Wie kriege ich die genehmigte Kur von Bad Nenndorf nach Bad Gastein?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Chrissi, 22. Januar 2004.

  1. Chrissi

    Chrissi Guest

    Hallo ihr bürokratiegeübten Fachleute:D

    Ich weiß, langsam nerve ich mit meiner Fragerei rund um das Thema Kur. Hab aber trotzdem mal wieder eine Frage.

    Nachdem ich nun erstmal ganz begeistert war, dass mein Kurantrag überhaupt genehmigt wurde, gab es nun erste enttäuschte Reaktionen. Zuerst von meiner Hausärztin: sie hätte zu gern gewußt, ob und wie die Radon-Heilstollentherapie funktioniert :D und von der Krankengymnastin bei meinem Funktionsschwimmen, die schon soviel Gutes über Bad Gastein und eben dieser Therapie gehört hat. Letztere riet mir es mit einem Widerspruch zu versuchen.
    Kann mir einer von euch Hilfestellung hinsichtlich der Formulierung des Widerspruchs geben oder mir generell erst mal erklären wie dies Prozedere am besten vonstatten geht? Soll ich einfach mal bei der BfA anrufen oder mit der Krankenkasse ein klärendes Gespräch führen (TK)? Oder soll ich es lieber ganz sein lassen und mich einfach nur über die genehmigte Kur freuen, weil ich sonst irgendjemandes Wohlwollen vergeige?;)

    Würde mich gaaanz doll freuen, wenn ihr mir gaaaanz schnell helfen könntet!

    Liebe Grüße

    Chrissi
     
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Kur

    Ich würde nicht über einen Widerspruch gehen, weil der "gegen die Kur" geht. Es wird immer darauf hingewiesen, daß man Wünsche betreffs des Kurortes äußern kann, aber die Belegungsmodifikationen oft anders liegen.
    Ich würde mir einen Termin geben lassen, anrufen und darlegen was Du möchtest, und dann versuchen das zu klären.
    Ansonsten müßte man schnell ein Schreiben machen :
    ungefähr so:
    "Sehr geehrte Damen und Herren

    Betreffs Ihrer positiven Mitteilung zu meinem Kurantrag Aktenzeichen...............bitte ich folgende Frage meinerseits zu klären.
    Durch meine behandelnden Ärzte wurde ich auf folgende Kureinrichtung aufmerksam gemacht................................
    Sie meinen daß dort eine sehr effektive Behandlung speziell zu meinen Beschwerden möglich wäre.
    Ich bitte zu prüfen, ob es entsprechende Veträge Ihrer Einrichtung mit dieser Kurklinik gibt und ob eine Kur in dieser Einrichtung möglich wäre.
    Für Ihre Bemühungen danke ich. Sollte es keine Möglichkeit geben werde ich die Kur wie im o.g. Bescheid antreten.
    MfG..................................."
     
  3. Antje Müller

    Antje Müller Mitglied

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    30. April 2003
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    99
    Kur in Bad Gastein

    Hallo Merre,

    Ich habe auch schon mal versucht über die BfA eine Kur in Bad Gastein zu bekommen. Mir ist es nicht geglückt. Ich habe mit der Sachbearbeiterin telefoniert und ihr meinen Fall geschildert. Zu diesem Zeitpunkt wäre Bad Gastein die einzigste Möglichkeit gewesen, um meine cP in den Griff zu bekommen.
    Die nette Dame von der BfA teilte mir mit, dass die BfA dort keine Kurklinik hätte und eine ambulante Maßnahme, wie ich ihr vorgeschlagen hatte , würde es über die BfA nicht geben. Ich hätte sogar mein Hotelzimmer und die Verpflegung selbst bezahlt. Es führte kein Weg dorthin. Über die KK wäre es möglich gewesen, dort hatte ich aber leider zu dieser Zeit keinen Anspruch auf eine Kur. Dort hätte ich eine ambulante kur machen können. Die KK bezahlt dann die Behandlungen und einen Zuschuß zur Unterkunft. Für mich wäre noch ein Eigenanteil für die Behandlungen fällig gewesen.
    Soviel erstmal zur Kur über die BfA in Bad Gastein.

