"B" im Ausweis

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sonja Labenski, 23. Februar 2004.

  1. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Berlin
    Hallo,

    Ende letzter Woche habe ich den Bescheid vom Versorgungsamt auf meinen Widerspruch erhalten.

    Nachdem das Versorgungsamt beim ersten Bescheid noch der Meinung war, mir stünde ein GdB von 50 % zu und keine weiteren Merkzeichen, wurde der Bescheid jetzt auf 70% und "G" sowie ein "B" geändert.

    Mein Problem ist jetzt das "B". Auf dem Ausweis steht " Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen", im schriftlichen Bescheid steht nur "ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich".

    Meine Frage ist jetzt, wie hat diese Begleitung auzusehen? Reicht meine sieben- bzw. neunjährige Tochter als Begleitung aus oder muß diese Begleitung volljährig sein?

    Bisher bin ich immer noch selbständig vom Arzt mit der BVG nach Hause gefahren, nachdem mein Mann mich auf dem Weg zur Arbeit dort abgesetzt hatte. Wo soll ich denn jetzt eine Begleitperson herzaubern, die mich bei meinen häufigen Arztbesuchen und zur KG begleitet?

    Weiß jemand was für Konsequenzen es hat, wenn ich trotzdem ohne Begleitung die öffentlichen Verkehrsmittel benutze und sich kein Mitfahrer findet, der kostenlos fahren will, dafür aber im Zweifelsfall meine Begleitung ist?

    Muss jetzt mein Arzt zum Hausbesuch kommen, wenn ich keinen "Babysitter"( ich dachte aus dem Alter sei ich raus!) finde?

    Hoffentlich wisst Ihr Antworten auf meine Fragen!

    Sonja,
    die sich bisher nicht bewußt war, eine ständige Gefahr für sich und andere zu sein!
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hallo,

    nein - wenn du ein B im Ausweis als Schwerbehinderte hast, wird erwartet, daß du Person, die dich "unentgeltlich in öffentlichen Verkehrsmitteln im Umkreis von 50 km" begleitet, auch für dich notfalls eingreifen kann ! Ein Kind unter 14 Jahren ist nach dem Sozialgesetz nicht als Begleitperson für Behinderte mit besonderen Bedürfnissen, also "B" akzeptabel.

    Meine Mutter und mein Vater haben beide 100 %, aG und B und ich als Begleitperson, z.B., muss also in der Lage sein, ihnen jederzeit hilfreich zur Seite stehen zu können: hinsitzen, aufstehen, beim laufen stützen, einem Fall vorbeugen, den Rollstuhl schieben etc.

    Eine Begleitperson MUSST du nicht bei dir haben !! Wenn du aber eine brauchst, ist eben dieses B die Garantie für: Zahlung der Kasse von verordneten notwendigen Fahrten zu einem Arzt, auch mit Begleitperson !! sowie eben das Recht der kostenlosen Mitfahrt des Begleiters. Du kannst jederzeit alleine deine Sachen erledigen - nur, wenn du wirklich behindert bist, dann pass auf von wegen Unfall etc. !!

    Alles Gute und - informier dich mal einfach auf dem Versorgungsamt und deiner Krankenkasse. Die haben ausreichende Informationen über all die Rechte und Pflichten. Ausserdem- wenn es nötig erscheint, kannst du mit all diesen "Behinderungen" vielleicht auch Pflegestufe I beantragen.


    MfG Pumpkin
     
  3. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

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    nur keine panik wegen dem B im ausweis...

    eher kann ich dich nur beglückwünschen, daß du es bekommen hast ! ehrlich, sei froh drüber und rühr nicht dran bei irgendwelchen ämtern.

