neue Heilmittelverordnung ab 01.04.2004

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von trombone, 27. Februar 2004.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo alle Zusammen,

    folgende Postkarte habe ich gestern in meiner KG-Praxis gefunden. Ich finde diese Aktion des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten e.V. sollten wir als Rheumapatienten unterstützen.

    Viele Grüße

    Birgit
     

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  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    heilmittel

    hallo, endlich wird mal einer von euch usern wach,
    davon rede ich doch die ganze zeit.
    beschwert euch endlich mal.
    die richtlinien sollen kurz vor dem abschluss stehen,
    ich schreibe mails und weise immer wieder auf
    www.physio. de
    hin. dort könnt ihr genaueres erfahren
    gruss bise
     
  3. Speedy (HeJo)

    Speedy (HeJo) Mitglied

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    entscheidungen doch schon durch ??

    hallo trombone, ich grüße dich!

    Die entscheidungen sind doch leider schon alle durch. am 17.02. wurde so weit ich weiß über das thema physiotherapie entschieden. so sagte es mir auch meine krankengymnastin die ich in der MHH hatte.

    demnach gibt es z.b. die langfristverordnung nicht mehr so einfach und nur noch außerhalb des regelfalls. aber wenn von der kasse erstmal genehmigt, läuft eigentlich alles wie vorher, jedenfalls für ein halbes jahr, dann muß es wieder neu genehmigt werden. ...so hat man es mir jedenfalls erzählt.

    ganz liebe grüße und ....äh....wolltest du mich nicht anrufen?? *grins* :p

    Speedy
     
  4. Colana

    Colana Musikus

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    Hier eine aktuelle Auflistung von Kassenärztlicher Vereinigung Brandenburg.


    GMG-Änderungen im Verordnungsbereich ab 2004

    Grundsätzlicher Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

    1. Nach dem Gesetzestext dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (AM) bis zur Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien mit Begründung verordnet werden, wenn der Arzt diese bei schwerwiegenden Erkrankungen einsetzt und in diesem Fall für die Standardtherapie hält. In Zweifelsfällen sollte eine Privatverordnung ausgestellt werden! Die Apotheken sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung der Verordnungen vorzunehmen.
    Die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien ab 01.04.2004 enthält eine Ausnahmeliste der nicht verschreibungspflichtigen AM, die bei bestimmten Erkrankungen weiterhin zu Lasten der GKV verordnet werden können. Ein erster Arbeitsentwurf dieser Ausnahmeliste liegt der KV Brandenburg mittlerweile vor. Weiterhin verordnungsfähig wären demnach z.B. folgende Wirkstoffe nur bei der angegebenen Indikation:

    Pankreasenzyme zur Behandlung chronischer exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mucoviszidose
    Calciumverbindungen und Vitamin D zur Behandlung der manifesten Osteoporose
    Kaliumverbindungen (Monopräparate) zur Behandlung der Hypokaliämie
    Parenterale Magnesiumverbindungen zur Behandlung bei erhöhtem Eklampsierisiko
    Phosphatbinder und Acidosetherapeutika zur Behandlung der dialysepflichtigen Nephropathie
    Acetylsalicylsäure (bis 300 mg) in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall
    Eisen-(II)-Verbindungen zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie
    Jodverbindungen zur Behandlung von Ulcera und Dekubitalgeschwüren
    Jodid zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
    Folinate bei Methotrexat-Anwendung sowie in Kombination mit Fluorouracil zur Palliativbehandlung der kolorektalen Karzinoms
    Arzneistofffreie Infusions- und Elektrolytlösungen
    Lösungen zur parenteralen Ernährung
    Arzneimittel zur sofortigen Anwendung

    2. Nicht verschreibungspflichtige AM dürfen weiterhin bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei erheblich entwicklungsgestörten Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verordnet werden.

    3. Schwangerschaft und Mutterschaft ist kein genereller Ausnahmetatbestand.

    4. Der grundsätzliche Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger AM betrifft auch Rezepturen (ggf. Rücksprache mit der Apotheke).

    5. Im Sprechstundenbedarf sind sie aber weiterhin verordnungsfähig.

    6. Schon bisher durch die Arzneimittel-Richtlinien ausgeschlossene Lifestyle-Arzneimittel (z.B. Potenzmittel, Abmagerungsmittel) sind jetzt per Gesetz von der Verordnung ausgeschlossen. Neu ist der Ausschluss von Mitteln zur Verbesserung des Haarwuchses.

    Aut- idem, Importregelung:

    7. Die aut-idem-Regelung in der jetzigen Form entfällt mit der Einführung neuer Festbeträge ab 01.04.04 - die obere Grenze des unteren Preisdrittels wird künftig zum Festbetrag. Der Arzt kann eine Substitution nur noch durch das Ankreuzen auf dem Rezept ausschließen.

    8. Für Import-Arzneimittel gilt seit dem 01.01.2004 wieder ein Preisabstand zum Original von mindestens 15% oder 15 Euro.

    Neue Preisbildung bei AM:

    9. Verschreibungspflichtige AM, die bisher mehr als 28,51 Euro kosteten, wurden billiger, unterhalb dieser Grenze werden sie z.T. drastisch teurer.
    Da praktisch kein verschreibungspflichtiges AM weniger als 9,50 Euro kosten wird, ist die Zuzahlung künftig stets niedriger als der Preis des Mittels, "Nuller-Rezepte" fallen weg. Bei nicht verschreibungspflichtigen AM, die weiterhin zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen, bleibt der Preis unverändert (hier sind "Nuller-Rezepte" möglich, wenn der Apothekenabgabepreis unter 5 Euro liegt).

