Neurologische Rehanach Sprunggelenks OP mit Pflegestufe 2

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von Anni0386, 12. Juni 2013.

  1. Anni0386

    Anni0386 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    12. Juni 2013
    Beiträge:
    2
    Mein Vater 76 Jahre, Rentner, Pflegestufe 2, hatte 27.04.13, eine Sprunggelenksfraktur,
    nach OP und 3 Wochen Krankenhausaufenthalt kam noch eine 5 wöchige Kurzzeitpflege dazu. Am 19.6.13 muss er sich wieder in seiner Klinik vorstellen, Röntgen usw. und evtl. sollen die Stellschrauben raus. Im Entlassungsbericht der Klinik, wurde eine neurologische Reha vorgeschlagen. Problem , kein Arzt, weder sein behandelter Arzt, noch das Krankenhaus, füllen mir einen Antrag auf eine neurologische Reha aus, im Gegenteil, ich habe jetzt erfahren, das man mit der Pflegestufe 2, keinen Anspruch auf eine Reha mehr hat.
    Stimmt das? was kann ich tun?
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Neurologische Reha nach Sprunggelenks OP mit Pflegestufe 2

    @hallo

    das stimmt nur bedingt.Für den Fall einer Reha.

    Zumindest stellt sich die Frage warum eine Neurologische Reha?
    Da passt eigentlich nur eine orthopädische AHB(Reha)

    Warum war er jetzt noch in der Kurzzeitpflege?
    vermute mal, dass er den Fuß nicht belasten durfte?

    Normalerweise erfolgt nach OP hätte eine AHB - Anschlussheilbehandlung.(ist so ähnlich wie Reha)
    Diese muss dann spätestens bis zum 13. Tag nach Klinikentlassung angetreten werden
    und wird von der Klinik beantragt.(dortiger Sozialdienst)

    Da er aber den Fuß nicht belasten durfte, muss die AHB später beginnen?
    Wende dich an die KK deines Vaters und versuch das mal zu besprechen.

    sauri
     
  3. Nadine1987

    Nadine1987 Neues Mitglied

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    Hallo Anni,

    also auf die Antworten hier bin ich auch sehr gespannt. Ich selber habe die Pflegestufe 3 und hab zwar eine genehmigte Reha mal gehabt aber mich hat kein Haus aufgenommen. Jetzt zur Zeit ist eine Reha eh nicht sinnvoll bei mir aber ich find es echt traurig, dass wenn man mehr Hilfe braucht und man ggf. durch eine Reha die Pflegebedürftigkeit verbessern könnte man so hart für sowas kämpfen muss.

    Was ich noch weiß, damals meinte man auch zur mir Ortho Reha aber es gab glaub einen Arzt der meinte ich soll mir einen guten Neurologen suchen der mir einen Antrag auf Neuro Reha ausstellt. In einer Neurologischen Reha ist der Pflegeschlüssel wohl anders also höher.

    Drücke dir die Daumen, dass für deinen Vater eine gute Lösung gefunden wird.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    @schaut mal hier
    aus http://www.casana.de/index-Dateien/Page793.htm#Gesetz
    (...) Mit der Gesundheitsreform 2007 hat der Gesetzgeber die geriatrische Rehabilitation wesentlich gestärkt:
    1. Sie ist seither keine Ermessensleistung der Krankenkassen mehr, sondern wurde in
    eine Pflichtleistung umgewandelt.
    Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf geriatrische Rehabilitation.(...)

    das SGB IX regelt diesen Anspruch ebenso auch für Behinderte.

    wobei die geriatrische reha auf den älteren menschen ab 70+ zielt und sich
    insbesondere auch um die fähigkeiten und bedürfnisse des einzelnen richtet.
    besonderes augenmerk liegt auf die pflegerischen aspekte, sowie das
    erhalten und erlernen alltäglicher kompetenzen.

    hier wäre also in der tat eine antragstellung auf eine geriatrische reha zu stellen, die sich nicht nur um die pflegerischen belange sondern auch um die
    einschrenkungen des bewegungsapperates im fall deines vaters kümmert

    und noch was interessantes gefundenen unter
    link http://www.aok-gesundheitspartner.de/cgi-bin/fts_search_gpp_bund.pl vom 10.01.2013
    (...)[TABLE]
    [TR]
    [TD] 6.
    [/TD]
    [TD]AOK-Gesundheitspartner - Bundesverband - Pflege - Aktuelle Gesetzgebung - Assistenzpflegebedarf
    [/TD]
    [TD][/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="colspan: 3"][/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD][/TD]
    [TD]Neue Regelung für den Assistenzpflegebedarf in Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen Pflegebedürftige behinderte Menschen, die auf eine dauerhafte Pflege durch eigene Pflegekräfte angewiesen sind, erhalten künftig zusätzliche Leistungen.
    Sie können jetzt auch bei einer stationären Behandlung in einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung ihre eigenen privat beschäftigen Pflegekräfte mitbringen.
    Der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarf jetzt zugestimmt. Bereits im November hatte
    der Bundestag das Gesetz verabschiedet.
    Daneben erhalten pflegebedürftige behinderte Menschen weiterhin
    das Pflegegeld sowie die Hilfe zur Pflege von der Sozialhilfe.
    Das gilt für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts. (..)

    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]
    sauri
     
    #4 13. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2013
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