Änderung Grad d. Behinderung - Widerspruch abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Pukki, 22. Januar 2004.

  1. Pukki

    Pukki immer wieder Aufstehn!

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    Habe heute den Ablehnungsbescheid erhalten und in mir tobt die Wut.
    Und was jetzt?
    Ich hatte soooo damit gerechnet, dass man mir 50% gibt, zumal meine Wunde nach Achillessehnen-OP im Oktober 2002! immer noch besteht und ich sehr gehandikapt bin was die Fortbewegung angeht. Sogar Autofahren klappt nur bei kurzen Strecken.

    Zitat:"Eine wesentliche Änderung im Sinne einer Verschlimmerung ist nur gegeben, wenn der veränderte Gesundheitszustand voraussichtlich ehr als 6 Monate andauert und die Änderung des GdB wenigstens 10 beträgt.":confused:

    Meine Hände sind durch das viele Krülcken gehen eine Katastrophe und Haushalt kann ich nur mit Haushaltshilfe und meiner Mama bewältigen.

    Röntgenbilder von meinen Händen - ich meine neuere - wurden nicht gemacht/angefordert. Die alten sind noch von 1997.
    Meine Wunde wurde auch nicht mehr aktuell angesehen. Der Gutachterarzt hat nur nach Aktenlage entschieden und von meinem betreuenden Rheumatologen hat man auch nichts angefordert!!

    Ich habe einen absoluten Hals auf diese Bürokraten.

    Was würdet ihr mir ratten?

    Pukki die ganz schön sauer ist
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    hi pukki,

    erst einmal einen formlosen widerspruch abgeben. danach wird evtl. neu geguckt, was wirklich ist.

    gruss kuki
     
  3. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

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    unbedingt Widerspruch einlegen !

    ...ich kann nur ebenfalls empfehlen, daß Du unbedingt Widerspruch einlegst. Dann muß sich die Kasse nochmal damit befassen.
    Wünsche Dir viel Kampfgeist und Widerstandskraft
    Nenufar
     
  4. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    Hallo Pukki

    ja, ohne Widerspruch geht heute fast gar nichts mehr, ich denke, dir stehen in jedem Fall mehr als 50% zu.
    Also leg Widerspruch ein.

    Wie ist denn eigentlich dein Gutachtertermin bei Dr.Uhde verlaufen?

    liebe Grüße
    Samira
     
  5. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

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    Hallo Pukki!

    Sofort Widerspruch einlegen und am besten alle vorhandenen Arztbriefe kopieren und mitschicken, dann ist es auch nicht so schlimm, wenn sie kein Gutachten deines Rheumatologen anfordern.
    Hast Du mal Deinen Tagesablauf geschildert, damit die vom Versorgungsamt sehen, wie gehandikapt Du bist? Das wirkt eigentlich auch immer recht gut.
    Ich drück Dir die Daumen.

    Liebe Grüße Kathrin
     
  6. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Anderung GDB

    Hallo Pukki,
    so wütend wie du war ich vorigen Monat ebenfalls. Bei mir stand der gleiche lapidare Satz,mein Gesundheitszustand hat sich nicht verändert, es ist keine Verschlechterung eingetreten.
    Dabei habe ich Diabetis TII, sowie die Fibromyalgie angeführt. Was beides mir große Probleme bereitet.
    Habe natürlich Widerspruch eingelegt. Als nächstes wollten sie die genaue Anschrift des Arztes, der die Diabetes und die Fibro behandelt.
    Haben ich auch ganz brav mitgeteilt, und peng,haben sie meinen Diabetologen nochmals den ganzen Antrag zu geschickt.
    Da hab ich morgen Besprechung und Montag beim Rheumadoc.
    Die wollen nicht an die 50% Marke ran. Ich hab im Moment 40%.
    Das ist richtig gemein und echt auch frustrierend und es regt mich tierisch auf.

    Es reicht doch eigentlich,wenn man tag für Tag Schmerzen hat, nicht schlafen kann und alle leiden doch darunter.
    Im Moment bin ich in Wiedereingliederung mit ab Montag 3 Std. , aber was ist, wenn ich wieder voll muß? Darf ich nicht dran denken. Hier zu Hause bleibt alles liegen.Bin total erschöpft wenn ich von der Arbeit komme (im Moment 2 Std.täglich).

    So wie Du siehst, stehst Du nicht alleine da.
    Aber ich will nicht klein beigeben. Hab ich mir jedenfalls vorgenommen.

    So viel Glück und energie für deinen Widerspruch
    Alles Gute
    Anbar
     
  7. Pukki

    Pukki immer wieder Aufstehn!

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    @KUKI, Nenufa, Hannilein
    Kann ich denn ein zweites Mal Widerspruch einlege? DACHTE; WENN DER ERSTE Widerspruch abgelehnt wäre, müßte man vor's Sozialgericht.

    @ Samira
    Der Termin bei Dr. Uhde hätte auch in einer Baumschule stattfinden können. Ich wurde mehr vermessen und passiv beäugt, als sonstwas. Als er mir nach Betrachtung der Röntgenaufnahmen sagte, dass ich fertig wäre, habe ich etwas verdutzt gekuckt. Auf meine Frage, ob er denn sonst nichts von mir hören wolle, z. B. warum genau ich den Rente beantragte, hat er nur gesagt,, das könne er sich anhand seiner Befunderhebungen vorstellen. Er müsse aber neutral bleilben und nur die objektiven :mad: Befunde zur BfA schicken, die würden dann entscheiden.
    Guta dass ich von Dir vorgewarnt war.

