Hallo liebe Rheumis, nach dem ich es geschafft habe mich im Oktober bei der TU Berlin zu immatrikulieren um noch was dazu zu lernen , hat mir meine Krankenversicherung mit Hinweis auf meine Krankengeschichte und die damit verbundenen Kosten ( Arzneimittel, medizinische Rehas, teure Medikamente) und mit Hinweis auf eine Beschwerde gegen meine Krankenkasse eine weiterführende freiwillige Krankenversicherung versagt ...( den Hinweis warum habe ich natürlich erst heute telefonisch von der Sachbearbeiterin sehr süffisant mitgeteilt bekommen). Auf meinen Hinweis, das sie das ja nicht so einfach könnten wurde mir mitgeteilt ich möge doch das Sozialgesetzbuch durchlesen ... Tja herzlich willkommen im sozialen Jahr 2004. Grüße Thommy
Inhaltlich hat sie ja recht, aber wie wäre es mit einem netten Brief an den Vorgesetzten dieser Dame wegen der Art und Weise ? Kunden sind nicht nur Beitragszahler, aber das hat den Versicherungen irgendwie noch keiner gesagt. Ich glaube, man müsste viel mehr Ereignisse dieser Art sammeln und veröffentlichen, denn Versicherungen, die solches Verhalten einreissen lassen müssen ja damit rechnen keine neuen Kunden zu bekommen, denn jeder muss sich dann ja davor fürchten was passiert wenn der Versicherungsfall bei dieser Versicherung eintritt.
Hallo, meinst du von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung? Da du schreibst "freiwillige Weiterversicherung" meinst du bestimmt eine gesetzliche, oder? Ich glaube nur die AOK muss alle Vericherten annehmen, darum ist dort ja auch der Beitrag so teuer, weil sie so ein schlechtes/hohes Risiko haben. Nun heißt es für dich suchen, ich drück dir die Daumen dabei. Aber ich würde auf alle Fälle auch den Vorgetzten der Sachbearbeiterin einschalten, manchmal handeln die abweichend von den eigentlichen Richtlinien der Firma. Solche Kolleginnen hatte ich auch schon. Gruß anko
Links zu Gesetzestexten Hier der Link zum Sozialgesetzbuch V - gesetzliche Krankenversicherung http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/index.html und der Link zu den Änderungen: http://www.gesundheitsreform-2004.de/ Unten auf der Seite kannst du die kompletten Änderungen der Gesetzestexte anzeigen lassen. Frag doch deine Sachbearbeiterin mal, nach welchem § sie dich rausgeschmissen haben. Ich habe so auf die Schnelle nichts gefunden. Zudem sind die Sachbearbeiter auch nicht umbedingt gesetzessicher. Letztes Jahr wollen Sie meine Schwester aufgrund krankheit aussteuern. Ich musste die Sachbearbeiterin darüber aufklären, dass die 18 monatsfrist bei Eintritt einer neuen Krankheit neu anfängt zu zählen. Ich hatte den Bescheid schon vorliegen, aber nach längeren Gesprächen hat sie sich dann doch bei Ihrem Chef erkundigt und musste mir dann recht geben.
Hallo Anko, alle gesetzlichen "offenen" Krankenkassen müssen jeden nehmen. "Geschlossene" gesetzliche KK sind diverse Betriebskrankenkassen. Also muss jede TKK, jede DAK oder Barmer muss jeden aufnehmen, egal welche Erkrankungen der Jenige hat oder nicht. Gruß Birgit
@ Birgit Hallo Birgit, auch wenn er sich freiwillig versichern möchte? Hier war ich mir nicht so sicher. Gruß Anja
Kündigung ungültig Hallo ihr, danke für Eure Hilfe. Nach hinzuziehen des Bundesversicherungsamtes und einer Rechtsanwältin hatd die Krankenkasse ihre Kündigung zurück gezogen und meinen Antrag auf freiwillige weiterversicherung angenommen. Natürlich ohne sich für irgend etwas zu entschuldigen. .... Liebe Grüße Thoomy