Bescheid da ich könnte platzen!

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Biggi67, 24. März 2014.

  1. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    mein Bescheid ist heute gekommen und ich könnte platzen vor Wut! Sie haben mir 0 % gewährt. Dafür braucht man 4 Monate?

    Werde nun in wiederspruch gehen und vorher um Akteneinsicht bitten denn das geht ja mal gar nicht:mad:

    Schönen Tag
    Biggi67
     
  2. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    Eine Frage..............kann ich auch den widerspruch als Fax senden wenn auf dem Bescheid eine Faxnr. vorhanden ist?

    Bin immer noch ganz durch den Wind, ich gehe in Widerspruch mit Akteneinsicht dann weiß ich was schief gelaufen ist:confused:
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo Biggi

    ohje, dass tut mir leid, dass da gar nichts bewilligt wurde?
    lass dich mal lieb drücken.
    mh, hattest du vorher beratung in anspruch genommen?

    nein, ein Fax ist kein reguläres dokument für ein widerspruch, denn
    du musst diesen im original unterschrieben einreichen.

    reiche diesen am besten schriftlich per einschreiben mit rückschein ein.
    der rückschein muss dort bei posteingang unterschrieben werden und
    und wird zu dir zurückgesandt.

    somit hst du 100%tige sicherheit dass der wiederspruch in der frist
    eingegangen ist.

    grüße vom sauri
     
  4. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    ok, danke das dachte ich mir eigentlich schon ich hatte nur überlegt wenn ich das schreiben unterschreibe und dann einscanne würde es reichen denn somit wäre ja meine unterschrift darauf.
    ich weiß auch nicht was da abgegangen ist, ich habe alles so gemacht wie man es hier lesen kann aber irgend wie ging das nach hinten los.:confused:

    Biggi67
     
  5. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Wie Sauri schon sagt: per Einschreiben.
    Und leg auf jeden Fall noch mal eine ausführliche Beschreibung deiner Beeinträchtigungen bei.
    Vergiss die 'Kleinigkeiten' nicht, wie die berühmte Zahnpastatube, die man nicht aufkriegt. So als Beispiel.
     
  6. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    hallo Maggy63,
    die haben doch von mir 2 seiten an einschränkungen bekommen..................kann man diese noch ergänzen:confused:
    eigentlich würde ich lieber alles in die ecke schmeißen
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo Biggi

    mit dem wiederspruch, warte noch etwas und schicke diesen erst ca.
    eine woche vor "einreichungsschluß" ab. so hast du schon etwas zeit,
    deine "gedanken" zu sortieren.
    melde mich dazu noch mal per pn!

    schreibe den wiederspruch erst einmal formlos:

    Wiederspruch
    "Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom......über die Nichtgewährung
    einer Anerkennung einer Behinderung, fristgerecht Wiederspruch ein.

    Gleichzeitig bitte ich um Übersendung aller relevanten Unterlagen in
    Kopie, wie:
    -Arztbericht(e)
    -gutachterlich Stellungnahme
    die zur Ablehnung meines Antrages geführt haben.

    Eine ausführliche Begründung werde ich nach Erhalt der geforderten
    Unterlagen, sowie Rücksprache mit meinen behandelnden Ärzten
    einreichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    ......

    bringe bitte etwas geduld mit, denn die bearbeitung des ws dort dauert
    u.u. ziemlich lange.
    frage bitte etwa 4 wochen, nach absendung des ws nach, falls du noch
    kein bescheid von ihnen erhalten hast.(zwischenbescheid, dass dein ws,
    eingegangen ist) saurier
     
    #7 25. März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2014
  8. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    danke saurier, so mache ich das:top:

    quäle mich seit sonntag noch mit einem aktuellen bandscheibenvorfall der sehr schmerzhaft ist, zu all dem "dreck" den man so schon hat und dann noch so etwas:(

    Biggi67

    ..........laut Röntgen kein Bandscheibenvorfall, na wenigstens etwas!
     
