Dringend ! Hilfe wegen Rente/ Widerspruch

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von shirana, 31. Januar 2004.

  1. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    Die Geschichte meines Rentenantrages vom 2.1.04 bis ???

    Hallo an alle,

    Am 2.1.04 hab ich einen Antrag an die BfA geschickt, der heute !!!!! abgelehnt worden ist.

    Die Voraussetzungen zur teil oder voll erwerbsunfähigkeit besteht bei mir nicht.
    Bei der Beurteilung der ERwerbsfähignkeit ist ärztlicherseits folgends festgestellt worden:
    gesundheitsgefährdenes Übergewicht,
    Anpassugnsstörung
    Fibromyalgiesyndrom
    KOpfschmerzneigung:confused:

    Mit dem vorhandenen Leistungsverbögen könne Tätigkeiten im Unfang von mindestens sechs Stunden Tgl. im Rahmen einer 5 TAge Woche regelmässig ausgübt werden !!!!!!
    Sie sind daher in der Lage unter den üblichen Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein....

    Frechheit !!!!!

    Wie es mir wirklich geht, brauch ich hier sicherlich nicht aufschreiben.

    Mein Problem ist , wie gehe ich jetzt am besten vor???

    erstens ist nur nach Akteneinlage beurteilt worden, wahrscheinlich deshalb, weil ich ja im Sommer schon zur Reha gewesen bin und als arbeitsunfähig 6 Monate und länger entlassen worden. den jetzigen Job als Telefonistin kann ich nicht merh ausüben ( unter den 3 stunden)
    wäre aber für den arbeitsmarkt vermittelbar.

    2. ich werde am 2.2. ausgesteuert, d.h. das AA wird sich erstmal an dne neg. rentenbescheid halten. das wiederrum heisst ja für mich, ich muss vermittelt werden.

    3. die ganze sch....e.. kommt natürlich am WE an, so das mir erstmal die hände gebunden sind. Montag ist schon der 2.2.
    Hilfe !!!!!!!!!!!!! Was tun?????????????

    erst zum doc, mir ne AU besorgen?????
    Muss ich wieder in meinem Alten Job anfangen, weil der ja noch nicht gekündigt ist?
    werde ja "nur" ausgesteuert?
    meine anwältin einschalten, die ja derzeit schon die klage am Sozigericht gegen versorgunsamt für mich vertritt??

    Ich bin derzeit total inne Bohnen, und verzweifelt !!!!

    ich krieg es nciht auf die Reihe......
    Sitze hier heulend am PC.....
     
    #1 31. Januar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 25. September 2004
  2. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    ich nochmal...

    wäre nett, wenn mir einer aufschreiben würde, wie ich evtl. den widerspruch schreiben müsste, ich krieg derzeit einfach nichts in den kopp.
    bin total daneben....

    danke vielmals
     
  3. sunrise2

    sunrise2 Guest

    Hi kiki,

    erstmal Kopf nicht hängen lassen,!!;) ;)

    Wiederspruch ohne Begründung einlegen, damit er fristgerecht ankommt.

    Hiermit lege ich gegen den am bla, bla bla.... von Ihnen erhaltenen Bescheid Widerspruch ein.
    Beim Arbeitsamt melden ganz wichtig!!!!

    Zum Arzt gehen krank melden.
    Vielleicht kann dir die VKK weiterhelfen.
    Bist du denn bei einem Gutachter gewesen???

    Ich hatte einen Gutachter von der BfA und bei mir gab es keine Zweifel.

    Viel Glück
    sunrise

     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    *kopfschüttel* ..................

    über diese ganzen machenschaften,die uns kranke das leben noch viel schwerer machen.

    wir haben ja schon telebimst meine liebe und ich schick dir hiermit nochmal einen riesen virtuellen knuddler und hoffe, das du hier viele antworten erhalten wirst.

    (vielleicht kann ich die ein oder andere ja auch noch gebrauchen;),wobei ich ja einen aufhebungsvertrag mit arbeitgeber geschlossen habe.........)............

    auch ich fange meine karriere beim AA anfang februar an....

    du siehst wir haben vieles gemeinsam, sogar den gleichen arbeitgeber:D!!!

    wünsche dir von herzen,das du zur ruhe kommen wirst und sich am montag so einiges für dich entwirren wird.....

