Rentenbewilligung Bescheid

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von engel, 6. Januar 2004.

  1. engel

    engel Guest

    Hallo
    ich habe auf Antrag vom 04.07.2003 Rente wegen voller Erwerbsminderung.
    Die Rente beginnt am 01.02.2004äSie ist befristet und fällt zum 31.07.2005 weg.
    Ab 01.02.2004 wird mir monatlich die Rente überweisen.

    Die Rente auf Zeit wird ab Beginn des 74. Kalendermonats nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet ($ 102 Abs. 2 SGB VI)

    Ich habe die Diagnose aber doch shcon viel länger????

    Warum muss ich 7 Monate auf die Zahlung warten kann mir das jemand erklären

    Würde mich freuen

    gruß Engel
     
  2. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
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    Hi Engel,

    auf der Seite der BfA fand ich folgendes:


    Die Rente beginnt mit dem auf den Eintritt der Erwerbsminderung folgenden Monat. Dies gilt aber nur, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wird.

    Beispiel:
    Eintritt der Erwerbsminderung am 10. Januar
    Rentenantrag am 15. April
    Rentenbeginn 01. Februar
    Wird der Antrag später als drei Kalendermonate nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.

    Beispiel:
    Erwerbsminderung seit 10. Januar
    Rentenantrag am 06. Juni
    Rentenbeginn am 01. Juni
    Handelt es sich um eine zeitlich befristete Rente, dann beginnt sie frühestens im siebten Monat nach Eintritt der Leistungsminderung.

    Beispiel:
    Erwerbsminderung seit 10. Januar 2002
    befristet bis 31. Dezember 2004
    Rentenantrag am 06. Juni 2002
    Rentenbeginn 01. August 2002


    (Stand 11.4.2003)

    http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_erwerbsminderung.42/ger_erwerbsminderung_em.422/ger_422_teil.html#Rentenbeginn

    Viele Grüße
    Sabinerin
     
  3. Elke

    Elke wünscht allen

    Registriert seit:
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    NRW
    hallo engel,

    willkommen im club!!
    bei mir war es auch so, mein arzt hat sofort gesagt das ich die vorraus-
    setzungen schon seit mind. 2 jahre erfülle,
    ABER
    das gutachten zählt ab dem termin der untersuchung, bzw. die rentenanstallt
    nimmt dieses datum als grundlage und somit muss man eine wartezeit
    von 7 monaten in kauf nehmen.
    dies ist im soziallgesetzbuch rechtlich verankert.

    ich war auch sehr erstaunt und habe mich bei der BfA erkundigt ob dies mit
    rechten dingen zu geht, da ich ja 2002 bereits die rente eingereicht hatte und
    diese ja abgelehnt wurde weil ich absolut unfähige gutachter hatte, aber
    meine wirklich sehr nette sachbearbeiterin klärte mich auf wie sich das verhält
    und wenn ich den rentenantritt anfechten möchte müsste ich offizielen widerspruch
    einlegen und das heißt KEINE Geld, nun eine bekannte kämpft seit 2,5 jahren
    und änderung des rentenbegins, aber wir haben das geld dringender gebraucht
    drum hab ich auf ein widerspruch verzichtet und die sachbearbeiterin erklärte mir
    auch da ich mich 2002 nicht über die begutachtung beschwert hatte wird es
    schwer werden zu beweißen das ich unkorrekt behandlt wurde na,ja und die
    nerven habe ich eh nicht mich mit denen zu streiten..

    nun ich bekomme jetzt seit dem 1.12.03 meine rente und bin glücklich was dies
    betrifft denn das hilft uns finanziel doch sehr.

    ich wünsche dir alles gute und trotzdem herzlichen glückwunsch zum sieg der
    ersten hürde