    #8 25. März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2014
  9. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Mein Rheuma Doc sagte mir gestern, dass von den Ärzten nur Befunde angefordert werden und keine Berichte über persönliche Einschränkungen. Vielleicht war dein eigener Bericht gar nicht relevant für die Entscheidung - wenn er überhaupt gelesen wurde.
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @katharina,

    ne ganz so ist es nicht. die lesen schon die einschrenkungen
    und die sind auch wichtig.

    das problem ist die verknüpfung zwischen einschrenkung und
    auswirkung, nicht aber die krankheit an sich.

    am besten ist, @biggi, wenn du erst mal auf die übersendung
    der unterlagen wartest,um zu sehen, was da drin steht und
    was zu diesem entscheid geführt hat. nur da kann man
    ansetzen. alles andere wäre im moment nur mutmassung.

    sauri
     
  11. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Mein Arzt weiß meine Einschränkungen sicher nicht mehr, wenn er die Post vom Versorgungsdienst bekommt. Ich dachte, er behält mein Schreiben in Kopie, aber es hat ihn gar nicht interessiert. Er ist sehr daran interessiert, die Diagnose richtig stellen und therapieren zu können. Der Antrag war für ihn nicht wichtig. Meine Hausärztin hatte es sich ganz genau durchgelesen und noch Notizen dazu gemacht.
     
  12. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    interessiert mich auch was da abgegangen ist deshalb mache ich das so wie saurier geschrieben hat auch wenn mich dieser bescheid im augenblick echt herunter zieht aber ich glaube wichtig ist am ball zu bleiben
     
  13. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Mölln (Schleswig-Holstein)
    0% sind ja auch echt ein Schlag ins Gesicht... du tust mir total leid.
     
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    vorschlag:
    lege zur wahrung der frist formlos WIDERSPRUCH ein.
    begründung des widerspruchs kann erst dann erfolgen, wenn du weisst, was zur ablehnung geführt hat. bitte daher um begründung der entscheidung.

    ob du akteneinsicht erhälst? da bin ich mir nicht so sicher.
    bitte um zusendung der kopien der dortigen unterlagen?
    ich glaube nicht, dass du damit erfolg haben wirst. denn darauf hast du keinen anspruch. die ärzte haben nicht an dich sondern an das versorgungsamt geschrieben. du solltest die ärzte bitten, dir eine kopie ihres schreibens auszuhändigen.

    hier hat man nach aktenlage beurteilt. du weisst, was du mitgeschickt hast. was andere geantwortet haben bzw. ob sie überhaupt geantwortet haben, weisst du nicht. manche ärzte schreiben wenig dazu. das lässt sich dann so oder so deuten.
    (bedenke immer dabei, die ärzte erhalten für ihre berichte wohl kaum ein grossartiges honorar - und ein ausführl u. sachl. bericht kann schon mal mehr als 1 stunde dauern!!!!)

    lg


    nachsatz:
    MERKE:
    du batest um eine entscheidung zu deinen gunsten, d.h. du wolltest etwas. diese bitte ist dir nicht erfüllt worden. du meintest, dass du darauf - wie viele andere auch - einen rechtsanspruch hast.
    folglich kannst du erwarten (verlangen), dass du erfährst, warum dein antrag abschlägig beschieden wurde. das ist dein recht.
    einen widerspruch soll man begründen; andernfalls bringt es eh nix. folglich musst du wissen, was zur ablehnung geführt hat.
     
    #14 25. März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2014
  15. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    nach dem Einreichen des Widerspruchs kann man beim Versorgungsamt Akteneinsicht nehmen oder auch sich die Kopien schicken lassen. Habe ich auch schon gemacht. Die Schwerbehindertenvertretung hatte mir geraten, die Unterlagen nicht anzufordern, sondern einen Termin zur Einsichtnahme zu machen. Nur so könne ich sicher sein, dass alles vollständig ist. Beim VA sagte man mir gleich, ich könne Kopien bekommen, war alles kein Problem. Wurde beim Termin gleich kopiert.

