mit der Rente laufen habe......Muss ja selber erstmal sehen, das ich meine Nerven wieder auf vordermann kriegen kann.

    Daher biba
    lieben Dank
    LG
    Kiki
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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  3. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ausweis etc....

    liebe kiki, freue mich sehr für dich, das du nun endlich einen teilerfolg zu verbuchen hast.

    (was das wieder gekostet hat:rolleyes: ).

    also jetzt erstmal zu deinen fragen:

    eine gleichstellung mußt du nicht beantragen, da du dich nun ganz offiziell "SCHWERBEHINDERT" nennen darfst.;) (worüber man sich mittlerweile alles freut woll*kopfschüttel*;) )
    geb dem AA am besten das schreiben damit sie sich eine kopie machen können und damit ist m.W. nach auch eine andere abteilung für dich zuständig (so ist es bei mir jedenfalls....).
    du mußt dann nicht mehr "zur masse";) !

    zum ausweis: hattest du damals beim antrag ein bild mitgeschickt? wenn nicht, solltest du ein lichtbild von dir dem versorgungsamt unter bezugnahme des aktenzeichens schicken, mit der bitte um ausstellung.(stand das nicht in dem schreiben drin, das du ein lichtbild schicken sollst?).normalerweise wird automatisch ein ausweis erstellt,wenn ein photo beigefügt wurde.
    (ich muß jetzt bei meinem verschlimmerungsantrag auch direkt ein lichtbild mitschicken, für alle fälle.......wobei, weiß ich,wie ich nach 2-3 jahren aussehe, wenn das mal genehmigt werden sollte ;) :D..*kischer*)
    kann aber auch sein, das die abwarten wollen, ob du weiterhin klagst oder so......!

    zum finanzamt:

    du kannst dir auch einen steuerfreibetrag direkt auf die steuerkarte eintragen lassen. es gibt dort auch eine informationsbroschüre für behinderte beim finanzamt.da stehen alle vorteile steuerlich drin etc.....!

    und rückwirkend dürftest du auf alle fälle das bei der steuer einreichen können.

    aber wie das geht keine ahnung. kannst du ja mal berichten,wenn du es weißt.für alle fälle *grins*!

    und ich empfehle dir die broschüre beim landesversorgungsamt -siehe separaten beitrag von mir- unter

    hilfmittel/broschüre zur schwerbehinderung kostenlos zu bestellen.

    so, hab ich noch was vergessen?

    ach so, wann du einen verschlimmerungsantrag frühestens stellen kannst :NULL AHNUNG.

    sodele, und nun ein dickes HEARTLY WELCOME in the CLub für dich meine liebe und einen saftigen schmatzer*igitt*

    deine liebi:D :p ;)
     
  4. bibbi

    bibbi Neues Mitglied

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    Hallo shirana,

    süpi.... wenigstens schon mal ein weiterer Fortschritt für Dich

    vielleicht kannst Du (alle anderen natürlich auch) ja mit diesem Link
    etwas anfangen:

    http://www.schwbv.de/ und noch einer:

    http://www.behinderten-ratgeber.de/AVersion/sehbehinderte/ausweis.htm

    Den Steuerfreibetrag kannst Du (oder falls man nicht mehr berufstätig ist der Göga) beim Finanzamt eintragen lassen - dann bezahlt man monatlich weniger Steuern - anstatt es erst beim Steuerausgleich zu bekommen. Das Rückwirkende wird bei der nächsten Steuererklärung mit eingereicht und kommt dann erst zum tragen.

    Das Du den Ausweis nicht sofort bekommen hast verstehe ich allerdings auch nicht, meinen haben sie mit dem Bescheid gleich zugeschickt! Oder hast Du vielleicht - ganz zufälliger Weise - vergessen es auf dem Antrag anzukreuzen ;) Bei mir gab es in dem Antrag eine Frage wie: Soll ein Ausweis ausgestellt werden -ja - nein! oder so ähnlich. Frag einfach mal am Versorgungsamt nach, sie schicken ihn Dir dann bestimmt noch zu.

