GdB bei Rheumatoider Arthritis (RA,CP)

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Mosch, 8. Februar 2009.

?

Welchen GdB bei RA/ CP habt ihr?

  1. abgelehnt

    11 Stimme(n)
    4,7%
  2. 10 oder 20

    14 Stimme(n)
    6,0%
  3. 30

    47 Stimme(n)
    20,2%
  4. 40

    36 Stimme(n)
    15,5%
  5. 50

    59 Stimme(n)
    25,3%
  6. 60

    21 Stimme(n)
    9,0%
  7. 70 oder mehr

    46 Stimme(n)
    19,7%
  1. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    8.548
    Ort:
    entenhausen
    ja, über den link bin ich vor längerer zeit auch mal gestolpert ;-)
    und dachte so ganz harmlos vor mich hin: das könnte man optimieren
    und eine maske für patienten erstellen, die dann ihre gefühlten grade
    selber eingeben, und nach klick auf "drucken" wird der ausweis am pc erstellt.
    und schon ist ruhe im karton...... g
    ironie aus ;-)

    lg marie
     
  2. Elgru

    Elgru Mitglied

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    Schwaben
    Okay, das hilft mir schon mal ein großes Stück. Ja, genau das ist die Crux, daß ich zwar immer Schmerzen habe, aber bis jetzt beiß ich mich durch und bin zufrieden. Ich kenne einen jungen Menschen in meinem Familien-Umfeld, der todkrank ist, also da kommt einem die eigene Krankheit wie eine Lappalie vor.
    Andererseits habe ich seit einiger Zeit aufgrund der Medikamente neurologische Ausfälle...

    Ich fühl mich auch überhaupt nicht behindert, ich nehme ja MTX. Aber angenommen, irgendwann (in vielen Jahren) kann ich aus irgendeinem Grund die Basismedikamente nicht mehr nehmen - und mir geht es zunehmend schlechter. Ist es nicht besser, die Krankheit ist schon vor Jahren mit einem geringen GdB - von mir aus 10 - dokumentiert? Alle Welt redet auf mich ein, daß das besser wär...

    Ich muss dazusagen, daß andere mit meinen Beschwerden wahrscheinlich auch schon auf allen Vieren gingen, da meine Physiotherapeuten mir eine Schmerzschwelle bestätigen, die sie bei keinem anderen Patienten kennen.

    Eigentlich wär mir lieber, ich unternehme in diese Richtung erst dann was, wenn ich mich nicht mehr bewegen kann ;-/
    Wenn es eh' wurscht ist, wie lange ich schon krank bin.
    Mir gehts vor allem darum, ob mich dieser Verlauf im Hinblick auf einen früheren Renteneintritt irgendwas bringt. Theoretisch müsst ich noch unmenschlich lang bis Mitte 60...

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Elgru
     
  3. BienchenSumm

    BienchenSumm summt herum

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    26. Februar 2010
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    2.497
    Der Link ist sehr interessant, vielen Dank Marie!
    Zählt Arava eigentlich auch zu den "agressiven" Medikamenten ?
     
  4. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    30. April 2003
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    70%, G, seit 1994

    Sabinerin
     
  5. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    232
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    an der Küste, wo es wunderschön ist
    GdB Assistent

    Mal eine Anmerkung zum Link mit dem GdB Assistenten. Die kostenlose Version gibt fast immer falsche Ergebnisse.
    Die möchten gerne die kostenpflichtige Version (glaub 25 Euro) verkaufen. Es wird sogar teilweise davor gewarnt. Die Landesämter entscheiden immer nach Einzelfällen.
    Kämpf selbst grad um eine Höherbewertung da vieles dazugekommen ist. :mad::(:cool:
    Also bitte seid vorsichtig damit.

    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag:):vb_redface:
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Bei schlechteren Ergebnissen sind also höhere Grade der Behinderung in Ansatz zu bringen!

    aber

    Im selben Atemzug hat der Gesetzgeber nunmehr in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bestimmt,
    dass bei bestmöglichen Behandlungsergebnis der Grad der Behinderung bei einer einseitigen
    Hüftgelenksendoprothese/prothese nunmehr lediglich 10 und bei einer beidseitigen Endoprothese
    nunmehr 20 beträgt.


