Hallo Zusammen, habe nun Bescheid über das MdK Gutachten, demnach bin ich trotzt bestehender Krankheit in der Lage , im Rahmen des verbliebenen Restleistungsvermögens ein vollschichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben. Zwar mit vielen Einschränkungen aber eben Arbeitsfähig! Mein behandelnder Schmerztherapeut befürwortet eine volle Erwerbsunfähigkeit Rente (habe ich im Dezember 03 beantragt) . Was soll ich denn nun machen? Meinen Beruf kann ich mit den vielen einschränkungen jedenfalls nicht mehr ausüben. Ich würde ja gerne arbeiten gehen, aber meine Schmerzen. Für Tip`s und Ratschläge besten Dank Gruß Bernie
Bernie laß Dich umärmeln!!! Hast Du schon mal an Einspruch gedacht? Dann ist der Zug noch nicht abgefahren... Liebe Grüße von der Fliegermaggy • Betrachte immer die helle Seite der Dinge. Und wenn sie keine haben, dann reibe die dunkle, bis sie glänzt
MDK Gutachten Hallo Bernie Schliesse mich an mit der Empfehlung Einspruch zu erheben. Manchmal sind die Entscheide wirklich unverständlich. Wie kann man den wenn man von früh bis spät schmerzen hat arbeiten. Mir geht es wie dir, ich würde sehr gerne arbeiten, bin aber in meinem Zustand absolut unfähig. Warte übrigens auch auf Rentenentscheid -und das erst seit vier Jahren-. Jedenfalls werde ich sofort Einspruch erheben wenn ich keine volle Rente zugesprochen bekomme. (Habe provisorisch ab November 2003 eine halbe Rente zugesprochen) Wünsche dir viel Kraft und hoffentlich Erfolg für das weitere vorgehen. Grüessli Chris
hallo bernie, wir kennen uns ja schon, ich möchte dich als erstes auch mal tröstend knuddeln außerdem schließe ich mich meinen vorschreibern an und sage: erhebe gegen diesen bescheid erstmal widerspruch und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hast du ja im dez.03 also letzten monat rente eingereicht, dazu möchte ich dir noch etwas sagen und zwar: ich musste wärend meiner krankschreibung 3 mal zum MDK und dort wurde mir jedes mal gesagt, sie wissen gar nicht warum ich immer wieder kommen soll, da ich ja nicht mehr arbeitsfähig sei und das für immer und ich solle die rente einreichen. Nun, gesagt getan ich bzw. die krankenkasse reichte meine rente ein und ich musste zu 3 gutachtern diese befanden mich als voll arbeitsfähig mit vielen einschränkungen aber arbeitsfähig (du siehst ich bekam den selben wortlaut um die ohren, aber halt von der BfA) nun ich berief mich auf die gutachten des MdK, aber die BfA sagte nur das ihnen diese gutachten egal seine und nur das zähle was ihre gutachter sehen. tja, so wurde auch dank des nichtstun seitens des VdK meine rente auch im widerspruch abgelehnt, letztes jahr reichte ich erneut die rente ein und bekam sie innerhalb von 4 monaten für 2 jahre zuge- sprochen (allerdings dank des guten gutachters der BfA) so kann es gehen. drum, reich widerspruch gegen das gutachten des MdK ein und mache in deinem bestreben die rente zu bekommen trotzdem weiter!!! ich wünsche dir viel erfolg und alles gute und weniger schmerzen du weist ja, wenn du noch fragen hast kannst mir auch eine PN schicken gruß elke
MdK ...ja da wäre der Ablauf folgender. Die Krankenkasse will damit eine Gesundschrift begründen, die ihr ermöglicht kein Krankengeld mehr zahlen zu müssen. Indirekt bist Du somit, da nur eingeschränkt arbeitsfähig, berufsunfähig (auch eine Rentenform). Ob Du mit diesen Einschränkungen auch auf dem Arbeitsmarkt bestehen kannst entscheidet jedoch der Amtsarzt oder Gutachter des Arbeitsamtes. Dabei spielt dann auch noch die Frage der Vermittelbarkeit eine Rolle. Also hat die Entscheidung der KK arbeitsrechtlich nur die Wirkung, daß kein Kranklengeld mehr zu zahlen ist - wogegen man Eionspruch einlagen kann - ansonsten müßte Du Dich arbeitslos melden und Deinen Rentenantrag kannst Du weiterlaufen lassen. Man sollte nur mitteilen, daß man eingeschränkt arbeitsfähig geschrieben wurde, aber in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. alles Gute "merre"
Hallo, manchmal kann man die Entscheidungen einfach nicht verstehn. Das Wichtigste Widerspruch!! Brauchste nicht mal begründen, sondern formulierst Begründung folgt. Dann würde ich mich an einen Rentenberater wenden der dir hilft. Habe ich gute Erfahrungen mit gemacht. und dann wirst ja sehen, wie es weiter geht. Auf jeden Fall nicht gefallen lassen, die lehnen glaube ich ersteinmal fast alles ab. Alles Gute Hofi
abgelehnte Rente... Hi Bernie ich bin auf jeden Fall dafür das du Wiederspruch einlegst!!!!Das schon mal vorweg. Ich habe 4x meine Rente beantragt 3x wurde sie abgelehnt auch durch die BFA Gutachter und einmal hatte ich Glück das war ein alter Fuchs dem habe ich erzählt das ich trotz Arthrose und Fibro und Wirbels.Rheuma weiter arbeiten soll und zwar zeitweise im stehen,sitzen oder gehen.Ich weiss bis heute keinen Beruf der das beinhaltet (BIN ALTENPFLEGERIN),und nicht mehr die jüngste(57) Also hat er mich von Kopf bis Fuss durchgescheckt und mir gesagt er würde meine sofortige Rente befürworten.das war dann auch so. ALSO BERNIE:NICHT AUFGEBEN SONDERN DURCHBEISSEN;WENN DU EINE ABLEHNUNG BEKOMMST REICH ERNEUT EINEN WIEDERSPRUCH EIN;NICHT AUFGEBEN::::::::::::::::::: und bitte nicht den Kopf hängen lassen auch wenn es schwer fällt,ich drücke dich ganz dolle....