Hallo brauche wieder einmal euren Rat. Diesmal für einen Bekannten, der herzkrank, Arthrosen usw. hat. Er hat eine nachgewiesene Herzleistungsschwäche nach Infarkt und auf Anraten des Arztes hat er eine Kur beantragt. Er ist sehr selten krank geschrieben, meint das ohne ihn nichts läuft, obwohl er sehr schwer körperlich arbeitet. Er hat auch kaum Therapien bekommen. Wo finde ich was zu Widersprüchen im Netz? Danke schon mal Hofi
Hallo Hofi! Wo man Widersprüche im Internet findet, weiß ich auch nicht. Dein Bekannter soll in seinem Widerspruch genau das schreiben, was Du eben angeführt hast, dass er körperlich schwer arbeitet, welche Probleme er hat und das nun seine Arbeitsfähigkeit erheblich gefährdet ist. Diese Gefährdung ist wichtig. Er hat für diesen Widerspruch nur einen Monat Zeit. Meistens wird er dann zu einem Gutachter geschickt. Viel Glück dabei Gruß Kathrin
Hi Hofi, bei meinem ersten Versuch wurde die Kur/Reha auch abgelehnt. Auch der Widerspruch brachte nichts, der Gutachter wollte halt nicht. Daraufhin hab ich einfach noch einen Antrag gestellt - und siehe da - ich durfte innerhalb kürzester Zeit zur Kur. Also dranbleiben und nerven - wer sich nicht regt bekommt auch nichts. Gruss Olli
Widerspruch Ja hallo, einfach und formlos kann man das machen. Das Beste ist allerdings, daß man darauf verweist, daß z.B. -eine Widerherstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Kur bessere Chancen hat, was nicht genug berücksichtigt wurde -eine Krankheit beendet bzw. verhindert werden kann -es neue Erkenntnisse gibt, bzw. bekannte Diagnosen nicht genügend gewürdigt wurden -der Widerspruch erfolgt auf Anraten des Arztes, der eine Kur für nötig hält Meist wird immer erstmal abgelehnt, beim Widerspruch entscheidet ein Gutachter. Beim Gespräch dort mal anmerken, daß bei einer erneuten Verschlechterung eine Krankenhauseinweisung mit anschließenden Anschlußheilbehandlung in Erwägung gezogen wird. Ansonsten eine ambulante Heilkur bei der Krankenkasse in Erwägung ziehen. Gruß "merre"
Hallo Hofi, Ruf doch einmal bei dem Rentenversicherer an. Man wird Dir sagen, dass der Kollege der die Kur beantragt hat dem vertrauenärztlichen Dienst der LVA zu krank ist. Eine Wiederherstellung der vollen Arbeitskraft ist nicht mehr zu sehen, also einen Rentenantrag stellen. Der Gesetzgeber sagt, wenn die volle Erwerbsminderung nicht mehr durch eine Reha zu beseitigen ist, so darf der Versicherer keine Reha bewilligen ! Klaus