    *knuddel und winke*

    liebi
     

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  5. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

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    auf jeden fall widerspruch einlegen !

    hallo shirana- habe gerade mal gesucht, ob ich was im net finde. guck mal hier rein:
    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/erwerbsunf.htm

    da steht u. a.:

    Wie geht man bei Ablehnung eines Rentenantrages vor?

    Widerspruch: Wird eine beantragte Leistung nicht gewährt, kann bei der Behörde, die den Antrag ablehnt, Widerspruch eingelegt werden. Hierzu genügt ein einfacher schriftlicher Widerspruch aus dem hervorgeht, gegen welche Entscheidung Widerspruch einlegt wird und dass man Widerspruch einlegt. Eine Begründung ist nicht erforderlich, sollte aber zweckmäßigerweise erfolgen.

    Die Frist zur Einlegung des Widerspruch und ggf. einer Klage beträgt jeweils ein Monat nach Zustellung des entsprechenden Bescheides (maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Entgegennahme, z.B. bei Niederlegung, sondern der Zeitpunkt des Zustellungsversuches).

    Aus Nachweisgründen sollte man sich den Eingang des Widerspruchs bestätigen lassen.

    Klage: Wird auch der Widerspruch negativ beschieden, kann danach Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden. Bei Leistungen der Krankenkasse und der Rentenversicherung ist die Klage beim Sozialgericht, bei Leistungen des Sozialamtes beim Verwaltungsgericht einzureichen.

    ---

    also, unbedingt erstmal widerspruch. und dann hol dir hilfe bei einer beratungsstelle von einem sozialverband (vdk oder reichsbund / beide haben auch websites) - die unterstützen betroffene und haben auch in bezug auf rentenablehnung schon des öfteren geholfen, was ich so lesen konnte. zumindest steht man da nicht so allein da.

    worauf du dich gefaßt machen mußt, ist ein langer kampf. den würde ich aber nicht scheuen, denn nur wenn man diesen ignoranten ....entgegentritt, kann man etwas durchsetzen. gib nicht auf und laß dich nicht unterkriegen.
    jetzt hab erstmal eine halbwegs ruhige nacht. laß dich nicht unterkriegen.
    bis demnächst
    liebe grüße
    nenufar
     

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  6. Neli

    Neli Optimistin

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    Hallo shirana

    Wichtig ist unter Deinem Widerspruch der Satz:

    Begründung folgt.

    Dann muß der Rententräger die Begründung abwarten
    und Du hast Zeit, einen damit zu beauftragen, den
    Widerspruch für Dich zu formulieren.

    Viele Grüße
    Neli
     
  7. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    Hallo Zusammen *knuddel*

    danke erstmal für eure Hilfe und lieben Worte.,

    Jetzt wo ich eine Nacht darüber geschlafen habe, sehe ich auch etwas klarer.

    Nach solch einem Bescheid, wächst einem erst alles über´n Kopf und sieht gar ncihts mehr

    Am Montag werd ich erstmal die Sachbearbeiterin anrufen und nachfragen, wie es jetzt überhaupt weiter gehen soll.
    Mir ist es selber am wichtigsten, das ich weiterhin krankenversichert bin, da mich derzeit noch einiges erwartet.

    Im Im Link habe ich gelesen:

    Solange dem Rentenantrag nicht entsprochen wird, muss das Arbeitsamt trotz Krankheit Leistungen erbringen. Insbesondere auch dann, wenn der Bezug des Krankengeldes erschöpft ist und man vom Arbeitgeber keinen Lohn erhält und auch noch nicht gekündigt ist.

    das hat die BfA ja dann toll hingekriegt, das sie sooo schnell "gearbeitet" haben.
    denn bis morgen einschliesslich bin ich gnaz offiziell AU geschrieben mit KG Bezug.
    Ab 3.2. habe ihc mihc beim AA gemeldet.
    Beim Arbietgeber bin ich ungekündigt. und da die BfA die Rente vorerst abgelehnt hat, muss ich da meinen alten job wieder aufnehmen, weil ich ja nicht gekündigt bin, oder bin ich den Job eh los, weil ich ja am 3.2 ausgesteuert bin :confused:

    muss ich mich dann dem AA als arbietsfähig zur verfügung stellen oder kann ich trotzdem eine Au einreichen...:confused:

    So viele Fragen, die mich sicherlich noch den ganzen Sonntag quälen und ich nicht wirklcih ruhe finde.

