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Eingeschickt von (Name zum Schutz des Posters zensiert) May 09, 2001 um 19:34:27:

Als Anwort zu: Re: Was heißt VdK?? eingeschickt von (Name zum Schutz des Posters zensiert) May 09, 2001 um 14:23:46:

:Liebe Heidi, vielen Dank für Deine Antwort. Hat mir sehr geholfen. Werde auf der Hompage nachschauen, wer für mich zuständig ist und werden dann eintreten. Ich werde ich in jedem Fall unterrichten, wie die ganze Sache ausgegangen ist. Nochmals ganz lieben Dank

Helga : Habe jetzt öfters VdK gelesen. Könnt Ihr mir sagen was das heißt??. Ich kämpfe schon 1/2 Jahr um einen höheren GdB mit meinem Rechtsanwalt, was eine sehr kostenträchtige Angelegenheit ist. Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir etwas dazu sagen könnt. Bei mir ist Arthrose und Fibromyaligie festgestellt worden. Welchen Grad der Behinderung habt Ihr denn??

: Hallo Helga...

: Ich heiße Heidi und habe 70 % und das Merkzeichen (G) bekommen. Bin aller allerdings auch schwer krank.
: Ich habe auch unwissend mit einem Rechtsanwalt, den ich privat mir genommen habe, vor dem Sozialgericht geklagt, mit Erfolg. Leider war diese Aktion sehr kostspielig für mich gewesen.
: Ich bin dem VDK Sozialverband beigetreten und habe einen neuen Antrag beim Versorgungsamt gestellt. Die Rechtsabteilung des VDK, hat mir mit Ihren Anwälten beim 2. Mal sehr geholfen, die Kosten lagen bei Monatsbeitrag 6,00 DM und einem einmaligen Betrag von DM 50,00 DM, ansonsten sind keine Kosten angefallen.
: Der VDK hilft Dich auch bei Schwierigkeiten mit der gesetzlichen Krankenkasse, Rentenrecht, Sozilhilfe.
: Für die eigendliche Erkrankung gibt es garnicht so viel GDB, sondern spreche mit Deinen behandelnden Ärzte darüber. Hebe hervor, was für auswirkungen die Erkrankung für Dich hat, z. B. Depressionen, Magenbeschwerden durch starke Medikamente, unbeweglichkeit, Kopfschmerzen, starke Schmerzen.
: Ich nehme einmal an, dass Du sehr viele starke Schmerzen hast, lasse Dich zu einem Schmerztherapeuten überweisen, der kann besser helfen, bevor die Schmerzen chronisch werden!
: Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kann ich nur empfehlen, tritt diese auch für die Kosten ein.
: Wenn Dein Widerspruch oder Klage negativ beantwortet wird, stelle sofort einen neuen Änderungsantrag beim Versorgungsamt, lohnt sich, denn dieser kann positiv entschieden werden, da andere Sachbearbeiter. Besorge Dir in Deiner Stadt beim Fürsorgeamt, Infomaterial, zum B. Ratgeber für Schwerbehinderte, oder wie Gutachter entscheiden, gibt es auch beim VDK, siehe Hompage VDK.de .
: Auch auf der Hompage des Landesversorgungsamt, gibt es Infomaterial zu bestellen.
: Ich wünsche Dir alles Gute und verbleibe

: mfg
: Heidi

: Ps.: Lasse uns wissen, wie die Sache verlaufen ist!




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