    Grüsse
    bibbi
     
    #4 3. März 2004
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2004
  5. Bleffi

    Bleffi Guest

    hallo

    ...auch von mir herzlichen glückwunsch für deine 50% GdB. den ausweis müßtest du eigentlich automatisch bekommen.

    m.f.g.

    Bleffi
     
  6. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    ihr seid ja supi

    schon so viel info....

    klasse und vielen dank


    das ich noch nicht meinen Ausweis erhalten habe liegt daran, das es "erst" der Bescheid vom Gericht war.
    D.h. mir wurde erst ein Urteil nahegelegt, deren Schriftsatz so anzunehmen oder weiterzuklagen.
    Klar das ich ihn ja angenommen habe.
    Ich denke mal , das ich vom VA sicherlich noch mal extra Bescheid bekomme, bzw. meine Anwältin, da alles postalische über sie läuft.
    und bringt dann wohl auch die Sache mit dem Ausweis noch über die Bühne, soweit sie es mir sagte.
    ( konnte sie endlich nach tAgen in der Kanzlei mal antreffen)

    Tja , da werd ich mich wohl noch mal stylen gehen müssen, für das Fotto *g*


    nochmals lieben dank
    biba
    lg grüße
     
  7. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo kiki,

    herzlichen glückwunsch zu deinem schwer erkämpften recht!

    deine fragen wurden ja schon alle ausführlich beantwortet, bis
    auf die eine und da lautet die faustregel:

    sobald eine verschlimmerung der bestehenden erkrankungen oder
    eine weitere einschränkende erkrankung (die länger als 6 monate
    andauert) hinzugekommen sind, können sie ein verschlimmerungs-
    antrag mit angaben oben genannter gründe einreichen.

    also wenn dein antrag schon sooo lange her ist und dein doc sagt
    es sei schlimmer oder mehr geworden, dann könnt ihr auch einen
    verschlimmerungsantrag stellen, ob dieser durch geht oder abgewisen
    wird oder schlimmstenfalls die unter umständen % wieder aberkannt
    werden liegt dann in den händen des Versorgungsamtes.
    (z.b. mein vater 3 herzinfarkte bekam 2001 4 bypässe und 1 neue
    herzklappe und beantragte mehr % dato hatte er 70%, aufgrund
    der op wurde er auf 40% runtergestuft da sich seine lebensqualität
    ja verbessert habe :confused: :mad: nun ja er konnte es nicht
    ändern)
    aber bei dir wurde ja nichts in dieser richtung unternommen, also
    dürft auch keine rückstufung zur diskusion stehen, und außerdem
    würde sich das dein doc eh nicht gefallen lassen gelle ;)

    ich wünsche dir weiterhin alles gute und freue mich auf unser
    wiedersehen am 27.3.
    bis dann
    liebe grüße
    elke
     
  8. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Finanzamt - Steuererklärung

    Hallo Kiki,

    den GbD nachträglich bei Finanzamt geltend machen kannst Du nur für die Steuerbescheide, die noch nicht rechtswirksam geworden sind. D.H. Du hättest für jeden Bescheid fristgerecht Widerspruch mit Hinweis auf das laufende Verfahren einlegen müssen. Wenn Du das getan hast wirst Du keine Probs haben; sind die Bescheide aber rechtskräftig geworden (einen Monat nach Zustellung, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde) kannst Du Dir die Mühe und den Ärger leider sparen.