    Leider hab ich gemerkt, das ich die ganze Sache zeimlcih mies psychisch bei mir äußert und auch noch einen mega schmerzschub ausgelöst hat.

    naja, irgendwie kreig ich das auch noch hin.....

    vielen dank euch ....

    lg
     
  8. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    soviel ich weiß............

    mußt du dem AA um leistungen zu beziehen, erstmal zur verfügung stehen. denn die richten sich dann dem ersten bescheid vom rententräger und der war "ablehnung" und voll belastbar.

    so hab ich es kennen gelernt.

    aber vielleicht weiß ja doch noch jemand was anderes dazu......

    knuddel dich liebes.
    auf alle fälle fangen wir zum gleichen tag beim selben arbeitgeber (AA) an.;)

    (hätten wir auch drauf verzichten können, nicht wahr?)

    liebi

     

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  9. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Hallo shirana,

    also eine derart kurze Bearbeitungszeit eines Rentenantrages, das hat man doch selten .... sicher gibts dort ne Abteilung, wo alle Anträge, die Freitags gestellt werden, sofort niedergeschmettert werden :( .. naja Spaß bei Seite.

    Was ist nun zu tun:

    Legst Du keinen Widerspruch ein, bist Du für das AA voll vermittelbar bzw. gehst Du dann bei Deinem Arbeitgeber arbeiten, da ja eine Krankschreibung vorerst nicht mehr möglich ist, wegen Aussteuerung.

    Legst Du Widerspruch ein, dann bist Du auch für das AA vermittelbar, bist aber bis vorerst zur Entscheidung über den Widerspruch oder sogar später Klage, immer noch Rentenantragsteller!! Das heisst für Dich, das Du Dich dem AA im Rahmen des amtsärztlichen Gutachtens zur Verfügung halten mußt. Außerdem schreibt dein Arzt Dich aber trotzdem krank (zur Bestätigung der AU nimmt er die Auszahlscheine, die Du dann bei der Krankenkasse abgeben mußt, obwohl Du von dort kein Geld bekommst) Bis die Untersuchung vom Amtsarzt erfolgt ist, müßtest Du demnach vorerst volles ALG bekommen, nimmt das AA aber den Bescheid der BfA zur Grundlage, kann es sein, das sie Dir nur für 6 Stunden ALG zahlen (es sei denn, BFA hat geschrieben: ...mindestens 6 ... höchstens 8 STunden tgl... --> dann bekommst Du für 8 Stunden Geld)

    Legst Du Widerspruch ein und gehst wieder arbeiten, dann wars das mit dem Antrag, denn Du beweist direkt, das Du arbeitsfähig bist, also Rentenantrag adee.....

    Wenn Du Widerspruch einlegst, muss dieser unbedingt begründet werden! Nicht sofort, aber innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage ? ---> schreib dann: ..... Begründung folgt bis zum: ....) Den Termin solltest Du dann aber ni9cht verpassen, da der Rententräger nur darauf wartet, das Du Fristen versäumst und sie dann den Antrag wegen "fehlender Mitwirkung" ablehnen können .... <---- davor müssen sie Dir aber noch eine Frist setzen.

    Du siehst, ist alles nicht so einfach, aber wenn man mal ganz nüchtern drüber nachdenkt, also den Fall einfach mal von aussen beleuchtet, sind viele Sachen logisch und sogar relativ simpel.

    Am Montag müßtest Du als erstes zum Arbeitsamt gehen, den Antrag auf ALG stellen, sagen, das Du Rentenantragsteller bist, das abgelehnt wurde, das Du in Widerspruch gehst, das Du Dich im Rahmen des amtsärztlichen Gutachtens zur Verfügung stellst.

    .... aber eben denk ich gerade nochmal nach .... Du hast ja auch noch einen Arbeitgeber ... der kann Dich nicht wieder einstellen, da Du weiterhin krank bist ... zu klären bliebe, ob er Dich kündigen muss, damit Du vom Arbeitsamt (wie s.o.) Geld bekommst, ich denke mal, ja ... :confused: .


    Das mußt Du morgen abklären und dann auch morgen den Antrag auf ALG stellen!! Der Widerspruch bei der BfA hat noch paar Tage Zeit.

    Hoffentlich konnte ich Dir ein wenig weiterhelfen.
    Ich drück Dir die Daumen das das klappt.
     