    lg
    elke
     
  4. engel

    engel Guest

    Hallo Elke

    Hallo Elke

    bin froh das ich wenigtens keinen Fehler gemahct habe habe mich nämlich zwecks einspruch und so
    Ich wusste das ich das irgendwo shcon gehört habe das dies so der Weg der Rentenanstalten eben ist.
    Ich dachte jetzt es könnte damit zusammen hängen das ich die Krebsdiagnose erst seit Juli 03 habe und ab dort 7 monate wartezeit dann ergibt es auch Februar 04 erste Zahlung
    Ich benötige auch das geld und habe nicht den nerv damit vor gericht oder so zu gehen
    Bin ja ganz erstaunt das ich überhaupt soviuel Geld bekomme habe mit viel weniger gerechnet
    Für mich zählt es Hauptsächlich das die LVA mich in Rente Geschickt hat und somit ist das kapitel vom Tisch ich wäre ein Simulant, natürlich sind all diese Leute nicht mehr meine Freune.
    Jetzt kommen sie so langsam aber sicher wieder angekrochen
    Aber die können mich Kreuz weisse
    Habe sehr gelitten das keiner an meiner Seite stand
    jetzt brauche ich diese Leute auch nciht mehr
    habe jetzt die R-Oler

    Gruß aus der Nachbarschaft Engel

    komsmt du den das nächste mall auch mit zum Kaffee mit Carmen1 und Kitty1960???
    :D
     
  5. Molly

    Molly Guest

    Hallo,

    Ich sage Dir nur eins,sei einfach nur froh das Du überhaupt RENTE

    bekommst.Mehr kann ich dazu nicht sagen.


    Gruß Molly
     
  6. Molly

    Molly Guest

    Hallo,

    Ich sage Dir nur eins,sei einfach nur froh das Du überhaupt RENTE

    bekommst.Mehr kann ich dazu nicht sagen.


    Gruß Molly
     
  7. engel

    engel Guest

    Man wird doch noch Fragen dürfen ODER?!
    :mad:
     
  8. Elmaba

    Elmaba Guest

    Rentenbescheid

    Hallo Engel!
    Deine Frage betreffend Rentenbescheid ist mehr als berechtigt. Also erstmal herzlichen Glückwunsch zum positiven Bescheid (auch wenn er nur zeitlich befristet ist) Dein Problem wegen des Zahlungsbeginns liegt einfach daran, dass die Bearbeitung so "schnell" gelaufen ist. Mein Antrag begann Juli 2001, natürlich erst mit Ablehnung, dann meinerseits Widerspruch, der dann nach langem hin und her (nicht ohne meinen Anwalt!) Ende 2002 positiv entschieden worden ist. Dadurch, dass der Antrag im Juli gestellt worden ist, habe ich Rente ab Februar 2002 bekommen. Weil ich vor dem Rentenantrag eine Rentenauskunft gestellt habe, konnte ich zumindest die Rentenberechnung kontrollieren, ansonsten hätte ich keine Chance gehabt, diese zu prüfen. Meine Rente ist befristet bis zum 31.12.04, aber mein Anwalt steht schon in den "Startlöchern" - Anfang Juni bekommt die BfA Post...
    Wie sagt man so schön: "schau´n wir mal"
    Es ist einfach, wenn die Rente abgelehnt wird - das kann ich gut verstehen. Es ist aber auch nicht so einfach zu akzeptieren, dass man jetzt Rente bekommt. Hat so was entgültiges - obwohl ich sagen muß, wenn man dadurch finanziell etwas unabhängiger ist, lebt es sich auch leichter. Egal wie, alles hat seine Vor- und Nachteile.
    Einen schönen Abend wünscht Elmaba
     
  9. engel

    engel Guest

    Rente und Gutachter?

    Hallo Elmaba

    da hast du recht

    ich bin froh das ich die Rente auch wenn es erst einmal nur für 2 Jahre ist bewilligt bekommen habe
    Mir ging es ja eben nur darum warum man obwohl ich schon Rentner bin erst 7 Monate später die 1 monatliche Rente bekommen
    Hät ja sein können das irgendwas schief gelaufen ist und ich hätte dann ne Frist versümt
    Aber wie ich nun von vielen gehört habe war es bei dennen genauso ich weis jetzt halt auch das alles seine richtigkeit hat.
    Für mich bedeutet dieser Rentenbescheid mehr als nur ein Finanzielle unterstüzung für mich beudeute es schwarz auf weis das ich kein simulant bin wie mich so einige Ärzte in den letzten Jahren VERSUCHT hatten mich in die Ecke zu schieben
    allen dennen würde ich gerne diesen Rentenbewilligungsbescheid vorzeigen.

