was nun????

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Nutella, 13. Februar 2004.

  1. Nutella

    Nutella Mitglied

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    hi

    also ich bin mittlerweile ausgesteuert, bin beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet (bin nicht mehr vermittelbar, bekomme aber weiterhin arbeitslosengeld)
    habe einen antrag bei der Lva gestellt, weiss zwar nicht genau wofür (ob reha oder Rente)

    bekam gestern den bescheid, das ich keine REha bekomme oder kur, weil währe nicht absehbar, das das besser werden würde, was muss ich jetzt machen???????

    kann mir wer helfen?? das wäre lieb
     
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Kur/ REHA

    Ja also einen Antrag auf Rente zu stellen ist meist eine sehr umfangreiche Sache. Da die Regelung REHA vor Rente gilt ist ja ein indirekter "Bescheid" ergangen, wenn man meint "eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit wäre bei Dir nicht zu erwarten.
    Normalerweise kann man einen REHA- Antrag in einen Rentenantrag wandeln. Ich würde mir einen Termin holen und da genauer nachfragen.
    Einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung bzw. von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kann man sich zuschicken lassen oder selber ohne Wartezeit abholen.
    Ich würde schnellstmöglich eine Terminvereinbarung machen, da man diesen Zeitpunkt als "Antragsdatum" nehmen kann. Die Entscheidung würde dann Rückwirkend zu diesem Datum erfolgen.
    Also anrufen und einen Temrin zur Beratung und Antragstellung machen.
    Ja wichtig sind die gesamten Zeitangaben zu Beschäftigung und dergleichen.
    Desweiteren werden in einem anderen Bogen diverse Fragen zur Gesundheit gestellt und auch Angaben zu Ärzten mit Adresse erfragt.
    Es geht im Prinzip darum, warum Du und entsprechend die Ärzte meinen, daß Ansprüche an den Rententräger gestellt werden sollen.
    Wenn verschiedene Gutachten oder Arztberichte da sind, kann man anfügen. Sie sollten im Prinzip maximal 1 Jahr alt sein. Günstig wäre von einer Grunderkrankung auszugehen und darzulegen, wieviel Stunden Du maximal noch arbeiten kannst. Bei voller Erwerbsunfähigkeitsrente wären das zumutbar maximal unter 3 Stunden täglich.
    Hier ist es wichtig nicht nur die 3 Stunden zu sehen, sondern auch die Fragen des Arbeitsweges und der aus einer Tätigkeit resultierenden weiteren Belastung.
    Ja soweit erstmal. Wünsch Dir einen "kurzen" Behördenweg "merre"
     
  3. Nutella

    Nutella Mitglied

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    hei merre

    danke für deine antwort...
    ich war ja arbeitslos gemeldet.. und da wurde ersteinmal, weil ich ja ausgesteuert worden bin.. gutachter einbezogen.. die haben anhand meiner krankenakten festegestellt, das ich nicht mehr als 20 std in der woche arbeiten könnte.. somit ist das arbeitsamt nicht mehr für mich zuständig...

    naja darauf hin msuste ich diesen antrag bei der lva ausfüllen, sonst hätte mir das aa meine leistungen gekürzt .

    werde also am montag mal in der lva anrufen... und mal schauen, was dabei rauskommt
     
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