Krankenkostzulage

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Vampi, 19. Februar 2004.

  1. Vampi

    Vampi Kieler Sprotte

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    2.845
    Ort:
    Buxtetown am Esteriver :-)
    Hallo Ihr, ich bins schon wieder :)

    Wollt mal wissen, ob hier schon jemand erfolgreich Krankenkostzulage beantragt hat????

    Lg *Julia*
     
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Zulage

    ...also kenn ich nur als:
    Krankenkostzulage

    Kranke, Genesende, Behinderte oder von einer Krankheit bzw. Behinderung Bedrohte, die eine kostenaufwendigere Ernährung brauchen, bekommen einen Mehrbedarfszuschlag in "angemessener Höhe" (§ 23 Abs. 4 Nr. 2 BSHG). Mehrbedarf bedeutet, daß die Kosten der Diät über den im Regelsatz des Haushaltsvorstandes enthaltenen Anteil von 50% hinausgehen.

    Der Mehraufwand ist 1997 vom Deutschen Verein völlig neu festgelegt worden (Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe, Kleinere Schriften Heft 48, Frankfurt 1997). Die Empfehlungen auf der Basis von 1973 sind damit hinfällig. Der Mehrbedarf sieht keine höheren Beträge für Pesonen zwischen 12 und 22 Jahren vor. Er gilt für alle Altersstufen. Die neuen Regelwerte führen in vielen Fällen zu Kürzungen der Zulagen.

    Die Empfehlungen ordnen bestimmten Erkrankungen entsprechende Kostformen und Mehrbedarfszuschläge zu.
     
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