  10. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    andere auskünfte erhalten.....

    i liebe klara,
    hier nochmal ein textauszug von dir

    "Legst Du Widerspruch ein, dann bist Du auch für das AA vermittelbar, bist aber bis vorerst zur Entscheidung über den Widerspruch oder sogar später Klage, immer noch Rentenantragsteller!! Das heisst für Dich, das Du Dich dem AA im Rahmen des amtsärztlichen Gutachtens zur Verfügung halten mußt. Außerdem schreibt dein Arzt Dich aber trotzdem krank (zur Bestätigung der AU nimmt er die Auszahlscheine, die Du dann bei der Krankenkasse abgeben mußt, obwohl Du von dort kein Geld bekommst) Bis die Untersuchung vom Amtsarzt erfolgt ist, müßtest Du demnach vorerst volles ALG bekommen, nimmt das AA aber den Bescheid der BfA zur Grundlage....."
    ich kann dazu nur folgendes schreiben, da ich fast genau in der gleichen situation mom bin:

    mein rentengesuch wurde auch abgelehnt und ich werde jetzt auch ausgesteuert und die dame vom AA sagte mir, das ich nicht zwangsläufig dem amtsarzt vorgestellt werde und sie mich jetzt als vollschichtig belastbar eingetragen habe (so wie es aus der ablehnung der BfA hervorgeht).und auf meine frage nach dem amtsarzt meinte sie: der richtet sich eh nur nach dem bescheid von der BfA und das machte dann keinen sinn ihm vorgestellt zu werden.bei meiner nachfrage, das doch jetzt irgendwas passieren müßte, meinte sie,"nein, sie müssen hier den antrag w/ALG unterschreiben und auch das sie dem AA ohne einschränkungen zur verfügung stehen sonst bekommen sie kein ALG.

    und ich dürfte mich nicht mehr krank schreiben lassen auf die erkrankungen, auf dessen der rentenantrag abgelehnt würde.sollte ich sonst krank werden, müßte ich wieder die GELBEN abgeben beim AA.

    ebenso schickt mir die kk keine weiteren auszahlungsscheine mehr zu, da sie nicht mehr relevant sind.......:confused: .

    mensch ich bin auch total durch den wind.......

    was soll man denn bloß tun?

    einen ruhigen abend wünscht eine auch durch den wind gezogene

    liebi

    :rolleyes:
     
  11. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

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    nicht aufgeben, shirana und liebelein...

    ihr beiden - lieben,
    gebt nicht auf.
    was euch die damen/herren beim AA erzählen, ist eh immer das, was denen die arbeit leichter macht... das heißt nicht, daß ihr das widerspruchslos hinnehmen müßt.
    ich kann nur raten, sucht euch in eurer nähe eine beratungsstelle von einem sozialverband auf. hab ich glaub ich schon geschrieben. habt ihr auch bei der rentenberatungsstelle schon mal nachgefragt, was ihrt jetzt machen könnt ?

    auch wenns erstmal mehr wege sind und es eventuell auch nicht gleich den richtigen erfolg bringt, ist es dann zumindest aktenkundig und für weitere vorstöße wichtig. ich wünsch euch laaaaannngeeennn atem und viel kraft.
    ich bekomm eu-rente, weil ich gar nicht mehr arbeiten kann, außer die maximal 14,99 stunden/woche als mindererwerb. auch das ist nicht viel. bei einer bu-rente kann man etwas mehr zuverdienen. das ist auch was. eu-rente ist seit anfang vorigem jahr ganz schwierig geworden.
    laßt euch bloß nicht ins bockshorn jagen...
    ganz feste an euch denkt
    eure nenufar
     
  12. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    danke liebe nenufar.....

    bei soviel zuspruch kann ja fast nichts mehr schief gehen.

    also ich hab einen rentenberater....... und da muß ich auch nochmal vorsprechen. die sagten mir das mit dem untersuchungsgrundsatz.aber der zieht beim AA wohl nicht. da geht es nur noch mit klagen.

    aber komplett AU darf dich der amtsarzt auch nicht schreiben, da man sonst kein geld bekommt, da man ja noch nicht einmal mehr eingeschränkt dem arbeitsmarkt zur verfügung steht und dann hilft nur noch das sozialamt.

    vom vdk (dort bin ich auch schon über einem jahr mitglied) hab ich diverse dinge gehört und das macht mich jetzt unruhig,wobei der rentenberater natürlich nicht ganz "günstig" ist.....:rolleyes: !

    hab jetzt übrigens zum erstenmal eine aufforderung von der BfA erhalten, berichte von 3 ärzten (hausarzt, rheumatologe und nervenarzt.....so einen hab ich noch garnicht....was nun?) einzureichen,ebenso einen fragebogen.

