Feststellung GdB

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Rheumatiger, 7. Dezember 2014.

  1. Rheumatiger

    Rheumatiger Mitglied

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    19. Juni 2014
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    Hamburg
    Habe vom Versorgungsamt doch tatsächlich 20% zugestanden bekommen! Allein durch die von mir eingesendeten Arztbriefe. Keine Nachfrage beim Rheumaarzt, kein Gutachten. Habe Widerspruch eingelegt. Bekam die Nachricht, dass der Widerspruch nicht bearbeitet werden kann, da ich keine expliziete Begründung angegeben habe (!?)
    Ausnahmsweise sieht man von den Kosten von 2,50€ für die Bearbeitung ab, nächstes Mal werden aber 5,-€ fällig. (Oha, das Versorgungsamt droht mir :eek:)
    Prinzipiell bin ich froh, wenn ich mich schmerzfrei bewegen kann - dass ist leider nicht der Fall. Der Schwerbehindertenbeauftragte scheint mir auch keine große Hilfe.
    Was kann ich unternehmen?
    Fühle mich nicht ernstgenommen......

    Mußte mich für das WE krankmelden, weil ich mal wieder nicht "laufen" bzx. gehen kann ( die Arthritis im Fuß ist sehr aktiv)
    Seitdem ich Leflunomid nehme fühle ich mich nur noch schlapp, den Arbeitstag zu bewältigen ist mittlerweile eine echte Herausforderung.
    Außerdem soll ich zur "RSO" vor der ich einen heiden Respekt habe...... (was, wenn ich absolut steril gearbeitet wird? Günstigstenfalls eine Osteiitis, schlimmstenfalls eine nekrotisierende Fasziitis)
    Kurzum - habe derzeit einfach nur "die Schnauze" voll..............

    Danke für´s lesen und "auskotzen" dürfen!
    LG, Susanne
     
  2. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo Rheumatiger,

    als Begründung für den Widerspruch hättest Du einfach angeben können, dass die genannten Ärzte nicht angeschrieben worden sind. Außerdem die Punkte, an denen Du nicht mit der Entscheidung einverstanden bist, z.B. weil einige Störungen gar nicht einbezogen wurden oder zu niedrigt bewertet.
    Ich vermute mal, dass die Zeit für den Widerspruch abgelaufen ist, oder? Wenn nicht, könntest Du versuchen die Begründung nachzureichen.
    Ein Verschlimmerungsantrag im nächsten Jahr steht Dir frei. Den würde ich mit den Ärzten absprechen.

    viele Grüße von der kleinen Eule
     
  3. Töns

    Töns Mitglied

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    Hallo Susanne

    Als meine Erhöhung von 30 auf 40 kann, habe ich ganz einfach zurück geschrieben das ich Einspruch einlege, mehr nicht. Nach ein paar Wochen sollte ich das begründen ,was ich auch getan habe.
    Wieder einige Woche später die Ablehnung des Einspruchs mit Hinweis das ich jetzt nur noch klagen kann.
    Das war mitte bis ende 2013.Diesen Sommer neuer Antrag und da sind die 50 .


    Lieben Gruß Töns
     
  4. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Hallo Susanne, sofort in Widerspruch gehen, lass dir bitte einen dememtsprechenden Brief aufsetzen vom Rheumatologen müßte doch bei dir klappen, dann haben sie nicht nur deine Papiere zu bearbeiten.

    Nein sie müßen sich mit den Ausführungen deines Rheumatologen befassen.
    Warte nicht zu lange, halte bitte die Frist ein.

    Es grüßen dich Holger und Joe aus Dänemark, wir sind aber ab Freitag wieder in Hamburg!

    Lass dich bitte nicht unterkriegen, ganz normal das sie ablehnen, gerne auch etwas übersehen, alles Gute für dich Susanne!
     