    Antragsteller mit entsprechenden Beeinträchtigungen werden also in Zukunft damit rechnen müssen, dass der Grad
    der Behinderung wegen Hüftgelenksprothesen/prothesen von der Versorgungsverwaltung zunächst noch niedriger
    angesetzt wird als bisher und hier sich erst recht im sozialgerichtlichen Verfahren darüber auseinanderzusetzen sein
    wird, ob und inwieweit nunmehr der tatsächliche Zustand von einem bestmöglichen Behandlungsergebnis abweicht.
    hallo @grenzwolf,

    danke für dein hinweis, das steht bei genauerem hinsehen. ist nur eine demo.
    wäre das "real" dann folgen wir getrost marie ihren ausführungen ;)..hilfe da käme vielleicht was raus:D
    zum link http://www.global-help.de/gdb-assist...20051017 shtml

    (...)Bitte beachten Sie: Die Demoversion enthält alle Funktionen der Kaufversion, allerdings werden
    sämtliche Ergebnisse programmtechnisch manipuliert. Die ausgewählten Krankheitsbilder sind deshalb i
    m Ergebnis und im Ausdruck nicht repräsentativ. (...)


    die anhaltspunkte der gutachterlichen tätgikeit sehen vor, eine differenzierte betrachtung vorzunehmen.
    nicht nur auf die erkankung, sondern deren fortschritt (verschlimmerung) deren auswirkung und folgen. in
    zusammenhang der besonderheiten bei jeden einzelnen sowie weiterer bestehnder krankheiten.

    von daher kann nie pauschal gesagt werden, bei der krankheit x, gibt es immer den GdB y.
    oder bei dem medikament a, was viele länger als x monate nehmen, immer den GdB b.
    hier spielen mehrere faktoren eine rolle! bitte das unbedingt bedenken und wir sind selbst mit der
    selben erkrankung x nicht vergleichbar. weil wir eben alle individuen sind. ist auch gut so.

    weitere fragestellungen kommen hinzu:
    verläuft die krankheit leicht, mittel oder schwer?
    wie ist deren auswirkung auf die betreffende person direkt?
    welche behinderungen entstehen für denjenigen selbst, im täglichen leben/beruf?

    erst dann gibt es ein ergebnis, dass sich nicht aus aufadierten prozenten einzelner krankheiten ergibt.
    das war mal.

    nicht alle krankheiten haben einen GdB zur folge. es gibt erkrankungen die ggf. altersgemäß auftreten
    und somit eine breite schicht der bevölkerung treffen und in die einschätzung eher weniger einfliessen
    .
    (...)Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsstörungen bestehen, die länger als
    6 Monate vom Zustand abweichen werden, der für das Lebensalter typisch ist (nicht „Alterserscheinungen“). Dieses
    betrifft alle Störungen und eventuelle Folgeschäden, durch die sich Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben oder
    am Arbeitsplatz ergeben und die nicht durch Hilfsmittel (z.B. Brille bei Sehstörungen) ausgeglichen sind.(...)
    aus http://www.reha-magazin.de/fileadmin/user_upload/reha-magazin/artikel/schwerbehindert_teil1.pdf

    link
    Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit - Allgemeines http://www.h-baer.de/anhalt1.htm

    @Elgru

    dass du zur zeit kaum beschwerden hast, gut eingestellt bist, ist doch ein super erfolg!
    bezüglich deiner missempfidungen solltest du ggf. mit dem arzt besprechen, welche therapeutischen möglichkeiten
    für dich bestehen, um diese zu minimieren (ggf.anderes medikament, andere medikamentenform, dosisänderung usw.)
    dies muss nicht als folge für immer so bleiben!

    früher konnte man den betroffenen rheumatikern nicht helfen. sie hatten einschrenkungen, u.a.an den gliedmassen,
    bis hin zur funktionsuntüchtigkeit oder andere schwere auswirkungen. dann folgte oft die schwerstpflegebedürftigkeit
    und/oder der jenige war am rollstuhl, ans pflegbett oder heim gebunden.

    dass es heute bei den meisten anders ist, ist ein erfolg der medizin und vor allem der möglichen zeitigen behandlung
    mit medikamenten, auch wenn das manchmal keine zuckerbonbons sind, und nutzung aller verfübaren medizinischen m
    öglichkeiten, von therapie bis operaion.

     
  7. BienchenSumm

    BienchenSumm summt herum

    Registriert seit:
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    2.497
    Heute kam der Bescheid:
    30% mit dem Zusatz, dass eine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt.
    Ich habe seit 3 Jahren RA (früher MTX + Cortison + Ibuprofen, jetzt Arava + Cortison + Arcoxia 90 + Ibuprofen), Biological ist angedacht,
    beidseitige Kniegelenksarthrose Grad IV+II, beidseitige Bakerzysten,
    Bandscheibenvorfall mit Wurzelkompression LWS.