    10. Verschreibungspflichtige Rezepturen werden durch die Erhöhung des Arbeitspreises ebenfalls teurer.

    11. Besonders bei sehr preiswerten Präparaten sind die Preisunterschiede zwischen den Packungsgrößen im Verhältnis zum Inhalt äußerst gering. Bei Dauertherapie sollte hier stets die größte Normpackung verordnet werden.

    Beispiele:

    Diazepam ratiopharm 5 mg Tbl. 10 ST 9,71 € (bisher: 0,55 €)
    Diazepam ratiopharm 5 mg Tbl. 20 ST 9,92 € (bisher: 0,89 €)
    Diazepam ratiopharm 5 mg Tbl. 50 ST 10,66 € (bisher: 2,15 €)

    Neue Zuzahlung bei AM:

    12. Die Zuzahlung beträgt 10%, mindestens aber 5, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung wird pro Packung erhoben.

    13. Verordnungsfähige AM müssen weiterhin die Angabe N1, N2 oder N3 tragen, die aber nicht mehr die Zuzahlungsstufe ausdrückt.

    14. Die Negativliste gilt weiter.

    Verbandstoffe, Teststreifen, Diätetika und apothekenpflichtige Medizinprodukte:

    1. Diese Mittel sind weiterhin verordnungsfähig.

    2. Teststreifen sind zuzahlungsfrei.

    3. Für alle anderen Mittel gilt die Regelung analog den AM, also 10% des Preises, jedoch mindestens 5, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung wird im Gegensatz zum Vorjahr pro Packung erhoben! Im Interesse der Patienten sollte der Arzt, ggf. in Rücksprache mit einer Apotheke, im Markt verfügbare Packungsgrößen verordnen: für eine Packung mit 10 Idealbinden hat der Patient höchstens 10 Euro, für 8 einzelne Binden aber 40 (8 x 5) Euro an Zuzahlungen zu leisten.

    Heilmittel:

    1. Heilmittel sind weiterhin verordnungsfähig.

    2. Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, zuzüglich 10 Euro pro Rezept, auch wenn mehrere Heilmittel auf einem Blatt verordnet werden.

    3. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die jeweils gültigen Zuzahlungsbeträge mitzuteilen, wenn Massagen, Bäder und Krankengymnastik als ärztliche Leistung in der Praxis erbracht werden. Da eine entsprechende Meldung für das 1. Quartal 2004 nicht erfolgt ist, gelten die bisherigen Beträge vorerst weiter. Eine Verpflichtung zum Einzug der Rezeptgebühr von 10 Euro wird nicht gesehen. Diese Frage muss noch auf Spitzenebene geklärt werden.

    Künstliche Befruchtung:

    Nach § 27 a SGB V übernehmen die Krankenkassen nach Genehmigung eines Behandlungsplanes fortan nur noch 50% der Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Dies betrifft auch die Kosten für benötigte Arzneimittel, ggf. auch Hilfsmittel. Verordnungen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung sind mit dem Vermerk "Verordnung nach § 27a SGB V" zu kennzeichnen. Die Apotheke behält dann 50% der Verordnungskosten von der Patientin ein.

    Viele Grüße
    Colana
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    heilmittelrichtlinien

    hallo an alle.
    wozu das surfen doch gut ist,
    schaut mal unter www.schwarzpharma.de nach;
    dort ist der entwurfsvorschlag der neuen richtlinien abgedruckt
    ganz interessant für alle die noch verchreibungsfreie medis brauchen.
    gruss bise
     
  6. Ulmka

    Ulmka Guest

    Hallo,

    zu der neuen Heilmittelverordnung stand ein interessanter Bericht am Freitag im 'Deutschen Ärzteblatt':

    Da höre ich irgendwie einen kleinen Lichtblick raus, vor allem bei Punkt 1 und 2 - die ganzen Proteste haben wohl doch geholfen - und Ulla hat kalte Füße bekommen....

    Liebe Grüße

    Ulmka
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    Heimittelrichtlinien

    hallo, schaut bitte mal unter www.physio.de nach homepage rechte spalte
    korrespondenz von JürgenK
    das wusste ich auch noch nicht.
    sehr informativ
    gruss
    bise
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    heilmittelrichtlinien

    hallo, die Richtlinien sind noch nicht durch!!!!!!!!!!


    erst am 16. März 2004

    schaut auf die seiten des gemeinsamen bundesausschusses

    www.g-ba.de

    newsletter aus Jan. und Febr. 04 seite 3.

    Frage an die user:
    ich bin noch nicht gut im umgang mit dem pc.
    habt ihr eine ahnung, wie ich die links öffnen kann?
    würde mich doch sehr interessieren, was da drin steht.

    gruss
    bise
     
  9. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    Ort:
    NRW bei Dortmund
    links???

    liebe bise,

    welche links meinst du denn?

    auf der von dir genannten site gibt es LINks einen verweis auf links und dort bin ich druff und dann kamen die einzelnen verbände,die an dem verfahren mit beteiligt sind.

    meintest du das????

    grüßle

    liebi
    :confused:
     
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