wann kann oder sollte man einen Rentenantrag stellen?

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von Audrey, 6. Januar 2004.

  1. Audrey

    Audrey Neues Mitglied

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    München
    Hallo,

    könnt ihr mir sagen wann man einen Rentenantrag stellt. Ich kann seit 3 jahren nicht mehr aufrecht gehen habe ein streckdefiziet in beiden Knien und festgestellt cP seit Anfang 2002 und Diabeties
    aber nehme keine Medizin dagegen nur Diät und Bluthochdruck da nehme ich Medizin seit ca 6 Jahren.
    Ich bin seit der Geburt meiner Tochter im unbezahlten Sonderurlaub und habe nochmal für ein Jahr beantragt bis März 2005.
    Ich würde gerne wieder Arbeiten, aber ich bin nicht Mobil und darauf angewiesen das mich jemand mit dem Auto fährt.

    liebe Grüße,

    Audrey
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Rentenantrag

    Hi, Audrey

    willkommen bei uns. Also, Rentenanspruch hat nach dem Sozialsicherungsgesetz ein Arbeitnehmer oder Einzahler zur gesetzlichen Rentenkasse nach 15 Jahren.

    Gehe einfach auf www.bfa.de und mach dich mal schlau.

    Rentenantrag wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit kann jeder sonst stellen, wenn er sicher ist, daß eine tägliche Arbeitszeit max. 3 Stunden nicht erreicht bzw. überschreitet. Festgestellt wird so etwas grundsätzlich durch medizinische Gutachter von Krankenkassen und den Rententrägern ( BfA und LVA ).

    Da ich nicht weiss, wie alt du bist, wie lange du schon gearbeitet hast und was, kann ich nicht mehr dazu sagen.

    Alles Gute,

    Pumpkin ( 53 J., in Rente, cP )
     
  3. rena

    rena Guest

    Rente

    Hallo Audrey,

    ich hoffe, dieses Mal kann ich Dir ein paar Infos geben.
    Du hattest mich ja mal bzgl. Rheumatologen informiert. Ich war inzwischen auch bei Prof. Krüger, wollte Dich über Deine Tochter grüßen, aber sie war nicht in der Praxis.
    Ich würde Dich außerdem gerne demnächst mal speziell anmailen und ein paar Fragen an Dich stellen, aber das hat noch Zeit.

    So nun zu Deiner Rentenanfrage:
    Ein paar Informationen hast Du ja bereits bekommen. Ich denke auch, Du solltest zuerst Deinen aktuellen Versicherungsstatus (Beitragsjahre, voraussichtliche Rentenhöhe bei Anerkennung einer Rente wegen Erwerbsminderung usw.) direkt bei der BfA klären.
    Am Viktualienmarkt gibt es eine BfA-Beratungsstelle. Dort bekommst Du auch die Antrags-formulare.
    Ich muß Dir aber sagen, es ist aktuell sehr schwierig, Rente zugesprochen zu bekommen.
    Außerdem muss Dir ein BfA-Gutachter bestätigen, dass Du nur unter drei Stunden täglich arbeiten kannst, auch ganz einfache Tätigkeiten werden berücksichtigt.
    Falls das wirklich der Fall ist, bekommst Du die sogenannte volle Rente wegen Erwerbsminderung, aber gewöhnlich nur für vorerst ein Jahr zugesprochen. Der Betrag ist auch, gemessen am Gehalt (zumindest bei mir) schon sehr mager.
    Dann gibt es noch die Möglichkeit, Teilrente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. Dies ist der Fall, wenn der med. Gutachter bestätigt, dass Du bis sechs Stunden täglich arbeiten kannst. In diesem Fall wäre das dann die halbe Rente wegen Erwerbsminderung und die fällt absolut gering aus, selbst wenn man gut verdient hat und drei Jahrzehnte Beiträge geleistet hat. Darauf solltest Du Dich einstellen. Eine Broschüre bzgl. Rente wegen Erwerbsminderung gibt es auch bei der BfA.
    In der Regel wird jedes Jahr neu begutachtet, es sei denn, Du hast absolut unheilbare gesundheitliche Schäden, wo sich der Zustand sowieso nicht mehr verbessern läßt.
    In jedem Fall ist es auch gut, Ärzte zu haben, die Deinen gesundheitlichen Zustand gut dokumentieren. Das heißt, wenn sie auch der Meinung sind, dass Dir Rente zusteht, sie Dich optimal unterstützen.
    Hast Du bereits beim Versorgungsamt einen Antrag zur Feststellung eines Grades der Behinderung gestellt? Falls nicht, würde ich das umgehend tun. Du kannst mich jederzeit anmailen, da habe ich Erfahrung.
    Übrigens, falls Du Rentenantrag stellen willst, lass Dir unbedingt von einem tüchtigen BfA-Rentenberater helfen. Evtl. gibt es so jemand in Deiner Firma, wenn nicht, kann Dir die BfA einen Zuständigen für Dein Wohngebiet benennen. Alternativ kann man auch einem Sozialverband, wie dem VdK beitreten, dann hat man auch kompetente Hilfe.
    Falls Du bei Deinen behandelnden Ärzten keine Unterstützung bekommst, obwohl Du wirklich ein Fall für die Rente bist, könntest Du auch noch bei der Rheumaliga nach guten Ärzten fragen, die sich mit Gutachten auskennen und auch bereit sind, Dir zu helfen.
    Übrigens, ich mußte gezwungenermaßen (durch die Krankenkasse) Rentenantrag stellen, da meine Rehamaßnahme nicht erfolgreich war. Die Reha-Ärzte haben mir allerdings im Abschlußbericht bescheinigt, dass ich nicht einmal bis zu drei Stunden täglich belastbar bin. Bei mir liegen allerdings ein paar weitere Erkrankungen vor, ob ich dazu noch Rheuma habe, muß ich ja erst noch klären. Ich hatte so gehofft, schnell diagnostiziert und entsprechend behandelt zu werden und dann doch wieder die Arbeitsfähigkeit zu erlangen. Aber bis jetzt, absolute Fehlanzeige. Mein Rentenantrag ist allerdings auch noch nicht entschieden.
    Liebe Audrey, falls man Dich auf Reha schicken will, melde Dich bei mir zwecks Erfahrungsaustausch.
    Vorerst alles Gute und liebe Grüße, Rena.
     
  4. Audrey

    Audrey Neues Mitglied

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    Hallo,

    danke für Eure Infos. Rena ich werde mich bei dir melden.

    liebe Grüße,

    Audrey
     

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