Bescheid v.Versorgungsamt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von peggy, 23. Januar 2004.

  1. peggy

    peggy Guest

    Hallo alle zusammen, ich habe Bescheid vom Versorgungsamt. Nur 20 % :mad: . Hat jemand Erfahrung damit? Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen? Ich würde mich über hilfreiche Kommentare sehr freuen.
    Viele Grüße an alle
    Peggy
     
  2. Karina 0815

    Karina 0815 Guest

    Hallo Peggy,

    ich habe für PSO-Arthritis und Tinnitus vom Versorgungsamt auch
    20% zugesprochen bekommen (war der erste Versuch). Ich habe
    auch Widerspruch eingelegt, was immer Sinn macht.
    Die Sachbearbeiter beim Versorgunsamt werden beim ersten
    Antrag immer versuchen, den Gdb so gering wie möglich zu halten.

    Am Montag, den 26.01. darf ich jetzt persönlich beim Versorgungsamt
    erscheinen. Ich erhoffe mir zumindest 30% (mehr wirds wohl nicht werden,
    da die Versorgunsämter lt. Aussage meines Arztes sparen müssen).

    P.S. nehme seit ca. 5-6 Monaten 15mg MTX, nur noch 2,5mg Prednisolon,
    bei Bedarf Diclofenac75 id und für meine Hautschuppenflechte Ecural-Lösung
    und Salbe.

    Leg Widerspruch ein, verlieren kannst Du dabei nichts.
    Wünsche Dir viel Glück
     
  3. peggy

    peggy Guest

    Hallo Karina,
    dank Dir für Deine Antwort.
    Dann werde ich es auch versuchen.
    Ich habe CP, die auch ziemliche Auswirkung auf mein Berufsleben hat. Deshalb möchte ich wenigstens 30 % erreichen, damit ich einen Gleichstellungsantrag stellen kann. Man weiß ja nie!

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und drücke Dir ganz fest die Daumen.
    :D
     
  4. flexi

    flexi Guest

    unterschied

    hallo,
    was ist der unterschied zwischen 20 und 30% hat es vor und nachteile?
    ich habe gerade den antrag vor mir liegen und habe zufällig diese mails
    gelesen... kann mich einer aufklären???
    danke!
    gruß
    flexi
     
  5. cher

    cher "Hessisches Mädel"

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    803
    Ort:
    Mücke/Atzenhain
    Hi Peggy,

    ja, denn ab 30 % kannst du einen Gleichstellungsantrag stellen. Erst ab 50% Schwerbehinderung hast du viele Vorteile. Mit einem Gleichstellungsantrag, der auch genehmigt wird, hast du auch schon Vorteile: z.B. Lohnsteuerminderung, rechtliche Vorteile usw.

    l Glück

    cher
     
  6. C1-Olli

    C1-Olli Guest

    Den gibts beim Arbeitsamt.

    Gruss
    Olli
     
  7. rena

    rena Guest

    Versorgungsamt GdB

    Hallo, Ihr Lieben.

    Ich habe sowohl negative wie auch positive Erfahrungen mit dem Versorgungsamt gemacht.
    Vor 10 Jahren, es ging um meine Wiedereingliederung in den Beruf nach fast zweijähriger Arbeitsunfähigkeit. Ich war schwer hörgeschädigt und mein rechtes Gleichgewichtsorgan hatte sich verabschiedet. Zusätzlich lösten tiefe Frequenzen extremen Schwindel aus.
    Nach einem Widerspruch wurde ich ins Versorgungsamt vorgeladen, traf dort auf ein derartiges Ekel von Gutachter, der mich meine Einschränkungen werder erklären ließ, noch irgendetwas davon glaubte. Um mich für meinen "dreisten" Widerspruch" zu bestrafen, setzte er den GdB von 30 extra auf 20 herunter. Das bedeutete für mich, ich war nicht gesetzlich einem Behinderten gleichgestellt. Folge: kein Kündigungsschutz, keine Umbesetzung aus dem lauten Großraumbüro, was für mein Hör-und Gleichgewichtsproblem absolut nötig gewesen wäre.
    Meine Empfehlung für Euch: Geht nicht so blauäugig wie ich an die Sache heran. Lasst Euch für Euren Antrag vom Vertrauensmann der Schwerbehinderten in Eurer Firma beraten und helfen. Falls es so eine Person in Eurer Firma nicht gibt, tretet einem Sozialverband z.B. VDK bei, dort wird Euch kompetent geholfen.
    Außerdem fragt bei der Rheumaliga nach, welcher Rheumatologe auch vernünftige Gutachten erstellen kann und will.
    Und, falls ihr Euch durch die Krankheit oder auch allgemein psychisch beeinträchtigt fühlt, besprecht das auch unbedingt mit "Eurem" Gutachter". Der psychische Aspekt wird zusätzlich auf den Grad der Behinderung Auswirkungen haben.
    Ich selbst habe, obwohl ich mir eigentlich geschworen hatte, nie in meinem Leben nochmal irgendeinem behördlichen Gutachter in die Hände fallen zu wollen, dieses Mal die o. g. Vorgehensweise gewählt und fühle mich aktuell auch fair und angemessen eingestuft.
    Wie schon von jemanden erwähnt, muss ein GdB von mindestens 30 vorliegen, damit man sich von der Gleichstellungsbehörde des Arbeitsamtes, einem Behinderten gleichstellen lassen kann. Bitte auch bei diesem Antrag unbedingt professionelle Hilfe der o.g. Stellen in Anspruch nehmen. Auch hier kann es schiefgehen, wenn man keine Ahnung hat.
    Die sog. Gleichstellung sichert Euch einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz, den man als chronisch kranker Mensch u. U. bei entsprechenden Fehlzeiten dringend benötigt.
    Die steuerlichen Vorteile sind eher mager.
    Ab einem GdB von 50, erhaltet ihr einen Schwerbehindertenausweis, müsst nicht auch noch einen Gleichstellungsantrag durchziehen, um die genannten Vorteile zu haben. Ihr könnt vom Versorgungsamt eine Broschüre erhalten, die Euch alle Vorteile je nach Art und GdB im Detail erläutern.
    Ich wünsche Euch allen eine gerechte, faire Einstufung und geht bloß nicht so dumm naiv, wie ich damals an die Sache ran. Mir hat schließlich ein Zufall meinen Job gerettet, aber um ein Haar hätte ich resigniert. Das soll Euch erspart bleiben, das Berufsleben ist heutzutage schon schwer genug.

    Rena
     
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