Neue Regelung für chronisch Kranke

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von phoebe, 22. Januar 2004.

  1. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    Ich habe eben im Fernsehen gesehen das eine
    Entscheidung getroffen ist wer chronisch krank ist.

    chronisch krank ist wer 1 mal im Quartal oder 1 mal im
    Monat zum Arzt muss...das hab ich nicht genau mitgekriegt..
    Fahrtkosten kriegen besonders gehbehinderte oder
    strahlenbehinderte...
    schaut alle die nachrichten..die zeigen das bestimmt
    heute noch mehrmals.
    Ein großes Schweißtuch für unsere Stirn!!!

    In diesem Sinne:
    phoebe
     
  2. towanda

    towanda Neues Mitglied

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    chroniker

    hallo Phoebe,
    die nachrichten habe ich auch eben gesehen, ich glaube es hieß 1x im quartal. jetzt frage ich mich, wenn ich nun die großpackung von medikamenten bekomme und so nicht jedes quartal hin muss, dann gelte ich wohl nicht mehr als chronisch krank, oder? und wie "beweise" ich, dass ich jedes quartal hin muss? aus der vergangenheit?
    weiss eigentlich hier im forum jemand um welche beträge es sich handelt, die die krankenkassen jetzt zusätzlich von chronisch kranken kassieren, die vorher befreit waren? also was diese 1% oder vielleicht auch 2% zuzahlung ausmachen? heisst solidargemeinschaft, dass jetzt die chronisch kranken die "gesunden" mitfinanzieren?
    ich bin sehr ärgerlich, dass jetzt die "kranken" das system sanieren sollen. warum wurde nicht z.B. eine einkommensgrenze festgelegt - unabhängig von einer erkrankung, ob chronisch oder nicht chronisch - nach der entschieden wird ob 1 oder 2 oder wieviel %?
    viele grüße
    Towanda
     
  3. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

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    Hier ist der Wortlaut aus der Zeitung:

    "Bonn (rpo). Ärzte und Krankenkassen haben sich nach einer sechsstündigen Sitzung auf eine Fahrtkostenerstattung und eine Definition chronisch Kranker geeinigt. Die Einigung ist deshalb wichtig, weil chronisch Kranke weniger Zuzahlungen leisten müssen.
    Nach der Sitzung erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, Rainer Hess, als chronisch krank gelte künftig der Patient, der sich in einer Dauerbehandlung befinde, die mindestens einen Arztbesuch pro Quartal erforderlich mache. Zusätzlich müsse der Patient entweder in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sein oder eine Behinderung beziehungsweise Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent eingetragen haben.

    Als Chroniker gelten aber auch Patienten, denen vom Arzt bescheinigt wird, dass ein Absetzen der Behandlung (medizinische Behandlung, Psychotherapie, Arzneimitteltherapie oder Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) eine lebensbedrohliche Verschlimmerung herbeiführen würde, die Lebenserwartung vermindern würde oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten würde. Für alle diese Patienten gilt dann eine jährliche Zuzahlung von höchstens einem statt zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens.

    Kosten für die Fahrt zur Behandlung können die Krankenkassen künftig übernehmen bei Strahlen- und Chemotherapie und bei Dialyse. Zusätzlich zu diesen bereits kurz nach In-Kraft-Treten der Reform wieder in den Katalog aufgenommenen Krankheiten können Fahrtkosten aber auch erstattet werden, wenn "vergleichbare Umstände und Behandlungen" vorliegen. Außerdem gilt die neue Regelung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Erblindung oder besonderer Hilfsbedürftigkeit sowie unter vergleichbaren Umständen auch dann, wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt.

    Das Bundesgesundheitsministerium habe angekündigt, dem zuzustimmen, so dass die Fahrtkostenregelung bereits ab (dem morgigen) Freitag gelten könne, sagte Hess. Der Ausschussvorsitzende erklärte, es sei klar, dass durch die "relativ großzügige Regelung" die politischen Einsparziele der Gesundheitsreform "unter Umständen so nicht mehr eingehalten werden können"."

    Was daran "relativ großzügig" sein soll ist mir absolut schleierhaft. Lediglich das Wort "relativ" ist wohl zutreffend. Damit dürften wohl viele von uns hinter über fallen.
    Die Bemerkung von Towanda, dass wir chronisch Kranke die gesunden mitfinanzieren, finde ich äußerst zutreffend.

    Das unsere Politiker 6 Stunden gebraucht haben, um solch einen Mist festzulegen, ist doch sehr bezeichnend.

