Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von KU, 15. Februar 2004.

  1. KU

    KU Guest

    (...)
    Um Ihren Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen beurteilen zu können, benötigen wir unbedingt aktuelle Nachweise über Ihre sämtlichen Einkünfte zum Lebensunterhalt:

    - aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen über die gesetzlichen Renten, auch über Unfallrenten bzw. Renten der Kriegsopferversorgung;

    - Bescheide über Zusatzrenten und Betriebsrenten;

    - Lohnbescheinigung (Bruttoverdienst) - auch für geringfügige Beschäftigung - (mögliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld muss angegeben sein; evtl. formlose Bescheinigung des Arbeitgebers bitte beifügen);

    - bei Übergabeleistungen wie zum Beispiel freie Kost und/oder Wohnung, Taschengeld usw. ist unbedingt der notarielle Übergabevertrag vorzulegen;

    - Bescheinigung aller Banken und Kreditinstitute über Zinseinnahmen/Erträge aus Sparbüchern, Festgeldern und sonstigen Kapitalanlagen des Kalenderjahres vor Antragstellung sind zwingend vorzulegen ;

    - Haben Sie keine Zinseinkünfte - bitte reichen Sie eine Negativbescheinigung Ihrer Bank ein.
    (...)

    (aus dem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen der AOK)

    Kommentar: Meines Erachtens ein Skandal. Ob die geforderte "Negativbescheinigung" der Bank durch das Gesetz gedeckt ist, erscheint mir mehr als fraglich. Der Bürger wird von vornherein wie ein Lügner behandelt. Eine Frechheit - umsomehr, als derjenige, der Befreiung von Zuzahlungen begehrt, wohl kaum in der Lage ist, sich gegen diese Art der Ausforschung zu wehren.

    Dieser Fragebogen geht über das, was beim Antrag auf Sozialhilfe abzugeben ist (oder im Unterhaltsrecht) noch hinaus. Es bleibt abzuwarten, ob mir z.B. im Falle von "Kost und Logis" ein fiktives Einkommen angerechnet wird...

    Armes Deutschland ...
     
  2. Daydreamer74

    Daydreamer74 Guest

    Hallo KU,

    ich habe die Befreiung von den Zuzahlungen für dieses Jahr sofern sich mein Einkommen nicht ändert. Obwohl dieser Pasus nirgends in meinen Unterlagen zu finden ist. Aber ich gehe mal davon aus.

    Das habe ich erreicht, da ich mich mit meiner Arthritis Psoriatica als schwer chronisch krank hab anerkennen lassen. Damit hat sich meine Zuzahlung auf 1 % des Bruttojahreseinkommens reduziert. Diese Anerkennung ging leichter als ich gedacht hatte.

    Was das Einkommen betrifft, hat meine Krankenkasse (eine BKK) nicht mal einen Nachweiß bzw eine Unterschrift gewollt, das ich kein Einkommen habe. Das hat mich doch sehr verwundert. Allerdings war ich auch schon ein paar mal vorher auf der Krankenkasse und wollte mich komplett befreien lassen und hab viel ärger gemacht. Da ich bis heute noch nicht verstehe, das 1% von 0 € Bruttojahreseinkommen immer noch 35 € an Zuzahlungen ausmacht. Da hab ich in der Schule nicht aufgepaßt denke ich. Begründet wird das ganz von der Kasse damit, das der Gesetzgeber nicht vorgesehn hat, das es Leute ohne Einkommen gibt. Also müssen nach Aussage der Krankenkasse alle mind. den Satz einen Sozialhilfeempfängers bezahlen, was bei chronich kranken den 35 Euro entspricht.

    Kein Einkommen hab ich weil ich arbeitslos bin (hab vor der Arbeitslosigkeit studiert) und somit keine Arbeitslosenhilfe bekomme. Keine Sozialhilfe bekomme da ich, noch bei meinen Eltern wohne. Erst wenn ich ausziehen würde, würde ich Sozialhilfe bekommen, so muß ich mich auch selbst krankenversichern.

    Soviel zu meiner Erfahrung mit der Befreiung der weiteren Zuzahlung.

    Gruss

    Karsten
     
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