  5. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Die Arztbriefe allein sind auch häufig nicht ausreichend, denn der Grad der Behinderung richtet sich vordergründig nicht nach Diagnosen, sondern nach Einschränkungen, die man hat. Zu den Arztbriefen wäre es deshalb sinnvoll, gesondert die persönlichen Einschränkungen sachlich zu schreiben. Wie sollen sonst diejenigen, die den GdB vergeben wissen was du für Einschränkungen im täglichen Leben hast ?
     
  6. Rheumatiger

    Rheumatiger Mitglied

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    Danke für eure Tipps!
    Ich habe einen umfangreichen Widerspruch einglegt - ohne Erfolg.
    Der behandelnde Rheumtologe mußte keine Stellungnahme zur aktuellen Situation abgeben. Es wurden wieder die Briefe bis August als Grundlage der Entscheidung genommen.
    Wenn ich anderer Meinung sei, könne ich jederzeit gegen den Bescheid klagen.
    LT. Versorgungsamt liegt "keine Beeinträchtigung der Gehfähigkeit im Sinne einer Schwerbehinderung vor"
    Aha!? Dann bilde ich mir das wohl alles nur ein *grübelundamkopfkratz* :cool:

    LG vom Rheumatiger
     
  7. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Bayern
    Geht es jetzt um einen höheren GdB oder um ein Merkzeichen G, wegen Gehbehinderung ? Irgendwie blicke ich da jetzt bei deinem letzten Beitrag nicht durch, hast du ein G beantragt ?
     
  8. Rheumatiger

    Rheumatiger Mitglied

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    Hamburg
    Es geht mir um eine Erhöhung der zugestandenen 20% sowie Merkzeichen G.
    Durch die Erhöhung des GdB möchte ich einen besseren Kündigungsschutz erreichen. Denn die Zahl der Fehltage wird sich einfach erhöhen. Denn es kommt zu immer mehr Einzelfehltagen....
     
  9. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Rheumatiker!
    Hast Du mal durchgelesen, unter welchen Voraussetzungen Du das Merkzeichen G erhältst?
    Eine Voraussetzung ist, daß Erkrankungen der LWS und/oder der unteren Extremitäten mind. einen GdB von 50% ergeben müßen.

    Da fehlen bei dir einfach noch die Voraussetzung für das Merkzeichen G.
    Wirst Du von einem Anwalt oder Sozialrechtsverein z.b Vdk beraten?
     
  10. 88Chris

    88Chris Neues Mitglied

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    Cloppenburg
    Moin, möchte meine Frage gleich diesem Thread anhängen :cool:
    Hier wurden immer wieder Werte (GdB) in den Raum geworfen - aber ab wann bekommt man wieviel?

    Lt. einer im Internet gefundenen Tabelle:
    Das sieht auf den ersten Blick ganz strukturiert aus, aber ... was sind leichtgradige Funktionseinbußen? Wo hören Leichte auf, und fangen Mittelgradige an?
    Wie dauerhaft müssen die Einschränkungen sein (ab und zu mal, bei höherer Aktivität, oder alltäglich)?


    Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten! :top:
     
  11. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hi Chris,

    genau da liegt das Problem. Obwohl es diese Tabelle gibt und die Gutachter sich daran orientieren sollen, gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf. Ggf. muß man den Weg bis zum Sozialgericht gehen um sein Recht zubekommen. Funktionseinbußen der Wirbelsäule sind dauerhaft gegeben, wenn Versteifungen (entweder des ISG oder einzelner Wirbelsäulensegmente) vorliegen. Mittlerweile hat tatsächlich sogar mal ein Gericht festgestellt, das dauernde Schmerzen, die medikamentös nicht in den Griff zu bekommen sind, auch einen GdB bedingen...

    Recht haben und Recht bekommen ist nach meiner Erfahrung beim GdB schwierig- ich bin damals zum SG gegangen, da ich mich echt veräppelt fühlte.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
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