    Lieben Gruß Kathrin
     
  4. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    na gott sei dank

    ich habe nämlich eben noch mal im Fernsehen
    gesehen das jeder mindestens einmal pro quartal zum
    Arzt gegangen sein muss...da dachte ich..ich geh doch
    nur hin um mein Rezept abzuholen..ich muss ja nicht
    immer zum Arzt rein..
    aber da ist ja dann noch der Zusatz dabei.
    Ich glaube damit kann ich jetzt leben.
    Jetzt muss nur das andere noch klappen.
    LG
     
  5. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo Zusammen,

    sicherlich ist diese Regelung besser wie alte, aber zufriedenstellent ist das so nicht.

    Ich dacht immer das das Prinzip der Sozialversicherung sei

    " Die Starken helfen den Schwachen"

    Aber jetzt zahlen die Kranken für die anderen, denn wer Gesund ist brauch z.B. nicht jedes Quartal die 10 € hinblättern und und und

    Warum läßt man z.B. nicht gleich alle chronisch Kranke nur die Hälfte zuzahlen????

    Krank sein muß man sich leisten können!!


    Gruß

    Ulla
     
  6. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Melung in der Online Zeitung

    Hallo

    Habe gerade folgenden Text in RP-Online gefunden:Verbraucherschützer nenne Chroniker-Regelung "Skandal"

    veröffentlicht: 23.01.04 -07:22 Uhr

    Berlin, 23. Januar (rpo). Die von Ärzten und Krankenkassen erzielte Einigung über chronisch Kranke ist bei Verbraucherschützern auf wenig Gegenliebe gestoßen. Sie bezeichnen die Einigung als "Skandal".
    Der Gesundheitsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, Thomas Isenberg, sagte der "Berliner Zeitung" (Freitagausgabe), er halte es "für einen Skandal, dass per Gesetz wesentlich weniger Patienten als Chroniker eingestuft werden". Der Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Patientenverbänden hatte sich am Donnerstag auf eine neue Definition von chronischen Krankheiten geeinigt, die maßgeblich für die Festsetzung von Zuzahlungsobergrenzen ist.

    Danach soll ein Patient künftig als schwer wiegend chronisch krank gelten, wenn er wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal, ärztlich behandelt wurde und bestimmte Zusatzkriterien erfüllt. Die umfassenderen Regelungen für die Fahrtkostenerstattung kommen nun auch Gehbehinderten zugute.



    Gruß Birgit
     
  7. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Online-Apotheke

    Hallo pEtR@,

    eine Online-Apotheke für BTM's wirst Du wohl nicht finden. Ganz davon abgesehen würde ich diese wegen der doch imensen Sicherheitsrisiken hierfür auch gar nicht nutzen. Denke doch nur mal daran was passieren würde, wenn das Rezept auf dem Postweg verloren geht. Der zweite Punkt ist, dass ein BTM-Rezept viel eher einzulösen ist als ein "normales" Rezept.

    Gruß
    Birgit
     
  8. KleeneMone

    KleeneMone Guest

    Hallo, ich habe ein aktuellen LinkPressemitteilung vom 23.01.2004

    Ulla Schmidt: Selbstverwaltung hat heute Klarheit in wichtigen Punkten erreicht

    http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs04/d_104_4781.cfm


    Gemeinsamer Bundesausschuss verabschiedet Chronikerregelung und Krankentransportrichtlinien
    (PDF)

    http://www.bmgs.bund.de/download/bag.pdf




    :)
    Ich glaube es wird noch nicht die letzte Änderung in dieser blöden Gesundheitsreform sein.

