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Bewertung der Arthrosetherapie mit Nahrungsergänzungsmitteln durch das Bundesinstitut für Risikobewertung Teil 2: Chondroitinsulfat
Kategorie: Arthrose, Ernährung Chondroitin basiert wie das Glucosamin auf Zuckerverbindungen, die ebenfalls natürlich im menschlichen Körper im Gelenkknorpel vorkommen. Im Unterschied zum Glucosamin ist Chondroitin nicht als Arzneimittel zugelassen. Umso wichtiger ist folglich eine Bewertung des Risikos für die regelmäßige Einnahme in Nahrungsergänzungsmitteln. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die tägliche Zufuhr von 800 und 1200 mg Chondroitinsulfat unter gesundheitlichen Aspekten bewertet.
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