Widerspruch gegen Rehaentlassungsbericht

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Ulerike, 3. April 2008.

  1. Ulerike

    Ulerike Ulerike

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    Hallo,
    sollte lt. Ärzte in der Reha eine Umschulung durchführen und wurde in dem Rheuma-Zentrum auch schon einem Rehaberater vorgestellt. Alle Ärzte, incl. Chefarzt, Oberarzt und Stationsärztin haben dies befürwortet, weil recht schnell feststand, dass ich körperlich und gesundheitlich in meinem Job/Beruf nicht mehr arbeiten kann.
    Nun habe ich vor einigen Tagen den Bericht erhalten.
    Der ist nicht nur inhaltlich in etlichen Punkten falsch (z:B. bei betroffenen Gelenken li. und re. verwechselt, Anwendungen angeben, die ich gar nicht gehabt habe u.s.w.) :confused:. Ergebnis ist, dass in dem Bericht nicht ein einziges Wort bzgl. der von deren Seite vorgeschlagenen Umschulung erwähnt ist. Im Gegenteil - Ich soll, wenn alle Bewegungen und jeglicher körperlicher Einsatz ( max. Tragen und Heben von 10-15 kg) wieder an meinem Arbeitsplatz eingesetzt werden ( ich arbeite in der amb. Altenpflege, kann also körperlich keine Pat. mehr transferieren,es ist Mobbing im Spiel - bin deswegen primär mit der Diagnose Burnout krank geschrieben und eine leichte Bürotätigkeit ist auch nicht möglich, weil meine Hände auch nicht mehr voll belastbar sind). :mad: Der Rehaberater vom Rentenversicherungsbund hatte auch die Info von den Ärzten, dass eine Umschulung erfolgen soll und hat mich sogar gefragt, ob ich schon eine Vorstellung habe, was ich dann machen möchte. Jetzt soll ich auf Empfehlung meines Hausarztes Widerspruch einlegen. Wie gehe ich am Besten vor um Erfolg zu haben?
    Würde mich über Tipps und Infos von Leuten, die damit Erfolg hatten, freuen.:) Danke
     
  2. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Ulerike,

    wenn ich die Betroffene wäre, würde ich gegen diesen Bericht ganz offiziell bei der Rentenversicherung als Kostenträger eine Gegendarstellung schreiben. Dazu gehört auch, dass Du schreibst, was Du alles an Behandlungen in der Reha hattest, welche Beschwerden vor der Reha bestanden, was sich nach der Reha geändert hat entweder verbessert oder verschlechert. Auch die ärztlichen Untersuchungen kannst Du in Deinen Worten wiedergeben, jedenfalls das, was dort besprochen wurde. Oft finden die jeweiligen Visiten ja vor den Zimmertüren der Patienten statt. Auch das Gespräch mit dem Rentenberater mußt Du so wiedergeben, wie es Dir in Erinnerung ist. Und diesen Bericht schickst Du an die Rentenversicherung, Deinen KK und an die Kurklinik mit der Bitte um Stellungnahme. Denn wenn Du alles so stehen läßt, wie es jetzt im Reha-Bericht geschrieben wurde, dann hast Du ganz schlechte Karten. Also, ran an die Tasten und geschrieben, und wenn Du noch Hilfe brauchst - Du kannst mir auch gern ne PN schicken.

    .
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Reha-Bericht

    ..also eigentlich wird dieser Bericht den Patienten vor der Entlassung im Entwurf vorgelegt und man kann Einwände erbringen...(oder ist das nur bei mir so gewesen??)
    Dann wird während einer Reha meist nicht die Gesamtheit aller Beschwerden behandelt (geht zeitlich auch garnicht) sondern das, was als Leistung vom Kostenträger übernommen wird.
    Zum Beispiel bezog sich mein Reha-Bericht nur auf eine Bechterewsche Erkrankung, andere Beschwerdebilder wurden nur in der Art berücksichtigt, daß nichts "Falsches zu diesen gemacht wird".
    Der Rehabericht wurde natürlich seitens des Rententrägers übernommen, als wenn eine Art "Spontanheilung" erfolgt wäre.
    Ich habe allerdings schon nach der Eingangsuntersuchung (die Ärztin für Rheumatologie wußte nicht was Biologicals und ein Flushsyndrom sind) meinem Anwalt geschrieben, wie "das läuft". Als Ergebnis wurde wie gesagt anerkannt, daß "Erfolge nur kurzfristig zu sehen seien und weitere Behandlungsmaßnahmen nötig wären..."
    Also kann man erwarten , daß Sachlichkeit an den tag gelegt wird und langjährige Erkrankungen und progredierte Diagnosen nicht mit einer Kur nichtig werden.
    Deswegen geht es auch nicht auf , daß nach einer Reha chronische Erkrankungen "verschwinden".