    Tschüß und ein schönen Tag wünsche ich Euch allen

    KleeneMone
     
  9. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Unimaus,

    ich glaube da wirfst Du etwas durcheinander. Grundlage um die Höhe der Zuzahlung für 2004 zu ermitteln ist zunächst das Sozialversicherungsbrutto (weil es ja auch der höchste Betrag ist). Dieses Sozialversicherungsbrutto liegt bekanntlich erst in Dez. 04/Januar 05 fest (erst wenn alle Zahlungen geleistet wurden und auch klar ist, dass wohl nichts mehr gezahlt wird). Bei Ehegatten zählt natürlich das Familieneinkommen - abzüglich Freibetrag Ehegatte und Freibeträge für Kinder.
    Hiervon sind dann je nach Anerkennung als "Chroniker" 1 bzw. % zu zahlen. Die KK haben aber als Zugeständnis für Ihre Versicherte (die ansonsten die gesamten Kosten zunächst für bis 13-14 Monate vorfinanzieren müssten) bereit erklärt als Bemessungsgrundlage zunächst das Sozialversicherungsbrutto 2003 als Messlatte zu nehmen.
    Also nicht die von Dir zu tragende Zuzahlung 2003 sondern das "Einkommen" ist wichtig. Das zweite ist, dass Du für Fahrten zum Hausarzt wohl keine Erstattung bekommst. Maßgeblich ist der nächstgelegenste Arzt - nicht aber der Arzt der weiter wohnt, den ich aber aufsuche, weil "er für mich besser ist".
    Aber falls Du über die Zumutbarkeitsgrenze rutschst, kannst Du diese Kosten ja bei der Steuererklärung mit angeben.

    Gruß
    Birgit
     
  10. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    ..

    ich finde auch dass dies ein Skandal ist!!
    Wir sollten Unterschriftensammlungen starten..
    das darf und kann alles nicht so stehen bleiben.
    Ich bin heute total platt -so hab ich mich vorgestern auf
    geregt. Kann kaum einen Finger rühren.
    Das mit den Schilddrüsentabletten stimmt bei mir
    auch -nur wenn ich die schon weglasse ist es so
    das die Lebensqualität deutlich eingeschränkt ist..
    so dumm, so dumm alles!!
    Ich wünsche euch allen "trotzdem" ein schönes Wochenende.
    LG
     
  11. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    neues auf PR-Online

    Habe gerade folgende Meldung auf RP-Online gefunden:Einigkeit über Praxisgebühr für Pille und Notfälle
    veröffentlicht: 23.01.04 -13:46 Uhr

    Berlin (rpo). Der Motor Gesundheitsreform war, kaum angeworfen, zu Beginn des Jahres gehörig ins Stottern gekommen. Allmählich werden die Anlaufschwierigkeiten ausgebügelt. So haben sich jetzt Ärzte und Kassen auf eine klare Regelung für die Praxisgebühr bei Pillen-Folgerezepten und Notfällen geeinigt.
    Bei der Anti-Baby-Pille können Ärzte künftig Sechsmonats-Rezepte ausstellen - sofern sie dies für medizinisch möglich halten, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Freitag mitteilte. Bei sogenannten planbaren Notfällen wie einem Verbandswechsel am Wochenende im Notdienst wird keine Praxisgebühr fällig. Unterdessen fiel das Echo auf die Definition für schwerwiegende chronische Erkrankungen und die Fahrtkostenerstattung überwiegend positiv aus.

    Ärzte und Krankenkassen hatten sich am Donnerstagabend zu einem Spitzengespräch getroffen, um noch strittige Punkte zu klären. Hinsichtlich der Praxisgebühr für Notdienste muss laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) auch dann nur einmal die Gebühr bezahlt werden, wenn "jemand wegen derselben Erkrankung mehrfach die Notfallambulanz aufsuchen muss". Wer sich kurz vor Quartalsende Blut abnehmen lässt, das aber erst zu Beginn des neuen Quartals im Labor untersucht wird, muss nur einmal die zehn Euro bezahlen.
    Für die Praxisgebühr beim Besuch nichtärztlicher Psychotherapeuten soll die Regelung aus dem ersten Quartal weiter gelten. KBV und Kassen vereinbarten, dass Patienten, die nach einem Besuch eines nichtärztlichen Psychotherapeuten einen Arzt aufsuchen, dort die Quittung über die Praxisgebühr vorweisen können, um nicht erneut zehn Euro zahlen zu müssen.
    Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung bereits Regelungen für die Definition schwerwiegender chronischer Erkrankungen sowie für die Erstattung von Fahrtkosten verabschiedet, die nun bereits in Kraft sind. Damit müssen Patienten mit einer entsprechenden Anerkennung durch Arzt und Kasse statt zwei Prozent ein Prozent ihres Bruttolohns für Zuzahlungen aufwenden.
    Die Patienten-Beauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), begrüßte die Klärung als patientenfreundlich und verantwortungsvoll. Der Arzt habe Spielräume, um die individuelle Situation von Patienten zu berücksichtigen, sagte sie im Deutschlandradio.
    Der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, Stefan Etgeton, sagte der Nachrichtenagentur AFP, "wir hätten uns natürlich ein anderes Gesetz gewünscht". Der Bundesausschuss habe aber aus den Vorgaben das Beste gemacht.
    Ähnlich äußerten sich der Sozialverband VdK und der Bundesverband der Rheuma-Liga. VdK-Präsident Walter Hirrlinger erklärte, die Patientenvertreter im Bundesausschuss hätten entscheidend daran mitgewirkt, dass die individuellen Bedürfnisse chronisch Kranker künftig deutlich stärker berücksichtigt würden. Problematisch bleibe aber grundsätzlich die Vorauszahlung der ein Prozent, "da fraglich ist, ob alle chronisch kranken Menschen diese auch leisten können".
    Rheuma-Liga-Geschäftsführerin Ursula Faubel sagte AFP, die jetzigen Regelungen seien "wesentlich positiver" als die bisherigen Pläne, die eine viel engere Chronikerdefinition vorsahen. Bedauerlich sei dennoch, dass eine ganze Reihe Chroniker, die zuvor vollständig von Zuzahlungen befreit gewesen seien, komplett aus der Zuzahlungsentlastung herausfielen.
    Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU, Annette Widmann-Mauz, zeigte sich im ZDF "zufrieden und erleichtert" über die Regelungen. Es handele sich um sachgerechte Entscheidungen, die an der Lebenswirklichkeit orientiert seien.
    KBV-Sprecher Roland Stahl wies darauf hin, dass die Kassen mit der weiter gefassten Definition das Sparziel von 9,8 Milliarden Euro in diesem Jahr nicht erreichen können. Für den Beitragssatz bedeute dies, dass durchschnittlich 14 Prozent in diesem Jahr statt der angestrebten 13,6 schon positiv seien.
    Die Regierung ging unterdessen weiter davon aus, dass die Beiträge in diesem Jahr sinken. Seit Januar gebe es bereits für elf Millionen Versicherte niedrigere Beiträge, im April kämen noch einmal 23 Millionen weitere hinzu, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.