    und BU-rente gibt es nur noch für die die vor dem jahr 1963 geboren wurden. alle anderen können nur noch teilerwerbsminderungsrente oder volle erwerbsminderungsrente erhalten....(aber das gilt unäbhängig von dem beruf, also wenn du in deinem beruf nicht mehr arbeiten kannst, aber noch 6 stunden und mehr als toilettenfrau...........dann bist du nicht erwerbsunfähig.also den berufsschutz haben wir jüngeren leider nicht mehr....und eine absicherung hatte ich nicht, da mich keiner wollte. mit 10 jahren die erste hüft-op...das risiko ist den versicherern zu groß gewesen....zu recht, wie man jetzt sieht....."und ich bin selber aus der branche"").

    so genug geschreibselt....bins o gespannt,wie alles weiter gehen wird.

    wünsch dir liebe nenufar, das es dir recht schnell besser gehen mag und allen anderen natürlich auch und eine gute nacht.

    liebi
     
  13. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo Ihr Lieben,

    hier nochmal was zum Lesen und nachdenken:

    http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/hinweise/arbeitslosengeld/renten_anspruch.htm

    es geht hier um die Nathlosigkeitsregel.

    Übrigens bin ich in einer ähnlichen Situation, nur das ich auf meinen gestellten Antrag auf EU noch keine Antwort habe, auch ausgesteuert bin und jetzt noch Alg bekomme ....

    man spricht von einer "Nahtlosigkeitsregel" .. oder so ....

    also Kopf hoch und durch


    Gute Nacht
     
  14. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    liebe klara,

    ja bei dir geht das dann erstmal so lange bis du einen bescheid vom versicherungsträger erhalten hast. das ergebnis mußt du dem AA mitteilen.

    und wenn du einen negativen bescheid erhälst,richtet sich das AA nach dem schreiben des trägers. und wenn da noch nicht einmal einschränkungen drin vorgesehen sind, dann bist du (wie ich....:rolleyes: )vollschichtig leistungsfähig.

    ich drücke dir die daumen das es nicht soweit kommen mag.

    drück die daumen

    liebi:cool:
     
  15. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    Erstmal einen dicken Knutscher an Klaraklarissa ( für die ganze sachliche Aufschlüsselung),
    und allen für die Aufmunterung.
    Tut echt gut !

    Da fragt man sich doch echt, halten die alle Antragssteller für Simulanten und sonstwas?
    Klar , man soll das alles nicht persönlich nehmen, die arbeiten doch nur im Sinne des Oberen, so wenig Geld wie möglich ausgeben.
    Das aber ein Mensch dahinter steht, scheinen aber viele wohl zu vergessen.

    Kann man eigentlich Einsicht haben , in die Unterlagen der BfA , wonach die beurteilt haben.
    Ich habe mir die "Absage" nochmal richtig durchgelesen, und habe die Befürchtung, das die "nur " den Rehabericht gelesen haben und nicht das Gutachten ( 8o Seiten !!!!!) was ich beigefügt habe. Das wurde Mitte des Letzen Jahres ausgestellt für das Versorgungsamt.

    Widerspruch werd ich auf jeden Fall einlegen ( eher meine Anwältin, die schon die Klage gegen VA für mich vertritt. Hauptsache die Rechtschutz macht mit, denn für einen Rentenberater hab ich kein Geld.und der hiesige VDK kann man komplett in die Tonne kloppen, null Ahnung null Hilfsbereitschaft, hauptsache zahlende Mitglieder)

    Zumal, die auch noch die Diagnosen verdreht haben.
    Anpassungstörung, ja bitte aber dann auch die depressiven .
    Kopfschmerzneigung nennt man heutzutage die Situation eines Pat. der 3-4 im Monat Migräne, chr. Spannungskopfschm. und Medikamenten induz. Kopfschmerz hat.
    Ach ja, die chr. KP von den Schleudertraumatas mal ganz abgesehen.

    Nach dem ersten Schock und dem Heulen, scheint sich doch so langsam etwas Kampfeslust zu entwickeln.
    Aber auch nur weil ich weis, das meine Familie hintermir steht und ich jederzeit zu meinem Psychologen gehen kann, sonst würd ich das nicht ohne Schaden durchstehen.
    Und euch natürlich...eigentich immer die ersten die einen auffangen .

