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3. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, Teil 4, Prof. Dr. med. Erika Gromnica-Ihle: Basistherapie und Schwangerschaft
Kategorie: Kongress-Berichte, Schwangerschaft und Stillzeit, Medikamente Der dritte Kongress des BDRh fand vom 11.-12. April 2008 in Berlin statt. Die Veranstaltung war mit 500 Experten aus ganz Deutschland gut besucht. Die Besucher hatten Gelegenheit, sich gezielt über für sie relevante gesundheits- und versorgungspolitische Themen zu informieren und andererseits den medizinischen Wissensstand bei ausgesuchten Themenbereichen aufzufrischen bzw. zu verbessern. Lesen Sie heute Teil vier. ![]() Bildnachweis Dr. Thomas Karger, Pressekonferenz 3. Kongress des BDRh in Berlin 2008. Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Deutschen Rheum-Liga. Prof. Dr. med E. Genth, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie. Prof. Dr. med. J. Kekow, stellv. Vorsitzender des BDRh, Dr. med. E. Edelmann, 1. Vorsitzender des BDRh, Kongresspräsident ![]() Bildnachweis: Prof. Dr. med. E. Gromnica-Ihle, Internistin/Rheumatologin/ Hämostaseologin, Rheumapraxis Berlin http://gromnica-ihle.de/ 3. BDRh-Kongress am 11. bis 12.4.2008 in Berlin Aus den zahlreichen Vorträgen wurden einige Präsentationen ausgewählt, die in rheuma-online vorgestellt werden:
Was der Rheumatologe wissen sollte Diagnostische und therapeutische Probleme in der Rheumatologie Diagnostische und therapeutische Probleme in der Rheumatologie Fortschritte in der Therapie rheumatischer Erkrankungen haben dazu geführt, dass sich heute die meisten rheumakranken Frauen ihren Kinderwunsch erfüllen können. Kortikosteroide sind bei einer Verschlechterung rheumatischer Erkrankungen in der Schwangerschaft Mittel der ersten Wahl. Das Verhältnis der Prednisolon-Konzentration im mütterlichen Blut zur Konzentration in der Nabelschnur beträgt 8:1; Dexamethason und Betamethason passieren hingegen die Plazenta ungehindert und sind zur Therapie des Fetus geeignet. Die Anwendung von Chloroquin/Hydroxychloroquin in der Schwangerschaft bei Patientinnen mit SLE wird in der Literatur ohne negative Folgen beschrieben. Beachte: Die Präparate sind in Deutschland außer zur Malariaprophylaxe und -therapie in der Schwangerschaft nicht zugelassen. Aufgrund vorliegender größerer Erfahrungen ist das Hydroxychloroquin in der Schwangerschaft dem Chloroquin vorzuziehen. Stillen unter der Therapie ist erlaubt. Die Gabe von Sulfasalazin ist in der Gravidität möglich. Eine Folsäuresubstitution während der Schwangerschaft ist unbedingt notwendig (1mg/die), da sonst Neuralrohrdefekte auftreten können. Um eine Neutropenie des Neugeborenen zu verhindern, sollte Sulfasalazin nicht höher als 2g / Tag dosiert werden. Die Gabe von Azathioprin (</= 2mg/kg/Tag) ist in der Schwangerschaft möglich (Erfahrung aus der Transplantationsmedizin). In Deutschland ist das Präparat in der Schwangerschaft nicht zugelassen. 6-MP verboten<br />Stillen unter Azathioprin ist nicht erlaubt. Über die Sicherheit der Anwendung von Cyclosporin bei Schwangeren liegen Erfahrungen aus der Transplantationsmedizin vor. Es kann bei schweren rheumatischen Erkrankungen der Mutter in der Gravidität eingesetzt werden. Hier ist die Kontrolle des Blutdrucks und der Nierenfunktion erforderlich. Bei Methotrexatgabe sind sowohl intrauteriner Fruchttod als auch Missbildungen in Abhängigkeit von der verabfolgten Dosis beschrieben. MTX darf daher nur bei sicherem Konzeptionsschutz verordnet werden. Es besteht eine strikte Kontraindikation für den Einsatz von Methotrexat in der Schwangerschaft (mindestens drei Monate vor dem geplanten Konzeptionstermin absetzen). Teratogene Schäden sind aus Tierversuchen durch Leflunomid bekannt (beachte: lange Halbwertszeit des Präparates; Auswaschverfahren). Ein sicherer Konzeptionsschutz ist für Frauen im gebärfähigen Alter und für zeugungsfähige Männer obligat. Bei geplanter Schwangerschaft ist ohne Auswaschverfahren eine Wartezeit von zwei Jahren und anschließend eine zweimalige Bestimmung der Plasmaspiegel (< 0,02mg/l) erforderlich. Bei einer Cyclophosphamid-Therapie ist mit Amenorrhö und Infertilität zu rechnen. Das Präparat ist drei Monate vor der geplanten Schwangerschaft abzusetzen, da Missbildungen beim Neugeborenen beschrieben sind. Eine sichere Kontrazeption ist für gebährfähige Frauen und zeugungsfähige Männer obligat. Cyclophosphamid muss drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft abgesetzt werden. Mycophenolat-Mofetil ist in der Schwangerschaft kontraindiziert. Es muss sechs Wochen vor der Konzeption abgesetzt werden. Ein sicherer Konzeptionsschutz ist zu betreiben (gilt entsprechend auch für zeugungsfähige Männer). Über die Therapie mit Biologika liegen noch keine ausreichenden Erfahrungen in der Schwangerschaft vor. Sie sind bisher kontraindiziert. Empfohlene Intervalle für das Absetzen vor Konzeption:
Zusammengefasst stellte Frau Prof. Gromnica-Ihle vor:
Antirheumatika und Stillen NSAR Erlaubt (keine Cox 2-Hemmer)
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