    Nachtrag: "Chroniker Regelung"

    Meldung vom MDR

    Die Höhe der Zahlung bei Paaren, in denen einer chronisch krank ist, ist jetzt auch klargestellt: Wenn in der Familie ein Partner chronisch krank ist, zahlen alle Familienmitglieder bis zu dem einen Prozent des Familieneinkommens.

    Die Zuzahlungsobergrenze für chronisch kranke Sozialhilfe-Empfänger in Heimen wird auf drei Euro im Monat begrenzt. Gesundheits-Staatssekretär Schröder sagte aber, auch dies werde noch verhandelt. Andere Sozialhilfe-Empfänger in Heimen sollten maximal sechs Euro zahlen. Momentan müssen Betroffene fast ihr ganzes Taschengeld für Zuzahlungen aufwenden.

    kompletter Beitrag unter:

    http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1020843.html#absatz8



    Viel Spaß beim Lesen
    Birgit
     
    #11 23. Januar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2004
  12. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    hallo...

    wie ihr wisst habe ich als sozialhilfempfängerin
    einen hilferuf an den Bürgermeister geschickt...
    hierbei ging es weniger um die regelung der
    chronischen Krankheit sondern um schnelle Hilfe...
    ob nun vom sozialamt oder sonst wo..
    hier ist die vernichtende Antwort:

    Sehr geehrte Frau .........,
    Ihr an Herrn Oberbürgermeister Erwin gerichtetes mail wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet.
    Ich habe großes Verständnis für Ihre Situation und die vieler übriger Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, die vom gleichen Problem belastet sind . Ich bitte aber zu bedenken, dass die Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen außerhalb des Einflussbereiches einer Kommune liegen.
    Wie Sie sicher auch den aktuellen Presseveröffentlichungen entnommen haben, sind erst gestern in den entsprechenden Gremien die Entscheidungen über die Kriterien, wer zum Personenkreis der chronisch Kranken zählt, getroffen worden. Weitere allgemeine Nachbesserungen an den derzeit geltenden Regelungen im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes werden von vielen Fachvertretern gefordert.
    In der kommenden Woche werden alle Krankenkassen sowie die Stadtverwaltung - Sozialamt - im Besitz des Kriterienkatalogs über die Zughörigkeit zum Personenkreis der Chronisch Kranken sein. Danach kann Ihnen eine konkrete Antwort gegeben werden. Bis dahin bitte ich um Geduld.

    Mit freundlichen Grüßen
    Angelika Liedhegener
    Stadtverwaltung Düsseldorf
    Dezernat für Jugend, Soziales und Wohnen
    Beschwerdemanagement
    Dezernatshaushaltssachbearbeitung
     
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