    Zu Bad Gastein kann ich Dir sagen, dass mir der Heilstollen sehr gut tut. Ich habe cP seit über 7 Jahren. Ich war bis her 2 mal im Heilstollen und hatte nach diesen 2 Einfahrten ca. 3 Tage keine Schmerzen. In diesem Jahr habe ich mir eine Stollenkur gebucht, die 4 Einfahrten, 2 mal Massage und 2 mal Bewegungsbad im Thermalwasser beinhaltet. Es ist zwar nur kurz, aber ich kann nur eine Woche Urlaub machen. Für mehr reicht die Zeit leider nicht.

    Vieleicht hast Du ja bei der Bewilligung der Kur in Bad Gastein mehr Glück als ich. Falls es Dir gelingt eine Zusage zu bekommen, würde es mich sehr interessieren, wie Du das angstellt hast, dann kann ich es auch noch mal probieren.

    Viele Grüße Antje
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln
    guten morgen,

    vielleicht versuchst du einmal die kur umzuleiten nach bad kreuznach ! dort gibt es die karl-aschoof-klinik, und die verordnen dort vor ort vom arzt aus wenn erfprderlich die radon behandlung. der stollen dort geht allerdings nicht tief in die erde hinein und ist somit für den kreislauf angenehmer. karl- aschoff hat die radonbehandlung als behandlung eingeführt dort.

    http://www.rheuma-heilbad.de/

    ruf doch einmal an bei der bfa. viele erfolg und gruß, kuki
     
  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo Chrissi,

    wenn Du es versuchen möchtest, dann mach das auf jeden Fall schriftlich. Versuche eine Stellungnahme Deines behandelnden Rheuma-Doc zu bekommen warum die Kur unbedingt in Bad Gastein durchzuführen istund mit einzureichen. Ich kann Dir zwar keine großen Hoffnungen machen, aber wenn Du es nicht versuchst hast Du auch keine Chance es zu bekommen. Die Schriftform ist dabei aber super wichtig - Du darfst Dich auf keinen Fall auf telefonische Verhandlungen einlassen (am Telefon ist viel gesagt und Du hast einen rechstgültigen Nachweis über Zusagen).
    Du musst aber die Einspruchstfrist beachten und Deine z.Zt. zugewiesenen Kurklinik im Fall einer Terminmitteilung mitteilen, dass Du Widerspruch gegen den Ort eingelegt hast.

    Gruß
    Birgit
     
  6. Antje Müller

    Antje Müller Mitglied

    Registriert seit:
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    99
    Neuigkeiten wegen Kur in Bad Gastein

    Hallo Chrissi,

    ich habe mich noch mal bei der KK erkundigt, wie das Verfahren ist, um eine Kur in Bad Gastei zu erhalten.
    Prinzipiell ist bei Erwerbstätigen die BfA oder LVA ´für die Kur zuständig. Auch die müssen, für den Fall, dass im Inland alle Möglichkeiten der Reha-Maßnahmen ausgeschöpft sind eine Kur im Ausland bezahlen. Mann muss dann zwar die Kosten erstmal vorschießen aber die Kosten werden dann erstattet. Es geht also nur über Wiederspuch und mit ausführlichen Begründungen des Arztes, dass nur noch eine Kur in Bad Gastein Hilfe bringen würde. Dann sollte auch die BfA dort eine Kur bezahlen. Sie sind laut Gesetzt dazu verpflichtet. Die Begründung, sie hätten keine Verträge dort kann nicht akzeptiert werden.

    Ich werde es Ende des Jahres noch einmal versuchen eine Kur in Bad Gastein zu bekommen.

    Viele Grüße Antje
     
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