    das B bedeutet lediglich, daß amtlich anerkannt ist, du brauchst hilfe und kannst dir dafür unentgeltlich eine person deiner wahl (aber voljährig wie uschi schon schrieb) mitnehmen auf bus- und bahnfahrten. wie uschi auch schon schreibt, hast du nun auch die krankenfahrten zu (verordneten und von der kasse genehmigten) arztbesuchen und behandlungen nicht mehr als zusätzliche finanzielle belastung.
    in einzelfällen kann es sogar sein, daß du deine begleitung kostenfrei bei eintrittspflichtigen veranstaltungen mitnehmen kannst (das ist allerdings nicht überall so, aber z.b. bei freizeitparks, zoos, der buga u.ä...)
    ehrlich gesagt, deine frage ob deine kleine tochter als begleitperson fungieren kann, hat mich verwirrt. irgendwie hört sich das für mich so an, als brauchst du nicht wirklich eine begleitung als hilfe im alltag, weil du es sogar als angriff auf deine person zu sehen scheinst... (zitat: ....Sonja, die sich bisher nicht bewußt war, eine ständige Gefahr für sich und andere zu sein!) Freu dich doch einfach drüber - mehr kann ich gar nicht dazu schreiben. das B bekommen nämlich sonst nur leute mit aG und möglichst rollstuhlfahrer oder blinde menschen, nach mehr oder weniger langem kampf....

    übrigens - die 70 % gdb bringen dir auch steuerliche vorteile

    alles liebe
    nenufar
     
    #3 23. Februar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2007
  4. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Begleiter bei Schwerbehinderung

    ...ja also als ehemaliger Busfahrer hab ich jetzt nocheinmal in die Beförderungsbestimmungen der BVG und Fahrgastverbund VBB gesehen. Sinngemäß "Begleitpersonen von Schwerbehinderten werden kostenlos befördert, wenn dieses aus dem vorliegendem Dokument/ Schwerbeschädigtenausweis hervorgeht". Also liege ich richtig keine Altersfestlegung.
    Weiter kenne ich:
    Ständige Begleitung des Behinderten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist notwendig =
    Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentl. Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen; §§ 59 - 61 SchwbG
    Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften; s. Passagetarife der Lufthansa und der Regionalverkehrsgesellschaften
    Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr; siehe internationaler Personen- und Gepäcktarif (TCV), Anhang IV

    Hier muß man also in die konkreten Tarifbestimmungen einsehen.

    Betreffs des Alters würde ich mich beim Versorgungsamt erkundigen. Oft ist die Frage wer bestimmte Begleit-und Betreuungsaufgaben übernehmen kann sehr kompakt.
    Wenn es nur um die Frage der Orientierung/ Überqueren von Kreuzungen, das Lesen oder Übernehmen von dieserart Hilfsmöglichkeiten geht , kann man sicher unterschiedlicher Auffasssung sein.
    Nach dem Gesetzestext gelesen kann ich mir diese Hilfsperson aussuchen, außer es müssen betreffs der Schwerbeschädigung bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Das kann man aus der Begründung zur Einstufung ersehen.

    Zu Beachten ist allerdings auch die Frage des rechtlichen Stratus betreffs der Selbständigkeit i.b. bei Entscheidungen.

    Also läge hier das Problem mehr versicherungstechnisch und im medizinischen Bereich.

    Also anrufen und fragen, aber defenitiv gilt das "B" und Deine Angabe "dieses ist meine Begleitperson" (meist haben die dann gesagt hört zu mir) als Berechtigung zum kostenlosen "Mitfahren".
     
  5. anika

    anika Neues Mitglied

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    "B"

    Hallo,

    ich habe schon seit vielen Jahren ein B, auch als ich noch kein AG hatte,
    also es hat nichts mit dem AG zu tun. Du bist auch definitiv nicht gezwungen eine Begleitperson mit zunehmen, doch wenn es sein muß und du eine Begleitung findest fährt sie umsonst und kommt auch in vielen Museen oder sonstigen städt. Einrichtungen umsonst rein.
    Also es ist ein wirklicher Vorteil und schränkt dich nicht in deiner Eigenständigkeit ein, ich glaube übrigens durchaus, daß deine Tochter auch als Begleitperson durchkommt, probiers einfach mal.

    Liebe Grüße
    anika
     
  6. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Berlin
    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe jetzt tatsächlich jemanden bei der Info-Stelle des Versorgungsamts Berlin erreicht.

    Dort wurde mir gesagt, dass ich mir meine Begleitung aussuchen kann und es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, außer dass ich nicht von einer Person begleitet werden darf, die selber ein "B" hat und Kleinstkinder. Es gibt keine offizielle Altersbegrenzung, aber die interne Empfehlung liegt bei einem Mindestalter von 10 Jahren.

