Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben keinen.....

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Edmund, 30. Januar 2004.

  1. Edmund

    Edmund Neues Mitglied

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    57
    Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

    Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäss den erhöhten Freibetrag abzuziehen. (Bundessteuerblatt)

    Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente. (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

    In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen. (Ausschussempfehlung zum Bußgeldkatalog)

    Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. (Merkblatt der Deutschen Bundespost)

    Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar. (Beschluss des OLG Schleswig)

    Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist. (Der Hobbygärtner)

    Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt. (Protokoll im Wirtschaftsministerium)

    Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes. (Deutsches Lebensmittelbuch)

    Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144) (Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)

    An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

    Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen. (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

    Wenn der Kopf 30 cm vom Körper entfernt liegt, kann der Tod selbstständig, ohne Hilfe eines Arztes, festgestellt werden !
    (SanAusbildung beim Bund)

    Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern. (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

    Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt. (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

    Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes. (Bundesanstalt für Arbeit)

    Kunststofffenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in bezug auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein... (Urteilsbegründung des LG München)

    Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar (Schild im Hochmoor von Yorkshire)

    Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot... (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

    Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen. (Deutsches Lebensmittelbuch)

    Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden. (Formular in Postgirodienst)
     
    #1 30. Januar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2004
  2. humania

    humania Guest

    Jaja Edmund..

    Bin Österreicherin, Postbedienstete (Beamtin) und kann nur sagen, dass ich manchmal das Gefühl habe noch in der Monarchie zu leben............


    Wenn ich mir einen Inspektionsbefund vor noch gut 7 Jahren anschaue und mit einem aus dem Jahr 1900 vergleiche, dann war die Zeit stehengeblieben. All die Sachen mit denen damals gearbeitet wurden sind auch mir heute noch bekannt.........die gute alte Zeit..ähh Bürokratie.........
    ;)

    Bodo..der weibliche.. :D
     
  3. knobi2

    knobi2 Guest

    Wenn Ehefrauen ihren Mann erschießen

    - dann haben sie KEINEN ANSPRUCH AUF WITTWENRENTE ..........

    ABER wenn sie ihn VERGIFTEN ?????

    knobi
     
  4. Edmund

    Edmund Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    57
    Giftmord

    Hallo Knobi,
    Ein Giftmord galt schon immer als heimtückisch und wird entsprechend hart bestraft. Erschießen ist sportlicher und direkter. „ .... und als das Rehchen ging zu Ruh, das Häschen macht die Augen zu, erlegte sie direkt von vorn, den Gatten über Kimm und Korn...“ (Loriot). Aber auch hier konnte sich das Gericht dieser Meinung nicht anschließen. Also: keine Witwenrente für die Schützin!

    Edmund
     
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