    Die richtigen Adressen für Beschwerden wäre unter anderem der medizinische Dienst des Kostenträgers, weil bestimmte Leistungen aufgeführt, aber nicht erbracht wurden und dann behandelnde Ärzte. Hier wäre eine Anfrage, ob man denn wegen der äußerst positiven Ergebnisse "Behandlungen abbrechen und Medikamente absetzen kann" - natürlich auf Verantwortung der Unterzeichner des Rehaberichtes.......und die "werden sich hüten"..

    Ach man könnte schon wieder.....

    Alels Gute "merre"
     
  4. Ulerike

    Ulerike Ulerike

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    :)Hallo Merre,
    habe heute meine zuständige Rehaberatung hier vor Ort angerufen.
    Also: Zunächst einmal konnte man mich beruhigen. Der Bericht des Rehaberaters, der mich in dem Rheuma-Zentrum beraten hat, hat seinen Bericht fertig gestellt und der lag jetzt denen und entsprechend auch dem DRV Bund vor. Also lt.Bericht, wie mir die für mich zuständige Rehaberatung mitteilte, sieht das sehr positiv aus.
    Der DRV Bund wird das zwar noch prüfen, aber es geht nicht, wie von mir wg. dem Arztbrief vermutet, in Richtung "keine" Umschulung, weil jetzt auch der Reha-Bericht vorlag und der hat auch Gewicht. Das läuft also! Ich muss allerdings jetzt warten, bis ich etwas von Berlin höre und dann kann man tätig werden.
    Was ich, nicht nur für mich, viel interessanter fand, war die Tatsache, dass man zwar keinen Widerspruch gegen den Arztbrief einlegen kann, aber man kann in der Betreffzeile mit der Formulierung "Richtigstellung" einen ganz normalen (kräftigen)Beschwerdebrief schreiben. Man soll da wirklich keine Hemmungen haben. Zwar nicht prolemisch werden, aber dennoch ganz klar zum Ausdruck bringen, was man in Eigenständigkeit tun musste (also selbst auch noch aufpassen, dass alles richtig läuft), das z.B. Besprochenes nicht wieder gegeben wurde, Anzahl der Therapien, wie in meinem Fall falsch angegeben u.s.w.
    Bei mir stehen Sachen drin, da haben die mir wirklich das Wort im Mund herum gedreht. Und die Abschlußuntersuchung/das -gespräch
    waren schon nach gut 1 1/2 Wochen -> Rehazeit war 3 Wochen. Dies alles soll man tun, weil es ja sein kann, dass sich schon mehr Leute beschwert haben und dem DRV Bund dann klar wird- die überprüfen wir mal. Der DRV Bund nimmt so etwas wohl sehr ernst. Man hat ein recht auf einen korrekten Arztbrief. Meine Stationsärztin ging nach 2 Wochen in Urlaub. Sie hat mir auch gleich am 1.Tag gesagt, das ich schon früh die Abschlußuntersuchung habe werde. Ich solle mich also nicht wundern. Dies war meine1. Reha. So etwas passiert mir auch kein 2tes Mal. Auch schön zu wissen, dass die einem eigentlich den Bericht vorlegen müssen. Ich hab meine handgeschriebene Anamnese in gedruckter Form im dortigen Postfach gehabt und die hab ich, ohne zu unterschreiben, wieder zurück gegeben, weil auch dort schon Fehler drin waren, obwohl sie ja nur abzutippen war. Hab dann keine getippte Form zum Unterschreiben mehr gesehen. Die haben wohl, schon meines Berufes wegen, oder weil die Stationsärztin schon halb im Urlaub war, es vorgezogen, den Arztbrief so abzuschicken.
    Noch ganz wichtig: Für den Beschwerdebrief, den man als Kopie an den DRV Bund schickt muss man seine Versichertennr. und die Kennnr. angeben, die für die med. Reha angegeben wurde. Für die Rehaberatung/Umschulung hat man eine andere Kennziffer.
    Den Beschwerdebrief für das Reha-Zentrum auch mit diesen Nr. versehen und direkt an die Klinikleitung senden.
    Ich hoffe, ich kann mit dieser Info auch noch anderen Reha- u.s.w. -gequälten helfen.
    Ich danke dir für deine Antwort
    LG Ulrike [​IMG][​IMG]
     
    #4 7. April 2008
    Zuletzt bearbeitet: 7. April 2008
  5. gledi

    gledi Frischling

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    St. Peter-Ording
    Hallo Ulerike!
    "Einspruch" gegen einen Arztbrief gibt es nicht. Aber liste die Fehler in einem Brief an den betreuenden Reha-Arzt auf und weise ihn/sie freundlich aber bestimmt darauf hin, das zu ändern.
    Einen geänderten Brief an die DRV zu schicken sollte kein Problem sein.

    Und denkt dran: Arztbriefe werden auch nur von Menschen geschrieben. Die dürfen dabei zwar nicht pennen, aber Fehler können in der Hektik des Klinikalltages nun mal passieren.

    LG Gledi
     
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