    Bis bald mal

    Pukki
     
  8. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    ...ja einen formlosen Widerspruch einlegen, wegen der Fristen.
    "Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom....Widerspruch ein. Meine gesundheitlichen Beschwerden stellen im täglichen Leben meiner Meinung nach eine Verschlechterung und somit eine Änderung im Sinne einer Verschlimmerung dar.
    Hierzu müßten nach Meinung meiner behandelnden Ärzte neue Befunde gemacht bzw. angefordert werden. Röntgenbilder oder vorliegende Befunde sind nicht mehr aktuell."

    Ja und gleichzeitig mit Deinem Arzt absprechen, daß er vielleicht nocheinmal eine Röntgenkontrolle durchführen läßt.

    Alles Gute "merre"
     
  9. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    Hallo Pukki,

    wenn diese Ablehnung jetzt die Antwort auf einen Widerspruch war, kannst Du kein zweites Mal in Widerspruch gehen. Du müßtest in dem Falle wirklich klagen. Wenn Du Rechtsschutz hast, dürfte es kein Problem sein. Manchmal werden "kleine Klagen" auch nur auf dem Postweg vom Sozialgericht erledigt, das kann man sogar selbst schaffen. Die Frage ist, ob Du die Kraft aufbringen kannst, das durchzuhalten, oder ob Du vielleicht in ein oder zwei Monaten einen erneuten Antrag stellen solltest ... ich weis aber nicht genau, ob zwischen zwei Anträgen ein bestimmter Zeitraum vergangen sein muss. :confused:

    Ist das ein Erstantrag auf Schwerbehinderung oder ein Verschlimmerungsantrag? Eine dritte Möglichkeit wäre, wenn Du schon einen Ausweis hast, das Du bei der "normalen" Verlängerung eine Neueinstufung beantragst.

    Ich denke im Moment werden die Ämter so viel wie möglich abschmettern, weil viele Leute wegen der Gesundheitsreform aufgebracht sind. Dadurch wird es sicherlich eine größere Anflut von Anträgen geben ... naja aber das soll Dich nicht vom Kämpfen abhalten.
    Ich wünsche Dir alles Gute.
     
  10. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Pukki,

    ich glaube, Du kannst nicht nocheinmal Widerspruch einlegen. Um ganz sicher zu sein, schau einfach an den Schluss des Bescheides, denn da muss eine sog. Rechstbehelfsbelehrung (wenn Widerspruch möglich ist - .... gegen den Bescheid vom können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung widerspruch einlegen...) oder eine Rechtsmittelbelehrung. Ist diese angegeben (gegen den Bescheid vom ... in Form dieses Widerspruchsbescheides können Sie innerhalb von 1 Monat Klage bei Sozialgericht....) bleibt Dir wirklich nur der Gang zum Sozialgericht. Allerdings braucht man hier wirklich superviel Zeit. Mein erstes Verfahren vorm Sozialgericht hat schlappe 6 Jahre gedauert und gebracht hat es leider nichts (ging damals aber um Zähne). Zur Zeit bin ich wieder kurz davor diese Institution anzurufen. Habe trabbel mit der KK und der Berufsgenossenschaft (jeder weist dem anderen die Zahlungspflicht zu und ich bin die Doofe in der Mitte).

    Solltest Du keine Klage einreichen wollen, stell einfach in 2 - 3 Monaten einen neuen Verschlechterungsantrag. Ausserdem solltes Du mal Kontakt mit dem Reichsbund aufnehmen, vielleicht können die Dir noch einige Tips geben.

    Solltes Du noch fragen haben (ich komme übrigen aus dem öffentl. Dienst und bin Schreibtischtäter mit Verwaltungsausbildung) mail mich einfach an.

    Gruß
    Birgit
     
  11. Pukki

    Pukki immer wieder Aufstehn!

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    vielen Dank

    für Eure Antworten.

    Übers Wochenende ist in mir der Entschluß gereift, dass ich in etwa 2 - 3 Monaten nocheinmal einen Verschlimmerungsantrag stellen werde.
    Bis dahin werde ich nochmal mit meinem Hausarzt und mit meinem Rheumatologen sprechen und um entsprechende schriftliche dokumentation bitten. Nicht irgendwelche gesammelten Arztbriefe sondern ganz detailliert! Außerdem werde ich mich um neue. aktuelle Rö-Aufnahmen bemühen und mich sowohl bei der Rheumaliga als auch einem Rentenberater informieren.
    So schnell gebe ich nicht auf. Habe auch schonmal überlegt diesen neuen Antrag persönlich abzugeben.

    Jetzt habe ich noch einen Rentenantrag laufen. Beim Gutachter war ich schon. Vielleicht haben einige den Beitrag gelesen.

    Also dann und für uns alle gilt wohl:"Immer wieder aufstehn, immer wieder sagen es geht doch!"

    Biba

    Pukki
     
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