    Trotz allem herzlichen Glückwunsch zum GbD

    Birgit
     
  9. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    @trombone....

    danke birgit für diese info. war mir bisher so auch noch nicht bekannt. weiß ich gleich bescheid, wenn mein "bescheid" kommt, kann ich aufgrund meines verschlimmerungsantrages direkt widerspruch einlegen.

    gut das es hier soviele kompetente infos gibt.
    danke

    liebi:)
     
  10. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    @nachträgliche geltendmachung...

    der prozente.

    also so ganz war ich mir nicht sicher, da ich auch schon anderes gehört habe.

    habe dann mal die bürgerzentrale angeschrieben und heute folgenden brief der finanzverwaltung erhalten:

    pauschbetrag bei 50% beträgt 570 € (bzw.1110,-- DM) jährlich.
    dieser pauschbetrag kann rückwirkend berücksichtigt werden, ab dem die behinderung festgestellt worden ist. die für vorjahre ergangene einkommensteuerbescheide sind insoweit ggf. zu ändern.

    würde daher empfehlen......eine änderung für die veranlagunszeiträume ab geltendatum der behinderung bereits ergangener einkommensteuerbescheide zu beantragen.

    das ist doch mal eine gute nachricht,woll?!

    in diesem sinne allen ein schönes wochenende wünscht

    liebi:)
     
  11. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo Kiki,
    auch von mir herzlichen Glückwunsch, vor allem auch das du den Mut zur Klage hattest.
    Da schrecken sicherlich viele von zurück ( mich nicht ausgeschlossen)

    Super!!
     

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  12. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Hallo Kiki,
    na herzlichen Glückwunsch zu den 50% .3 Jahre ist aber eine lange Zeit. Bei mir geht es auch um 10%mehr, damit ich auf 50 % komme. Nach meinem Widerspruch ist die Sache zur Bezirksregierung Münster abgegeben worden. Und die schmettern auch alles garantiert ab.
    Tja und dann stellt sich die Frage? Klage ich und wenn mit priv. Anwalt, oder VDK?


    Ja Ps, habe die 10 % mehr für "neue" Diagn. : Diabetis und Fibro. eingereicht.

    So alles Gute
    Gruß Anbar
     
  13. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    Danke für eure Glückwünsche!

    So froh ich jetzt bin, das das Thema erstmal durch ist, umso erschreckender find ich die Tatsache, das Ende 2006 das ganze wieder von vorne anfängt.

    Da ich ja 2001 den Antrag weggeschickt habe, und ein Schwerbehindertenausweis ja ( wenn ich nicht auf Dauer , also 15 Jahre) , "nur" für 5 Jahre ausgestellt wird, bin ich Ende 2006 schon wieder für die Nachuntersuchung fällig.

    Aber bis dato werd ich das erstmal "geniesen" , das ich diesen Kampf erstmal bestanden habe.
    Ausserdem steht ja auch noch der Kampf um die Rente an....aber da werd ich mir wohl mehr als 3 Jahre Zeit nehmen müssen......

    Zum Glück bin ich in einer RV und bete inständig , das sie mich nie rauswerfen......Zwar treten die erst im Klageverfahren mit den Kostenübernahmen ein, aber besser wie nie......
    Ich werde auch weiterhin bei meiner Sozialrechtsanwältin bleiben, mittlerweile kennt sie mich ( klar nach der Zeit) weiss wie alles bei mir abläuft und hilft mir auch mal , ohne das ich das Portemonaie zücken muss.....

    Allen anderen.....wünsch ich nicht nur Glück bei dem ganzen Mist, sondern auch ne ganze Portion Geduld und Kraft....denn die braucht man.
    Als ich mit der Anwältin den Bescheid durchgegangen bin und wir uns entschieden haben, das wir den so auch annehmen....habe ich doch tatsächlich ne ganze Zeit ne Auszeit nehmen müssen....so geschlaucht war ich....
    War nur noch müde und kam überhaupt nicht mehr in die Pötte......
    So ein Verfahren frisst wirklich die letzten REserven auf die man noch hat.....

    Was es bei er REnte ergibt, werd ich dann in meinen anderen Thread berichten.....

    Lg
     
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