Bin am Boden..................

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Bernie, 20. Januar 2004.

  1. Bernie

    Bernie Guest

    Hallo Zusammen,

    habe nun Bescheid über das MdK Gutachten, demnach bin ich trotzt bestehender Krankheit in der Lage , im Rahmen des verbliebenen Restleistungsvermögens ein vollschichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben. Zwar mit vielen Einschränkungen aber eben Arbeitsfähig! Mein behandelnder Schmerztherapeut befürwortet eine volle Erwerbsunfähigkeit Rente (habe ich im Dezember 03 beantragt) . Was soll ich denn nun machen? Meinen Beruf kann ich mit den vielen einschränkungen jedenfalls nicht mehr ausüben. Ich würde ja gerne arbeiten gehen, aber meine Schmerzen.

    Für Tip`s und Ratschläge besten Dank
    Gruß
    Bernie
     
  2. Fliegermaggy

    Fliegermaggy Wo ich bin, ist vorne !!

    Registriert seit:
    15. Dezember 2003
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    1.650
    Ort:
    norddeutsche Plattebene
    Bernie
    laß Dich umärmeln!!!
    Hast Du schon mal an Einspruch gedacht? Dann ist der Zug noch nicht abgefahren...
    [​IMG]

    Liebe Grüße von der
    Fliegermaggy [​IMG]

    • Betrachte immer die helle Seite der Dinge. Und wenn sie keine haben, dann reibe die dunkle, bis sie glänzt
     
  3. leben

    leben Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. August 2003
    Beiträge:
    95
    MDK Gutachten

    Hallo Bernie

    Schliesse mich an mit der Empfehlung Einspruch zu erheben.

    Manchmal sind die Entscheide wirklich unverständlich. Wie kann man den wenn man von früh bis spät schmerzen hat arbeiten. Mir geht es wie dir, ich würde sehr gerne arbeiten, bin aber in meinem Zustand absolut unfähig. Warte übrigens auch auf Rentenentscheid -und das erst seit vier Jahren-. Jedenfalls werde ich sofort Einspruch erheben wenn ich keine volle Rente zugesprochen bekomme. (Habe provisorisch ab November 2003 eine halbe Rente zugesprochen) :mad:

    Wünsche dir viel Kraft und hoffentlich Erfolg für das weitere vorgehen.

    Grüessli Chris
     
  4. Elke

    Elke wünscht allen

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    NRW
    hallo bernie,

    wir kennen uns ja schon, ich möchte dich als erstes auch mal tröstend
    knuddeln

    außerdem schließe ich mich meinen vorschreibern an und sage: erhebe
    gegen diesen bescheid erstmal widerspruch
    und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hast du ja im dez.03
    also letzten monat rente eingereicht, dazu möchte ich dir noch etwas
    sagen und zwar:

    ich musste wärend meiner krankschreibung 3 mal zum MDK und dort
    wurde mir jedes mal gesagt, sie wissen gar nicht warum ich immer
    wieder kommen soll, da ich ja nicht mehr arbeitsfähig sei und das
    für immer und ich solle die rente einreichen. Nun, gesagt getan ich
    bzw. die krankenkasse reichte meine rente ein und ich musste zu
    3 gutachtern diese befanden mich als voll arbeitsfähig mit vielen
    einschränkungen aber arbeitsfähig (du siehst ich bekam den selben
    wortlaut um die ohren, aber halt von der BfA) nun ich berief mich
    auf die gutachten des MdK, aber die BfA sagte nur das ihnen diese
    gutachten egal seine und nur das zähle was ihre gutachter sehen.
    tja, so wurde auch dank des nichtstun seitens des VdK meine rente
    auch im widerspruch abgelehnt, letztes jahr reichte ich erneut die
    rente ein und bekam sie innerhalb von 4 monaten für 2 jahre zuge-
    sprochen (allerdings dank des guten gutachters der BfA) so kann
    es gehen.

    drum, reich widerspruch gegen das gutachten des MdK ein und
    mache in deinem bestreben die rente zu bekommen trotzdem
    weiter!!!

    ich wünsche dir viel erfolg und alles gute und weniger schmerzen
    du weist ja, wenn du noch fragen hast kannst mir auch eine PN
    schicken

    gruß
    elke
     
  5. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    MdK

    ...ja da wäre der Ablauf folgender. Die Krankenkasse will damit eine Gesundschrift begründen, die ihr ermöglicht kein Krankengeld mehr zahlen zu müssen. Indirekt bist Du somit, da nur eingeschränkt arbeitsfähig, berufsunfähig (auch eine Rentenform).
    Ob Du mit diesen Einschränkungen auch auf dem Arbeitsmarkt bestehen kannst entscheidet jedoch der Amtsarzt oder Gutachter des Arbeitsamtes.
    Dabei spielt dann auch noch die Frage der Vermittelbarkeit eine Rolle. Also hat die Entscheidung der KK arbeitsrechtlich nur die Wirkung, daß kein Kranklengeld mehr zu zahlen ist - wogegen man Eionspruch einlagen kann - ansonsten müßte Du Dich arbeitslos melden und Deinen Rentenantrag kannst Du weiterlaufen lassen.
    Man sollte nur mitteilen, daß man eingeschränkt arbeitsfähig geschrieben wurde, aber in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann.

    alles Gute "merre"
     
  6. Hofi

    Hofi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    231
    Ort:
    Meck.Pom.
    Hallo,

    manchmal kann man die Entscheidungen einfach nicht verstehn. Das Wichtigste Widerspruch!!
    Brauchste nicht mal begründen, sondern formulierst Begründung folgt. Dann würde ich mich an einen Rentenberater wenden der dir hilft. Habe ich gute Erfahrungen mit gemacht. und dann wirst ja sehen, wie es weiter geht. Auf jeden Fall nicht gefallen lassen, die lehnen glaube ich ersteinmal fast alles ab.
    Alles Gute

    Hofi
     
  7. Cat17

    Cat17 Guest

    abgelehnte Rente...

    Hi Bernie ich bin auf jeden Fall dafür das du Wiederspruch einlegst!!!!Das schon mal vorweg.
    Ich habe 4x meine Rente beantragt 3x wurde sie abgelehnt auch durch die BFA Gutachter und einmal hatte ich Glück das war ein alter Fuchs dem habe ich erzählt das ich trotz Arthrose und
    Fibro und Wirbels.Rheuma weiter arbeiten soll und zwar zeitweise im stehen,sitzen oder gehen.Ich weiss bis heute keinen Beruf der das beinhaltet (BIN ALTENPFLEGERIN),und nicht mehr die jüngste(57) Also hat er mich von Kopf bis Fuss durchgescheckt und mir gesagt er
    würde meine sofortige Rente befürworten.das war dann auch so.

    ALSO BERNIE:NICHT AUFGEBEN SONDERN DURCHBEISSEN;WENN DU EINE ABLEHNUNG BEKOMMST REICH ERNEUT EINEN WIEDERSPRUCH EIN;NICHT AUFGEBEN:::::::::::::::::::
    und bitte nicht den Kopf hängen lassen auch wenn es schwer fällt,ich drücke dich ganz dolle....

    :) :) :) :) :) :) :)
     
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