    Bin im Moment am Überlegen, ob ich Widerspruch einlegen soll.
    Ich empfinde meine Beeinträchtigungen schlimmer und habe auf 50% gehofft.
     
  8. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

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    Hallo Bienchen, wenn Du Widerspruch einlegst solltest Du ganz detailliert Deine subjektiven Einschränkungen, Beschwerden und auch Schmerzen schildern. Das ist schwierig und Du solltest Dir professionelle Hilfe dazu holen. Ausserdem sollte Dein behandelnder Arzt nochmal mit eigenen Worten darlegen welche Einschränkungen vorliegen. Nicht die Diagnosen zählen alleine, die Auswirkungen sind individuell. Werden nur die Diagnosen angegeben, so wird nach Aktenlage entschieden mit einem Art Durchschnitt der gezogen wird anhand statistischer Werte welche Einschränkungen bei welchen Diagnosen am häufigsten angegeben werden. Hol Dir Hilfe von der Caritas, VdK oder einem ähnlichen Verein. Die haben Erfahrung darin wie solche Anträge bzw Widersprüche verfasst werden müssen um erfolgreich zu sein.
    Alles Liebe
    Hexchen.
     
  9. BienchenSumm

    BienchenSumm summt herum

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    Vielen Dank, Hexchen,
    meinen Antrag hat eine Mitarbeiterin der Rheuma-Liga für mich ausgefüllt.
    Da hab ich mich schon gewundert, dass sie nur die Diagnosen eingetragen hat. Auf mein Drängen hin hat sie noch 2 oder 3 Sätze bzgl. meiner Einschränkungen
    hinzugefügt und meinte, dass das ausreicht.
    Ich glaube, beim nächsten Mal werde ich mich selbst daran machen...
     
  10. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. Februar 2012
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    331
    Ort:
    Westmünsterland
    Hallo Bienchen,

    das ist ganz klar nicht richtig so... Wie schon saurier früher anhand der Hüftgelenksprothese beschrieben hat: bei optimalem OP-Ergebnis ist von einer nahezu vollständigen Wiederherstellung der Funktion auszugehen und somit ist ein GdB wenn überhaupt nur noch mit dem Minimum zu beziffern... Und selbstverständlich ist zunächstmal von einem optimalen Ergebnis auszugehen. So argumentiert der medizinische Dienst. Nun ist es am Antragsteller genau darzulegen was in welcher Form vom optimalen OP-Ergebnis abweicht und zu einer erhöhten Beeinträchtigung führt. Das gleiche gilt für alle anderen Diagnosen. Die Diagnose Rheuma ist so vielfältig das die Diagnose allein nichts über die Funktion der betroffenen Gelenke oder die Einstränkungen des Patienten aussagt. Manche Patienten haben keinerlei Einschränkung sobald sie therapiert werden, andere reagieren nur sehr schlecht auf die Behandlung und haben trotzdem noch große Schmerzen und mit anhaltender Morgensteifigkeit zu kämpfen.
    Am besten geeignet um Dir bei der Antragstellung zu helfen ist wohl ein Fachmann/frau für Sozialrecht /Sozialversicherung von der VdK oder der Caritas/Diakonie. In der Rheumaliga sind oft freiwillige Helfer tätig die zwar schon viele Anträge ausgefüllt haben, aber trotzdem nur nach "Schema F" vorgehen ohne wirklich die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Ggf wenn Du einen guten Rechtschutz hast, kannst Du auch gleich einen Fachanwalt für Sozialrecht um Hilfe bitten.
    Wichtig ist nur, das Deine ganz persönlichen Beeinträchtigungen im Widerspruch beschrieben werden. Die Diagnosen alleine bilden nur die Grundlage. Vor einiger Zeit wurde mal auf den GdB-Assistenten hingewiesen. Wenn dieser für eines gut ist, so um sich klar zu machen das jede Diagnose mit einem möglichen GdB von... bis... angegeben wird. Gibt man nun im Antrag nur die Diagnose an, so wird der minimale GdB für diese Diagnose herangezogen. Nennst Du dagegen auch Deine individuellen Einschränkungen und lässt diese vom Arzt schriftlich belegen, so kann der MD auch einen höheren GdB anlegen. Wichtig ist ebenfalls sich klar zu machen das einzelne Diagnosen nicht zu einer Aufaddierung des GdB führen sondern eine Gesamtbeurteilung unter Zusammenschau der Einschränkungen getroffen wird. So kann beispielsweise eine schwere Gehbehinderung mit erhaltener Fähigkeit sich auf einem Stock abzustützen niedriger bewertet werden, als eine weniger ausgeprägte Gehbehinderung mit gleichzeitiger Beeinträchtigung der Arme welche dazu führt das man sich nichtmehr abstützen kann, auch wenn die einzelnen Beeinträchtigungen vielleicht minderschwer wären.
    Viel Erfolg und alles Liebe
    Hexchen
     