    So, noch ein wenig warten, dann werd ich erstmal mit der zuständigen Sachbearbeiterin Sprechen. ABer erst alles am Telefon klären, bin heute mal froh , wenn ich nicht raus muss.

    Drückt mal die Daumen, das sich alles leicht klären lässt.

    DAnke *knuddel*
     
  16. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    Also....hab gerade bei der Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt wie es jetzt wohl weitegeht.
    Ihre Antwort: " wie gehabt" :confused: :confused: Na toll da weiss ich natürlich mehr.

    Sie hat mir einen Termin für Donnerstag gegeben, eher konnte sie mich nicht unterbringen.

    Und ob ich weiterhin ne AU bringen muss usw... konnte sie mir so am Telefon nicht sagen, das soll alles am Donnerstag geklärt werden.

    Scheiss Gefüh, wenn man selber alles so schnell wie möglich klären will. Und dann kommt ne Sachbearbeiterin , die sagt, das klären wir alles später ????

    Da trabt der Amtsschimmel aber ziemlich langsam ( besonders wenn man so auf heisse Kohlen sitzt.)

    Naja , gleich erstmal sehen, das ich zur Anwältin komme, die hoffentlich den Widerspruch verfasst und wiederrum einen Antrag bei der Rechtschutzversicherung machen muss.
    Ich hoffe , das die RV mir da keinen Strich durch die REchnung macht und die KOsten für Anwalt übernimmt.
    Denn einen Rentenberater ist zu teuer und wie schon erwähnt, der Ortsbezirk für den VdK kann an hier vergessen.
    Die nehmen einen nur, wenn mann schon ein Jahr Mitglied ist und sich über Düsseldorf angemeldet hat, ( was ich schon mal versucht habe) nach einem halben Jahr ist dann endlich der Bescheid gekommen und dann durfte ich endlich eintreten, aber da musste ich ja schon zwangsweise meine Anwältin in Anspruch nehmen und habe dann wieder beim VdK abgesagt.
    Zumal die Dame die hier wohl Verantwortlich ist, wirklich von Tuten und Blasen keine Ahnung hatte.
    ( Tipp von hier, als ich mal ne Nachfrage hatte: da müsssen sie mal beim Anwalt fragen!
    :confused: )
    Danke, auf so eine Hilfe kann ich sicherlich verzichten...

    Alleine schon die KLage gegen Versorgungsamt zieht sich schon sooooo lange hin. Seit mitte 2001 !!!!!!!!
    und bin immer noch nicht weiter als 30 % GdB
    obwohl das letze Gutachten, was ich als Gegenpartei machen lies , sich auf 70-80 % mit G beläuft....

    Oh mann,......Nerven liegen blank, Geduld haben ist sauschwer......
    Wieso muss man sich als Kranke sich eigentlich so was noch aufbürden ?????

    Alleine wegen den Gutachtern bin ich schon in Psychologischer Behandlung, weil die mich damals so fertig gemacht haben und ich völlig fertig war....Geht das jetzt schon wieder los?
    Kosten ohne Ende für das ganze System.....Muss doch eigentlich nicht sein, oder?

    So, das musste raus.....

    Lieben dank fürs lesen und "zuhören"....wenn sich was weiter entwickelt, spätenstens Donnerstag , werd ich davon berichten,
    Bin ja nicht alleine mit diesem Problem, vielleicht hilft es ja auch anderen.

    biba
    und lg
     
  17. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Widerspruch

    Ja also unbedingt einen formlosen Widerspruch einlegen und unbedingt im Rahmen der 4 Wochen Frist!!!.
    Ich würde auch die Ankündigung beifügen eine schriftliche Begründung nachzureichen.
    Darin kann man dann eine andersartige Auffassung zum Bescheid niederschreiben.
    Grundsätzlich scheinen immer wieder "hauseigene Ärzte" der LVA oder BfA diese Bescheide vorher aus medizinischer Sicht zu "begutachten", woraus dann unter anderem diese Entscheidungen entstehen.

    Hierbei bleibt aber immer die Frage eines "unabhängigen Gutachtens" offen stehen.
    Meist werden erst im Widerspruchsverfahren "Gutachterliche Fachärzte" herangezogen, die über eine hohe Kompetenz fachlicherseits und Anerkennung auch beider Parteien in einem "Streitfall" verfügen.
    Anmerken kann man immer, daß die Ärzte besagter Einrichtungen keine "behandelnden Ärzte" sind und somit auch im Bereich spezifischer Sozialanamnesen über nicht genügende Einzelfallkenntnis verfügen können.
    Hierbei kann dann auf einen ganz wesentlichen Faktor einer chronischer rheumatischen Erkrankung verwiesen werden:
    -diese Erkrankungen verlaufen oft in sogenannten "Schüben" welche zu diesem Zeitpunkt eine ganz andere schwerere Benachteiligung darstellen, als im "normalen Krankheitsverlauf".
    -Entscheidend kann nicht eine "Tagesform" oder der momentane Zustand sein, sondern die "Stellung" des Patienten im "möglichen Krankheitsbild- und Verlauf".