    Desweiteren wurde ich darauf hingewiesen, daß ein Gutachter die Notwendigkeit der ständigen Begleitung festgestellt hat und dass es sich dabei wirklich um s t ä n d i g e Begleitung handelt, nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ganz streng genommen darf ich das Haus also nicht mehr ohne Begleitung verlassen, um im Falle eines Unfalls versichert zu sein.

    Wenn ich ohne Begleitung unterwegs bin, werde ich dafür zwar nicht gesetzlich belangt, aber wenn etwas passiert, werde ich große Probleme mit meiner Krankenkasse und Haftpflichtversicherung bekommen. Selbst wenn der Unfall durch den Gegner verschuldet wurde, kann dieser die Haftungsansprüche reduzieren oder sogar ganz ablehnen.

    @ nenufar, ich sehe das "B" tatsächlich als starke Einschränkung meiner Persönlichkeit an und wäre glücklich, es nicht zu haben. Es gibt wenige Dinge, die ich wirklich selbstständig machen kann, ich bin in vielen Bereichen eingeschränkt. Seit einigen Wochen habe ich einen Elektro-Rollstuhl und war froh, damit wenigstens ein bißchen mehr Selbstständigkeit zurückerlangt zu haben. Jetzt wird das wieder zunichte gemacht, indem eine ständige Begleitung für notwendig erklärt wird.

    Ich war froh, wenigstens einen kleinen Teil der Einkäufe selber erledigen zu können. Außerdem schaffe ich bisher die Strecke zum Arzt und zur KG mit der S-Bahn, die rollstuhlgerecht ist. Aber selbst diese Strecken darf ich jetzt offiziell nicht mehr alleine zurücklegen.

    Wenn ich mehr Hilfe benötige als z.B. das Öffenen von Türen oder ähnlichen Dingen, die von einem 9jährigen Kind erledigt werdn können, fahre ich sowieso nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern nehme ein Taxi oder werde von meinem Mann oder Freunden gebracht. Das Taxi muß ich komplett selber bezahlen und für die Freundschaftsdienste habe ich auch mit dem "B" keine Vorteile, außer daß ich mein Freundin mal ins Kino einladen kann, wo sie umsonst reinkommt. Dafür reicht aber bei unserem Kino die Reservierung des Rollstuhlplatzes aus, ein "B" ist nicht erforderlich.

    Deshalb freue ich mich keinesfalls über das "B", sondern würde in den Fällen, wo ich zum Beispiel mit der Bahn verreise (kommt selten genug vor) und dann eine Begleitperson brauche, lieber die Kosten für eine Begleitperson tragen als ständig eingeschränkt zu sein.

    Trotzdem Danke für Eure Antworten

    Sonja
     
  7. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe jetzt tatsächlich jemanden bei der Info-Stelle des Versorgungsamts Berlin erreicht.

    Dort wurde mir gesagt, dass ich mir meine Begleitung aussuchen kann und es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, außer dass ich nicht von einer Person begleitet werden darf, die selber ein "B" hat und Kleinstkinder. Es gibt keine offizielle Altersbegrenzung, aber die interne Empfehlung liegt bei einem Mindestalter von 10 Jahren.

    Desweiteren wurde ich darauf hingewiesen, daß ein Gutachter die Notwendigkeit der ständigen Begleitung festgestellt hat und dass es sich dabei wirklich um s t ä n d i g e Begleitung handelt, nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ganz streng genommen darf ich das Haus also nicht mehr ohne Begleitung verlassen, um im Falle eines Unfalls versichert zu sein.

    Wenn ich ohne Begleitung unterwegs bin, werde ich dafür zwar nicht gesetzlich belangt, aber wenn etwas passiert, werde ich große Probleme mit meiner Krankenkasse und Haftpflichtversicherung bekommen. Selbst wenn der Unfall durch den Gegner verschuldet wurde, kann dieser die Haftungsansprüche reduzieren oder sogar ganz ablehnen.