  11. pandea

    pandea Neues Mitglied

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    Düsseldorf
    GdB 60 + G unbefristet...das hat mich ehrlich gesagt auch etwas gewundert (bin 26 und musst noch nicht einmal in Berufung gehen...)
    RA, seit 2005 mit Biologicals behandelt (brachte zunächst 50%), seit 2007 HüftTEP rechts (60% und Merkzeichen G).

    Bin mit dem Grad zufrieden, denke aber tendentiell (wenn ich die Geschichten anderer lese), dass das Merkzeichen G etwas "unberechtigt" ist - im Vergleich zu anderen...
     
  12. Julia123

    Julia123 rheumatic pixie

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    Kleinstadt in Oberfranken
    Hallo.
    Ich habe im ersten Anlauf einen GdB von 50 mit Merkzeichen G bekommen - unbefristet.
    Außer RA hatte ich aber noch eine schwere Osteoporose, Bluthochdruck, eine Fußfehlstellung und eine Osteochondrose anzubieten.

    Liebe Grüße

    Julia123
     
  13. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    14. Dezember 2012
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    142
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    Berlin
    GdB wurde abgelehnt, alle beeinträchtigungen wären Altersentsprechen................:(
     
  14. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    23. März 2014
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    3.648
    Ort:
    Stade, Niedersachsen
    Hallo,
    Grad 30
    habe RA
    zusätzlich: BSV HWS C4-5 C6-7 plus starker Verschleiss
    Migräne

    Anerkannt wurde nur das RA, weil es den höchsten Stellenwert hat - oder so:vb_confused:
    Gruss
    Tusch
     
  15. Mona-Lisa

    Mona-Lisa habe RA seit 2011

    Registriert seit:
    7. November 2011
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    1.003
    Ort:
    ... am Bodden
    Ich habe seit 2011 Rheumatoide Arthritis.
    Und hatte schon vorher einen Schwerbehindertenausweis mit dem GdB 60 + G, unbefristet,
    hauptsächlich auf Grund von angeborenen und mehrfach operierten Fußfehlbildungen.
    Weitere Diagnosen sind: Schwerhörigkeit, Migräne, Knie- und Wirbelsäulenschaden.

    Jetzt wegen der RA habe ich einen Neufeststellungsantrag gestellt.
    Vor 2 Wochen kam der Bescheid: 80 + G, unbefristet.

    LG
    Mona
     
  16. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. März 2006
    Beiträge:
    8.852
    Ort:
    Stuttgart
    Ich habe seit März 2000 RA.
    2002 Antrag auf GdB - im ersten Anlauf 50%.
    2007 Antrag auf Erhöhung des GdB wegen Verschlechterung, starke Einschränkungen beim laufen - 70% und G, unbefristet.

    LG, Inge
     
  17. Regina66

    Regina66 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Februar 2014
    Beiträge:
    4
    Ort:
    Oberfranken
    Ich habe seit Oktober 2011 chronische Polyarthitis - nehme seit 04/2013 20 mg MTX

    Habe am 20.11.2014 eine Antrag auf GdB gestellt, der mit Schreiben vom 15.12.2014 mit 30 % unbefristet bewilligt wurde.

    Begründung: entzündlich-rheumatische Erkrankung der Gelenke, Funktionsbehinderung beider Kniegelenke (Patelladysplasie Grad IV)

    Nicht brücksichtigt sind: Hypertonie, chronische Sinusitis und Bronchitis

    Fand ich echt fix und hätte ich auch nicht mit gerechnet, aber ich meine die hier auch schon irgendwo erwähnte Berücksichtigung der Therapie mit "agressiven Medikamenten" ist hier nicht berücksichigt, daher werde ich evtl. Widerspruch einlegen - hat jemand Tipps diesbezüglich ? Gerne her damit :top:
     
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