    In Begründungen durch die Bearbeiter wird auch folgender Sachstand meist ungenügend gewürdigt:
    -die Erwerbsfähigkeit wird entsprechend der Einschätzung in "möglichen Stunden" angegeben.
    -aber dazu gehören Zeiten der Vorbereitung und Wegezeiten, die in der Summe dann ein Zumutbares überschreiten können.
    -weiterhin steigt mit einer Berufstätigkeit ebenfalls die Leistungsanforderung im "häuslichen Bereich"
    -auch sollten notwendige Behandlungen zeitlich und die Frage der Nebenwirkungen von Medikamenten auf die Leistungsfähigkeit beachtet werden.
    -es kann auf ähnliche schon "durchlebte" Erfahrungen verwiesen werden.

    Hier wäre eine angezeigte Entwicklung, wie der Antragsteller das gesundheitlich bewältigen kann notwendig.
    Oft resultieren aus Belastungen im Arbeitsbereich dann doch erneute Krankheitsausbrüche.

    Eine längere Krankschrift, also "Nichtarbeiten" während der Antragstellung heißt auch, daß die Erwerbsmöglichkeiten zwar eingeschätzt werden, aber die Frage eines "Verkraften" aus solchen Situationen heraus nicht beachtet wurde. Einen solchen "abrupten" Übergang von chronisch krank auf arbeitsfähig für..........muß man grundsätzlich abwägen.

    Also ist es wichtig eine schriftlich formulierten Begründung zum Widerspruch hauptsächlich von der medizinischen Seite zu bedenken.
    Hier sollte man die "schlimmstmögliche Auswirkung" der eigenen Erkrankungen als Grundlage setzen und seine Beschwerden daran ableiten.
    als Beispiel:
    -die beim Patienten angezeigten Rückenbeschwerden können dem bekannten Krankheitsbild zugeordnet werden, aber auch könnten bekannte unfallbedingte Folgen durch eine Ganzkörpervibration und Belastung der Schultern verschlimmert werden, somit sehe ich eine weitere Fahrertätigkleit meines Patienten nur noch in unterschichtiger Beschäftigung als möglich.

    Also kann man ganz vorsichtig andeuten, daß eine Beschäftigung, wie gewollt zu einer Verschlimmerung führen kann. Hier wird ein mögliches gesundheitliches Risiko (als schwarzer Peter) einfach der LVA oder BfA untergeschoben. In dieser Richtung gibt es da bei denen allerdings wenig Risikobereitschaft, was für uns zum Vorteil ist.

    Ja und ebenfalls wichtig. Neben den vielen Bestimmungen gibt es immer wieder "Grundsatzentscheidungen" , die in ähnlichen Streitfällen herangezogen werden können. Hier ist jedoch anwaltschaftlicher Beistand angebracht.
    Ja und den findet man unter anderem auch:
    -bei Gewerkschaften, der Rheumaliga oder ähnlichen Vereinigungen, bei privaten Hilfsvereinen und auch landeseigenen oder übergreifenden Hilfsorganisationen. Viele größere Gemeinden haben auch solche Möglichkeiten.
    Ich habe umfangreiche Unterlagen und Adressen, leider gibts diese dicke Broschüre nicht im Internet. Also wenn ich mal nachschauen soll, schickts mir ne PN, wichtig Wohnort und Problem.
    Denke mal soweit erstmal ausreichend...."merre"

    Ja und leider geht man heute davon aus, daß eine ganze Anzahl von Ablehnungen einfach akzeptiert werden und somit vom Tisch sind, also "fast normal", daß man erstmal in Widerspruch geht.
     
    #17 2. Februar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2004
  18. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    976
    Ort:
    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    Hallo,
    habe heute mit meiner Anwältin gesprochen.

