Neue gesetzliche Erwerbsminderungsrente + Arbeitsmarktrente

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kalli, 9. März 2004.

  1. laface

    laface Mitglied

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    28. August 2003
    Beiträge:
    757
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    Deutschland
    ah so...

    hi notemba,

    ok dann bin ich jetzt schlauer.
    hab besten dank.
    dann brauche ich vielleicht doch nicht so schwarz sehen ;)
    als ich beim letzten mal bei der arge war hatte der reha berater
    mir gesagt, dass er nicht wüsste was er mit mir anstellen soll.
    das war vor renten antrag.
    jetzt, nachdem ich volle rente bekomme und mich grad in der prüfung weiterbewilligung (ja oder nein seitens der rv) befinde, kam deine info gerade recht.

    schönen abend

    lg
    laface
     
  2. isis70

    isis70 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    25. Juni 2010
    Beiträge:
    3
    Rente

    Hallo Kalli, und Ihr anderen Lieben im Chat,vielleicht kann ja auch ich einen nützlichen Rat oder Tip bekommen.
    Ich bin seit1996 arbeitsunfähig Krank geschrieben.Zig mal beim MDK und Sozialmed.Dienst.1999 Krankschreibung ausgesteuert,wieder MDK.Auf Anraten der Krankenkasse stellte ich Rentenantrag 1999.Ablehnung 03/2000.ICh sei nicht krank genug für eine EU-Rente.Widerspruch.Rente erstmals bewilligt in 11/2004 !!! mit Ablauf zum 08/2004!!! Sofort Weiterbewilligungsantrag.Wieder Abgelehnt.Widerspruch.Dann weiterbewilligung bis 07/2005.Wieder Verl.Antrag,wieder abgelehnt.Widerspruch und Klage Sozialgericht.Urteil.Weitergewährung bis 05/2008.Wieder Antrag auf Weitergewährung.Abgelehnt.Widerspruch abgewiesen.Klage und Urteil im 08/2009.Weitergewährung bis 08/2010.Antrag auf Weitergewähr.im 04/2010.Letzte Woche kam ein Brief das ich erneut zum Psychiater(5. Mal) zur amb.Begutachtung soll/muß, obwohl der letzte Gutachter (Psychiater/ Neurologe) die Dauerhaftigkeit testierte und keine Besserung in den nächsten 10 Jahren aufgr. von 16 gesicherten Diagnosen, die ebenfalls schon seit weit mehr als 10 Jahren bestehen,keine Reha und keine Teilhabe am Arbeitsleben und zudem kein positives Leistungsbild mehr bescheinigte.Die Rentenversicherung drängte darauf hin auf Abänderung des Gutachtens,so das noch ein Restleistungsvermögen von unter 4 Stunden vorhanden sei,was aber nach Meinung des Gutachters unerheblich sei,weil SGB VI i.d.F.bid 31.12.2000 für mich maßgeblich ist. Ich weiß,das ist jetzt sehr viel Input,aber ich bin jetzt tatsächlich mit den Nerven fast am Ende.:confused:
     
    #22 26. Juni 2010
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2010
  3. East

    East Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    6
    das stimmt so nicht

    habe auch ne volle erwerbsminderungsrente auf zeit bis 2012
    nur in mein rentenbescheid steht drine das es nicht nur aus gesundheitlichen gründen sondern auch arbeitsmarkt situation kommt.

    wenn dieser text drine steht bekommst du harz4 stehst also den arbeitsmarkt zur verfügung zwischen 3-6 std also rente + harz4

    wenn es nicht drine steht bist du grundsicherungsfall also rente + grundsicherung
     
  4. Ducky

    Ducky Guest


    bei mir war dem nunmal so.... da kannst du doch nicht sagen stimmt nciht....
     
  5. Babylon

    Babylon Neues Mitglied

    Registriert seit:
    19. September 2010
    Beiträge:
    51
    umsch

    Hallo,
    fahre am Dienstag nach Bad Pyrmont.Bin im Moment Arbeitsunfähig geschrieben.Habe im meinem Beruf 2-4 std täglich gearbeitet.Ab dem
    01.01.11 bin ich arbeitslos.Habe über 20 Jahre in der Pflege gearbeitet aber das geht nicht mehr.Bin jetzt 40 Jahre und habe richtig schiess was mit mir während und nach der Reha passiert.:confused:
     
  6. stoppelhopser

    stoppelhopser Neues Mitglied

    Registriert seit:
    3. Dezember 2004
    Beiträge:
    883
    Ort:
    Hünsborn (Wenden) im Südsauerland
    Hallo isis70,

    aus deinem Text geht leider nicht hervor seit wann du jetzt tatsächlich Rente beziehst. Du hattest nur angegeben, dass die erste Rente 08/2004 ausgelaufen ist. Zu dieser auslaufenden Rente wäre auch der Rentenbeginn interessant zu erfahren.

    Aus dem Text von kalli habe ich mal folgende Passage kopiert:
    "Zeitrenten können mehrfach nacheinander gezahlt werden, insgesamt jedoch nicht länger als für neun Jahre. Bei Fortbestehen der Erwerbsminderung darf eine zeitliche Befristung nicht mehr vorgenommen werden, weil insoweit immer anzunehmen ist, dass eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist (anstelle einer Zeitrente steht Dauerrente zu)."

    So wie ich das interpretiere auch aus anderen Textteilen, gibt es die befristete Rente für 3 Jahre. Wenn ich dein Enddatum der ersten Rente somit nehme und die 3 Jahre abziehe, komme ich bei 08/2001 an. Wenn dem so ist, geht es nun tatsächlich um die Dauerrente bei dir, da du jetzt ja die 9 Jahre voll hast.

    Aufgrund deiner Schilderung könnte ich mir aber vorstellen, dass es wieder einmal ein Kampf werden könnte. Aber möglicherweise ist dies dann der letzte Kampf für dich und die dann zu bekommende Dauerrente. Ist nicht schön, was mit dir gemacht wird/wurde, aber vielleicht ist dies doch ein kleiner Hoffnungschimmer für dich.

    LG
    stoppel
     
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