    Ich bedanke mich auch bei Elke und Sabinerin
    die mir zu verstehen gaben das das R-Oler Forum auch dafür da ist das man selbst einiges über Rentenbescheide erfahren kann
    man muss nicht direkt zur BFA oder LVA rennen
    Leider gibt es wohgl auch neider unter uns
    das finde ich sehr schade und ich fühlte mich in einem Beitrag schon etwas angeriffen

    Danke euch allen

    Bin zwar noch nciht 100% dahinter gestiegen was die BFA und LVA für Gesetze hat
    aber es passt scho

    engel:D
     
  10. bibbi

    bibbi Neues Mitglied

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    Hallo,

    Hey Engel, ich beneide dich, daß du das schon hinter dir hast und weisst wo du dran bist.
    Herzlichen Glückwunsch von mir

    dazu hab ich aber auch noch einige Fragen.

    Ich habe ja im November 03 den Rentenantrag gestellt.
    Jetzt im Januar hatte ich die Gutachtertermine.
    Arbeitsunfähig krank geschrieben seit Mai 2001.
    Falls ich die Rente bekommen sollte, wird sie dann erst ab 7 Monate nach Rentenantragstellung oder ab Gutachtertermin gezahlt?
    Wird für die 7 Monate Wartezeit überhaupt etwas gezahlt oder nachgezahlt?
    Und ab wann - wenn Rente z.B. für 2 Jahre gewährt wird - würden die 2 Jahre Rentenbezug zählen? Ab Antragstellung - ab Gutachter oder erst nach den 7 Monaten?

    Viele "brennende" Fragen von mir...........:rolleyes:

    Grüsse
    bibbi
     
  11. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo bibbi,

    ich bin zwar nicht engel aber ich antworte dir trotzdem :D
    also ich bin seit dem 24.03,2001 arbeitunfähig geschrieben, bin
    seit september 2002 ausgesteuert, mein erster rentenantrag 2001
    wurde abgelehnt, der widerspruch wurde im april 2003 abgelehnt.

    dann habe ich im mai 2003 einen komplett neuen rentenantrag
    gestellt, immer noch arbeitsunfähig geschrieben, selbst gutachter
    der krankenkassen mdk haben mich für arbeitsunfähig und am
    arbeitslegen nicht mehr teilnehmbar begutachtet, dies interressiert
    die rententräger nicht.

    nun habe ich 03.09.2003 meinen rentenbeischeid bekommen mit
    einer bewilligung von 2 jahren
    und nun kommt es

    ich wurde im juni 03 begutachtet und von den bfa gutachtern als
    erwerbsunfähig beurteilt, diese begutachtung bzw. das antrags
    datum wird im falle einer genehmigung der rente als beginn der
    erwerbsunfähigkeit genommen und somit kommen ab dem
    gutachtertermin bzw. antragsdatum (bei mir war alles innerhalb
    von 5 wochen) das SGB § 101 Abs. 1
    zum tragen in dem die 7 monate wartezeit stehen und es wird
    ab diesem datum die rente erst gezahlt.

    bei dir wahrscheinlich nov 03 plus 7 monate = mai 04

    ich wünsche dir viel glück und starke nerven
    lg
    elke
     
    #11 7. Januar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2004
  12. Barbara

    Barbara Guest

    Da hänge ich doch gleich noch eine Frage dran:

    Kann man mitten aus der Arbeit einen Rentenantrag stellen oder muss man wochenlang krankgeschrieben sein?
    Ich arbeite zur Zeit noch (mit wenig Krankentagen), fühle mich aber der Arbeit immer weniger gewachsen und quäle mich nur noch rum; deshalb würde ich gerne einen Rentenantrag stellen, würde mich aber nicht gerne krankschreiben lassen, einfach aus moralischen Gründen.
    Hat jemand dazu einen Tipp? Würde mich freuen.

    Gruß, Barbara
     
  13. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo engel,

    hier ein auszug aus dem SGB der uns betrifft:

    SGB 6 § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen

    (1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.


    und hier der komplette link:
    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sozialgesetzbuch.htm

    hoffe das ich dir damit nochmal helfen konnte, ich habe auch gefragt
    ob das so richtig ist, denn ich wusste von diesem gesetz nichts.

    lg
    elke
     
  14. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Berlin
    Hallo bibbi,

    ab wann die Rente gezahlt wird, hängt davon ab, welchen Zeitpunkt die BfA als Beginn der Erwerbsminderung ansieht.

