Hallo, im letzten Jahr wurde ich aufgrund meiner Beschwerden berentet. Mein GdB war und ist 30%. Nun hat mein Mann, nach Ausfüllen der Steuererklärung folgende Frage in den Raum gestellt: Wenn meine Beschwerden so sind, das es ausreicht damit unbefristet arbeits- bzw. erwerbsunfähig zu sein, müßte doch eigentlich der GdB erheblich höher angesetzt werden. Meiner Meinung nach sind Renten- und Versorgungsamt "zwei paar Schuhe" und müssen nicht übereinstimmen. Solltet ihr alle mit einem höheren GdB berentet worden sein, würde ich dann aber doch einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wie ist das nun bei euch gewesen? danke! Gruß Claudia
%%%% Hallo Claudia, also ich bekam meinen Schwerbehindertenausweis NACH der Berentung - vorher hatte ich keinen Grund, einen solchen zu beantragen. Mir wurde aufgrund Hüft-TEP und berenteter cP ein SBG von 60 % zuerkannt, der seitdem gilt ( 1999 ). Steuerlich ist es nur interessant, welchen Grad du hast wegen den Freibeträgen. Eine Berentung aufgrund eines SBG ??? Ist mir nicht bekannt. Grüssle an die Heimat meiner Schwester Pumpkin
Hallo Uschi, danke für die Antwort. ist ja auch nur wegen der Steuer. Als Rentner bekommt man ja nun weniger, da ist man um jeden zusätzlichen Euro dankbar. Ich hatte die 30% ein dreiviertel Jahr vor der Berentung bewilligt bekommen. Wegen der gleichen Beschwerden bekomme ich nun unbefristet Rente. Also scheinen meine Beschwerden ja so schlimm zu sein, das davon ausgegangen wird, das ich "nie" wieder arbeite. Auf der anderen Seite erreiche mit genau den Beschwerden nur 30%. Ist das nicht ein Wiederspruch in sich? Zu meinem Alter, ich bin jetzt 46 jahre alt. Gruß Claudia PS: In der Heimat Deiner Schwester hat es heute leider den ganzen Tag geregnet.
hallo claudia, ich bin ebenfalls mit 30% unbefristet berentet. aber wie du schon sagtest, es sind in der tat zwei paar verschiedene schuhe .du kannst mit 100% gdb auch vollschichtig arbeiten und umgekehrt, ohne einen gdb dauerrentner werden. vor 2 jahren spielte ich mit dem gedanken einen verschlechterungsantrag zu stellen. da ich für mich allerdings im moment weder vor- noch nachteile sehe, liegt der antrag vorerst ganz unten in einer schublade. wenn es dir zwischenzeitlich schlechter geht und du vorteile hättest, solltest du es dir ruhig überlegen und einen höheren grad beantragen. lg adina
Hallo! Ich habe seit Beginn meiner Erkrankung gleich 80% bekommen (seit 2002). Rente beantragt habe ich im Oktober 2005, wurde aber ersteinmal gleich abgelehnt. Jetzt in der nächstn Zeit müsste wieder eine Entscheidung kommen und dann mal sehen.
gdb hallo claudia, als ich 2001 das erste mal auf zeit berentet wurde, hatte ich noch keinen GdB.Erst kurz danach habe ich den Antrag gestellt und 30 % bekommen. Zwei Jahre später habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt und seit dem 50 %. Nun ist mir gerade das dritte mal die Rente auf Zeit bis 6/2010 bewilligt worden. In den Antrag wird zwar gefragt, ob man einen GdB hat, es ist aber für die Entscheidung ob die Rente genehmigt wird nicht wirklich maßgebend. Rente und GdB sind also wirklich zwei verschiedene paar Schuhe und unabhängig voneinander. LG, Speedy
GdB Hallo Claudia, ich habe zuerst einen GdB von 30% gehabt, dann ein paar Jahre später nach erneuten OPs einen Verschlechterungsantrag gestellt mit dem Ergebnis 50% . Wieder ein paar Jahre später habe ich dann den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt mit Attest durch den Rheuma-Doc. Zuerst Ablehnung, dann Widerspruch, dann Sozialgerichtsverfahren, dann Gutachten, Ablehnung, Widerspruch.... ein Kampf über 3 1/2 Jahre dann die Berentung rückwirkend mit ca 32 Jahren.
Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Antworten. Dachte ich mir schon, das die beiden Dinge nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben. Allso belasse ich es bei den 30% und der unbefristeten Rente. Gruß Claudia