    @ nenufar, ich sehe das "B" tatsächlich als starke Einschränkung meiner Persönlichkeit an und wäre glücklich, es nicht zu haben. Es gibt wenige Dinge, die ich wirklich selbstständig machen kann, ich bin in vielen Bereichen eingeschränkt. Seit einigen Wochen habe ich einen Elektro-Rollstuhl und war froh, damit wenigstens ein bißchen mehr Selbstständigkeit zurückerlangt zu haben. Jetzt wird das wieder zunichte gemacht, indem eine ständige Begleitung für notwendig erklärt wird.

    Ich war froh, wenigstens einen kleinen Teil der Einkäufe selber erledigen zu können. Außerdem schaffe ich bisher die Strecke zum Arzt und zur KG mit der S-Bahn, die rollstuhlgerecht ist. Aber selbst diese Strecken darf ich jetzt offiziell nicht mehr alleine zurücklegen.

    Wenn ich mehr Hilfe benötige als z.B. das Öffenen von Türen oder ähnlichen Dingen, die von einem 9jährigen Kind erledigt werdn können, fahre ich sowieso nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern nehme ein Taxi oder werde von meinem Mann oder Freunden gebracht. Das Taxi muß ich komplett selber bezahlen und für die Freundschaftsdienste habe ich auch mit dem "B" keine Vorteile, außer daß ich mein Freundin mal ins Kino einladen kann, wo sie umsonst reinkommt. Dafür reicht aber bei unserem Kino die Reservierung des Rollstuhlplatzes aus, ein "B" ist nicht erforderlich.

    Deshalb freue ich mich keinesfalls über das "B", sondern würde in den Fällen, wo ich zum Beispiel mit der Bahn verreise (kommt selten genug vor) und dann eine Begleitperson brauche, lieber die Kosten für eine Begleitperson tragen als ständig eingeschränkt zu sein.

    Trotzdem Danke für Eure Antworten

    Sonja
     
  8. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

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    da sind wir sogar in ähnlicher lage...

    ich bin auch rollstuhlbenutzerin und auf den rolli und hilfe bei allem rund um die uhr angewiesen.
    bisher habe ich mein "B" als nicht einschränkend empfunden. die auskunft, die du erhalten hast, wegen verpflichtung zu einer begleitperson, ist natürlich nur zu deiner absicherung so ernsthaft dargestellt. ansonsten mußt du es wirklich nicht so verbissen sehen...
    zum argument mit der versicherung : versicherungstechnisch bekommt man schwerbeschädigung sowieso probleme, da wird immer abgewogen, ob der eventuelle unfall einen zusätzlchen schaden angerichtet hat oder ob es eventuell zu keiner verschlechterung der lage gekommen. das ist etwas wogegen wir schwerstbehinderte seit jahrzehnten immer wieder kämpfen müssen, diskriminierung im versicherungsalltag - zusätzlich zu der im normalen alltag. selbst schmerzensgeld bekommen wir nur unter erschwerten bedingungen:mad: ich bin 100 % schwb. und kann ein lied davon singen... nimm es nicht zu verbissen, kann ich dir nur raten. benutze das "B" da wo es dir nutzt und ansonsten kannst du es ja ignorieren. auf eigene gefahr leben wir sowieso, denn keine versicherung kommt ohne kampf z.b. dafür auf, wenn dir jemand hilft und sich dabei verletzt oder sogar du selbst eine verletzunge davonträgst. in diesem falle könnte das "B" dann sogar hilfreich sein... vermute ich, rechte einzuklagen zumindest für die begleitperson.
    ansonsten - wenn es dich gar zu arg stört, könntest du dich per wiederspruch natürlich dagegen wehren... das halte ich aber ganz ehrlich nicht für sinnvoll, weil du es irgendwann sowieso brauchen wirst. dann müßtest du doppelt und dreifach dafür kämpfen, wenn du es jetzt ablehnst. ich selbst kann es für mich nicht als einschränkung sehen, weil ich sowieso niemals in der lage bin irgendwas alleine zu tun, also schränkt es meine freiheit nicht mehr ein, als es die behinderung so schon tut. hilfe ist immer nötig, auch wenn ich sie lieber nicht brauchen würde...
    ich würde dir gerne mehr mut machen, denn es gibt einfach wichtigeres, worüber es sich lohnt sich aufzuregen und die kraft darauf zu konzentrieren. meinst du nicht ?
    sei ganz herzlich gegrüßt
    von nenufar
     
    #8 26. Februar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2007
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