    Ich bin am 31.08.01 ins Krankenhaus gekommen und war von da an krankgeschrieben. Im September 02 habe ich dann einen Rentenantrag gestellt, der innerhalb von drei Monaten bewilligt wurde. Der Beginn der Erwerbsminderung wurde auf den 31.08.01 gelegt. Deshalb habe ich die Rente rückwirkend zum 01.09.02 ausgezahlt bekommn, da das halbe Jahr Wartezeit ja schon abgelaufen war. Allerdings habe ich das Geld nur rückwirkend bis zur Antragstellung bekommen, das halbe Jahr, in dem ich zwar schon berechtigt war, aber keinen Antrag gestellt hatte, wurde nicht nachgezahlt. Das steht so in dem Gesetz. Bei mir ist die Rente deutlich höher als das Krankengeld. Meistens ist das ja andersherum.

    Nach welchem System die BfA den Zeitpunkt der Erwerbsminderung festsetzt, weiß ich nicht genau, denn bei einer Rentenauskunft, die ich vorher habe erstellen lassen, war als Beginn der Erwerbsminderung der 12.10.01 angeben, also der Zeitpumkt, an dem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endete.

    Alles Gute,

    Sonja
     
  15. engel

    engel Guest

    Rente und Gutachter?

    Hallo

    viellen Dank an Elke
    die die Frage super beantwortet hat

    Also ich war nicht krankgeschreiben ich war einfach nur Hausfrau
    und habe dann rente eingereicht
    ich bekam auch vom arbeitsamt kein geld mehr da bei der Arbeitslosenhilfe das einkommen von meinem Mann mit angerechnet wurde und da hatte ich keinen Anspruch mehr darauf
    bin also seit Februar 03 ohne eigenes Einkommen und eben durch die krebserkrankung im juli 03 habe ich dann die Rente eingereicht natürlich habe ich nie im Leben daran gedacht das ich sie auch bewilligt bekomme und dann noch so schnell
    deswegen kommen mir erst jetzt so nach und nach die vielen Fragen
    Ich war ja auch nie bei einem Rentenberater
    Ich habe einfach den Antrag aus dem Internet gedownloadet augefühlt weggeschickt bekam dann den 1.Termin zum Gutachter, 4 Wochen später 2.Termin zum Gutachter und der hat mir nach der untersuchung gesagt ich kann kein gewinnbringendes Einkommen erzielen so da man davon Leben könnte und man muss erst einmal sehen wie es mit mir weiter geht.
    und 4 Monate später hatte ich dann den Bescheid in der Hand

    Die 7 Monate gehen aber ab Antragstellung
    hat mit dem Gutachtertermin wohl nichts zu tun

    Ich glaube auch nciht das man Krank geschreiben sein muss
    den ich habe ja auch meinen Hausmeisterposten mit angegeben den ich immer noch ausführe.

    Ich weis nicht ob es bei der LVA und der BFA da unterschiede gibt

    Ich denke Elke ist uns da schon eine große hilfe

    Danke euch allen für Fragen sowie Antworten

    Da habe ich doch wohl einen interessanten Beitrag eröffnet

    Gruß Engel:D
     
  16. engel

    engel Guest

    7 monate warten dann gibt es bei EU rente das 1.mal Geld???

    Ihc habe nun schwarz auf weiß warum man 7 Monate warten muss bis man die 1.Rentenbezahlung bekommt

    Die Anspruchsvoraussetzung also der Zeitpunkt der Erwerbsminderung habe ich erfüllt.

    Die Rentenantragstellung erfolgte am 04.07.2003

    Zeitpunkt der Rentenantragstellung sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ist jeweils der 04.07.2003.

    Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden gemäß $ 101 Abs. 1 SGB VI nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

    Daher beginnt die Rente am 01.02.2004

    Habs zwar noch ncith so recht verstanden aber ich denke auf gut Deutsch heißt es

    Wenn man befistete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bewilligt bekommt
    dann bekommt man grundsätzlich erst 7 Monate nach Antragstellung das erste mal die Rente ausbezahlt.

    Ganz schön kompliziert finde ich


    Gruß Engel

    :confused:
     
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