    Also, schreib in den Widerspruch gleich mit rein, dass Du Akteneinsicht beantragst und dies zur Begründung Deines Widerspruchs benötigst.

    Viel Erfolg!

    viele Grüße von der kleinen Eule
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo bise,
    du liegst da leider nicht richtig.
    -man darf und bekommt in jedem fall akteneinsicht

    und das mit dem formlosen ws, hatte ich ja schon geschrieben
    sogar wie sowas aussehen(könnte).guck mal unter 13:37

    das habe ich bereits selber gemacht und habe alle unterlagen
    vom lagesoz bekommen, die ich angefordert habe.

    nix für ungut

    sauri
     
  17. Ina69

    Ina69 Mitglied

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    Oh je, du Arme :(
    Das tut mir so leid, dass du jetzt damit so einen zusätzlichen Stress hast!
    Und schon fühlt man sich doch so, als wäre man trotz Allem ein Simulant und will was Unrechtes und dabei steht es einem zu :confused:. Bin mir jedenfalls sicher, dass ich mich so fühlen würde..:eek:
    Ich kann dir leider gar keine Tipps geben, nur die Daumen drücken, dass der Widerspruch durchgeht und du dann angemessen eingestuft wirst.
    Ich hab vor 2 Wochen den Antrag abgeschickt..
    Nach einer Woche hab ich das Aktenzeichen zugeschickt bekommen und mein Hausarzt hat mir gestern erzählt, dass er das Schreiben ans LaGeSo auch bereits abgeschickt hat.. Ich dachte schon, dass die ja echt fix sind.. Aber wenn dann alle Einschränkungen abgewiegelt werden..
    Dann mache ich mir besser auch keine Hoffnungen mehr, dass bei mir irgendwas anerkannt wird... Obwohl mein HA da sehr zuversichtlich ist.

    Viel Glück und gute Nerven
    von Ina
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo Ina69

    ich denke mal, dass du dir erst einmal solche sorgen für dich nicht
    machen solltest. bitte nie von einem fall, auf alle schliessen.

    eins steht fest, der bescheid von Biggi67 fällt sehr aus dem normalen
    rahmen in seiner entscheidungsfindung. das ist schon sehr ausser-
    gewöhnlich.

    jedem bescheid liegt eine begründung vor, die bei jeden anderen anders
    ausfallen wird. allein schon aufgrund der anderen beschwerden und
    einschrenkungen.

    drücke dir die daumen, für deinen antrag.:top:


    sauri
     
  19. Ina69

    Ina69 Mitglied

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    Danke Sauri für deine aufbauenden Worte.
    Nein, soo große Sorgen mache ich mir nicht.. Ich schraube aber meine Erwartungen zurück.. Entweder kann ich mich dann freuen oder die Enttäuschung ist nicht so groß. Für mich war der Antrag ansich schon eine Herausforderung, da sich alles in mir dagegen sträubte... Aber wenn schon möchte man ja auch die Anerkennung der Beschwerden.. Nun ja, ich muss mich wohl noch etwas gedulden.

    ich habe zum Beispiel gar nicht meine Medikamente aufgeführt. Sie stehen zwar in den Arztbriefen aber nicht auf dem Antrag... Und überlege ob es sinnvoll ist die nun, wo ich ein Aktenzeichen habe, nachzureichen.

    Mir wurde geraten, meine Beschwerden im Antrag möglichst in die vorgegebenen Zeilen zu pressen und nicht mehrere Seiten zu schreiben. Das sollte man dann eher beim Widerspruch nachreichen.
    So viel würden die sich gar nicht durchlesen... Und es wäre halt entscheidend, was die Ärzte dann noch dazu schreiben.

    aber letztendlich kommt es wohl auch auf den Sachbearbeiter an und auf deren Tagesform...

    es tut mir wirklich sehr leid für Biggy, dass sie nun solch einen nervlichen Stress hat.
     
  20. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    an einem fluss
    @Ina69,

    oh da hat man dich aber verdammt schlecht beraten!!!!

    trotzdem, abwarten und daumen drücken!

    sauri
     
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