    Um die Kosten die ein Vorverfahren betragen nicht selbst zahlen zu müssen, rät sie mir , den Widerspruch selber zu verfassen und abzuschicken. Aber ohne Begründung.
    Darauf hin müssen die nochmal nach Akteneinlage entscheiden, oder doch einen Gutachter hinzuziehen.
    Sollten die es so wohl nicht tun, dann hat man hinterher, wenn sie es wiederrum ablehnen, wohl mehr zur Hand, das man die Klage einreichen kann.
    Dann wiederrum tritt auch die Rechtschutzversicherung ein und übernimmt die Kosten.

    Außerdem bin ich , solange auch der Widerspruchsantrag läuft, "aktiver" Rentenantragssteller und wird somit auch beim AA anders gehandhabt.

    Dann werd ich mich mal dransetzen und den Wisch schreiben und morgen zur Post bringen.
    Und dann abwarten, was die Dame vom AA morgen ( hab Termin) sagen wird.

    Solong , bis morgen, dann werd ich berichten was es beim AA ergeben hat.

    biba
     
  19. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    ?????????????

    hi liebes,

    mich würde mal interessieren, was die anwältin damit meint, "aktiver rentenantragsteller" und somit gibt es eine andere behandlung beim AA.
    ich hab da ja andere erfahrungen sammeln können.

    also bin ich mal gespannt, wie es bei dir so ablaufen wird und was deine anwältin dazu sagt, wie sie das meint......

    toi toi toi

    liebi
     
  20. Steinwurm7175

    Steinwurm7175 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    60
    Ort:
    Thüringen
    Rentenantag abgelehnt

    Hallo !!

    Auch gehöre dazu, im Club der Abgelehnten. Auch ich habe an einen Samstag( wie immer )meine Ablehnung erhalten.
    Ich könnte mit meinen vorhandenen Leistungsvermögen Tätigkeiten im Umfang von mindestens 6 Stunden täglich, im Rahmen einer 5-Tage-Woche regelmäßig ausüben.
    Mein erhaltenes Leistungsvermögen ist ausreichend für leichte körperliche Tätigkeiten.

    :D Hahaha wie soll das in meinen Beruf möglich sein? Aber einen anderen Ausweg wo ich arbeiten soll, oder das sie mir eine Umschulung bezahlen, das ich was leichtes machen kann schreiben sie nicht. Und nun wie weiter???

    Ich werde erst mal ablehnen und abwarten was geschied.
    Mein Gutachter war alles andere als nett, der hat mich rund gemacht wie ein Buslenker, darf man sich das gefallen lassen? Die Unterlagen kann ich einfach so anfordern?
    Mich würde mal interessieren was der über mich geschrieben hat!!
    Der hat mich garnicht weiter untersucht garnichts!!! Ich weiß bald nicht mehr weiter, wollen die die Kranken noch mehr fertig machen??

    Wie soll ich das am besten formulieren??

    Wie soll ich voll einsatzfähig sein, wenn ich so schnell wie möglich ein künstliches Kniegelenk brauche. Meine Hände sind auch nicht besser, ich kann nur langsam mit den Kortison reduzieren, ich habe immer zu kleinere Schübe.
    Ohne Morphinhaltige Medi. komme ich gerade so über den Tag, aber Mittags muß ich mich einfach hin knallen, sonst ist der Rest nicht zuertragen!!

    Was soll ich machen? Wie am besten vorgehen?

    Ich komme aus dem Erziehungsurlaub und das kommt noch dazu, keiner füllt sich für mich verantwortlich, mir überhaupt etwas zuzahlen. Ich bin seit Dezember krank geschrieben und normalerweise müßt mein Arbeitgeber 6 Wochen zahlen, aber der sagt ich bin in den Erziehungurlaub mit der Krankheit gegangen und mit der selben Krankheit komme ich wieder heraus. Also währe er nicht zuständig. Also müßte die Krankenkasse zahlen, die sieht das auch nicht ein. Die Krankenkasse hat gesagt das es sein kann das mir garkein Krankengeld zusteht. Wie soll ich das verstehen??Ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet, ich kann ja schon nicht mehr meine Medi. bezahlen. Was soll das???

    Noch eine Frage mein Arbeitgeber will mich loswerden, was ja auch verständlich ist. Meinen Arbeitsplatz gibt es sobiso nicht mehr. Wie ist die beste Möglichkeit da ohne Schaden raus zukommen. Ich habe 40% und habe einen Gleichstellungsantrag seit 97.

    Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen??? Bitte Bitte!!!

    Steinwurm (bin langsam am Ende!!!)
     
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